EuroPerio wird auf 2022 verschoben – 2021 startet Pre-Plattform
Die EuroPerio 10, die im Juni 2021 in Kopenhagen stattfinden sollte, wird auf 2022 verschoben. Sie wird nach bisheriger Planung dann im Frühjahr/Sommer 2022 ebenfalls in Kopenhagen stattfinden. Es sei oberste Priorität gewesen, die Gesundheit aller Teilnehmer zu gewährleisten. Derzeit erscheine es unwahrscheinlich, dass sich die Covid-19Situation bis zum kommenden Frühjahr entscheidend verbessern werde. Daher hätten die EFP und das Organisationskomitee entschieden, die EuroPerio um ein Jahr zu verschieben.
Diese Entscheidung lasse den Zeitraum zwischen den alle drei Jahre stattfindenden EuroPerio-Kongressen nun noch länger werden. Man arbeite daher daran, eine Pre-EuroPerio10-Online-Plattform aufzubauen, die im Frühjahr 2021 starten und Fortbildungsinhalte und interaktive Sessions bieten soll. Aktuelle Inhalte biete bis dahin auch der EFP YouTube-Kanal mit Expertenvideos, Inerviews und Aufzeichnungen von Webinaren. (Quelle: EFP/EuroPerio)
FVDZ: Landesverbände positionieren sich kritisch zu HV und Finanzsituation
Im Vorfeld der „alternativen“ Hauptversammlung (HV) des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ) kommt aus Landesverbänden Kritik am Bundesvorstand (BV) wegen der Art der Veranstaltung und der zu diskutierenden Themen. Ein Knackpunkt: die Finanzen des Verbands. Bereits auf der letzten HV in Radebeul 2019 war der BV wegen eines Defizits im mittleren sechsstelligen Bereich in die Kritik geraten. Dieses sollte innerhalb eines Jahres halbiert werden. Jetzt habe man feststellen müssen, dass sich das Defizit im Gegenteil noch verdoppelt habe, heißt es aus FV-Kreisen. Das Finanzthema müsse daher auf der Tagesordnung vorgezogen werden. Es sei angekündigt worden, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.
Auch die Organisation der HV als analoge Sitzung des Erweiterten Bundesvorstands mit den Landesvorsitzenden am 4. und 5. September 2020, an der die Mitglieder und die Presse online via Live-Stream teilnehme können, und die folgende Beschlussfassung über die Anträge ohne öffentliche Diskussion mit postalischer Abstimmung bis Anfang Oktober stößt auf Kritik, da das gewählte Vorgehen nicht mit der Satzung vereinbar sei. Es werde daher abgelehnt, die HV in der vorgeschlagenen Form durchzuführen. (Quelle: QN)
Stabiles Halbjahresergebnis der ApoBank – Nachbereitung der IT-Umstellung
Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (ApoBank) hat im ersten Halbjahr 2020 einen stabilen Jahresüberschuss in Höhe von 32,7 Millionen Euro erwirtschaftet (30. Juni 2019: 31,9 Millionen Euro). In einem anspruchsvollen Umfeld gelang es der Bank, ihre operativen Erträge zu steigern. Nach wie erwartet höheren Aufwendungen infolge der IT-Migration sowie Vorsorgebildung betrug das Betriebsergebnis vor Steuern 55,6 Millionen Euro (30. Juni 2019: 60,3 Millionen Euro). Damit habe die Bank ihren Wachstumspfad vorgesetzt, heißt es in der Unternehmensmitteilung.
Die Forderungen an Kunden seien auf 38,3 Milliarden Euro (31. Dezember 2019: 37,3 Milliarden Euro) gestiegen. Dabei legten sowohl Finanzierungen für Existenzgründungen als auch für Immobilien zu. Im Firmenkundengeschäft weitete die Bank ebenfalls ihren Darlehensbestand aus. Für das Gesamtjahr 2020 plant ApoBank, einen Jahresüberschuss zu erwirtschaften, der leicht über dem Vorjahr liegt und der eine angemessene Dividende ermöglichen würde.
Im zweiten Halbjahr 2020 fokussiert sich die Bank zudem weiter auf die Nachbereitung ihrer IT-Umstellung vom Mai dieses Jahres. „Die IT-Stabilisierung ist gut fortgeschritten, weitere Optimierungen von Bankdienstleistungen erfolgen sukzessive“, heißt es. Der Vorstandsvorsitzende Ulrich Sommer erklärte: „Wir arbeiten weiter daran, unseren Kunden den zuverlässigen Service anzubieten, den sie von uns gewohnt sind. Mit unserem neuen Kernbanksystem werden wir unseren Kunden zukünftig zusätzliche, digitale Services anbieten, die uns klar vom Wettbewerb unterscheiden werden. Wir wollen ein verlässlicher Partner an der Seite der Heilberufler sein, der sie mit Mehrwertlösungen rund um ihren Berufsalltag unterstützt. Das ist unser Ziel: Wir ermöglichen Gesundheit!"
Im Zusammenhang mit der IT-Umstellung Ende Mai 2020 war es zu gravierenden und zum Teil lange anhaltenden Problemen für die Kunden der Bank beim Online-Banking und anderen Bankleistungen gekommen, die zu erheblicher Verärgerung geführt hatten. (Quelle: ApoBank/QN)
Chicago Midwinter Meeting 2021 findet nur virtuell statt
Das 156. Chicago Midwinter Meeting, neben der Internationalen Dental-Schau in Köln einer der bedeutendsten Dentalevents und Fachkongresse weltweit, wird 2021 nur virtuell stattfinden. Die traditionsreiche Chicago Dental Society (CDS), Veranstalter des immer Ende Februar stattfindenden Meetings, hat am 27. August 2020 mitgeteilt, wegen der unsicheren Lage und Entwicklung der Corona-Pandemie und der offenen Frage, ob ein Impfstoff verfügbar sein wird, habe man sich entschieden, Kongress und Ausstellung nur virtuell durchzuführen.
Termin ist der 25. bis 27. Februar 2021. „Jedes Jahr bringt die CDS fast 30.000 Zahnärzte, Gesundheitsexperten und Aussteller aus aller Welt zusammen“, so der President elect, Dean P. Nicholas, DDS. Auch wenn man den direkten kollegialen Austausch vermissen werde, so sei das wichtigste Ziel und Augenmerk die Gesundheit und Sicherheit der Besucher. Daher habe man entschieden, auf ein virtuelles Format zu wechseln. Ein virtuelles Event werde eine hochwertige Fortbildung und wissenschaftlichen Austausch ermöglichen. Man verspreche ein anspruchsvolles fachliches Programm ebenso wie eine attraktive virtuelle Ausstellung. Das Chicago Midwinter Meeting werde auch virtuell dem hohen Anspruch und den Erwartungen der Zahnärzte, Fachbesucher und Aussteller an diese jährliche Veranstaltung gerecht werden. „Zahnärzte und Hersteller in Kontakt zu bringen ist gerade in dieser Zeit wichtiger denn je, und die CDS wird dies in bestmöglichster und sicherster Weise tun“, so Nicholas. Die Registrierung wird am 2. November geöffnet.
Das Chicago Midwinter Meeting hat sich gerade in IDS-Jahren als eine Preview für neue Produkte und Technologien etabliert. Viele Unternehmen nutzen die renommierte Veranstaltung, um neue Produkte in den nordamerikanischen Markt einzuführen oder sich dort vorzustellen. (Quelle: CDS/QN)
Kulzer sagt Teilnahme an IDS 2021 ab
Nach Abwägung aller Argumente und Möglichkeiten hat die Unternehmensleitung entschieden, dass die Kulzer GmbH nicht an der Internationalen Dental-Schau im März 2021 teilnimmt. Das teilt das Unternehmen mit Sitz in Hanau am 27. August 2020 mit. Aufgrund der Pandemie rechne Kulzer damit, dass es auch im März 2021 für Besucher aus dem In- und Ausland sowie Kulzer-Mitarbeiter schwierig sein werde, sicher zur IDS zu reisen. Es sei daher zu erwarten, dass viele Kunden ihren Besuch auf der IDS absagen werden. Die Situation erlaube voraussichtlich keinen direkten Kundenkontakt und persönliche Beratungsgespräche und Serviceangebote werden nicht im gewohnten Umfang und bekannter Qualität möglich sein, heißt es.
„Wir glauben, dass in der gegenwärtigen globalen Pandemie-Situation mit Social Distancing und den eingeschränkten Reisemöglichkeiten eine IDS, wie unsere Kunden sie kennen und schätzen, nicht möglich sein wird. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren sowie mit Blick auf die Sicherheit und Gesundheit unserer Kunden und Mitarbeiter haben wir daher diese schwere Entscheidung getroffen“, so Marc Berendes, CEO der Kulzer GmbH.
Das auf Zahnmedizin und Zahntechnik spezialisierte Unternehmen hat weltweit 1.400 Mitarbeiter an 26 Standorten in Forschung & Entwicklung, Produktion und Vermarktung. Die Kulzer GmbH ist Teil der Mitsui Chemicals-Gruppe. Die japanische Mitsui Chemicals Inc. (MCI) hat ihren Sitz in Tokio. (Quelle: Kulzer)
Wawibox stellt sich mit neuem Partner auf Wachstum ein
Der auf Zahnarztpraxen und Dentallabore spezialisierte Online-Warenwirtschafts- und Preisvergleichsanbieter Wawibox plant ein starkes Wachstum, arbeitet an der Erweiterung des Teams und der Weiterentwicklung des Produkts, heißt es in einer Unternehmensmitteilung. Gleichzeitig bewahre man sich auch mit dem neuen Partner Prospitalia seine Unabhängigkeit und setze sich weiterhin für Transparenz im Markt ein. „Unser Produkt hat sich in den letzten Jahren sowohl in Praxen als auch Laboren verschiedenster Größe bewährt. Unser strategischer Schritt mit Prospitalia sichert uns die nötigen Ressourcen für Wachstum und einen langfristigen neutralen Partner mit breit gefächertem Know-how im Gesundheitsmarkt“, betont Angelo Cardinale, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der Wawibox.
„Unser Ziel ist es, die Kompetenz und Expertise beider Unternehmen zu kombinieren und gemeinsam die Optimierung von administrativen Prozessen in Arztpraxen durch smarte Technologien zu stärken. Wir investieren mit diesem Schritt in den deutschen Dentalmarkt sowie in die Technologie und das Fachwissen von Wawibox“, erklärt Adam Conlon, CFO der Prospitalia Gruppe. Die Gruppe biete als führende Einkaufsdienstleistungsgesellschaft im deutschen Gesundheitsmarkt ihren Vertragskliniken ein großes Portfolio an Dienstleistungen – von Preisverhandlungen mit den Industriepartnern bis zu Einkaufsleistungen wie Wirtschaftlichkeitsanalysen, Beratungsangebote, Unterstützung bei der Beschaffung von Investitionsgütern sowie EU-konforme, rechtssichere Beschaffung. Zur Gruppe gehört die Tochter Pro Care Management GmbH, nach eigenen Angaben Deutschlands führender, unabhängiger Einkaufsdienstleister für Großverbraucher im Foodservice, und die Prospitalia h-trak GmbH, ein führender Anbieter digitaler Erfassungs- und Dokumentationssoftware für klinische Prozesse. (Quelle: Wawibox)
GKV, PKV und Beihilfe sparen durch Mehrwertsteuersenkung
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) könnten allein im Bereich Arzneimittel rund 600 Millionen Euro Einsparungen aus dem seit Juli bis Jahresende 2020 gesenkten Mehrwertsteuersatz erhalten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke hervor. Auch die Beihilfe des Bundes wird mehr als 1,5 Millionen Euro Einsparungen erreichen können. Für die Private Krankenversicherung konnte der PKV-Verband die Einsparungen noch nicht quantifizieren, heißt es in der Antwort. (Quelle: Antwort der Bundesregierung, BT-Drucksache 19/21554)
Zweiter E-Health-Konnektor zugelassen
Seit 17. August 2020 ist ein zweiter E-Health-Konnektor von der Gematik für den Einsatz in der Telematikinfrastruktur zugelassen. Der Konnektor wird von der Firma Secunet Security Networks AG angeboten. Damit gibt es neben dem bereits zugelassenen E-Health-Konnektor der CompuGroup bundesweit einen weiteren Konnektor auf dem Markt. Der E-Health-Konnektor ist erforderlich, damit die vom Gesetzgeber vorgesehenen medizinischen Anwendungen wie Notfalldatensatz und E-Medikationsplan sowie Kommunikation im Medizinwesen (KIM) in den Praxen eingesetzt werden können.
Als zweiter großer Hersteller habe Secunet das Zulassungsverfahren für ihr Konnektor-Update bei der Gematik erfolgreich absolviert. Dem Produktivrollout des E-Health-Konnektors stehe damit nichts mehr entgegen. „Zuvor hatte der Hersteller den Konnektor in der Region Westfalen-Lippe im Versorgungsalltag getestet. Neben dem abgeschlossenen Feldtest musste der Hersteller eine Sicherheitszertifizierung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik nachweisen“, so die Gematik.
Wichtig: Um einen E-Health-Konnektor zu erhalten, muss ein bereits vorhandener Konnektor des Unternehmens nicht ausgetauscht werden. Über ein Software-Update wird aus dem bisher zugelassenen Konnektor für den Online-Abgleich der Versichertenstammdaten ein E-Health-Konnektor. Um die medizinischen Anwendungen zu profitieren, ist ein elektronischer Heilberufsausweis der zweiten Generation (eHBA G2) erforderlich, der bei den Landeszahnärztekammern schnellstmöglich bestellt werden sollte, so die Gematik. (Quelle: Gematik)
FVDZ-Hauptversammlung in Etappen und virtuell
In diesem Jahr wird es keine klassische Hauptversammlung des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte geben. Der Verband setzt vielmehr auf eine Kombination aus Präsenzsitzung des Erweiterten Vorstands (EV) mit dem Bundesvorstand und allen Landesvorsitzenden am 4. und 5. September 2020 in Bonn, die von den 150 Delegierten der Hauptversammlung im Livestream verfolgt und mit der via Chat diskutiert werden kann. Auch die Presse kann an diesem Live-Stream teilnehmen. Die dort erarbeiteten Anträge und Beschlussvorlagen sollen dann im postalischen Verfahren abgestimmt werden. Die Ergebnisse dieser Abstimmung werden am 9. Oktober 2020 vorliegen und in einer Pressekonferenz vom FVDZ-Bundesvorsitzenden ZA Harald Schrader präsentiert werden. (Quelle: FVDZ)
Medical Instinct Deutschland GmbH sagt Teilnahme an der IDS 2021 ab
Die Medical Instinct Deutschland GmbH wird nicht an der Internationalen Dental-Schau (IDS) 2021 in Köln teilnehmen. „Schon im Sinne der Sicherheit und Gesundheit unserer Kunden und Mitarbeiter konnten wir zum heutigen Zeitpunkt keine andere Entscheidung treffen“, erklärt Jan Worlitz, Geschäftsführer von Medical Instinct. „Normalerweise schätzen wir die IDS als Branchentreffpunkt vor allem wegen der Nähe zu unseren Kunden und Standbesuchern sowie den intensiven und bereichernden Gesprächen“, so Worlitz weiter. Es sei aber nicht absehbar, inwieweit die IDS im Frühjahr 2021 durch Covid-19-Auflagen betroffen sein werde. Social Distancing, Maskenpflicht und Reisebeschränkungen (gerade für ausländische Besucher) erscheinen dem Unternehmen jedoch auch im kommenden März durchaus realistisch. „Das wäre nicht die IDS, wie unsere Kunden und wir sie kennen“, betont der Geschäftsführer. Die Absage sei sehr schwergefallen, „aber gerade unter gesundheitlichen Gesichtspunkten für uns die einzig konsequente Entscheidung.“ (Quelle: Medical Instinct)
PDSG: „Ernsthafte Auseinandersetzung“ mit Datenschützer-Kritik
Der Vorsitzende des Hartmannbunds, Dr. Klaus Reinhardt, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zu einer „ernsthaften Auseinandersetzung“ mit der Kritik der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern am Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) aufgefordert. „Die Bereitschaft von Ärztinnen und Ärzten, sich einer sinnvollen – für alle Beteiligten nutzbringenden – Digitalisierung des Gesundheitssystems zu stellen ist groß. Sie ist zugleich aber noch immer ein sehr empfindliches Pflänzchen“, sagte Reinhardt. Akzeptanz und Vertrauen seien entscheidende Voraussetzungen dafür, dass die Digitalisierung weiter voranschreite. Solle das Thema Datenschutz nicht zum Bremsklotz werden, müsste man Bedenken ernst nehmen und so weit wie möglich ausräumen, so der Hartmannbund-Vorsitzende. „Diese Gelegenheit sollte der Gesundheitsminister nicht fahrlässig vergeben.“ (Quelle: Hartmannbund)
W&H: Trauer um Seniorchefin Hilde Malata
Das Unternehmen W&H trauert um seine Seniorchefin: Im hohen Alter von 93 Jahren ist Hilde Malata am 29. Juli 2020 gestorben. „W&H verabschiedet sich von einer großen Persönlichkeit, deren Wirken im Unternehmen und in ihrem Heimatort Bürmoos noch lange spürbar sein wird. Als engste Vertraute und Stütze ihres Mannes, Konsul Dipl.-Ing. Peter Malata Senior, war Hilde Malata von Anfang an am Aufbau und Erfolg des Familienunternehmens beteiligt. 43 Jahre lang, von 1954 bis 1997, stand sie ihrem Mann – und dem gesamten Dentalwerk – mit Rat und Tat zur Seite. Gemeinsam legte das Ehepaar Malata in dieser Zeit den vertrauensvollen Grundstein für zahlreiche Geschäftsverbindungen und Partnerschaften, die bis heute andauern. Ihr Engagement, ihre Beharrlichkeit, ihre Liebe zur Dentalwelt und zur W&H-Familie prägten sich tief in das Unternehmen ein“, heißt es im Nachruf der Geschäftsführung.
Hilde Malata wurde am 17. März 1927 als jüngstes von sechs Kindern geboren. Nach ihrer Schulausbildung arbeitete sie im elterlichen Betrieb, bevor sie Anfang der 1950er Jahre eine zweijährige Hotelfachausbildung in Bad Gastein (Bundesland Salzburg) absolvierte. Nach zwei Auslandsaufenthalten in England und der Schweiz kehrte sie nach Bürmoos zurück und heiratete 1954 Dipl.-Ing. Peter Malata.
„Menschlichkeit und wertschätzendes Miteinander waren Hilde Malata zeitlebens ein hohes Gut. Dies zeigte sich nicht zuletzt in ihrem vielfältigen sozialen Engagement. Ihre Rolle als Fahnenmutter der Freiwilligen Feuerwehr Bürmoos und Unterstützerin des Männergesangvereins Bürmoos geben gleichsam Zeugnis von ihrer tiefen Verbundenheit für die Region.“ Das Unternehmen, inzwischen zur internationalen W&H Gruppe gewachsen, wird weiter als Familienunternehmen von ihrem Sohn Peter Malata geführt. (Quelle: W&H)
KonfiDents trennt sich von Dr. Ralf Masur
Zwei Jahre nach Übernahme der Standorte der Masur Implantatzentren in Bad Wörishofen, Unterschleißheim (beide Bayern) und Weingarten (Baden-Württemberg) hat sich der Investor KonfiDents (Düsseldorf) Ende Juli mit sofortiger Wirkung von Dr. med. dent. Ralf Masur getrennt. Das berichtet die Augsburger Allgemeine/Mindelheimer Zeitung (14. August 2020). In einem Schreiben an Patienten und Kollegen hätten Geschäftsführer Alexander Schlittmeier und Ärztlicher Leiter Jan Märkle die Trennung mit sofortiger Wirkung mitgeteilt. „Grund dafür sei ‚der Verdacht gravierender Pflichtverletzungen durch Herrn Dr. Masur‘, wie es in dem Schreiben wörtlich heißt“, so der Bericht. Der Name Masur soll ebenfalls bald verschwinden, die Zentren umbenannt werden.
Schlittmeier, der seit März 2020 Geschäftsführer in Bad Wörishofen ist, erklärte gegenüber der Mindelheimer Zeitung, dass bei Prüfung der Geschäftsunterlagen vor 2018 (Verkauf an KonfiDents für einen „zweistelligen Millionenbetrag“) „einige Ungereimtheiten und Irritationen“ aufgetaucht seien, die direkt mit Masur in Verbindung stünden.
Masur betreibt unabhängig davon unter „Masurzahnärzte“ weitere Zahnarztpraxen (MVZ) in Augsburg, Bad Wurzach, Ulm. Fischen, Marktoberdorf, Kempten und Kaufbeuren. Er ist zudem Eigentümer der Immobilie in Bad Wörishofen, in der das Implantatzentrum angesiedelt ist. Den Mietvertrag habe er gekündigt, so Masur gegenüber der Zeitung. Nach Verkauf an KonfiDents hatte er in den Zentren weiter als angestellter Zahnarzt gearbeitet, allerdings in reduziertem Umfang. (Quelle: Augsburger Allgemeine/Mindelheimer Zeitung)
Scheu Group: Christian Scheu übergibt Geschäftsführung an Markus Bappert
Die Scheu Group (Iserlohn), eine Unternehmensgruppe mit 300 Mitarbeitern, bestehend aus den Firmen Scheu-Dental, CA Digital und Smile Dental, hat zum 1. August mit Markus Bappert einen neuen Vorsitzenden der Geschäftsführung bekommen. Der bisherige geschäftsführende Gesellschafter Christian Scheu übergibt die Gesamtverantwortung nach 40 Jahren Tätigkeit im Unternehmen und wird die Gruppe weiterhin als Beiratsvorsitzender und Gesellschafter begleiten, so die Unternehmensmitteilung
„Ich freue mich sehr, dass mit Markus Bappert eine überaus erfahrene Führungspersönlichkeit unser Familienunternehmen in die Zukunft führen wird. Markus Bappert hat viele Jahre in verantwortlichen Positionen für Dentalunternehmen des Handels und der Industrie gearbeitet und bringt hohe Markt- und Führungskompetenz mit. Er steht für die Unternehmenskultur und die Werte, die unser Unternehmen erfolgreich gemacht hat“ so Christian Scheu.
„Das hohe Qualitätsbewusstsein und die Begeisterungsfähigkeit der Mitarbeiter der Scheu Group hat mich nachhaltig beeindruckt", sagte Markus Bappert. „Ich war gleichermaßen fasziniert von Innovation und Engagement, mit denen das Team der Scheu Group Kunden und Partnern zur Verfügung steht. Ich bin sehr stolz darauf, einem derart dynamischen Unternehmen beizutreten. Ich möchte mich bei Christian Scheu sehr für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken. Ich bin zuversichtlich, auf den Erfolg der vergangenen Jahre aufbauen zu können und freue mich darauf, Teil des Teams zu werden, welches die Zukunft der Scheu Group formt." Bappert blickt auf eine langjährige Berufserfahrung im Dentalbereich zurück. So war er mehr als zehn Jahre bei DeguDent tätig, für Henry Schein in Österreich und zuletzt seit 2018 bei Gebr. Brasseler als General Manager Business Dental Unit. (Quellen: Scheu Group/QN)
Blue Safety setzt auf die IDS 2021
Blue Safety befürwortet die Austragung der IDS 2021 im kommenden März in Köln. Auch nachdem erste Großaussteller ihre Teilnahme zurückzogen, erachten die Münsteraner Hygieneexperten die Weltleitmesse der Zahnmedizin weiterhin als unverzichtbar. „Die Absage der Messe käme einem Vertrauensentzug der Zahnärzte in puncto des Umgangs mit infektiösen Personen gleich. Die Information und Beratung eines hygienekompetenten Fachpublikums bleibt auch vor dem Hintergrund der Covid-19 Pandemie unersetzlich. Denn die Zahnärzte und Praxisteams artikulieren einen unbedingt zu befriedigendes Bedürfnis, sich umfassend fachlich auszutauschen, fortzubilden und zu informieren“, kommentiert Dieter Seemann, Leiter Verkauf und Mitglied der Geschäftsführung.
Das Unternehmen plant nach eigenen Angaben, den eigenen Messestand auf der IDS um ca. 50 Prozent zu vergrößern. Damit reagiere man auf den Bedarf an persönlicher Beratung und die steigende Nachfrage der Zahnarztpraxen nach den Hygienelösungen des Unternehmens. Gleichzeitig werde so mehr Platz für die wachsende Hygiene-Produktpalette und ein ausgefeiltes Corona-Hygienekonzept gewonnen.
Um den Verband der Deutschen Dental-Industrie (VDDI) bei der Entscheidung zu bestärken und die Stimmen zu zeigen, die ebenfalls für eine Durchführung der IDS 2021 stehen, starte Blue Safety zudem die weltweite Kampagne #proIDS2021, so die Ankündigung. „Deutschland ist ein Vorzeigestandort für die internationale Dentalbranche. Die Weltleitmesse im eigenen Land zu wissen, ist für die hier ansässigen Zahnarztpraxen ein klarer Vorteil. Eine Verlegung des Austragungsorts aus Köln wäre ein echter Verlust – für unsere Kunden ebenso wie für die Industrie“, sagt Seemann. (Quelle: Blue Safety)
RKI mit neuer Risikobewertung zum Infektionsgeschehen mit Sars-CoV-2
Das Robert-Koch-Institut hat seine Risikobewertung zum aktuellen Infektionsgeschehen mit Sars-CoV-2 und Erkrankungen an Covid-19 am 18. August 2020 erneut aktualisiert. Verwiesen wird vor allem auf den Anstieg der Zahl der positiv auf Sars-CoV-2 getesteten Menschen, der Anstieg sei flächendeckend und nicht wie bisher auf regionale Infektionscluster beschränkt. „Gleichzeitig nimmt die Anzahl derjenigen Landkreise ab, die in den letzten sieben Tagen keine Fälle meldeten. Es kommt bundesweit zu größeren und kleineren Ausbruchsgeschehen, insbesondere im Zusammenhang mit Feiern im Familien- und Freundeskreis und bei Gruppenveranstaltungen. Auch Reiserückkehrer, insbesondere in den jüngeren Altersgruppen tragen zu dem Anstieg der Fallzahlen bei. Nach wie vor gibt es keine zugelassenen Impfstoffe und die Therapie schwerer Krankheitsverläufe ist komplex und langwierig. Das Robert Koch-Institut schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland weiterhin als hoch ein, für Risikogruppen als sehr hoch.“
Die Belastung des Gesundheitswesens sei in weiten Teilen noch gering, aber das könne sich rasch ändern, so das RKI. (Quelle: Aktuelle Risikobewertung des RKI vom 18. August 2020)
DGZ-Online-Vortragsreihe für Mitglieder startet wieder im September
In Zeiten ausgefallener Fortbildungsveranstaltungen und Kongresse hat die DGZ eine Online-Vortragsreihe zur Fortbildung ihrer Mitglieder ins Leben gerufen. Die am 28. Mai dieses Jahres gestarteten Online-Vorträge informieren die DGZ-Mitglieder exklusiv zu praktischen Themen der Zahnerhaltung und neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Nach einer kleinen Sommerpause startet das Angebot im September wieder . Inhalte der Vorträge waren bisher beispielsweise Kariesexkavation und Erhaltung der Pulpavitalität, mechanisches Biofilmmanagement, Adhäsivtechnik Stand 2020 und initiale orale Bioadhäsionsprozesse. Auch das aktuelle Thema Aerosole in Zeiten der Corona- Pandemie ist nicht zu kurz gekommen.
Alle Mitglieder der DGZ erhalten zur Registrierung zu einem der Online-Vorträge per E-Mail einen Einladungslink und bekommen dann eine Zugangsberechtigung zur Teilnahme. Während der Vorträge besteht die Gelegenheit, im Chat individuelle Fragen zu dem jeweiligen Thema zu stellen. Zur Mitte und am Ende der Veranstaltungen ist ein weiterer Chat mit den Referenten eingeplant. Durch die Online-Vorträge führt Prof. Dirk Ziebolz aus Leipzig als Moderator. Die Vortragenden werden aus den universitären Abteilungen für Zahnerhaltung, präventive Zahnheilkunde und Parodontologie aus ganz Deutschland gewonnen.
Voraussetzung zur Teilnahme ist die Mitgliedschaft in der DGZ. Das aktuelle Programm sowie Informationen zur DGZ-Online-Vortragsreihe und zur DGZ-Mitgliedschaft können auf der Homepage der DGZ abgerufen werden. (Quelle: DGZ)
Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Dieter Weingart ist gestorben
Die zahnmedizinische Fachwelt trauert mit Familie und Freunden um Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Dieter Weingart, der Mitte August nach schwerer Krankheit gestorben ist. Der MKG-Chirurg gehörte zur Gruppe junger Zahnmediziner in Freiburg um Prof. Schilli und Prof. Krekeler, die die Implantologie in der Zahnmedizin in Deutschland vorangetrieben und geprägt haben. Seit 1996 war er am Katharinenhospital des Klinikums Stuttgart tätig. Weingart gehörte früh zu den Mitgliedern des International Team for Implantology (ITI), dessen Präsident er von 2005 bis 2009 war. Ende 2018 verlieh die DGI ihm für seine Verdienste um die Implantologie die Ehrenmitgliedschaft. Einen ausführlichen Nachruf lesen Sie hier. (QN)
Neues Video macht zusätzliche Präventionsleistungen in der Pflege anschaulich
Ein neuer Erklärfilm der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) informiert Praxen, Patienten, Angehörige und Pflegepersonal über das wichtige zusätzliche zahnärztliche Versorgungsangebot für Patienten mit Pflegebedarf. Dazu zählen die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Aufklärung über richtige Zahn- und Mundpflege sowie die Entfernung von Zahnstein. Die Maßnahmen tragen dazu bei, das Risiko für Karies-, Parodontal- und Mundschleimhauterkrankungen zu senken sowie die Mundgesundheit Betroffener zu erhalten und zu verbessern.
Die zusätzlichen Leistungen gehen unter anderem auf das zahnärztliche Konzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ zurück, das vor zehn Jahren veröffentlicht wurde. Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV: „Das Konzept ist für ältere Menschen, Pflegebedürftige und Menschen mit Beeinträchtigung ein versorgungspolitischer Meilenstein und zugleich Beginn einer Erfolgsgeschichte für die Zahnärzteschaft, die diese vulnerable Patientengruppe mit viel Aufwand und persönlichem Einsatz betreut.“ Was Zahnärztinnen, Zahnärzte und ihre Teams täglich im Bereich Pflege leisteten, werde beispielhaft durch die 5.400 Verträge mit Pflegeeinrichtungen und zuletzt 979.500 Besuche in der aufsuchenden Versorgung zum Jahresende 2019 aufgezeigt. „Unser Anspruch ist klar formuliert: Wir wollen die Mundgesundheit aller Menschen lebenslang fördern und verbessern“, so Eßer
Das neue Video beschreibt, warum die Mundgesundheit für diese Patienten besonders wichtig ist, erläutert den Umfang der zusätzlichen Leistungen und gibt Hinweise zu Möglichkeiten der zahnärztlichen Versorgung zu Hause, in Pflegeheimen und sonstigen Einrichtungen. Darüber hinaus informiert der Film über Regelungen zu Krankenfahrten und -transporten bei einer Behandlung in der Praxis und beschreibt das Modell der Kooperationsverträge. Das Video dient als praktischer, leicht verständlicher Wegweiser für alle, die vom Thema Pflege und Mundgesundheit direkt oder indirekt betroffen sind. Es kann auf der speziellen Themenwebsite angesehen werden, die weitere Informationen für Patienten, Angehörige, Pflegepersonal und Praxen bietet. (Quelle: KZBV)
WHO-Meldung in Medien: „Krasser Trugschluss
Als „krassen Trugschluss“ kommentiert der Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte, Harald Schrader, Medienberichte aus der vergangenen Woche, nach denen die WHO dazu aufrufe, Zahnarztbesuche zu vermeiden. Wer die Originalpublikation lese, werde feststellen, dass die Mahnung zur Vorsicht sich auf Regionen bezieht, in denen die Infektionszahlen hoch und die Hygienestandards in den Praxen niedrig sind, so Schrader.
„In Deutschland ist das völlig anders“, so Schrader. „Hier gelten in allen Zahnarztpraxen schon seit Jahren die weltweit strengsten Hygienevorschriften – und die werden auch eingehalten und kontrolliert.“ Zusätzlich würden bei der Arbeitsvorbereitung und im „Publikumsbereich“ alle erforderlichen Maßnahmen zur Abstandswahrung und Infektionsprophylaxe ergriffen. „Im Ergebnis hat das dazu geführt, dass in Zahnarztpraxen nicht ein einziger Fall einer Übertragung von SARS-CoV-2 vorgekommen ist.“
Daher sollten auch Vorsorgetermine wahrgenommen werden – natürlich unter Beachtung der allgemein geltenden Vorsichtsmaßnahmen wie Abstandhalten, Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb des Behandlungszimmers und Anwendung zusätzlicher Desinfektionsmaßnahmen. (Quelle: FVDZ)
Kassenärzte: „Nullrunde ist ein Affront“
Die Honorarverhandlungen der Kassenärzte und Krankenkassen zur Anpassung des Orientierungswertes im Jahr 2021 sind vorerst gescheitert. „Wir sehen derzeit keine Grundlage zu weiteren Verhandlungen und haben bereits den Erweiterten Bewertungsausschuss angerufen“, erklärten Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, und Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender. Grund ist die Forderung der Krankenkassen nach einer Nullrunde. „Auf den Vorschlag der KBV, den Orientierungswert um drei Prozent anzupassen, ging die Kassenseite überhaupt nicht ein, sondern wollte ihrerseits auf eine Nullrunde hinaus. Das ist kein Verhandlungsangebot, um eine Einigung zu erzielen, das ist ein Affront“, kritisierte KBV-Chef Gassen.
„Die außergewöhnlichen Leistungen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen während der Corona-Hochphase der vergangenen Monate spielen offenbar keine Rolle mehr“, so Hofmeister. „Sechs von sieben COVID-Patienten wurden ambulant behandelt. Das war für die Patienten gut und sparte den Krankenkassen nebenbei Geld, da die Krankenhäuser deutlich entlastet wurden.“
„Nach konstruktiven und gemeinschaftlich getroffenen Entscheidungen zur Verbesserung der Patientenversorgung während der Hochphase der Corona-Pandemie, geriert sich der GKV-Spitzenverband nun als knallharter Schatzhüter der Kassenfinanzen“, lautete das Fazit des KBV-Vorstands. Da in der Sitzung am 11. August 2020 keinerlei Annährung bei den Forderungen möglich war, wurde der Erweiterte Bewertungsausschuss angerufen. Dieser will Mitte September den Orientierungswert für 2021 festgelegen, sofern bis dahin keine Einigung auf dem Verhandlungsweg möglich ist. (Quelle: KBV)
Schutzschirm-Regelungen sollen in SGB V überführt werden
Die Covid-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung (COVID-19-VSt-SchutzV) vom 30. April 2020, in der Liquiditätshilfen für die vertragszahnärztliche Versorgung geregelt sind, soll jetzt dauerhaft in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) überführt werden.
Das sieht ein Referentenentwurf für ein Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Versorgungsverbesserungsgesetz – GPVG) aus dem Bundesministerium für Gesundheit vor, der vom 6. August 2020 datiert. Zur Problemstellung heißt es im Entwurf: „1. Abrechnungen von Liquiditätshilfen an Zahnärzte während der COVID-19-Pandemie: Um zu verhindern, dass die mit der COVID-19-Pandemie verbundenen Fallzahlrückgänge zu Insolvenzen vertragszahnärztlicher Praxen führen und damit die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung auch über die Epidemie hinaus gefährdet wird, sieht die vom Bundesministerium für Gesundheit erlassene COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung (COVID-19-VSt-SchutzV) vom 30. April 2020 unter anderem die Auszahlung von 90 Prozent der in 2019 von den Krankenkassen gezahlten Gesamtvergütung für vertragszahnärztliche Leistungen für das Jahr 2020 vor. Wurden für die im Voraus geleisteten Zahlungen keine tatsächlichen Leistungen erbracht, sind diese als Liquiditätshilfen erfolgten Überzahlungen in den Jahren 2021 und 2022 von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vollständig an die Krankenkassen zurückzuzahlen. Wegen dieser Zeitspanne bedarf es über das spätestens zum 30. März 2021 erfolgende Außerkrafttreten der Verordnung hinaus einer Rechtsgrundlage für die Vereinbarungen zur Rückzahlung zwischen den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen.“
Eingefügt wird die fast identische Übernahme der Regelungen als Paragraf 85 a SGB V. Wie die zm berichtet, können bis zum 26. August 2020 können Stellungnahmen zum Referentenentwurf abgegeben werden. Am 1. September wird dann eine Anhörung im BMG stattfinden. (Quellen: BMG/zm-online)
25 Jahre DZR Neuss: Zuverlässiger Partner für Zahnärzte
Abrechnungszentren, wie das Deutsche Zahnärztliche Rechenzentrum (DZR), sind ein wichtiger Partner für Zahnarztpraxen und deren Patienten. Eine der DZR Niederlassungen liegt in Neuss. Von dort werden Zahnarzt-Praxen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen beraten und betreut – und das seit 25 Jahren, so das Unternehmen
„Wir sind 1995 mit acht Mitarbeitern gestartet. Heute beschäftigen wir in Neuss 60 Mitarbeiter“, erklärt Thomas Schelhorn, Geschäftsführer DZR. „Es ist großartig zu erleben, wie sich der Standort entwickelt hat und dauerhaft, auch in Krisenzeiten, die Zahnarztpraxen unterstützen und entlasten kann.“ Ziel sei und bleibe die regionale Betreuung der Kunden und die dauerhafte Festigung der Kundenbeziehung. Das DZR betreue deutschlandweit mehr als 7.000 Kunden. In Neuss sind 70 Praxen schon seit der Gründung vor 25 Jahren dabei, ein Beweis für die Kontinuität und den Nutzwert der Angebote und Services.
Das DZR unterstütze Zahnmediziner und Praxisteams mit digitalen Lösungen und persönlicher Betreuung in der täglichen Praxisarbeit – von dem Moment an, wenn der Patient die Praxis betritt, bis zur vollständigen Bezahlung der Behandlung, auch im Fall von Erstattungsproblemen auf Patientenseite. Neben der sehr hohen Kundenorientierung bieten ausgereifte, qualitativ-hochwertige Dienstleistungen und leistungsfähige IT-Systeme und Portale die Basis des langjährigen Erfolges. „Ein beliebtes Tool ist beispielsweise der DZR FaktorenCheck“, so Thomas Nellen, Niederlassungsleiter des DZR Neuss. „Bereits in der Praxisverwaltungssoftware integriert und direkt im Workflow der Praxis nutzbar, spart das Team hiermit wertvolle Zeit. Ganz neu ist unser DZR Praxisabgabe-Factoring auch für Nichtkunden. Dadurch sorgen wir für den sauberen Abschluss der Abgeber-Patienten ohne Belastung des neuen Inhabers. Eine Lösung für ein großes Problem beim Übergang einer Praxis.“
Im Kerngeschäft sichere das DZR durch Factoring mit vollem Ausfallschutz die Liquidität der Praxis und, durch die Möglichkeit der Teilzahlung, auch die der Patienten. Das DZR sei Marktführer in der zahnärztlichen Privatliquidation, so das Unternehmen. Innovative Services und Tools, wie das moderne DZR PraxisPortal für die tägliche papierlose Zusammenarbeit, das Optimierungstool DZR HonorarBenchmark, das deutschlandweite Abrechnungsnetzwerk DanPro bei Personalengpässen und der DZR BegründungsManager für höhere Behandlungsaufwendungen ergänzen das Angebot. Hinzu kommen eigene Seminare und Kongresse – auch online. (Quelle: DZR)
Daten aus dem Gesundheitswesen für das Studium
Die Barmer bietet für Studierende ein neues Datenangebot an. Auf der Homepage des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung (bifg) können sie umfangreiche Analysen zum Gesundheitswesen abrufen. „Das Schreiben einer wissenschaftlichen Arbeit wird extrem erschwert, wenn es bei der Datenrecherche hakt. Um diese zu erleichtern, können die Studierenden auf die vorliegenden Datensätze des bifg zur Gesundheitsversorgung in Deutschland zugreifen. Unser Ziel ist es, umfassende Daten zu allen Bereichen der Gesundheitsversorgung an einer Stelle zur Verfügung zu stellen“, sagt Uwe Repschläger, Geschäftsführer des bifg. Daneben gebe es Sonderanalysen, die sich speziellen Fragestellungen der Versorgung widmeten. Weit zurückreichende Zeitreihen und interaktive Karten machten dabei Trends und Besonderheiten der Versorgung sichtbar.
Auf der Homepage des bifg finde man zudem sämtliche Publikationen aus der Versorgungsforschung der Krankenkasse, darunter die jährlichen Versorgungsforschungs-Reporte. Darüber hinaus publiziere das bifg über die Homepage regelmäßig Sonderanalysen, deren Daten sich beispielsweise nach Diagnose, Geschlecht, Altersgruppe und Region im Zeitverlauf filtern ließen. Derzeit gebe es etwa Analysen zu Schlafstörungen oder zu Atemwegserkrankungen. Alle Daten und Analysen sind auf der Homepage des bifg abrufbar. (Quelle: Barmer)
PKV will Pflege-Qualitätsprüfungen zum 1. Oktober wieder starten
Der Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung (PKV) bereitet sich darauf vor, nach über sechsmonatiger Unterbrechung infolge der Corona-Krise die Prüfeinsätze in den Pflegeeinrichtungen ab 1. Oktober 2020 bundesweit wieder zu beginnen. Dazu erklärt der Direktor des PKV-Verbandes, Florian Reuther: „Im Interesse der Pflegebedürftigen sollten die Pflege-Qualitätsprüfungen so schnell wie möglich wieder starten. Wenn die stationären Pflegeeinrichtungen nun wieder für Besucher geöffnet sind, müssen auch die Qualitätsprüfungen wieder stattfinden.“
Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen hätten ein Anrecht auf zuverlässige und aktuelle Informationen über den Stand der pflegerischen Versorgung und auf regelmäßige Prüfungen, um mögliche Mängel zu erkennen und abzustellen.
Der Prüfdienst der PKV stehe bereit, die Prüfeinsätze bundesweit ab 1. Oktober wieder im gleichen Umfang wie vor der Corona-Krise zu starten. Auch die Inhalte der Prüfungen sollten unverändert bleiben. „Sicherlich werden Hygiene-Aspekte aufgrund der Ereignisse der letzten Monate stärker in den Fokus rücken. Die Covid-19-Infektion hat die enorme Bedeutung von Hygienemaßnahmen gezeigt“, so Reuther.
Ein großer Teil der insgesamt 150 Pflegefachkräfte aus dem PKV-Prüfdienst habe sich in der Zeit der Unterbrechung ehrenamtlich engagiert und vor Ort in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder kommunalen Gesundheitsämtern bei der Bewältigung der Corona-Krise geholfen. „Der PKV-Verband hat diese freiwilligen Einsätze unterstützt und die Gehälter weitergezahlt. Wir freuen uns über dieses ehrenamtliche Engagement und sind stolz auf unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich nun mit Hochdruck auf die Fortsetzung der bundesweiten Qualitätsprüfungen vorbereiten.“ (Quelle: PKV-Verband)
Medentis Medical nimmt nicht an der IDS 2021 teil
Man habe sich „nach intensiven Überlegungen und Abwägungen entschieden, dass die Gesundheit der Mitarbeiter und der Kunden Vorrang hat und dass es nach dem heutigen Stand keine andere Wahl gibt, als die Teilnahme an der Internationalen Dental Show (IDS) vom 9. bis 13. März 2021 in Köln abzusagen“. Das teilt Medentis Medical (Bad Neuenahr/Ahrweiler) mit.
„Wir sind der Überzeugung, dass die aktuellen Reise- und Versammlungs-Einschränkungen aufgrund der aktuellen Pandemie bis weit über den kommenden März 2021 weltweit bestehen bleiben und eher verstärkt werden. Daher wird eine IDS in der uns bekannten Art und Weise nicht stattfinden können“, so das Unternehmen und sein CEO und Gründer Alexander Scholz in einer Pressemitteilung.
Insbesondere die Gesundheitsgefahren für Mitarbeiter und Kunden seien bei dem „weltweiten Schmelztiegel“ IDS nicht auszudenken. Man möchte „alleine schon aus Solidarität Verantwortung übernehmen“ und einen kleinen Teil dazu beitragen, die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen. „Daher haben wir unsere Teilnahme an der IDS abgesagt.“
„Sollte sich die pandemische Lage bis März 2021 unerwartet entspannt haben, werden wir uns wieder umgehend anmelden und auf der IDS vertreten sein; wir glauben jedoch, dass dies sehr unwahrscheinlich ist“, so das Unternehmen. (Quelle: Medentis Medical)
Mehr Krankschreibungen wegen Covid-19 bei Jüngeren
Bei jungen Menschen sind die Krankschreibungen wegen einer COVID-19-Infektion in den letzten Wochen wieder deutlich angestiegen. Das geht aus einer neuen Auswertung der Barmer, der zweitgrößten gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland, hervor. Innerhalb von vier Wochen (vom 21. Juni bis 18. Juli 2020) sind demnach die Fallzahlen in der Gruppe der bis 39-Jährigen um 31 Prozent gestiegen, von 744 auf 978 Barmer-Versicherte.
„Die Corona-Pandemie ist keineswegs ausgestanden. Ganz im Gegenteil, die Gefahr einer zweiten Welle baut sich offensichtlich immer mehr auf. Wenn die Abstands- und Hygieneregeln zunehmend missachtet werden, kann das Menschenleben gefährden“, so der Vorstandsvorsitzende der Kasse, Prof. Dr. Christoph Straub. Insbesondere jüngere Menschen müssten sich wieder verstärkt an die Corona-Regeln halten, denn in der Gruppe ab 40 Jahren seien die Fallzahlen nahezu konstant geblieben. Diese seien im selben Zeitraum von 1.942 krankgeschriebenen Barmer-Versicherten um ein Prozent auf 1.964 Betroffene gestiegen.
Die meisten Corona-Krankschreibungen über alle Altersklassen hinweg habe es in der 29. Kalenderwoche in Nordrhein-Westfalen mit 727 Betroffenen und in Bayern mit 607 Erkrankten gegeben. Die Gesamtzahlen der Corona-Krankschreibungen haben sich den Ergebnissen der Auswertung zufolge regional sehr unterschiedlich entwickelt. Den größten Anstieg über alle Altersklassen hinweg verzeichnete von der 26. auf die 29. Kalenderwoche Baden-Württemberg mit einem Plus von 33 Prozent von 240 auf 318 krankgeschriebenen Barmer-Versicherten. Es folgten Schleswig-Holstein mit einem Zuwachs von 31 Prozent (von 54 auf 71 Betroffene) und Bayern mit 28 Prozent (von 475 auf 607 Krankgeschriebene). Dagegen gingen in Brandenburg (minus 18 Prozent) und Sachsen (minus 10 Prozent) die Fallzahlen deutlich zurück. Ein leichter Rückgang um 5 Prozent lag auch in Nordrhein-Westfalen vor, von 765 auf 727 Erkrankte. (Quelle: Barmer)
Kostenfreie Information und Selbstcheck für Patienten zur Parodontitis
Was ist eigentlich eine Parodontitis und wie entsteht sie? Warum sollten Sie eine Parodontitis immer von Ihrem Zahnarzt behandeln lassen? Diese und weitere Fragen beantwortet das neu aufgelegte Magazin für Patienten „Parodontitis behandeln – gesund bleiben“ von proDente. Ein Selbstcheck zur Parodontitis rundet das kostenfreie Magazin ab.
„Jeder zweite Erwachsene und fast zwei von drei jüngeren Senioren sind laut aktueller Deutscher Mundgesundheitsstudie von einer Parodontitis betroffen“, erklärt Dirk Kropp, Geschäftsführer der Initiative proDente e.V. „Da sie sich anfangs meist über längere Zeit unbemerkt entwickelt, ist Aufklärung zu dieser Volkskrankheit besonders wichtig“.
Patienten können das Magazin „Parodontitis“ bei proDente unter der Telefonnummer 01805-55 22 55 oder auf www.prodente.de unter dem Menüpunkt „Infomaterial für Patienten“ beziehen. Zahnärzte und zahntechnische Innungsbetriebe erhalten je 100 Exemplare des Magazins kostenfrei auf den Fachbesucherseiten (Login) von proDente oder über die Bestellhotline 01805-55 22 55. (Quelle: proDente)
Corona – Private Krankenversicherer müssen ihren Anteil beitragen
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV), die Vertragsärzte und die Vertragszahnärzte in Hamburg fordern eine stärkere Beteiligung der privaten Krankenversicherung (PKV) an den Lasten der Corona-Pandemie. „In der Krise stehen alle Akteure im Gesundheitswesen zusammen und beweisen, dass wir ein sehr leistungsfähiges und solidarisches Gesundheitswesen haben, auf das wir stolz sein können“, sagt die Leiterin der vdek-Landesvertretung, Kathrin Herbst, stellvertretend für die Krankenkassen in Hamburg. „Die Gesetzliche Krankenversicherung hat sich in dieser Situation als Anker der Stabilität erwiesen und schultert Ausgleichzahlungen und Kosten für zusätzliche Aufwände.“ Umso bedauerlicher sei es, so Herbst weiter, dass die privaten Krankenversicherer ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bisher nur teilweise gerecht würden. Als Beispiel führt sie die Schutzausrüstung an, an deren Finanzierung sich die PKV nur sehr unzureichend beteiligt.
Walter Plassmann, Vorsitzender des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg, ergänzt: „Die erfolgreiche Eindämmung des SARS CoV-2-Virus in Deutschland und in Hamburg ist wesentlich auf die ambulante ärztliche Versorgung zurückzuführen, die verhindert hat, dass Infizierte in das Krankenhaus gingen und dort für ‚Hotspots‘ sorgten. Um diese dezentrale Versorgung zu gewährleisten, musste in großer Schnelligkeit und häufig improvisiert gehandelt werden. Das kam auch Privatversicherten zugute, sodass wir kein Verständnis dafür haben, dass die private Krankenversicherung ihren Anteil an den aufgelaufenen Kosten nicht tragen, sondern auf die Ärzte abwälzen will.“
Dr./RO Eric Banthien, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hamburg: „Die ablehnende Haltung der PKV, sich finanziell an dem Schutzschirm für die Zahnärztinnen und Zahnärzte oder an der Ausstattung der Schwerpunktpraxen für Covid-19-Erkrankte mit Schutzausrüstung zu beteiligen, ist mehr als enttäuschend. Wir erwarten hier mehr Engagement.“ (Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung GKV/KV Hamburg/KZV Hamburg)
Auch KZVen können TI und KIM künftig nutzen
In wenigen Wochen ist es soweit: Die Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen wird für weitere Anwendergruppen nutzbar. Das teilt die für die TI zuständige Gematik Anfang August mit. Mit der speziellen Institutionskarte (SMC-B ORG) können Organisationen im Gesundheitswesen wie etwa Kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen (KV/KZV) künftig unter anderem über die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) Informationen mit ihren Mitgliedern austauschen. Herausgeber der Karte ist die Gematik.
„Mit der SMC-B ORG haben wir es geschafft, dass nicht nur Praxen, Krankenhäuser und Apotheken Informationen zuverlässig und sicher austauschen können. Ich bin sicher, dass das dazu beitragen wird, beispielsweise Medienbrüche in der Verwaltung des Gesundheitswesens weiter zu reduzieren“, so Lars Gottwald, Leiter der Business-Teams bei der Gematik.
Die Karte SMC-B ORG gewährt berechtigten Organisationen und Institutionen des Gesundheitswesens einen kontrollierten Zugang zur TI. Ein Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte und medizinische Anwendungen ist ausgeschlossen, heißt es. Zunächst sollen die Gesellschafterorganisationen der Gematik und deren Landesorganisationen ausgestattet werden, danach werden auch andere Nutzerkreise im Gesundheitswesen Zugang zu den Karten haben können. D-TRUST, ein Unternehmen der Bundesdruckerei, soll bis Ende 3. Quartal 2020 ein Antrags- und Freigabeportal für die Kartenherausgabe bereitstellen. „Als Kartenherausgeber verifiziert die Gematik die Berechtigung der einzelnen Antragssteller und gibt den Antrag frei. Anschließend produziert D-TRUST die Karte und übernimmt auch den Versand“, heißt es zum Procedere. Sobald beispielsweise die KVen angebunden sind, lassen sich über KIM unter anderem administrative Prozesse vereinfachen. Ende Juli 2020 war nach einem kurzen Feldtest der erste eHealth-Konnektor zugelassen worden, der für die sichere Kommunikation erforderlich ist. (Quelle: Gematik)
BVMed-Taschenbuch Medizinprodukterecht neu aufgelegt
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat sein Taschenbuch „MPG, HWG, Verordnungen zum MPG, EU-Richtlinien, EU-Verordnungen“ mit Stand Juli 2020 neu aufgelegt. Es beinhaltet die konsolidierten Neufassungen der nationalen Rechtsvorschriften sowie der noch geltenden EU-Richtlinien und -Verordnungen zu Medizinprodukten. Enthalten sind unter anderem das Medizinproduktegesetz (MPG), das Heilmittelwerbegesetz (HWG), die Medizinprodukte-Verordnung (MPV), die Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV), die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), die Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten (MPKPV), die Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV), die Medizinprodukte-Gebührenverordnung sowie die Medizinprodukte-Durchführungsvorschrift (MPGVwV).
Relevante EU-Richtlinien und -Verordnungen sind ebenfalls in dem Taschenbuch enthalten. Der Text der europäischen Medizinprodukte-Verordnung (EU-MDR) ist im separat bestellbaren MDR-Taschenbuch abgedruckt. Das Taschenbuch Medizinprodukterecht kostet bei Einzelbestellung 12,45 Euro netto, zzgl. Versand. Mehr Informationen und Bestellung auf der Internetseite des BVMed. (Quelle: BVMed)
Fachdental Südwest 2020 in Stuttgart findet nicht statt
Die Fachdental Südwest wäre im Herbst die einzig verbleibende Veranstaltung der Dentalbranche gewesen, die seit den Corona-Beschränkungen nach den gegenwärtigen Lockerungen unter Auflagen hätte stattfinden können. Dazu wurde ein Hygiene- und Sicherheitskonzept für eine sichere Durchführung entwickelt. „Dennoch herrscht situationsbedingt Unsicherheit bei vielen Ausstellern, die sich zuletzt in Absagen bemerkbar machte. Trotz intensiver Vorbereitungen schlug sich diese Entwicklung in der Nachfrage und Buchungslage der Fachdental Südwest nieder“, so der Veranstalter, die Messe Stuttgart.
Da keine hinreichende Basis für die Messe in diesem Jahr bestehe, sehe man sich gezwungen, die Fachmesse für Zahnmedizin und Zahntechnik vom 16. bis 17. Oktober 2020 auf das Folgejahr zu verschieben. „Unser Ziel ist es, eine erfolgreiche Messe zu gestalten. Eine, zu der wir Aussteller und Fachbesucher aus den Bereichen Zahnmedizin und Zahntechnik wie gewohnt begrüßen können und auf der gewinnbringende Geschäftskontakte geschlossen werden. Diese berechtigten Erwartungen sehen wir aufgrund der Rückmeldungen aus der Branche leider nicht gewährleistet“, so Andreas Wiesinger, Mitglied der Geschäftsleitung der Messe Stuttgart.
Konzept für digitale Plattform in Prüfung
Mit der Verschiebung der Fachdental verliere die Dentalbranche in diesem Jahr eine weitere Möglichkeit, um Produkte und Dienstleistungen zu präsentieren und dabei in den direkten Kontakt mit den Kunden zu treten. „Dem Bedarf nach persönlichem Austausch möchten wir als Branchentreffpunkt begegnen und nichts unversucht lassen“, so Wiesinger. „Deshalb befinden wir uns aktuell in der Prüfung eines Konzepts für eine digitale Plattform.” Der Termin im Folgejahr steht bereits fest: Vom 15. bis 16. Oktober 2021 soll die nächste Fachdental Südwest wieder wie gewohnt stattfinden. (Quelle: Messe Stuttgart)
Gericht weist Patentverletzungsklage gegen Medit ab
Das Landgericht Düsseldorf hat eine Patentverletzungsklage gegen die südkoreanische Medit Corp. („Medit“), einem globalen Anbieter von 3-D-Scanlösungen, durch den dänischen Mitbewerber 3Shape A/S („3Shape“) abgewiesen. Das teilte Medit am 5. August 2020 mit.
Gegenstand des Verfahrens war laut Mitteilung von Medit die von 3Shape behauptete mittelbare Verletzung des für 3Shape eingetragenen europäischen Patents EP2400919B1, betreffend eine computerimplementierte Methode zum Designen eines Zahnstiftaufbaus („post & core“). Das Scannen für Post & Core sei auch mit Medits Interoralscanner i500 und Laborscannern der T-Serie sowie der jeweils dazugehörigen Software möglich.
3Shape könne gegen das Urteil Berufung einlegen, aber Medit gehe davon aus, auch in einem etwaigen Berufungsverfahren zu bestehen. Darüber hinaus habe Medit eine Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht in Deutschland gegen das Klagepatent eingereicht. Über diese Klage sei noch nicht entschieden worden, heißt es.
„Medit wird Kunden auch weiterhin auf ihrem Weg in die digitale Zahnmedizin unterstützen. Medit entwickelt alle Softwarefunktionen selbst und unsere Entwicklungsabteilung ist immer offen für Gespräche und dafür, potenzielle Missverständnisse zu klären“, so GB Ko, Geschäftsführer von Medit. Zwischen Medit und 3Shape hat es bereits juristische Auseinandersetzungen um Patentverletzungen durch das südkoreanische Unternehmen gegeben. Unter anderem ging es um eine in Intraoralscannern eingesetzte Technologie. Die Scanner des Unternehmens werden in Deutschland von verschiedenen Vertriebspartnern angeboten. Zum Streit um die Intraoralscanner hieß es Ende Januar, die Vertriebspartner und die Anwender in Deutschland seien nicht von den gerichtlichen Auseinandersetzungen der Unternehmen betroffen. (Quelle: Medit/QN)
FVDZ Bayern unterstützt Zahnarztpraxen in der Versorgung mit Desinfektionsmitteln
Der FVDZ Bayern will den Zahnarztpraxen in Bayern bei der Versorgung mit Desinfektionsmitteln unterstützen und bietet kostengünstig und unverbindlich die Bestellung über den bayerischen Hersteller Comedol. Das Unternehmen produziert Hand- und Flächendesinfektionsmittel nach Vorgaben der WHO. Der FVDZ Bayern hat den Preis verhandelt und stellt die Verbindung her. Der Verband profitiert nicht von dieser Vereinbarung. Zahnarztpraxen können mit der Bestellvorlage, die auf der Internetseite des FVDZ Bayern unter www.fvdz-bayern.de Unterstützerpaket 7 steht, ab sofort Desinfektionsmittel direkt vom Hersteller bestellen. Der Bestellschein liegt auch der aktuellen Ausgabe des BZBplus, Ausgabe 8/2020, bei. Aktuelle Neuerungen gibt es dort und auf der Facebook-Seite des FVDZ Bayern. (Quelle: FVDZ Bayern)
KZBV identifiziert zwölf Groß- und Finanzinvestoren im Praxismarkt
Die Aktivitäten von Investoren in der deutschen Zahnarztpraxislandschaft und die Entwicklung bei den investorengetragenen MVZ (I-MVZ) und MVZ-Ketten werden auch von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) aufmerksam beobachtet. Für den zahnärztlichen Bereich habe man derzeit zwölf Groß- und Finanzinvestoren in Deutschland identifiziert, wie die KZBV Anfang August 2020 meldet. „Nur durch aufwendige Recherchen in Handelsregistern und Spezialdatenbanken lassen sich Beteiligungsstrukturen solcher Investoren teils aufdecken“, heißt es. Die mangelhafte Informationslage könnte hier durch ein MVZ-Register auf Bundes- und Landesebene dauerhaft verbessert werden. Ein entsprechendes Register war zum Beispiel von der Bundestagsfraktion der Linken bereits gefordert worden, eine Anhörung dazu fand Anfang März 2020 statt. Die KZBV befürwortete ein solches Register und eine Offenlegung der Inhaberstruktur zum Beispiel auf dem Praxisschild etc., auch um mehr Transparenz für die Patienten zu schaffen. Aus Sicht der KZBV werde mit dem Geschäftsmodell der Investoren die Aufrechterhaltung der flächendeckenden, wohnortnahen und qualitätsgesicherten Versorgung durch freiberuflich tätige, dem Gemeinwohl verpflichtete Zahnärzte auf Dauer gefährdet (Quelle: KZBV/Abteilung Statistik,QN)
Verbesserungen bei der Aufstiegsförderung
Am 1. August 2020 sind Neuerungen bei der Aufstiegsförderung („Aufstiegs-BaföG“) und für die Aufstiegsfortbildung in Kraft getreten. Die Novelle des Aufstiegsförderungsgesetzes (AFBG) bringt unter anderen mehr Geld, flexiblere Rückzahlungsbedingungen und Verbesserungen für Familien. Zudem wird die stufenweise Förderung bis auf Master-Niveau eingeführt.
Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
• Gefördert werden berufliche Aufsteiger über alle drei Fortbildungsstufen, d. h. der/die Geprüfte Berufsspezialist/in ebenso wie der Bachelor Professional und der Master Professional.
• Die Unterhaltsförderung in Höhe von 892 Euro wird erstmals als Vollzuschuss gewährt, das heißt, diese muss nicht – wie bisher – zurückgezahlt werden.
• Verheiratete mit zwei Kindern erhalten abhängig vom Einkommen eine Unterhaltsförderung von bis zu 1.597 Euro pro Monat, Alleinerziehende mit einem Kind bis zu 1.127 Euro pro Monat. Der monatliche Zuschuss für die Kinderbetreuung erhöht sich für Alleinerziehende von 130 Euro auf 150 Euro pro Kind.
• Lehrgangsgebühren werden unabhängig von Einkommen und Vermögen bis zu einer Höhe von 15.000 Euro zur Hälfte als Zuschuss übernommen. Für den Rest der Kosten gibt es zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei erfolgreicher Abschlussprüfung muss das KfW-Darlehen jetzt nur noch zur Hälfte zurückgezahlt werden.
• Wer sich am Ende einer Aufstiegsfortbildung selbstständig macht, muss das KfW-Darlehen gar nicht mehr zurückzahlen und kann so schuldenfrei die eigene Existenzgründung starten.
• Erweitert wurden zudem die Stundungs- und Darlehenserlassmöglichkeiten für Geringverdienende. Weitere Informationen gibt es auf einer eigenen Internetseite. (Quelle: BMBF)
Ausbildungsprämien können jetzt beantragt werden
Die Bundesregierung will kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fördern, die trotz der Corona-Krise weiter ausbilden oder Auszubildende übernehmen. Eine erste Förderrichtlinie zu den am 24. Juni 2020 vom Bundeskabinett beschlossenen Maßnahmen liegt seit 31. Juli 2020 vor, seit August können Unternehmen – auch Zahnarztpraxen, Dentallabore und Dentalunternehmen – Anträge bei der zuständigen Arbeitsagentur stellen. Allerdings müssen die antragstellenden Unternehmen von der Corona-Krise in erheblichem Umfang betroffen sein. „Davon ist auszugehen, wenn ein KMU in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hat oder der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. Bei KMU, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind statt der Monate April und Mai 2019 die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich heranzuziehen“, heißt es in den Informationen. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Bundesbildungsministeriums. (Quelle: BMBF)
BÄK-Präsident Reinhardt bezieht Stellung zu Kommerzialisierung
In einem neuen Podcast „Sprechende Medizin“ bezieht der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, Stellung zur notwendigen Ökonomisierung in der Medizin („Man kann nicht mit Ressourcen aasen.“) und zur Kommerzialisierung. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sei bei diesem Thema aus seiner Sicht etwas zu gelassen, berichtet Reinhardt über ein Gespräch mit dem Minister.
Der BÄK-Präsident führt im Podcast Entwicklungen bei den Zahnärzten, Augenärzten und Labormedizin als negative und warnende Beispiele an. Große Konglomerate mit zentraler Steuerung beeinflussten den Handlungsspielraum der Ärzte, das wirke sich negativ auf das Arzt-Patienten-Verhältnis aus. Außerdem würde Rendite aus einem regulierten Markt abgeschöpft und zum Teil ins Ausland transferiert – das Geld gehe dann nicht in Reinvestitionen in Infrastruktur und Personal. (Quelle: Podcast BÄK)