0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
1998 Views

Beschwerde von Aligner-Anbieter Sunshine Smile beim Oberlandesgericht nicht erfolgreich

Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat jetzt in einem Beschwerdeverfahren zugunsten der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein entschieden. „Das Ziel, den Mitgliedern die berufsrechtlichen Risiken eines Vertragsschlusses auf Basis der von der Antragstellerin (die Sunshine Smile GmbH) verwendeten Kooperationsverträge aufzuzeigen, ist nachvollziehbar. Eine pauschale, unangemessene und nicht von sachlichen Gründen getragene Herabwürdigung der Antragstellerin findet nicht statt.“

Die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein zeigt sich in einer Pressemitteilung erfreut über das Urteil. Man habe in der Berichterstattung über gewerbliche Anbieter von Alignern und mögliche berufsrechtliche Folgen für kooperierende Zahnärzte das Gebot der Sachlichkeit erfüllt und keine geschäftsschädigenden Äußerungen gegenüber der Sunshine Smile GmbH getroffen. Dies habe das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in einem Beschluss vom 9. April 2020 (Az.: 6 W 18/19) bekräftigt.

„Wir haben im Zahnärzteblatt die Kollegenschaft über mögliche berufsrechtliche Risiken bei der Zusammenarbeit mit gewerblichen Anbietern auf dem Aligner-Markt informiert. Dass dies rechtlich nicht zu beanstanden ist, ist nun in zweiter gerichtlicher Instanz bestätigt worden. Darüber sind wir sehr erfreut“, erklärte Dr. Michael Brandt, Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein.

Anstoß gab ein Beitrag im Zahnärzteblatt

Zum Hintergrund: Nachdem die Zahnärztekammer darüber informiert wurde, dass die Sunshine Smile GmbH (das Konzept läuft jetzt unter dem Namen PlusDental) in Schleswig-Holstein auf der Suche nach kooperierenden Zahnärzten für ihr neues Geschäftsmodell sei, sei es Kammerpräsident Brandt wichtig gewesen, hierzu im Zahnärzteblatt einen Artikel zu veröffentlichen. „Daraufhin hatte der Aligner-Anbieter Sunshine Smile vor dem Landgericht Kiel einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Zahnärztekammer wegen angeblich geschäftsschädigender Äußerungen gestellt“, so die Kammer.

Im Beschluss vom 27. November 2019 (Aktenzeichen: 5 O 325/19) hatte das Landgericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. In der Begründung hieß es: „Aus Sicht des Gerichtes hat die Antragsgegnerin zu 1) [die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein] lediglich von ihren Pflichten zur Information gegenüber ihren eigenen Mitgliedern Gebrauch gemacht und hierbei das Gebot der Sachlichkeit bei weitem nicht überschritten. Von einer Schmähkritik im Besonderen kann keine Rede sein.“ Die Sunshine Smile GmbH habe gegen den Beschluss des Landgerichts die sofortige Beschwerde eingelegt, die nun vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht zurückgewiesen worden sei. Das Gericht habe damit die Entscheidung des Landgerichts bestätigt.

Informationszweck, nicht wettbewerbswidrige Schmähkritik

„Die Richter urteilten, dass alle angegriffenen Äußerungen weder eine wettbewerbswidrige Schmähkritik darstellten noch ansonsten als wettbewerbswidrig anzusehen seien. Das Landgericht habe vielmehr zu Recht angenommen, dass die Äußerungen in der gebotenen Sachlichkeit und inhaltlichen Klarheit einem Informationszweck nachkämen und damit eine Informationsgewährung über Rechtsvorschriften im Sinne des § 30 Heilberufekammergesetz, der die Berufspflichten regelt, darstellten“, so die Kammer.

Titelbild: RossHelen/Shutterstock.com
Reference: ZÄK Schleswig-Holstein Politik Praxis

AdBlocker active! Please take a moment ...

Our systems reports that you are using an active AdBlocker software, which blocks all page content to be loaded.

Fair is fair: Our industry partners provide a major input to the development of this news site with their advertisements. You will find a clear number of these ads at the homepage and on the single article pages.

Please put www.quintessence-publishing.com on your „adblocker whitelist“ or deactivate your ad blocker software. Thanks.

More news

  
26. Nov 2024

Ausgezeichnete Aktion für pflegende Angehörige

1. Preis beim PraxisAWARD 2024 geht nach Sachsen-Anhalt
25. Nov 2024

Lauterbachs „Revolution“ wird zum Trauerspiel

Von fehlenden Mathekenntnissen, geschassten Ministerinnen, Krankenhauspleiten und Risiken für die Praxen – die Kolumne von Dr. Uwe Axel Richter
25. Nov 2024

Unsicherheit über Roll-out der „ePA für alle“

PVS-Anbieter müssen nicht zum 15. Januar 2025 alle Anwendungen für PVS bereitstellen – Lauterbach: alle bekommen ihre ePA
25. Nov 2024

Kurz und knapp

Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – November 2024
22. Nov 2024

ZFA-Tarifrunde ist gestartet

vmf: ZFA-Durchschnittsgehalt liegt unterhalb der Angemessenheitsschwelle der Europäischen Mindestlohnrichtlinie
18. Nov 2024

Die Anliegen der aktiven Zahnärzteschaft vertreten

Die verkleinerte Bundesversammlung sollte nun auch jünger und repräsentativer für die Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Praxis werden
18. Nov 2024

„Wir müssen gemeinsam agieren“

Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer beschließt Verkleinerung – neue Weiterbildungsordnung, GOZ und Resolutionen
18. Nov 2024

Etablierung eines positiven, vertrauensvollen Arbeitsumfelds

BZÄK-Statement zur Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Zahnarztpraxen