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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Juli 2024

(c) Quintessence News

ePA startet mit Testphase in Franken und Hamburg

Ab dem 15. Januar 2025 sollen alle Patientinnen und Patienten eine elektronische Patientenakte bekommen (soweit sie nicht widersprechen), Ärzte und Zahnärzte müssen diese dann entsprechend befüllen. Noch sind zwar längst nicht alle inhaltlichen und technischen Fragen geklärt, aber am Termin hält man im Bundesgesundheitsministerium fest. Das machten der Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach und leitenden Beamte des Bundesgesundheitsministeriums bei verschiedenen Gesundheits- und Digitalkongressen Ende Juni deutlich.

Allerdings wird es immerhin vier Wochen Testphase in zwei Modelregionen – Franken und Hamburg – geben, bevor die ePA bundesweit ausgerollt wird. Susanne Ozegowski, Leiterin der Abteilung Digitalisierung und Innovation im Bundesgesundheitsministerium (BMG), erklärte beim Hauptstadtkongress in Berlin: „Sofern in den ersten vier Wochen keine Bugs oder andere Probleme auftauchen, wollen wir danach mit dem bundesweiten Roll-out beginnen.“ Es müssen zunächst nur aktuelle Befunde eingepflegt werden.

Vonseiten der Patienten erwarte man wenig Widerspruch, die Datenschutzdiskussion sei nicht mehr so wie vor einigen Jahren, hieß es. Am 25. Juni starteten Bundesregierung, Krankenkassen und Gematik zudem eine gemeinsame Werbe- und Informationskampagne rund um die ePA. (Quellen: Deutsches Ärzteblatt/aend.de/BMG)
 

94 Prozent sehen Zeit für Patientenversorgung eingeschränkt

Infolge von Bürokratielast und einer praxisuntauglichen Digitalisierung sehen 94 Prozent der Zahnärztinnen und Zahnärzte ihre Zeit für die Patientenversorgung eingeschränkt. Dies geht aus der aktuellen Umfrage der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung hervor. Sie fordert daher einmal mehr die Politik auf, zum einen bürokratische Aufgaben auf das Nötigste zu reduzieren. Zum anderen müssen digitale Prozesse die Arbeit in den Praxen der niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzten endlich erleichtern. (Quelle: KZBV/QN)
 

Petitionsausschuss senkt Quorum auf 30.000 Mitzeichnungen bei Petitionen

Der Petitionsausschuss ändert mit Wirkung zum 1. Juli dieses Jahres seine Verfahrensgrundsätze. Die für die öffentliche Beratung einer Petition benötigte Zahl an Mitzeichnungen wird gesenkt, die Mitzeichnungsfrist zugleich verlängert. Das für eine öffentliche Beratung erforderliche Quorum wird von bislang 50.000 Unterstützerinnen und Unterstützer auf 30.000 abgesenkt. Die Frist zur Mitzeichnung von Petitionen wird von vier auf sechs Wochen verlängert.

Die weitere Änderung betrifft Petitionen, die Gegenstand der Beratung in einem Fachausschuss sind. Laut Paragraf 109 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundestages holt der Petitionsausschuss eine Stellungnahme des Fachausschusses ein. Um überlange Petitionsverfahren zu verhindern, wird nun eine sich aus Paragraf 62 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundestages ergebende Frist von zehn Sitzungswochen angesetzt, nach der eine Entscheidung im Petitionsverfahren auch ohne das Vorliegen der Stellungnahme zu fällen ist. Bislang ist in den Verfahrensgrundsätzen lediglich von einer „angemessenen Frist“ die Rede. Die Änderungen wurden im Ausschuss mit großer Mehrheit, aber ohne die Stimmen der Unionsvertreter angenommen, die weitergehende Reformen und längere Beratungen gefordert hatten.

In den vergangenen Jahren wurden auch von ärztlicher und zahnärztlicher Seite Petitionen eingereicht, unter anderem von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Sicherung der ärztlichen Versorgung. Diese hatte das Quorum erreicht, es gab dazu eine Anhörung im Petitionsausschuss.
(Quelle: Bundestag/QN)
 

Prof. (apl.) Dr. Bernadette Pretzl neue Leiterin der Akademie für zahnärztliche Fortbildung Karlsruhe

Die nach dem plötzlichen Ausscheiden des Akademie-Leiters PD Dr. Daniel Hellmann mit Dr. Robert Heiden kommissarisch besetzte Leitung der Akademie für zahnärztliche Fortbildung in Karlsruhe wird mit dem 1. Juli 2024 von Prof. (apl.) Dr. Bernadette Pretzl übernommen. Die Parodontologin ist der Akademie als Referentin schon länger verbunden und bereits seit zwei Jahren fest angestellt für die Akademie und die Poliklinik tätig. Sie ist außerdem seit zehn Jahren als apl. Professorin an der Universität Heidelberg und seit 2024 am Carolinum der Universität Frankfurt (Main) in der Lehre beschäftigt.

Pretzl ist Spezialistin für Parodontologie der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG Paro) und Generalsekretärin der Gesellschaft. (Quelle: Akademie Karlsruhe/QN)
 

Apothekerschaft gemeinsam gegen Reformpläne des Gesundheitsministeriums

Die Apothekerschaft in Deutschland will in großer Einigkeit und vehement gegen die Strukturreformpläne des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vorgehen. Schon in der letzten Juniwoche startete dazu eine Öffentlichkeitskampagne. Die Landesapothekerkammern und -verbände haben sich zum Ziel gesetzt, die wahren Ziele und die Gefahren der geplanten Reform zu enttarnen. Dieses Signal des Berufsstands mit seinen knapp 70.000 Apothekerinnen und Apothekern ging von der Mitgliederversammlung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände Ende Juni 2024 in Berlin aus.

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening sagte dazu angesichts einer intensiven und konstruktiven Debatte: „Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will das bewährte System der Arzneimittelversorgung über die inhabergeführten Apotheken aushöhlen, Leistungen für die Bevölkerung gezielt kürzen und die vollversorgenden Apotheken in der Konsequenz abschaffen. Durch die geplanten Maßnahmen entstehen Gefahren für die Patientensicherheit, weil damit eine grundlegend veränderte, qualitativ niedrigwertigere Abgabe von Arzneimitteln etabliert wird. Das bislang praktizierte System der Arzneimittelversorgung durch die heilberuflich geführte Apotheke vor Ort wird beseitigt. Um unsere politischen Botschaften möglichst breit zu streuen, setzen wir in den kommenden Monaten auf eine neue politische Kampagne, die in allen gesellschaftlichen Sphären spürbar wird. Geschlossenheit wird mit jedem Tag wichtiger.“

Schon in der letzten Juniwoche starte man eine große angelegte PR-Kampagne, mit der die ABDA darauf hinweisen will, welche Leistungen den Patientinnen und Patienten durch die geplante Reform größtenteils weggenommen würden. Konkret gehe es um individuelle Arzneimittelherstellung, die Abgabe von Betäubungsmitteln, Medikationsanalysen und Impfungen in den Apotheken. Overwiening bezeichnete den BMG-Entwurf für ein Apothekenreformgesetz (ApoRG) als Mogelpackung, Etikettenschwindel und Trojanisches Pferd. (Quelle: ABDA)
 

„Gesundes-Herz-Gesetz“: Prävention muss auf wissenschaftlicher Evidenz basieren

Auch vonseiten der Bundesärztekammer (BÄK) gibt es kritische Anmerkungen zum vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Entwurf für ein „Gesundes-Herz-Gesetz“. Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt: „Es ist zwar grundsätzlich richtig, dass die Bundesregierung einen stärkeren Fokus auf Prävention und Vorbeugung von Herz-Kreislauferkrankungen legen will. Prävention und Therapie müssen aber auf wissenschaftlicher Evidenz basieren, nicht auf Vorgaben von Politik und Behörden. So will das Bundesgesundheitsministerium die Entwicklung der Herz-Vorsorge per Rechtsverordnung an sich ziehen und entbindet sich dabei sogar explizit von der Beachtung der medizinischen Evidenz. Damit würde der Gesetzgeber von dem bewährten Grundsatz abrücken, dass die Politik einen rechtlichen Rahmen vorgibt, den die Selbstverwaltung evidenzbasiert ausgestaltet. Dieser Eingriff in die Kompetenzen der Selbstverwaltung führt nicht zu einer besseren Versorgung, sondern gefährdet die Qualität und Akzeptanz von Vorsorgeuntersuchungen und führt zu ordnungspolitischem Chaos.“

Kritisiert wird auch der Fokus auf medikamentöse Behandlungen: Mit dem Entwurf solle der Einsatz von cholesterinsenkenden Medikamenten (Statinen) gefördert werden, sodass nach dem Gesetz künftig zwei Millionen Menschen zusätzlich einen Anspruch auf Versorgung mit diesen Präparaten hätten. Reinhardt: „Hier greift der Bund in die etablierten und gesetzlich geregelten Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses ein, der auf Grundlage evidenzbasierter Daten und Studien bewertet, wann ein Leistungsanspruch auf eine medikamentöse Therapie gegeben ist und wann nicht.“ Dafür komme in dem Entwurf zu kurz, „neben diesen primärpräventiven Ansätzen verstärkt auch verhaltenspräventive Maßnahmen zur Verbesserung der Herzgesundheit und zur Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu fördern. Dazu gehören beispielsweise Informationen und Anreize für mehr Bewegung und eine gesunde Ernährung im Zusammenspiel mit einer koordinierten Versorgung durch Haus- und Fachärzte“, so Reinhardt.

Nicht sinnvoll seien auch die in dem Referentenentwurf vorgesehenen Präventions-Gutscheine und Beratungsgespräche in Apotheken. Hierbei handelt es sich lediglich um teure Parallelangebote, die den Arztbesuch und die ärztliche Präventionsberatung niemals ersetzen können. „Eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung ist weit mehr als ein Laborbefund oder ein Blutdruckwert. Von der Anamnese über Diagnostik und Differenzialdiagnostik bis zur Therapie haben Ärztinnen und Ärzte immer einen ganzheitlichen Blick auf einen Menschen. Apotheken sind von großer Bedeutung für die qualifizierte Versorgung mit Arzneimitteln. Sie sind aber keine Arztpraxen-to-go. Das muss die Politik im Interesse der Patientinnen und Patienten endlich anerkennen.“ (Quelle: BÄK)
 

Psychotherapie: Abrechnungsempfehlungen vereinbart, weil GOÄ veraltet ist

Zum 1. Juli 2024 haben sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern sowie der PKV-Verband auf Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte verständigt. Die Beteiligten haben Regelungslücken in der privatpsychotherapeutischen Versorgung identifiziert und mit den neuen Abrechnungsempfehlungen geschlossen. Für Versicherte der PKV bringen sie Klarheit hinsichtlich wichtiger Leistungen moderner Psychotherapie. So wurden Leistungen aufgenommen, die bei psychotherapeutischer Behandlung eine sofortige Intervention und Akutbehandlung über mehrere Sitzungen ermöglichen. Für diese Leistungen gibt es nun Empfehlungen für sogenannte Analogabrechnungen. Damit wird die psychotherapeutische Versorgung der Versicherten in der PKV nachhaltig gestärkt.

Anlass für die Vereinbarung war, dass das Verzeichnis für psychotherapeutische Leistungen in den Privat-Gebührenordnungen (GOÄ beziehungsweise GOP) inzwischen veraltet ist. Etablierte Leistungen wie zum Beispiel die psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und Kurzzeittherapie sind darin nicht enthalten. Diese Regelungslücken werden nun durch die neuen Empfehlungen geschlossen. Für Privatversicherte wird so der Zugang zur Psychotherapie erleichtert.

Mit den Abrechnungsempfehlungen werden die gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen in der Privat-Psychotherapie schon vor Inkrafttreten einer neuen GOÄ bzw. GOP verbessert. Die große Zahl der dafür erforderlichen Analogbewertungen unterstreicht die unverändert dringliche Notwendigkeit einer grundlegenden Novellierung der veralteten Gebührenordnung. Die Beihilfeträger der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein haben sich den Empfehlungen noch nicht angeschlossen. (Quelle: PKV-Verband)
 

Werbeschranken für Kinder jetzt!

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat sich einem offenen Brief von 35 Verbänden an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zum Thema „Werbeschranken für ungesunde Lebensmittel“ angeschlossen. Das Gesetz solle möglichst noch vor der Sommerpause, die nach dem 5. Juli 2024 beginnt, beschlossen werden.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hatte bereits im Sommer 2023 einen Referentenentwurf zum Thema vorgelegt. Trotzdem herrscht seit über einem Jahr Stillstand in dieser wichtigen Debatte. Werbung beeinflusst das Konsumverhalten von Kindern und Jugendlichen nachhaltig. Eine Untersagung stärkt die gesunde Kaufentscheidung und den Kinderschutz.

Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesetzesvorhaben ist ein wichtiger Auftrag zum Schutz der Kinder vor Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt. Die Regelungen müssen umfassend sein und dort wirken, wo Kinder Werbung ausgesetzt sind – sei es bei TV-Werbung, Außenwerbung oder Influencer-Werbung in den sozialen Medien. Die omnipräsente Werbung für ungesunde Lebensmittel hat fatale gesundheitliche Folgen. Eltern müssen tagtäglich gegen eine Milliardenindustrie ankämpfen, die ihre Kinder mit geschickten Marketingtricks lockt. Die Gesundheit der Kinder darf nicht zwischen den Interessen der Industrie zerrieben werden. Die Politik muss den Stillstand beenden und die Gesundheit der Jüngsten in unserer Gesellschaft durch ein starkes Gesetz schützen. (Quelle: BZÄK)
 

 

Reference: Nachrichten Zahnmedizin Politik Praxis

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