Die vertragszahnärztlichen Leistungen zu den Früherkennungsuntersuchungen setzen bei den Ursachen frühkindlicher Karies an. Daher beinhalten diese neben der eingehenden Untersuchung des Kindes auch die Beratung der Eltern sowie eine Anweisung zur täglichen Zahnpflege beim Kleinkind. Darüber hinaus haben auch Kleinkinder vom 6. Lebensmonat bis zum vollendeten 33. Lebensmonat zweimal je Kalenderhalbjahr Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack in der Zahnarztpraxis. Der nachfolgende Artikel zeigt die möglichen BEMA-Leistungen zu Früherkennungsuntersuchungen und deren Begleitleistungen sowie die Umsetzung in der zahnärztlichen Abrechnung auf.