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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – November 2020

Zahnärzte bekommen Antigen-Schnelltests in der Apotheke

Antigen-Schnelltests dürfen von Apotheken als In-vitro-Diagnostika an Zahnarztpraxen abgegeben werden – dies hat die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) gegenüber der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bestätigt und damit deren Rechtsauffassung gestärkt. Demnach sind Zahnarztpraxen als ambulante Einrichtung des Gesundheitswesens im Sinne des § 3 Abs. 4 Nr. 2 Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) zu verstehen. Die ABDA hat die Landesapothekerkammern über die Zulässigkeit der Abgabe informiert. (Quelle: BZÄK)

Berliner Zahnärzteschaft bietet Mithilfe bei Corona-Schutzimpfungen an

Der Vorstand der Zahnärztekammer Berlin hat in einem Brief an Senatorin Dilek Kalayci und Staatssekretär Martin Matz, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, die Mithilfe der Berliner Zahnärztinnen und Zahnärzte bei der Durchführung der bevorstehenden Corona-Schutzimpfungen angeboten. „Gerne unterstützen wir die Kolleginnen und Kollegen Ärzte in der Bewältigung dieser Aufgabe, um schnellstmöglich eine große Anzahl an Schutzimpfungen zu erreichen“, sagt Dr. Karsten Heegewaldt, Präsident der Zahnärztekammer Berlin. „Wir Zahnmediziner sind durch unser fundiertes Studium sowie unsere Berufspraxis befähigt, diese Schutzimpfungen ergänzend zu den ärztlichen Kolleginnen und Kollegen vorzunehmen.“ Um diese tatkräftige Mithilfe bei der großen Aufgabe umsetzen zu können, bittet Heegewaldt daher die Senatorin, „sich im Rahmen der Beratungen auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass eine gesetzliche Grundlage für unsere Unterstützung im Zahnheilkundegesetz geschaffen wird“.

Darüber hinaus appelliert der Kammerpräsident, auch die Schutzimpfungen für die Berliner Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie die Mitarbeitenden im Hinblick auf eine weiterhin gesicherte zahnmedizinische Versorgung im Auge zu behalten. Heegewaldt betont: „Wir danken der Senatsverwaltung hier, dass die Zahnmediziner zusammen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Praxen gemeinsam mit den übrigen ärztlichen Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der Schutzimpfungen im Bereich der ambulanten medizinischen Versorgung inkludiert wurden. Für die Berliner Zahnärztinnen und Zahnärzte versichere ich Ihnen, als Präsident der Berliner Zahnärztekammer, dass wir für die Gesundheit der Menschen in unserer Stadt fest an Ihrer Seite stehen.“ (Quelle: ZÄK Berlin)

Erfolgreiches Online-Event der DGI

Mehr als 1.200 Teilnehmende, davon rund 300 Studierende – der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Implantologie (DGI) war mit dem Online-Event am 27. und 28. November 2020 mehr als zufrieden. Alternativ zu den wegen der Corona-Pandemie nicht möglichen Live-Kongressen mit der EAO in Berlin im Oktober und in Rust am 1. Adventswochenende war ein attraktives, moderiertes Online-Vortragsangebot mit vorgeschalteten Workshops professionell auf die Beine gestellt worden. Die Vorträge können von angemeldeten Teilnehmern auch noch abgerufen werden. Jeweils zwei Referenten beleuchteten aktuelle Fragestellungen der Implantologie und Zahnmedizin. (Bericht folgt)

DGI-Präsident Prof. Dr. Dr. Knut A. Grötz kündigte für das kommende Jahr ein besonderes Kongressformat an: den Interdisziplinären Implantologen-Tag 2021 in Wiesbaden. Ihm liege die enge Zusammenarbeit mit anderen (zahn-)medizinischen Fachgesellschaften besonders am Herzen. Dies ist auch ablesbar am Konzept eines Kongresses, der im kommenden Jahr den Fokus des traditionellen Jahreskongresses der DGI am 1. Adventswochenende erweitern wird. Als Gastgeber fungieren die DGI zusammen mit der DGOI und der Nachwuchsorganisation Nexte Generation der DGI. Als wissenschaftliche Gastgesellschaften sind eingeladen die DG Paro, die DG Pro, die DGÄZ und als nicht-zahnmedizinische Gesellschaft die DGIM (DG Innere Medizin). Ebenfalls beteiligt ist die AO (Academy of Osseointegration) und traditionell spielen die jeweiligen Landesverbände der DGI eine besondere Rolle, 2021 der LV Hessen und der LV Rheinland-Pfalz.

Außerdem wurden in einer kleinen Zoom-Pressekonferenz weitere Leitlinien, ein neu strukturiertes und weiterführendes postgraduales Qualifikationskonzept in der Implantologie und neue Aktivitäten angekündigt, um Studierenden den Zugang zur Implantologie zu erleichtern. (QN)

Hinweis für Zahnarztpraxen: Verschreibung von Arzneimitteln – Angabe der Dosierung

Seit dem 1. November 2020 muss bei Verschreibungen von Arzneimitteln grundsätzlich auch die Dosierung enthalten sein (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 Arzneimittelverschreibungsverordnung). Diese Änderung geht auf die 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zurück, welche mit wenigen Ausnahmen bereits zum 1. November 2019 in Kraft getreten ist.

Auf die verpflichtende Angabe der Dosierung bei Arzneimittelverschreibungen hat die Arzneimittelkommission die Zahnärzte in den Informationen über Zahnärztliche Arzneimittel (IZA, Stand Februar 2020) auf Seite 9 der IZA hingewiesen.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung weist auf folgende Punkte hin:
1. Die Pflicht zur Angabe der Dosierung besteht auch bei der Verschreibung von Arzneimitteln durch Zahnärzte.
2. Die Angabe der Dosierung ist lediglich dann nicht erforderlich, wenn dem Patienten ein Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung des Verschreibenden vorliegt und dies in der Verschreibung kenntlich gemacht wurde oder wenn die Abgabe unmittelbar an den Verschreibenden erfolgt.
3. Hinsichtlich des Formats der Dosierungsangabe enthalten weder die AMVV noch die Begründung der 18. Verordnung zur Änderung der AMVV nähere Vorgaben. Aus Sicht der KZBV würde es sich gleichwohl anbieten, sich insoweit an den Vorgaben aus dem ärztlichen Bereich bezüglich der Dosierungsangabe zu orientieren. Dort wird die Dosierung durch eine Zahlenkette – zum Beispiel im Format »1-0-0« (für eine Dosis am Morgen, keine am Mittag und Abend) – im Anschluss an das jeweils verschriebene Arzneimittel kenntlich gemacht. (Quelle: KZBV)

Patientenverbände fordern Veränderungen bei der Unabhängigen Patientenberatung

Bei der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) muss es Veränderungen geben. Das fordern erneut Patientenvertreter. Wie das Deutsche Ärzteblatt online berichtet, haben die in der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe zusammengeschlossenen Vereine zügiges Handeln angemahnt, da 2022 die aktuelle Förderperiode für die UPD endet und diese dann erneut ausgeschrieben wird. Angemahnt wird mehr Unabhängigkeit und vor allem eine längerfristige und unabhängige Aufstellung. Derzeit wird die UPD von einer Tochterfirma eines auch für gesetzliche Krankenkassen tätigen Unternehmens organisiert. Bereits in der Vergabephase und auch in der Folge war diese Entscheidung und auch das Volumen der Arbeit der UPD kritisiert worden. Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet, finden die schon seit längerem erhobenen Forderungen, die UPD neu aufzustellen, auch in der Politik inzwischen Gehör. So habe der Vorsitzende des Bundestags- Gesundheitsausschusses, der CDU-Politiker Erwin Rüddel, eine Reform der UPD angekündigt. Unterstützung kommt auch von den Grünen. (Quelle: Deutsches Ärzteblatt)

BÄK: „Lockerungen an den Feiertagen verantwortlich nutzen“

Zur Verlängerung des Teil-Lockdowns und den angekündigten Lockerungen an den Weihnachtsfeiertagen erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt: „Die von Bund und Ländern beschlossene Verlängerung des Teil-Lockdowns ist epidemiologisch vernünftig und mit Blick auf die angespannte Versorgungslage in den Kliniken leider notwendig. Anzuerkennen ist das Bemühen, mögliche negative psychosoziale Auswirkungen der Kontaktbeschränkungen so gut es geht zu minimieren. Gerade für die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger, die wohl am meisten unter Isolation und Einsamkeit in Zeiten des Lockdowns leiden, ist es wichtig, die Weihnachtsfeiertage im Kreis der Familie verbringen zu können. Wir müssen die Ausnahmeregeln an den Feiertagen verantwortlich nutzen und uns wie auch unsere Mitmenschen vor Ansteckung schützen. Wenn wir uns an die Infektionsschutzbestimmungen halten und die AHA-Regeln befolgen, sind die zeitlich begrenzten Lockerungen vertretbar und aus psychosozialen Gründen sogar geboten.“ (Quelle: BÄK)

Studie: Ärzte sehen Gesundheits-Apps als hilfreich an

Die Akzeptanz von Gesundheits-Apps ist in den vergangenen sechs Jahren erheblich gestiegen – das zeigt die aktuelle Studie „Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2020/2“ der Stiftung Gesundheit. „Während sich vor sechs Jahren das Gros der Ärzte skeptisch bis kritisch zeigte, stimmen heute mehr als 70 Prozent von ihnen zu, dass gezielt eingesetzte Gesundheits-Apps hilfreich sein können“, berichtet Prof. Dr. Dr. Konrad Obermann, Forschungsleiter der Stiftung. Etwa ein Drittel der Ärzte habe ihren Patienten bereits entsprechende Apps empfohlen.

Den größten Nutzen sehen Ärzte bei somatischen Anwendungen: Mehr als 80 Prozent können sich einen sinnvollen Einsatz in der Sportberatung und -anleitung, bei Tagebuchanwendungen zum Beispiel für Allergiker, zur Aufzeichnung von Vitalparametern, zur Ernährungsberatung oder Verhaltenskontrolle vorstellen. Kritisch beurteilen sie dagegen Apps in psychischen Anwendungsgebieten wie Depression oder Sucht.

Aus der Studie ergeben sich zudem Hinweise auf ungeklärte Fragen und organisatorische Hürden. So kritisierten zahlreiche Ärzte einen Mangel an Testmöglichkeiten für Behandler: „Es ist sehr zu begrüßen, dass Ärzte Gesundheits-Apps zunächst selbst kennenlernen und testen möchten, bevor sie sie Patienten empfehlen“, so Obermann: „Das zeugt von einem verantwortungsvollen Umgang der Ärzte mit diesem neuen Instrument.“ Industrie und Krankenversicherer seien gut beraten, solche Handlungsempfehlungen aufzugreifen und entsprechende Möglichkeiten zu schaffen. (Quelle: Stiftung Gesundheit)

Deutscher Zahnärztetag: BZÄK sieht langfristige strategische Ausrichtung bestätigt

Der Wissenschaftliche Kongress des Deutschen Zahnärztetags wurde auf Grund der Pandemie als Online-Kompakt-Kongress „Orale Medizin und Immunkompetenz“ am 13. November angeboten. Auch eine politische Diskussionsrunde gehörte zum Programm. Mit den inhaltlichen Aussagen des Online-Kongresses seien die langfristige strategische Zielausrichtung sowie die damit verbundenen zahlreichen Initiativen der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bestätigt worden, so die BZÄK.
1. Zahnmedizin ist wesentlicher Bestandteil der Medizin und ein essentieller Heilberuf
2. Prävention ist die wesentliche Grundlage jeglicher zahnmedizinischen Tätigkeit
3. Kommerzialisierung im Gesundheitswesen birgt Gefahren der Deprofessionalisierung
4. Der demografische Wandel der Gesellschaft führt zu erhöhtem Betreuungsaufwand in der Bevölkerung und zu Veränderungen in den zahnärztlichen Strukturen
5. Die zahnmedizinische Ausbildung muss gleichberechtigt zur Medizin gestaltet werden

Auch der an den Deutschen Zahnärztetag angeschlossene Zukunftskongress fand am 14. November online statt, BZÄK, Dentista und der BdZA luden ein. Corona, Assistenzzeit, Umweltschutz in der Zahnmedizin, Mitarbeiterführung, Praxisgründer waren unter anderem Themen. Die Bundesversammlung der BZÄK findet vor dem Hintergrund der aktuellen Dynamik des Infektionsgeschehens, der rechtlichen Einschränkungen sowie aus Gründen des Gesundheitsschutzes online und mit reduzierter Tagesordnung am 19. Dezember 2020 statt. (Quelle: BZÄK)

FVDZ: „Sprachrohr der Zahnärzteschaft“

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) sieht sich als „Sprachrohr der Zahnärzteschaft“. In seiner Videokonferenz am 18. November 2020 hatte sich der Bundesvorstand erneut mit der Umsetzung der Arbeitsaufträge der Hauptversammlung (HV) befasst. Geplant sei angesichts des bevorstehenden „Super-Wahljahrs“ 2021 unter anderem eine Aktualisierung der Grundsatzpositionen des Verbands, heißt es im Informationsdienst „FVDZ aktuell“. Für die politische Arbeit müssten die aktuellen Forderungen der Zahnärzteschaft und die Vorstellungen von einer freiheitlichen Berufsausübung „nachgeschärft“ werden, betonte der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader. Zugleich bekräftigte er den Anspruch des Verbands als Sprachrohr der Zahnärzteschaft. „Zu welchem Zweck haben wir uns denn sonst freiwillig zusammengeschlossen?“, so Schrader.

„Unsere Aufgabe bleibt: Sagen, was ist, und fordern, was sein sollte. Als bloßer Wahlverein für Körperschaftsfunktionen würden wir uns selbst schnell überflüssig machen. Der Gleichklang nach außen entsteht eben nicht, indem wir uns dem politisch Opportunen anpassen. Er entsteht auf der operativen Ebene dadurch, dass die Funktionsträger in den Gremien als überzeugte Freiverbändler unsere Grundsatzpositionen verinnerlicht haben, und auf der parlamentarischen Ebene dadurch, dass unsere Mitglieder in den meisten Vertreter- und Delegiertenversammlungen die Mehrheiten stellen.“ Zur Vorbereitung auf die Tagung des Bundesvorstandes mit den Landesvorsitzenden (EV-Sitzung) im Dezember werden mehrere Arbeitsgruppen die Themenfelder freie Berufausübung, Selbstbestimmung, Betriebswirtschaft, Gebührenordnungen, Versicherungspflicht, IT-Anbindung, Datensicherheit bearbeiten. Münden soll das Ganze in einer zahnärztlichen Agenda 2021. (Quelle: FVDZ)

Ärztlicher Pandemierat startet Beratungen in Arbeitsgruppen

Der ärztliche Pandemierat der Bundesärztekammer hat seine Arbeit aufgenommen und befasst sich in separaten Arbeitsgruppen mit prioritären Handlungsfeldern der Corona-Bekämpfung. Konkret widmen sich die Vertreter von Bundesärztekammer, wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften und Öffentlichem Gesundheitsdienst der Entwicklung von Schutzkonzepten für vulnerable Gruppen, der Forschungsförderung, der Weiterentwicklung der Teststrategie sowie Konzepten zur Vermeidung von „Kollateraleffekten“ der Corona-Bekämpfung. „Wir wollen den Handlungsbedarf in diesen Bereichen analysieren und auf dieser Grundlage in komprimierter Form möglichst konkrete Empfehlungen für die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern entwickeln“, sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt zum Start der Beratungen in den Arbeitsgruppen. Die Ergebnisse sollen möglichst noch im Dezember mit allen Teilnehmern des Pandemierats erörtert werden.

Themen sind unter anderem das Spezifizieren unterschiedlicher Risikogruppen und welche Schutzmaßnahmen jeweils erforderlich sind, die Forschungsförderung, die Anpassung der Nationalen Teststrategie und alle Fragen rund um die Testungen und Tests. Zur Vermeidung sogenannter Kollateraleffekte wird der Pandemierat auch die psycho-sozialen Auswirkungen der Pandemie analysieren. Darüber hinaus werden Möglichkeiten zur Sicherstellung des Zugangs zur medizinischen Akutversorgung und zu notwendigen Vorsorgeleistungen diskutiert. (Quelle: BÄK)

„Wir können Hygiene!“ – FVDZ Bayern hat Poster entwickelt

Patienten brauchen während der Corona-Pandemie keine Angst zu haben, ihren Zahnarzt aufzusuchen. Das ist die Botschaft des Praxisplakats „Wir können Hygiene!“. Das A3-formatige Poster wird mit der November-Ausgabe des „Bayerischen Zahnärzteblatts“ (BZB) an alle bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte versandt.

Quelle: FVDZ Bayern
Der FVDZ Bayern ruft Bayerns Bevölkerung dazu auf, weiterhin wie gewohnt zum Zahnarzt zu gehen und auch die Vorsorgeuntersuchungen nicht zu verschieben, sonst droht möglicherweise eine Verschlechterung der Mundgesundheit durch Karies- und Zahnsteinbildung sowie parodontalen Erkrankungen.

Der FVDZ Bayern rät den Zahnarztpraxen, das Poster im Eingangsbereich der Praxis aufzuhängen. Die Argumente der Zahnarztpraxis auf dem Poster sind kurz und klar
• Wir erfüllen höchste hygienische Anforderungen – schon immer.
• Ihre Mundgesundheit liegt uns am Herzen. Karies kennt keine Pause.
• Verschieben Sie Ihren Zahnarztbesuch nicht. Bei uns sind Sie sicher!
• In deutschen Zahnarztpraxen haben sich bisher keine Patienten mit Covid-19 angesteckt!

Das Praxisplakat kann auch kostenfrei von der Webseite des FVDZ Bayern zum Selbstausdrucken heruntergeladen werden. (Quelle: FVDZ Bayern)

Kein Abbruch der Ausbildung: BAföG auch nach dem Brexit

Im Hinblick auf das Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ist am 24. November 2020 im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) eine Übergangsregelung in Kraft getreten. Auszubildende, die bis zum 31. Dezember 2020 eine Ausbildung im Vereinigten Königreich beginnen oder fortsetzen, behalten bis zum Abschluss ihres Ausbildungsabschnitts ihre Ansprüche auf BAföG-Leistungen.

Hintergrund der Übergangsregelung ist, das nach Ende des sich aus dem Austrittsabkommen ergebenden Übergangszeitraums am 31. Dezember 2020 die Förderung eines Auslandsaufenthaltes im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem BAföG mangels weiterer Zugehörigkeit Großbritanniens zur EU in der Regel nur noch für die Dauer von bis zu einem Jahr möglich ist. Hiervon ausgenommen sind auf Grundlage des neu geschaffenen Paragrafen 66b BAföG all jene Auszubildenden, die bis zum 31. Dezember 2020 einen Ausbildungsabschnitt an einer Ausbildungsstätte im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland beginnen oder fortsetzen. Diesen Studierenden und Schülern wird noch bis zum Abschluss oder Abbruch dieses Ausbildungsabschnitts an einer dortigen Ausbildungsstätte Ausbildungsförderung gewährt. Im Übrigen gelten die sonstigen Förderungsvoraussetzungen des BAföG unverändert fort.

Auch in Deutschland lebende Briten und ihre Familienangehörigen können nach dem 31. Dezember 2020 berechtigt sein, BAföG zu beantragen. Voraussetzung ist, dass sie vom persönlichen Anwendungsbereich in Artikel 10 des Austrittsabkommens umfasst sind und einen Anspruch auf Studienbeihilfen nach Artikel 23 Absatz 2 des Abkommens haben. Dies ist der Fall, wenn sie ein Recht auf Daueraufenthalt aus Artikel 15 des Austrittabkommens erworben haben oder aber dem Personenkreis der Arbeitnehmer, Selbstständigen, Personen, denen dieser Status erhalten bleibt, oder deren Familienangehörigen angehören. (Quelle: BMBF)

Leistungen der MFA nicht wahrgenommen

„Die Corona-Pandemie stellt den gesellschaftlichen Zusammenhalt auf eine enorme Bewährungsprobe. Die Folgen der Pandemie begleiten uns in unserem Alltag auf Schritt und Tritt“, sagte Dr. Ellen Lundershausen, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer (BÄK) und Vorsitzende der Fachberufekonferenz, auf der Jahrestagung am 19. November 2020 in Berlin. „Der permanente Ausnahmezustand, die Kontaktbeschkränkungen und die Sorge um Angehörige zehren an unser aller Nerven.“ Leider werde dieser Stress aber mitunter an die im Gesundheitswesen Tätigen als primäre Ansprechpartner weitergeben. „Die Anspannung ist in Anbetracht der Umstände verständlich. Trotzdem sollten wir uns mit Rücksicht und Geduld begegnen. Dann kommen wir gemeinsam besser durch die Krise.“
die 32. Konferenz der Fachberufe im Gesundheitswesen.

„Medizinische Fachangestellte in der ambulanten Versorgung stellen sich Tag für Tag mit großem Engagement den Herausforderungen der Pandemie. Es ist ausgesprochen demotivierend, dass weder die Politik noch die Öffentlichkeit diesen Einsatz wahrnehmen, während die Medizinischen Fachangestellten am Limit sind“, erklärte Hannelore König, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V.

Aus Sicht von Gertrud Stöcker, Gründungsmitglied und Ehrenpräsidentin des Deutschen Pflegerates, ist die Pandemie ein Stresstest für das Gesundheitssystem. „Gerade mit Blick auf die Pflegeberufe wird deutlich, welche Auswirkungen der lange bekannte Mangel an Personalressourcen hat“, so Stöcker.

Viele Fragen sieht der Gesundheitswissenschaftler Prof. Dr. Eckhard Nagel von der Universität Bayreuth durch die Erfahrungen der zurückliegenden Monate aufgeworfen: „Gibt es eine nationale und internationale Solidarität im Umgang mit der Pandemie? Steht die Solidargemeinschaft für alle notwendigen medizinischen Aufwendungen ein? Und wie lassen sich Konflikte zwischen wirtschaftlichen Interessen und der Gefährdung der leiblichen Existenz lösen?“ Die zukünftige Struktur des Gesundheitswesens müsse auf den in der Pandemie gewonnenen Erkenntnissen aufbauen, so Nagel. Dafür sei eine gezielte Verlaufsbeobachtung unerlässlich. Nur sie könne Aufschluss geben über nachteilige Folgen von Veränderungen der Versorgungssituation auf Gesundheit und Wohlbefinden der Patienten. (Quelle: BÄK)

ApoBank: Neuer Bereichsvorstand IT und Operations

Johannes Kermer (54), derzeit Geschäftsführer der ApoBank-Tochter APO Data-Service GmbH (ApoData), wechselt zum 1. Dezember 2020 als Bereichsvorstand IT und Operations zur Bank. 

Johannes Kermer, Bereichsvorstand IT und Operations, ApoBank.
Johannes Kermer, Bereichsvorstand IT und Operations, ApoBank.
(Foto: ApoBank)
Johannes Kermer ist ausgewiesener IT-/Backoffice-Experte. Bevor er im Sommer 2020 als Vorsitzender der Geschäftsführung in die apoData berufen wurde, war er Bereichsleiter bei der Erste Group Bank AG in Wien und dort unter anderem verantwortlich für die Kernbankenstrategie und deren Umsetzung in den Balkanländern. Zuvor war Kermer bei der UniCredit Bank Austria AG in verschiedenen Führungspositionen tätig, zuletzt als Non-Executive Chief Operating Officer, heißt es in der Unternehmensmeldung.

„Wir freuen uns mit Johannes Kermer einen ausgewiesenen IT-/Backoffice-Experten und versierten Change-Manager für die apoBank gewonnen zu haben. Wir wünschen ihm in seiner neuen Funktion viel Erfolg“, so Ulrich Sommer, Vorstandsvorsitzender der ApoBank. (Quelle: ApoBank)

Zahnmedizin: Mehr als eine halbe Million Jobs

Das gesamte zahnärztliche System bot 2019 mehr als einer halben Million Menschen in Deutschland Arbeit. Dies entspricht 1,1 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland beziehungsweis 10,9 Prozent der Beschäftigtenzahl in der Gesundheitswirtschaft insgesamt. Davon arbeiteten alleine 387.000 Personen (75 Prozent) in den Praxen – für die zahnmedizinische Versorgung am Patienten. Dies geht aus aktuellen Daten des Zahnärztlichen Satellitenkontos (ZSK) der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hervor.

Im vergangenen Jahrzehnt stieg die Anzahl der Beschäftigten im Zahnärztlichen System um rund 7,5 Prozent (+0,8 Prozent p.a.). Wachstumstreiber waren hauptsächlich die Zahnarztpraxen. Erste Auswertungen für Januar bis Juni 2020 zeigen allerdings, dass sich die gegenwärtige Krise in beträchtlichem Maße auch auf die Zahnarztpraxen niederschlägt.

Die Ergebnisse des ZSK und weitere Zahlen zu zahnärztlichem Berufsstand, zur Mundgesundheit und zum Gesundheitsverhalten der Bevölkerung finden sich in der aktuell erschienenen Ausgabe des Statistischen Jahrbuchs 2019/2020 der Bundeszahnärztekammer. Es kann für 10 Euro zuzüglich Versand über die BZÄK bestellt werden. (Quelle: BZÄK)

Ärzte: Zahl der MVZ auf 3.500 gestiegen

Die Zahl der ärztlichen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) ist im Jahr 2019 um 11,5 Prozent gestiegen. Damit gab es Ende 2019 rund 3.500 Einrichtungen bundesweit, etwa 350 mehr als im Vorjahr. Das hat die Auswertung der aktuellen MVZ-Statistik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ergeben. Die meisten MVZ wurden bislang in Bayern, Nordrhein, Niedersachsen und Berlin zugelassen. So liegt Bayern mit 716 MVZ an der Spitze, gefolgt von Nordrhein mit 404. Die wenigsten MVZ sind mit 33 Einrichtungen in Bremen zu finden.

Durchschnittlich arbeiten in jedem der Zentren 6,2 Ärzte. Insgesamt sind in Deutschland knapp 22.000 Ärzte in MVZ tätig. Davon sind 8 Prozent Vertragsärzte und 92 Prozent angestellt. Rund 63 Prozent der in MVZ angestellten Ärzte arbeiten in Teilzeit. Die höchste Anzahl der in MVZ tätigen Ärzte hat mit 4.000 Bayern gefolgt von Nordrhein mit 2.403. Die wenigsten Ärzte in MVZ sind mit 176 in Bremen beschäftigt. In Thüringen und Hamburg arbeitet mittlerweile jeder fünfte Arzt, der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt, in einem MVZ. Das ist bundesweit der höchste Anteil. Hausärzte, Orthopäden und Chirurgen sowie fachärztliche Internisten sind bundesweit in den MVZ am häufigsten vertreten.

Vertragsärzte (41 Prozent) und Krankenhäuser (43 Prozent) gründen MVZ nahezu zu gleichen Anteilen. Die bevorzugten Rechtsformen sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). (Quelle: KBV)

ApoBank unterstützt (zahn-)ärztliche Hilfe in Flüchtlingslager auf Lesbos

Zwei Monate ist es her, als ein Großbrand das Flüchtlingslager Moria auf der griechischen Insel Lesbos zerstörte. Tausende Flüchtlinge verloren ihre Behausung. Auch die Räume, in denen bis zu der Katastrophe ehrenamtliche Helfer medizinische und zahnmedizinische Versorgung leisteten, gingen samt Gerätschaften, Medikamenten und Verbandsmaterialien in Flammen auf. Inzwischen wurde das Ersatzlager Kara Tepe aufgebaut. Die ApoBank-Stiftung unterstützt drei Hilfsorganisationen mit einer Spende in Höhe von insgesamt 6.000 Euro, um dort die Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten.

Die Corona-Pandemie verschärft die Lage noch zusätzlich, doch der Mediziner Dr. Christoph Zenses aus Solingen und der Zahnarzt Dr. Alexander Schafigh aus Bornheim bei Bonn lassen sich nicht davon abhalten, ihre ehrenamtliche Arbeit fortzusetzen. Unterstützt durch die jeweiligen gemeinnützigen Vereine Solingen hilft e.V. und Health Point Foundation können sie weiterhin regelmäßig vor Ort im Einsatz sein. Auch die Organisation Medical Volunteers International e.V. ermöglicht weltweit, interessierten Heilberuflern freiwillige medizinische Hilfe für Flüchtlinge auf der griechischen Insel zu leisten. Mehr Einblick in die Einsätze der Hilfsorganisationen gibt es auch auf der Webseite der ApoBank-Stiftung. (Quelle: ApoBank)

Kostenfreie Apps für die Patientenkommunikation im neuen Software-Update

Das südkoreanische Technologieunternehmen Medit gibt mit seinem Software-Update vom 17. November 2020 neue, kostenfreie Apps für die Kommunikation mit Patienten frei. Die neuen kostenlosen Anwendungen sollen die Patientenkommunikation verbessern und bieten auch die Visualisierungen der angestrebten Ergebnisse, so Medit. Patienten könnten so die Behandlung besser verstehen und freuten sich auf ihr neues Lächeln.

(Foto: Medit)
(Foto: Medit)
Medit-Scanner (Foto: Medit)
Gleich vier neue Apps werden mit dem Update zur Verfügung stehen und erweitern direkt die Möglichkeiten des Scanners: Medit Ortho Simulation visualisiert Zahnbewegungsszenarien. Medit Crown Fit zeigt ungeliebte Druckpunkte auf. Das verkürzt Behandlungszeiten und erhöht den Patientenkomfort. Medit Smile Design zeigt Patienten ihr zukünftiges Lächeln. Medit Compare ermöglicht automatischen Abgleich von zwei Sets an Scandaten.

Zusätzlich verbessert das Update auch das Scanerlebnis, so Medit: So könnten Benutzer jetzt ausgewählte Farben beim Scanvorgang ignorieren, zum Beispiel die Farbe der Handschuhe.

„Im Gegensatz zu einem geschlossenen System können Zahnärzte mit unserem offenen System alle Software-Entwicklungen und -Verbesserungen direkt nutzen. Ich gratuliere unserem Team zu den tollen Entwicklungen!“ sagt GB KO, CEO von Medit. (Quelle: Medit)

Gutachten zu investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist seit über einem Jahr in Kraft. Es sollte über die Beschränkung der Gründungsbefugnis von Krankenhäusern für zahnärztliche MVZ die Investitionsbestrebungen von Private-Equity-Investoren und damit die fortschreitende Vergewerblichung in der vertragszahnärztlichen Versorgung eindämmen. Die KZBV hat die Wirkungsweise der TSVG-Regelung und ihre Auswirkung auf die Versorgung einer eingehenden Analyse unterzogen und zwei Gutachten beauftragt. Die Gutachten bestätigen, dass Gefahren von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) für die vertragszahnärztliche Versorgung trotz der Regelung im TSVG weiter fortbestehen. Mehr dazu auch im Bericht über die Vertreterversammlung der KZBV Ende Oktober 2020. (Quelle: KZBV)

BÄK: Ärztlicher Pandemierat konstitutiert

Auf Initiative der Bundesärztekammer hat sich ein ärztlicher Pandemierat aus Vertretern wissenschaftlich-medizinischer Fachgesellschaften und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes gebildet. Schwerpunkt der ersten Sitzung am 10. November 2020 war der fachliche Austausch zur aktuellen pandemischen Situation und den sich daraus ergebenden Handlungsnotwendigkeiten.

Konkret diskutierten die Mitglieder unter anderem die Definition besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen und die Entwicklung entsprechender Schutzkonzepte, Maßnahmen zur Entlastung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie Möglichkeiten und Grenzen von Corona-Testungen symptomatischer und asymptomatischer Patienten. Weitere Schwerpunkte der Beratungen waren die Möglichkeiten der Vermeidung gesundheitlicher „Kollateraleffekte“ bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie sowie die grenzüberschreitende intensivmedizinische Notfallhilfe zur Versorgung von Patienten mit einer Covid-19-Erkrankung.

Darüber hinaus erörterte der Pandemierat Strategien zur Forschungsförderung. Im Fokus standen dabei die Ausweitung der Obduktionen im Zusammenhang mit an Covid-19-Erkrankung Verstorbenen, die Weiterentwicklung von Diagnoseverfahren, aktuelle Therapieansätze, die Identifizierung von Risikofaktoren für die Erkrankung und den Krankheitsverlauf sowie die Intensivierung der Versorgungsforschung zur Bewertung der eingesetzten Maßnahmen.

Der ärztliche Pandemierat verständigte sich darauf, diese und weitere Themen in eigenen Arbeitsgruppen zu vertiefen und medizinische Handlungsempfehlungen für die Corona-Politik von Bund und Ländern zu entwickeln. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen sind Grundlage der Beratungen des ärztlichen Pandemierats, zu denen themenbezogen weitere Fachgesellschaften geladen werden. (Quelle: BÄK)

KZBV nimmt Stellung zu Gesetzesvorhaben

KZBV und Bundeszahnärztekammer begrüßen, dass im Rahmen des dritten Bevölkerungsschutzgesetzes auch die Zahnmedizin als wichtiger Teil der medizinischen Primärversorgung mit einbezogen wird (zur Stellungnahme).

Das Bundesgesundheitsministerium hat den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) vorgelegt. Darin sollen vor allem die in der Covid-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung enthaltenen Regelungen zur Liquiditätshilfe für Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in das Sozialgesetzbuch SGB V überführt werden. Die geplanten Regelungen sind Teil einer längeren Liste unterschiedlichster Regelungen im Bereich der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. Die KZBV fordert weiterhin eine echte Schutzschirm-Regelung für Zahnarztpraxen (zur Stellungnahme). (Quelle: KZBV)

Antigen-Schnelltests durch Vertragszahnärzte

Nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV) ist es Vertragszahnärzten erlaubt, Antigentests beim eigenen Praxispersonal durchzuführen. Das hat der Gesetzgeber in seiner Begründung zu § 6 Abs. 1 TestV ausdrücklich bestimmt. Darüber informiert die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg in ihrem Informationsdienst „Kammer kompakt“.

Vor dem Kauf sollten Praxen darauf achten, dass der Test beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet ist. Gemäß der Coronavirus-Testverordnung (TestV) rechnen Vertragszahnärzt/innen gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen ab. Ab 12. November 2020 soll ein Vordruck der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Abrechnung der Sachkosten für die einmal pro Woche durchführbaren Tests vorliegen. Die Erstattung ist auf 7 Euro pro Test gedeckelt, so die LZKBW. (Quelle: LZKBW)
 

KBV eröffnet ärztlichen Dialog über Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will gemeinsam mit Ärzten einen Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Pandemie entwickeln. Ziel sei ein Werkzeugkasten mit unterschiedlichen Instrumentarien, die langfristig gegen das Coronavirus eingesetzt werden können, sagte KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen. Die KBV wolle nicht warten, bis der Lockdown beendet sei, sondern die Zeit nutzen. Deshalb würden in den nächsten Tagen die Kolleginnen und Kollegen in den Berufsverbänden und Fachgesellschaften angeschrieben mit der Aufforderung, sich in den innerärztlichen Austausch einzubringen, teilte Gassen in einem Video-Interview mit. Mit dem jüngst vorgelegten und durchaus umstrittenen Positionspapier zum Umgang mit der Pandemie – von dem sich zahlreiche Ärztegruppen und Verbände auch distanziert haben – habe man eine intensive Diskussion nicht nur innerhalb der Ärzteschaft ausgelöst.

Das Positionspapier habe „zumindest die Diskussion entfacht, das war gut und wichtig“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende. Mit dem nunmehr eröffneten Dialog wolle die KBV alle breit einbinden – hier gehe es um den innerärztlichen Austausch – und praktikable Strategien zur Bekämpfung des Coronavirus erarbeiten, ohne die Pandemie zu verharmlosen. Dabei geht es um konkrete und handhabbare Lösungsvorschläge mit langfristiger Perspektive zum Schutz der Menschen. Eine Diskussion erwartet Gassen zu Themen wie Impfstrategie, Einsatz von Schnelltests, Bereitstellung von FFP-2-Masken in Pflegeeinrichtungen oder Kontaktnachverfolgung. Es gehe darum, „und so möchten wir das Papier auch verstanden haben“, eine Art Werkzeugkasten zu bauen mit der Möglichkeit, sich regional daraus bedienen oder ihn auch ergänzen zu können, erläuterte Gassen. (Quelle: KBV)
 

Positionspapier der DGZMK: Perspektive Zahnmedizin 2030

Die Zahnmedizin in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Es sind aber nicht erst die im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Krise aufgekommenen Diskussionen um die Systemrelevanz der Zahnmedizin in Deutschland, die den Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e. V. (DGZMK) dazu bewegt haben, die aktuelle Lage umfassend zu analysieren und daraus Handlungsoptionen im Sinne einer „Perspektive Zahnmedizin 2030“ zu entwickeln.

Das jetzt fertig gestellte Positionspapier der DGZMK beschäftigt sich mit allen Facetten der zahnmedizinischen Berufsausübung, der Lehre an den Hochschulen und Universitäten sowie der Forschung. Dieses Positionspapier soll Anregungen liefern und eine gemeinsame, konstruktive Diskussion um die Zukunft der Zahnmedizin in Deutschland anstoßen. Das Positionspapier steht auf der Internetseite der DGZMK zum Herunterladen zur Verfügung (ein ausführlicher Bericht folgt). (Quelle: DGZMK)

BZÄK mit neuen Informationen für Patienten und Teams

Die Bundeszahnärztekammer hat im Herbst ihre Kampagne „Gesund ab Mund“ gestartet, mit der sie die Sensibilität der Menschen für die Mundgesundheit erhöhen und Fragen rund um Gesundheit, Mundgesundheit und die wichtige Rolle der Zahnmedizin beantworten will. Aktuell sind auf der Aktionsseite im Format „3 Fragen“ wichtige Informationen zum Thema Zahnarztbesuch in der Corona-Pandemie eingestellt. Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK, gibt Antwort. Organisationen und Zahnarztpraxen können diese Informationen in ihren Social-Media-Kanälen, Newslettern etc. gerne zur Information für Patienten und zahnärztliches Team nutzen, heißt es. Alle Informationen zur Kampagne auf der Kampagnenwebsite. (Quelle: BZÄK)
 

W&H setzt Kampagne #dentalsunited fort

„Wir sind gut angekommen – im neuen Alltag. Jetzt heißt es dran und in Bewegung bleiben!“, so das österreichische Unternehmen W&H. „Unser Know-how wollen wir mit „Professionals“ auf der ganzen Welt teilen, gemeinsam Herausforderungen meistern und aktiv gestalten. Mit der Kampagne #dentalsunited gehen wir ‚united‘ mit frischen Ideen in die berufliche Zukunft“.

„Unter dem Motto #dentalsunited begleiten wir unsere Kunden und Partner bei der Neuausrichtung ihres Arbeitsalltags. Wir teilen unser Wissen mit der weltweiten Community: Von Distance-Learning via Webinare, Tipps zum professionellen Hygienemanagement oder neuen Produktlösungen bewegen wir uns auf unsere Kunden zu und sorgen für einen individuellen Wissens- Upload“, so das Unternehmen.

Auf den Online-Kanälen setze man zusätzlich auf Aktionen und den interaktiven Dialog mit der Dental-Community. Alle Infos zur Kampagne auf den Social Media-Kanälen unter #dentalsunited oder auf dentalsunited.com. (Quelle: W&H)
 

KZBV informiert über neuen Möglichkeiten für außerordentliche Wirtschaftshilfe

Die Bundesregierung weitet die Unterstützung für Selbstständige und Unternehmen in der Corona-Pandemie aus. Im Rahmen der Bund-Länder-Beschlüsse vom 28. Oktober 2020 werden vom Bund weitere außerordentliche Wirtschaftshilfen gewährt sowie bestehende Hilfsmaßnahmen mit veränderten Konditionen verlängert oder angepasst. Die aktuellen Veränderungen und die sich hieraus gegebenenfalls für Zahnarztpraxen ergebenden Möglichkeiten, Unterstützung in Anspruch zu nehmen, hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung in einer Ausarbeitung zusammengefasst. Um im Einzelfall festzustellen, ob und in welchem Umfang eine Praxis danach Unterstützung beantragen kann und ob es Überschneidungen/Ausschlüsse mit anderen Unterstützungsmaßnahmen gibt, sei immer eine Prüfung durch den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erforderlich. (Quelle: KZBV)
 

Schwedische Lifco kauft Kaniedenta

Der schwedische Investor Lifco AB hat einen Vertrag zum Erwerb der Aktienmehrheit an der deutschen Firma Kaniedenta unterzeichnet. Das teilte das Unternehmen Ende Oktober 2020 mit.

Kaniedenta entwickelt, produziert und vertreibt Verbrauchsmaterialien vor allem für den Dentalmarkt in Deutschland. Im Jahr 2019 erzielte Kaniedenta einen Nettoumsatz von rund 29 MEUR. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Herford, Deutschland, und beschäftigt 35 Mitarbeiter. Die Übernahme steht unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Genehmigung durch die deutschen Behörden.

Lifco investiert vor allem in kleine und mittlere Unternehmen und hat seinen Dentalbereich in den vergangenen Jahren weiter ausgebaut. Zur Lifco gehören unter anderem die Dentalversandhändler Müller&Weigand und Dental Tiger, die Zahnersatzanbieter MDH, Smilodentax und Interadent, die Flörchinger Zahntechnik und das Softwareunternehmen Computer konkret. (Quelle: Lifco)
 

2019 insgesamt 30,5 Millionen Tagesdosen von Akut-Medikamenten zur Migräne-Therapie verordnet

Von den zur Akutbehandlung eingesetzten rezeptpflichtigen Wirkstoffen zur Therapie von Migräne sind 2019 insgesamt 30,5 Millionen Tagesdosen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet worden. Dabei entfielen insgesamt 81 Prozent der Tagesdosen auf die Wirkstoffe Sumatriptan und Rizatriptan. Die Selbstmedikation mit rezeptfrei in der Apotheke erhältlichen Schmerzmitteln spielt aber bei der Behandlung die größte Rolle.

Bei stärker oder häufiger von Migräneattacken betroffenen Patientinnen und Patienten ist eine Prophylaxe sinnvoll. Dies betrifft knapp 13 Prozent der rund 3,4 Millionen Patientinnen und Patienten mit Migränediagnose. Bis 2018 standen ihnen nur Wirkstoffe zur Verfügung, die hauptsächlich für andere Indikationen wie Bluthochdruck oder Depressionen genutzt werden.

2018 wurden diese Therapieoptionen um bisher drei monoklonale Antikörper mit einem neuartigen Wirkprinzip erweitert: Erenumab, Galcanezumab und Fremanezumab. Es sind die ersten Wirkstoffe, die speziell für die Prophylaxe von Migräneattacken entwickelt wurden. Von ihnen profitieren insbesondere Patienten, bei denen die zuvor verfügbaren Therapien ausgeschöpft waren. Im Jahr 2019 wurden hiervon rund 2,8 Millionen Tagesdosen verordnet. Weitere neue Therapieoptionen für die Akutbehandlung stehen kurz vor der Zulassung und bieten nach bisherigen Daten besonders Patienten mit kardiovaskulären Erkrankungen eine risikoärmere Alternative.

Das sind die zentralen Ergebnisse des aktuellen „Thema im Fokus“ zur häufigsten neurologischen Erkrankung in Deutschland, den das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) im Rahmen seines neuen Trendberichts zum Arzneiverordnungsgeschehen, dem sogenannten Rx-Trendbericht, veröffentlicht hat. Der aktuelle Schwerpunktbericht zu Migräne steht hier. (Quelle: ZI)

Bundestag debattiert Bevölkerungsschutzgesetz

Am 6. November 2020 diskutierten die Abgeordneten im Deutschen Bundestag den Entwurf des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes, Damit sollen in einen neuen Paragrafen 28a im Infektionsschuztgesetz die Rahmenbedingungen für rechtssichere Grundlagen für die zahlreichen, wegen der Corona-Pandemie erlassenen Verordnungen geschaffen werden. Dies betrifft auch die Verordnungsermächtigung für den Bundesgesundheitsminister. Diese wurde im März erstmals vom Bundestag ausgesprochen. Abhängig sind die damit ermöglichten Handlungsspielräume davon, dass das Parlament eine epidemische Notlage von nationaler Tragweite feststellt.
Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme gefordert, die Rechtsgrundlage für die Corona-Schutzmaßnahmen der Länder auch im Infektionsschutzgesetz zu konkretisieren. Statt einer Generalklausel sollte es einen Maßnahmenkatalog geben.
Das Gesetz enthält noch weitere Regelungen, so zum Anspruch auf Verdienstausfall bei Quarantäne, zu Tests und Laboren und digitale Einreiseanmeldung. Im Gesundheitsausschuss ist für den 12. November 2020 eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf und Änderungsanträgen anberaumt. (Quelle: Ärzte Zeitung/Deutscher Bundestag)
 

FVDZ: Antwort auf den Brief von BMG Jens Spahn an die Zahnärzteschaft

Der Bundesvorstand und der erweiterte Vorstand des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte haben mit einem langen Brief vom 5. November 2020 an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf dessen Brief an die Zahnärzteschaft vom 30. Oktober 2020 reagiert. Spahn hatte in seinem Brief den Zahnärztinnen und Zahnärzten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement gedankt und um ihre weitere Mithilfe geworben. Zugleich hatte er die getroffene Regelung für die Liquiditätshilfe verteidigt.
Der FVDZ-BV wirft Spahn jetzt politischen Zynismus vor. Der Dank komme zu spät, die Zahnärzte seien in der Situation auf sich allein gestellt. „Nun jedoch, mit der Erfahrung der demonstrativen politischen Geringschätzung des vergangenen halben Jahres, hat Ihre Form der Dankesbekundung den schalen Beigeschmack des halbherzigen Klatschens auf den Balkonen dieser Republik.“ Neben weiterer Kritik fordert der FVDZ den Minister auf, die Kampagnen der Zahnärzteschaft zur Aufklärung der Patienten über die hohe Sicherheit beim Zahnarztbesuch zu unterstützen. Außerdem müsse es jetzt ein Reagieren auf die Situation in den Praxen geben, die Corona-Pandemie führe zu einer Gefährdung der gesamten Versorgungsstruktur. Der vollständige Brief ist auf der Internetseite des FVDZ nachzulesen. (Quelle: FVDZ)
 

Tokuyama Dental verzichtet auf Teilnahme an IDS 2021

Das japanische Unternehmen Tokuyama Dental Corporation sowie die deutsche Tochtergesellschaft Tokuyama Dental Deutschland GmbH haben nach reiflicher Überlegung beschlossen, nicht an der Weltmesse IDS 2021 teilzunehmen. Das teilte das Unternehmen Anfang November 2020 mit.
Man wisse die Bemühungen seitens der Messe Köln und des VDDI um eine sichere Veranstaltung zu schätzen, die eine Teilnahme aufgrund des ausgearbeiteten Hygienekonzeptes möglich erscheinen ließ. „Allerdings hat die dynamische Entwicklung des Corona-Geschehens in den letzten Tagen und Wochen nur allzu deutlich gezeigt, dass es eine entsprechende Sicherheit erst dann geben kann, sobald ein Impfstoff vorhanden ist, der flächendeckend eingesetzt wurde. Tokuyama Dental sieht sich seinen Mitarbeitern, Partnern und Kunden gegenüber in der Verantwortung und möchte es vor dem aktuellen Hintergrund nicht riskieren, das Ansteckungsrisiko nicht ernst genug genommen zu haben“, so das Unternehmen.
Die IDS sei in all den Jahren immer der Treffpunkt für Menschen aus aller Welt gewesen. Eine Veranstaltung dieser Art sei jetzt nur sehr schwer vorstellbar, aber nur in diesem Rahmen sei es auch sinnvoll, Innovationen einem breiten Publikum zu präsentieren, heißt es weiter. „Tokuyama Dental hätte sehr gerne die neuesten Produkte auf dieser Bühne präsentiert, wird aber nun nach neuen Wegen und Möglichkeiten suchen, um die zu erwartenden Innovationen gebührend vorzustellen.“ Selbstverständlich werde man sich auf der IDS 2023 präsentieren, die dann hoffentlich wieder im gewohnten Rahmen stattfinden könne. (Quelle: Tokuyama Dental Corporation)
 

Deutsche Zahnärzte-Genossenschaft mit neuen Dienstleistungen

Neue Dienstleistungen, ein neuer Vorstand und die Wahlen zu einem neuen Aufsichtsrat standen bei der Generalversammlung der Deutschen Zahnärzte-Genossenschaft (DZG eG) in Bonn Ende Oktober 2020 im Mittelpunkt. Über viele Jahre hinweg waren die jährlichen verpflichtenden Generalversammlungen der Vorratsgesellschaft eine eher trockene Angelegenheit. Das änderte sich in diesem Jahr. Seit Mitte des Jahres arbeitet ein neu bestellter Vorstand, bestehend aus Mitgliedern der DZG-Partner FVDZ, Die ZA, ABZ eG, solvi und lennmed.de Rechtsanwälte, an einem Dienstleistungsportfolio der Genossenschaft, das umfassende und maßgeschneiderte Unterstützung für Zahnarztpraxen bieten soll.
Mit einem ersten Serviceangebot zur Liquiditätsberatung ist die DZG bereits zur ersten Corona-Welle im Frühjahr gestartet. Das komplette Programm an neuen Dienstleistungen für verschiedene Zielgruppen wird die DZG eG dann von Januar 2021 an anbieten. Ein Konzept für diese Dienstleistungsplattform, die für jeden zugänglich sein wird, aber nur DZG-Mitgliedern und Mitgliedern der jeweiligen Kooperationspartner Vergünstigungen bietet, stellte der DZG-Vorstandsvorsitzende Dr. Frank Wuchold bei der Generalversammlung vor.
Zudem wählten die DZG-Mitglieder einen neuen Aufsichtsrat. Wiedergewählt wurden Harald Schrader, Bertram Steiner und Prof. Christian Scherer. Neues Mitglied im Kontrollgremium wurde der Regensburger Zahnarzt Jörg Weishaupt.
Der DZG-Aufsichtsratsvorsitzende Schrader, der gleichzeitig Bundesvorsitzender des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte ist, betonte, dass mit der Belebung der DZG von einer bloßen Hülle zu einer Service-Genossenschaft ein großer Schritt gegangen worden sei: „Die DZG wird Zahnärzte in allen betriebswirtschaftlichen Fragen rundum unterstützen können. Dafür bringen die Partner ihre Stärken in die gemeinsame Genossenschaft ein – und so wird das Ganze mehr als die Summe seiner Teile“, sagte Schrader. (Quelle: DZG/QN)
 

Nobel Biocare und Doceram Medical Ceramics kündigen erweiterte Partnerschaft an

NobelProcera Zirkonoxid-Implantatbrücke der nächsten Generation, von zwei bis 14 Gliedern in verschiedenen Designoptionen, einschließlich Vollkontur. (Foto: Nobel Biocare)
NobelProcera Zirkonoxid-Implantatbrücke der nächsten Generation, von zwei bis 14 Gliedern in verschiedenen Designoptionen, einschließlich Vollkontur. (Foto: Nobel Biocare)
Nobel Biocare und Doceram Medical Ceramics bündeln ihre Stärken, um qualitativ hochwertigere prothetische Lösungen anbieten zu können, die für die Kunden einfach und flexibel sind. Das kündigten beide Unternehmen am 3. November 2020 an. Das erste Produkt dieser verstärkten Partnerschaft ist die Einführung der NobelProcera Zirkoniumdioxid-Implantatbrücke, die durch einen vereinfachten Arbeitsablauf restaurative Flexibilität ermöglichen soll und mit dem High-End-Zirkoniumdioxidmaterial Nacera Pearl hergestellt wird.

Beide Unternehmen arbeiten bereits seit vielen Jahren in Forschung, Entwicklung und Produktion zusammen. „Ausschlaggebend für beide Seiten war dabei stets der außergewöhnlich hohe Qualitätsstandard und die Zuverlässigkeit der Produkte sowie die damit verbundene Kundenzufriedenheit. Für die Zukunft gilt es, diese erfolgreiche Zusammenarbeit strategisch weiter auszubauen“, einschließlich der technischen Ausbildung und des Kundendienstes, wie es heißt. Dr. Karl-Heinz Klotz, Geschäftsbereichsleiter bei Doceram Medical Ceramics in Dortmund: „Mit der aktuellen Vereinbarung bringen wir die Zusammenarbeit auf ein neues Niveau. Dies ermöglicht es uns, den Implantatsektor durch einen starken Partner mit unseren Nacera-Produkten zu bedienen. Aufgrund der extrem hohen Kompetenz in der Implantologie bei Nobel Biocare können wir unsere Produkte exakt an die lokalen zahnmedizinischen Anforderungen anpassen. Eine Entwicklung, von der letztlich der Patient profitiert".

Natasha Haddad, Leiterin der Geschäftseinheit bei NobelProcera: „Das umfassende Produkt-Know-how von Doceram Medical Ceramics unterstützt uns vor allem im Bereich der Forschung und Entwicklung sowie bei der Anwenderunterstützung. Auf diese Weise können wir unseren Kunden einen erstklassigen Service bieten und sind für zukünftige Herausforderungen bestens gerüstet.“ (Quelle: Nobel Biocare)
 

BZÄK-BV verschoben – Wahlen auf späterer Präsenzveranstaltung

Vor dem Hintergrund der aktuellen Dynamik des Infektionsgeschehens und der rechtlichen Einschränkungen für die Durchführung von Veranstaltungen hat der Vorstand der Bundeszahnärztekammer einstimmig beschlossen, die Bundesversammlung der BZÄK Anfang November nicht als Präsenzveranstaltung durchzuführen. Das teilte die BZÄK am am 29. Oktober 2020 mit. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes findet die Bundesversammlung nun online und mit reduzierter Tagesordnung am 19. Dezember 2020 statt. Gäste und Medien können auf Anfrage per Livestream die Bundesversammlung verfolgen. „Die Neuwahl des Geschäftsführenden Vorstands soll in einer Wahl-Bundesversammlung als Präsenzveranstaltung stattfinden, sobald die Pandemie es zulässt“, heißt es. (Quelle: BZÄK)
 

Dosierungsangaben auf allen Rezepten ab 1. November 2020

Auf allen ärztlichen Rezepten müssen ab 1. November 2020 klare Dosierungsangaben zu jedem verordneten Medikament stehen, um die Arzneimitteltherapie für die Patienten klarer, sicherer und wirksamer zu machen. Das sieht eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung vor, die am 1. November 2020 in Kraft tritt. Eine Ausnahme besteht dann, wenn dem Patienten ein Medikationsplan, der das verordnete Medikament einschließt, oder eine andere schriftliche Dosierungsanweisung vorliegt. Dies muss der verordnende Arzt auf dem Rezept mit dem Aufdruck „Dj“ (Dosierungsanweisung vorhanden: ja) vermerken. Seit dem 1. Oktober 2020 sind die Praxisverwaltungssysteme der Ärzte mit einem entsprechenden Update zur Rezeptbedruckung versehen. Die Dosierung wird zum Beispiel mit „1-1-1“ angegeben, wenn der Patient morgens, mittags und abends jeweils 1 Tablette einnehmen soll.

„Die Angabe der Dosierung auf dem Rezept kann eine kritische Informationslücke zwischen Arzt, Patient und Apotheke schließen und somit die Arzneimitteltherapie maßgeblich verbessern“, sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): „Dosierungsfehler sowie dadurch hervorgerufene Risiken lassen sich reduzieren, indem ein mögliches Wissensdefizit des Patienten direkt im Gespräch in der Apotheke behoben wird. Mit der verpflichtenden Dosierungsangabe auf dem Rezept hat der Gesetzgeber eine langjährige Forderung der Apothekerschaft und des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht aufgegriffen.“ (Quelle: ABDA)
 

Corona-Pandemie: bundeseinheitliche Sonderregeln für verordnete Leistungen

Angesichts der exponentiell steigenden Corona-Infektionszahlen in Deutschland hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) weitere zeitlich befristete bundeseinheitliche Sonderregelungen bei ärztlich verordneten Leistungen aktiviert. Sie gelten bundeseinheitlich vom 2. November bis zum 31. Januar 2021 und werden, je nachdem, wie sich das Pandemiegeschehen in Deutschland entwickelt, vom G-BA nochmals verlängert. Inhaltlich knüpft der G-BA an die bereits aus den Frühjahrsmonaten bewährten Ausnahmemöglichkeiten im Bereich der ärztlich verordneten Leistungen an. Die beschlossenen Regelungen ergänzen insbesondere die bereits geltenden Sonderregelungen im Bereich der ärztlich verordneten Leistungen: telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen (Oktober 2020) und Krankentransportfahrten von COVID-19-positiven Versicherten (seit Frühjahr 2020).

Neu sind Videobehandlungen, wenn dies aus therapeutischer Sicht möglich ist und die Patientin oder der Patient damit einverstanden ist. Verordnungen sind nach telefonischer Anamnese möglich, zum Beispiel Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel und Heilmittel. Gleiches gilt für Verordnungen von Krankentransporten und Krankenfahrten. Sie sind ebenso aufgrund telefonischer Anamnese möglich. Die Frist zur Vorlage von Verordnungen bei der Krankenkasse wird für häusliche Krankenpflege, spezialisierte ambulante Palliativversorgung und Soziotherapie von 3 Tagen auf 10 Tage verlängert.

Heilmittel-Verordnungen bleiben auch dann gültig, wenn es zu einer Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen kommt. Sämtliche vom G-BA beschlossenen Corona-Sonderregelungen sind unter folgendem Link zu finden: www.g-ba.de/sonderregelungen-corona. (Quelle: G-BA)
 

Arztpraxen erzielen 77,2 Prozent ihrer Einnahmen über die GKV

Für Arztpraxen sind die Einnahmen aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die wirtschaftliche Lage der Praxen über den Zeitraum von 2015 bis 2018 wichtiger geworden: Der Anteil der GKV-Einnahmen an den Gesamteinnahmen stieg von 76,0 Prozent 2016 auf 77,2 Prozent 2018. Die Einnahmen aus kassenärztlicher Tätigkeit stiegen über den Beobachtungszeitraum überdurchschnittlich stark (+13,6 Prozent), während die Zuwachsrate bei den Privateinnahmen mit 6,6 Prozent unter dem Durchschnitt lag. Das berichtet das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) in einem Vorbericht zum Zi-Praxis-Panel (ZiPP) für die Jahre 2015 bis 2018.

Seit 2017 hat sich danach das Einnahmenwachstum der 102.000 Arzt- und Psychotherapiepraxen weiter abgeschwächt. Steigende Einnahmen werden durch die Inflation sowie deutlich höhere Ausgaben, insbesondere für Personal und IT, weitgehend aufgezehrt. Im Ergebnis bedeutet das einen fortschreitenden wirtschaftlichen Substanzverlust der Praxen In Deutschland.

Die Jahresüberschüsse je Praxisinhaber fielen inflationsbereinigt 2017 um 0,1 Prozent und 2018 um 0,3 Prozent gegenüber dem jeweiligen Vorjahr. Über den gesamten Zeitraum von 2015 bis 2018 betrug die reale Verbesserung der Überschusssituation 6,8 Prozent. Die Gesamtaufwendungen je Praxisinhaber stiegen zwischen 2015 und 2018 um 12,8 Prozent an. Der Kostenanstieg überschritt dabei deutlich die Entwicklung der Verbraucherpreise. Im Durchschnitt betrug der Anstieg der Aufwendungen in den Praxen 4,1 Prozent pro Jahr. Besonders stark fiel der Anstieg in 2018 mit 4,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr aus. Die Personalkosten markierten mit 15.100 Euro beziehungsweise. 20,3 Prozent je Praxisinhaber den stärksten absoluten Anstieg aller Ausgabenkategorien. Auf Rang zwei der Kostentreiber rangierten die Aufwendungen für IT (Wartung und Instandhaltung) mit insgesamt 1.200 Euro beziehungsweise 28,2 Prozent Zuwachs. (Quelle: Zi)
 

Jetzt bewerben: Präventionspreis 2020

Noch bis 15. Januar 2021 können Bewerbungen zum Präventionspreis „Interdisziplinäre Allianz zur zahnmedizinischen Prävention in der Schwangerschaft“ eingereicht werden. Die „Initiative für eine mundgesunde Zukunft in Deutschland“ von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und CP GABA prämiert damit Konzepte und Projekte, die gute Ansätze für eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von Zahnmedizinern mit Gynäkologen, Hebammen, Kindergärten/-krippen oder Pädiatern aufzeigen. Eine unabhängige Jury vergibt drei Preise, die mit insgesamt 5.000 Euro dotiert sind.

Der Präventionspreis „Interdisziplinäre Allianz zur zahnmedizinischen Prävention in der Schwangerschaft“ zeichnet Ideen und Ansätze für Präventionskonzepte und Gesundheitsförderungsprojekte aus. Eine nationale Umsetzbarkeit ist wünschenswert, jedoch nicht Voraussetzung. Zur Teilnahme aufgerufen sind Fachleute aus den Bereichen Zahnmedizin, Frauenheilkunde, Gesundheitswesen, Public Health, Politikwissenschaften, Erziehungswissenschaften, Gesundheitspsychologie, Pädagogik, Kommunikation und Medienwissenschaften. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende der Initiatoren sowie die beratenden Fachexperten, Jury-Mitglieder und deren Teams.

Die Bewerbungen sollten eine Länge von zehn Seiten nicht überschreiten sowie eine vorangestellte, einseitige Zusammenfassung enthalten. Bilder, Grafiken und Videos können gerne beigefügt werden, die Bewerbung sollte jedoch eine maximale Dateigröße von zehn MB insgesamt nicht überschreiten. Die Rahmenbedingungen im Überblick: www.accente.de/downloadbereich/ifemzid-2020. Kontakt/Einsendeadresse: „Initiative für eine mundgesunde Zukunft in Deutschland“ Accente BizzComm GmbH, Telefon 0611/40 80 6-0, E-Mail: irene.fickinger@accente.de. (Quelle: Accente/CP Gaba)

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