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Kein Zweifel am Nutzen kieferorthopädischer Behandlungen – KZBV zur aktuellen Mediendiskussion

(c) KZBV/Jardai

Anlässlich der aktuellen Mediendiskussion über den Nutzen kieferorthopädischer Behandlungen äußert sich nun die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und bezieht Stellung zur Kieferorthopädie und zum IGES-Gutachten.

Der KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Eßer erklärt dazu: „Nachdem das Bundesministerium für Gesundheit gestern bereits eine Klarstellung zu irreführenden Medienartikeln veröffentlicht hat, ist es uns ein wichtiges Anliegen, noch einmal zu unterstreichen, dass es von Seiten der Vertragszahnärzteschaft nicht den geringsten Zweifel am Nutzen kieferorthopädischer Behandlungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung gibt. Sie sind elementarer Bestandteil einer qualitativ hochwertigen und flächendeckenden zahnmedizinischen Versorgung, die durch Gesetz, Richtlinien und Verträge eindeutig definiert ist. Die Zahnärzteschaft leistet ihre Versorgung im Rahmen dieser Vorgaben.“

Hohe Evidenz wissenschaftlich nur schwer herstellbar

Die vom IGES-Institut in seinem Gutachten bemängelte fehlende Evidenz sei wissenschaftlich nur schwer herstellbar, so Eßer weiter. Dies liege nicht zuletzt an der ethischen Limitation im Zusammenhang mit placebokontrollierten Langzeitstudien, die für eine besonders hohe Evidenz erforderlich wären. „Daraus aber abzuleiten, dass kieferorthopädische Behandlungen keinen Nutzen für Patienten haben, ist, wie auch das BMG bereits deutlich gemacht hat, grundlegend falsch“, so Eßer weiter.

TSVG-Regelungen können mehr Transparenz bringen

Die KZBV stehe dem BMG jederzeit für die avisierten Gespräche zur Ermittlung weiteren Forschungsbedarfs als fachlich kompetenter Gesprächspartner zur Verfügung. Eßer weiter: „Die im geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz vorgesehenen gesetzlichen Regelungen zur kieferorthopädischen Behandlung werden die Patientenautonomie und Transparenz weiter stärken.“

Titelbild: Der KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Eßer (Foto: KZBV/Jardai)
Reference: KZBV Politik

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