Es gibt 101.932 ambulante Praxen in Deutschland. Davon sind zwei Drittel auf Patienten mit Behinderung eingestellt. Zum Teil aber nur gering. Das heißt, dass ca. 33.000 Praxen sich nicht um ihre Patienten mit Behinderung kümmern. Aber in Deutschland leben ca. 10 Mio. Menschen mit Beeinträchtigungen, die regelmäßige medizinische Unterstützung benötigen. Es heißt: Jeder Mensch hat einen Anspruch auf eine angemessene und adäquate Behandlung. Auch Patienten mit Behinderung haben das Recht auf Selbstbestimmung. Damit sie die Selbstbestimmung wahrnehmen können, muss darauf geachtet werden, da ss ausreichende und verständliche Informationen über die vorgesehenen Behandlungen gegeben werden.