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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Dezember 2020

SRH Hochschule für Gesundheit: Bachelorstudiengang DH mit neuer Leitung

Die SRH Hochschule für Gesundheit hat den Bachelorstudiengang Dental Hygienist (B.Sc.) am Campus Rheinland in Leverkusen neu aufgestellt. Neue Studiengangsleiterin ist Prof. Dr. Thea Rott. Ihr zur Seite steht der Leverkusener Zahnarzt Prof. Dr. Dr. Philipp Plugmann als Professor für interdisziplinäre Parodontologie und Prävention. „Gemeinsam mit Prof. Dr. Dr. Philipp Plugmann unseren innovativen und zukunftsträchtigen Bachelorstudiengang Dental Hygienist hier am Campus Rheinland in Leverkusen etablieren zu dürfen, macht mich sehr glücklich“, so Rott.

Studierende erwerben laut Hochschule während des Studiums das notwendige Wissen und die praktische Kompetenz, um komplexe Aufgaben der zahnmedizinischen Prävention und Therapie von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen zu übernehmen. Absolventen könnten eine Prophylaxe-Abteilung aufbauen und leiten und somit Zahnärzte im Rahmen des Zahnheilkundegesetzes entlasten. „Aufgrund des demographischen Wandels, veränderter Anforderungen sowie des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen wird die Nachfrage nach Dentalhygieniker*innen weiter stark steigen. Mit der auflagenfreien Akkreditierung unseres NC-freien Studienmodells können wir einen wichtigen Beitrag für den Gesundheitsstandort Deutschland leisten“, so Plugmann.

Um ein praxisnahes Studium garantieren zu können, seien viele Kooperationen geschlossen worden, so mit Schütz Dental und Bego. Beide Unternehmen beteiligten sich auch an der Auslobung von studiengangsbezogenen Deutschlandstipendien. So konnten unter Beteiligung von Schütz bereits zwei Stipendien an Studierende der SRH Hochschule für Gesundheit im Wintersemester 2020/2021 vergeben werden., heißt es in der Meldung. Mehr Informationen auf der Internetseite der SRH Hochschule für Gesundheit. (Quelle: SRH)

KZBV und BZÄK zu Impfverordnung: Zahnärzte grundsätzlich Gruppe 2

Nach der am 21. Dezember 2020 in Kraft getretenen Impfverordnung (ImpfV) für die Impfungen gegen Sars-CoV-2 sind Zahnärzte und ihrer Mitarbeiter grundsätzlich in die zweite Prioritätengruppe der ImpfV eingeordnet worden. Das teilen Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und Bundeszahnärztekammer in ihrer gemeinsamen Information zur ImpfV vom 23. Dezember 2020 mit.

Unklar ist noch, wo die Zahnärzte und Praxisteams eingeordnet werden, die in den rund 180 Schwerpunktpraxen Patienten betreuen, die an Covid-19 erkrankt sind oder bei denen der Verdacht einer Infektion mit Sars-CoV-2 besteht oder die in Quarantäne sind. Dies gilt auch für die Zahnärzte und Mitarbeiter, die Patienten in den besonders gefährdeten Alten- und Senioreneinrichtungen und Pflegeheimen betreuen. „BZÄK und KZBV gehen davon aus, dass diese unter die erste Prioritätengruppe gemäß Paragraf 2 Nr. 2 bzw. Paragraf 2 Nr. 4 ImpfV gefasst werden müssen und haben diese Auffassung in ihrer Stellungnahme gegenüber dem BMG beziehungsweise der STIKO vorgetragen. KZBV und BZÄK werden diese Frage zeitnah mit dem BMG zu klären versuchen“, heißt es dazu in der Information.

Die KZBV hat auf ihrer Internetseite zudem aktuelle Informationen speziell zum Thema ImpfV und Impfung gegen Sars-CoV-2 zusammengestellt. (Quelle: KZBV/BZÄK)

Rote-Hand-Brief zu Metamizol-haltigen Arzneimitteln

Die Zulassungsinhaber von Metamizol-haltigen Arzneimitteln informieren in Abstimmung mit der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einen „Rote-Hand-Brief“ vom 15. Dezember 2020 über die Gefahr eines arzneimittelbedingten Leberschadens unter der Behandlung mit Metamizol. Der Wirkstoff wird unter anderem in Schmerzmedikamenten (Handelsnamen unter anderem Novalgin, Minalgin etc.) eingesetzt. Der Brief ist auf der Internetseite der BZÄK eingestellt. Im aktuellen Beitrag bei zm-online heißt es, die Arzneimittelkommission Zahnärzte (AKZ) empfehle bereits seit längerem, die Anwendung von Metamizol-haltigen Arzneimitteln eng zu begrenzen. (Quelle: BZÄK/zm-online)

Straumann Group erhält weltweite Vertriebsrechte für Medit-Intraoralscanner

Die Straumann Group (Basel) und Medit (Südkorea) haben am 21. Dezember 2020 bekanntgegeben, dass sie eine weltweite Vertriebspartnerschaft für Intraoralscanner eingegangen sind, die am 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Die Vereinbarung baut auf der Partnerschaft zwischen den beiden Unternehmen auf, die 2019 begonnen hat. Ziel war es, das Portfolio von Straumann an Scannern für das Dentallabor zu erweitern. Im Rahmen der neuen Vereinbarung erhält Straumann die globalen Vertriebsrechte für die Intraoralscanner von Medit für Zahnarztpraxen. Somit werde das aktuelle Angebot ergänzt und die Position als globaler Partner für integrierte intraorale Scanlösungen gestärkt, so das Unternehmen.

Im Rahmen der Vereinbarung erhält die Gruppe die Vertriebsrechte für die Medit i500 Intraoralscanner, die in die prothetischen und Clear-Aligner-Workflow-Lösungen von Straumann integriert werden. Diese strategische Allianz wird auch den Workflow zwischen Medits offener Plattform Medit Link und Straumanns offenen Softwareplattformen für chirurgische Planung, CAD/CAM-Prothetik und Behandlungsservices wie Smile-in-a-Box umfassen.

Guillaume Daniellot, CEO der Straumann Group, kommentierte, es sei ein wichtiges strategisches Ziel der Straumann Group, „das führende Ökosystem für die ästhetische Zahnmedizin zu schaffen. Dieses umfasst alle unsere digitalen Lösungen, Dienstleistungen und Geräte mit Partnern und Dritten, um nahtlose Arbeitsabläufe für Zahnärzte und optimale Behandlungsergebnisse für Patienten zu ermöglichen.“ Mit Medit werde man in der Lage sein, Zahnärzten, für die Erschwinglichkeit eine wichtige Rolle spiele, einen Intraoralscanner anbieten zu können. GB (Guy Bum) Ko, CEO von Medit erklärte. man freue sich und sei stolz, die Partnerschaft mit der Straumann Group bekannt zu geben. Die Scanner von Medit würden für ihre hervorragende Qualität und exzellente Leistung im Dentalbereich hoch geschätzt. (Quelle: Straumann Group)

Arbeitsschutz in Pandemiezeiten: zweite Auflage der Online-Umfrage gestartet

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. hat die zweite Auflage seiner Online-Umfrage zum Arbeitsschutz in Pandemiezeiten gestartet. Bis zum 20. Januar 2021 sind Medizinische, Tiermedizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte sowie angestellte Zahntechniker*innen und Auszubildende in diesen Berufen aufgerufen, sich daran zu beteiligen.

„Im Mai hatten wir zum ersten Mal gefragt, wo die größten Probleme beim Arbeitsschutz liegen und was unsere Kolleginnen und Kollegen in diesen Pandemiezeiten beschäftigt“, erklärt Präsidentin Hannelore König. „Aus diesen Ergebnissen konnten wir entnehmen, dass unsere Berufsangehörigen vor allem die Gefahr einer Infektion während der Arbeitszeit belastete. Diese Befürchtung war aufgrund der fehlenden Schutzausrüstung sehr gut nachvollziehbar und inzwischen gibt es auch Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte, deren Covid-19-Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wurde. Es zeigte sich, dass bei den Arbeitnehmer*innen die Sorge um eine Infektion geringer war, wo es eine wertschätzende Kommunikation gab beziehungsweise die Arbeitgeberseite ihrer Fürsorgepflicht nachkam.“ Die erste Umfrage bot auch einen Einblick in die Nutzung der Kurzarbeit. Hier zeigte sich, dass in erster Linie die Zahntechniker*innen betroffen waren. Fast jede*r Zweite (47 Prozent) musste die Arbeitszeit reduzieren, bei den ZFA waren es 37 Prozent, bei den MFA 10 und den TFA 8 Prozent.

Inzwischen hat die zweite, stärkere Welle der Pandemie Deutschland erreicht und die Situation ist kritischer als im Frühjahr. Daher will der Verband medizinischer Fachberufe e.V. mit der Wiederholung der Umfrage herausfinden, wie sich die Lage entwickelt hat. „Aus bisherigen Berichten wissen wir, dass sich viele Praxen mittlerweile auf die Lage eingerichtet haben. Ob damit aber auch das Gefühl der Sicherheit am Arbeitsplatz gestiegen ist, bleibt abzuwarten“, so Hannelore König weiter. „Wir vermissen noch immer von der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege den Arbeitsschutzstandard für Arzt- und Zahnarztpraxen. Und auch die Aufnahme von MFA und ZFA in die Teststrategie sind nur eine Empfehlung. Inwieweit diese und weitere Maßnahmen des Arbeitsschutzes tatsächlich angewendet werden, wollen wir jetzt herausfinden und hoffen auf eine große Beteiligung der Berufsangehörigen. Nur so können wir als Gewerkschaft auf die Schwachstellen aufmerksam machen und entsprechende Maßnahmen mit den Verantwortlichen ableiten.“ Link zur Onlineumfrage: https://www.vmf-online.de/2-umfrage-arbeitsschutz-corona. (Quelle: VmF)

Reinhardt: Ende des Rettungsschirmes wäre paradox!

Der Vorsitzende des Hartmannbunds, Dr. Klaus Reinhardt, hat die Forderung nach einer Weiterführung des Schutzschirmes für die Praxen der vertragsärztlichen Versorgung bekräftigt. „Angesichts der Tatsache, dass die zweite Welle Deutschland erkennbar noch deutlich härter trifft, als die Pandemie im Frühjahr, wäre es geradezu paradox, ausgerechnet jetzt den Schutzschirm über denen wegzuziehen, die maßgeblich zur Bewältigung der ersten Welle beigetragen haben. Das ist nicht nur eine Frage der wirtschaftlichen Absicherung, sondern auch der Anerkennung der Leistungen von Kolleginnen und Kollegen in der Krise“, sagte Reinhardt.

Ein Schlussstrich unter dem Projekt Rettungsschirm wäre deshalb ein fatales politisches Signal. „Die Politik sollte nicht vergessen, dass sie schon in wenigen Tagen – mit Beginn der Corona-Impfungen – auf motivierte Ärztinnen und Ärzte angewiesen ist, die sich keine unnötigen Sorgen um die Existenz ihrer Praxen machen müssen“, betonte Reinhardt. (Quelle: Hartmannbund)

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung: Neu für Patienten mit Kopf- oder Halstumoren

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 17. Dezember 2020 zwei neue Indikationen in die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) aufgenommen. Damit können künftig auch Patienten mit Kopf- oder Halstumoren und Patienten mit bestimmten neuromuskulären Erkrankungen in dem interdisziplinären Versorgungsbereich behandelt werden.

Das Team zur Diagnostik und Behandlung von Patienten mit Hals- oder Kopftumoren muss sich – wie bei allen onkologischen Erkrankungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) – aus ambulanten und stationären Ärzten zusammensetzen, so die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Die Teamleitung kann ein Facharzt für Hals- Nasen-Ohrenheilkunde, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Hämatoonkologie oder Strahlentherapie übernehmen. Diese Fachgruppen bilden auch das Kernteam. Sollen auch Patienten mit Schilddrüsen- oder Nebenschilddrüsentumoren im Team behandelt werden, sind zusätzlich ein Facharzt für Viszeralchirurgie, Nuklearmedizin und Endokrinologie im Kernteam vorgesehen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gibt in der neuen Anlage 1.1a Tumorgruppe 6 zur ASV-Richtlinie zudem sächliche und organisatorische Anforderungen vor. Dazu gehören unter anderem Mindestmengen: So muss das ASV-Team pro Jahr mindestens 70 Patienten behandeln. Darüber hinaus gelten arztbezogene Mindestmengen analog zur Onkologie-Vereinbarung.

Patienten, die an einer seltenen neuromuskulären Erkrankung leiden, können künftig in der ASV von spezialisierten Teams aus Neurologen, Kardiologen und Pneumologen behandelt werden. Konkret geht es dabei um die Behandlung ausgewählter Erkrankungen aus dem neuromuskulären Formenkreis wie Spinale Muskelatrophie, Amyotrophe Lateralsklerose, Polyneuritis, Dermatomyositis-Polymyositis, Myasthenia gravis oder auch verschiedene Myopathiesyndrome.

Das Bundesgesundheitsministerium hat jetzt zunächst zwei Monate Zeit, die Beschlüsse des G-BA vom 17. Dezember 2020 zu prüfen. Erst mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger können interessierte Ärzte ihre Teilnahme als ASV-Team beim erweiterten Landesausschuss anzeigen und nach Erhalt der Berechtigung mit der Behandlung beginnen. (Quelle: KBV)

Ozon, UV-Licht, Luftreiniger – was bringt was und wann?

Zahlreiche Anbieter sind derzeit mit Geräten unterwegs, die mittels Ozon, UV-Licht oder Hochleistungsfiltern Keime und Viren abtöten und damit das Infektionsrisiko mit Sars-CoV-2 minimieren sollen. Aber was bringen die und unter welchen Bedingungen? Ein sehr interessantes Interview und einen Ärztetag-Podcast dazu hat die Ärzte Zeitung mit Dr. Heinz-Jörn Moriske, Leiter der Kommission Innenraumlufthygiene beim Umweltbundesamt, geführt. Sein Fazit auf der Grundlage aktueller Untersuchungen: Am besten geeignet, um die Luft zu reinigen, sind Geräte mit Hepa-Filtern, wie sie schon seit langem in Kliniken und OP-Sälen eingesetzt werden. Aber für die Wirkung kommt es auf den richtigen Aufstellort an. „Luftreiniger nie als Ersatz fürs Lüften, sondern allenfalls ergänzend unter bestimmten Bedingungen einsetzen“, so Moriskes Empfehlung. Zum Interview inklusive Link zum Podcast geht es hier. (Quelle: Ärzte Zeitung)

GOZ-Hygienepauschale: Verlängerung bis Ende März 2021

Bundeszahnärztekammer (BZÄK), PKV und Beihilfe hatten sich mit Beschluss Nr. 36 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen darauf verständigt, dass den gestiegenen Hygienekosten in den Zahnarztpraxen durch einen Zuschlag (GOZ-Nr. 3010 analog zum Einfachsatz) Rechnung getragen wird. Die Laufzeit dieses Beschlusses endete ursprünglich zum 31. Dezember 2020. Wie die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg in ihrem Infodienst „Kammer kompakt“ am 15. Dezember berichtet, hat die BZÄK hat zwischenzeitlich über eine Verlängerung des Zuschlags verhandelt und konnte eine Verlängerung der Hygienepauschale bis zum 31. März 2021 zu den seit Oktober geltenden Konditionen erreichen. Zahnärzte können die hierfür vorgesehene Geb.-Nr. 3010 GOZ analog zum Einfachsatz (= 6,19 Euro) ansetzen, Informationen dazu gibt es auf der Internetseite der BZÄK.

Der neue Beschluss Nummer 37 im Wortlaut: „Zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pandemie immer noch bestehenden erhöhten Aufwände für Schutzkleidung etc. kann der Zahnarzt die Geb.-Nr. 3010 GOZ analog zum Einfachsatz (= 6,19 Euro), je Sitzung, zum Ansatz bringen. Auf der Rechnung ist die Geb.-Nr. mit der Erläuterung ‚3010 analog - erhöhter Hygieneaufwand‘ zu versehen. Dementsprechend kann ein erhöhter Hygieneaufwand dann jedoch nicht gleichzeitig ein Kriterium bei der Faktorsteigerung nach § 5 Abs. 2 darstellen. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und gilt befristet bis zum 31. März 2021. Er erfasst alle in diesem Zeitraum durchgeführten Behandlungen.“ (Quellen: LZKBW/BZÄK)

BZÄK stellt Etiketten und Plakate in verschiedenen Sprachen zur Verfügung

Die Bundeszahnärztekammer hat für Zahnarztpraxen jetzt Etiketten und Plakate „Kein Zutritt ohne Maske“ in weiteren Sprachen (englisch, französisch, russisch, polnisch, türkisch und arabisch) zum Ausdrucken bereitgestellt. Die Etiketten sind in verschiedenen DIN-Formaten angelegt, so dass sie auch auf standardisierte Briefetiketten gedruckt werden können. Zu finden sind die Vorlagen unter ‚Etiketten‘ als „Gesund-Ab-Mund-Smiley“ als Icon mit Maske und zusätzlich in verschiedenen Sprachen auf der Aktionsseite „Gesund ab Mund“. (Quelle: BZÄK)

RKI-konforme Entsorgung von COVID-19-Test-Kits aus Praxen

Mit den steigenden Infektionszahlen werden auch immer mehr Corona-Schnelltests in Praxen und Pflegeeinrichtungen notwendig, um Infektionsketten frühzeitig aufzudecken und Patienten, Bewohner und Personal vor einer Ansteckung zu schützen. Doch wohin mit den Tests nach dem Gebrauch? Die Enretec GmbH (Velten) bietet als Lösung für dieses Problem ab sofort eine sichere und gesetzeskonforme Entsorgung der Tests an.

Um das von den gebrauchten Test-Kits ausgehende Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten, dürfe die Entsorgung nur über einen zertifizierten Entsorgungsspezialisten erfolgen. Das Unternehmen verfüge über eine langjährige Erfahrung im Umgang mit medizinischen Abfällen und biete eine sichere und kontaktlose Abholung der Abfälle vor Ort in den Praxen oder Pflegeeinrichtungen, heißt es.

Aus Sicherheitsgründen erfolgt die Entsorgung nur mit den firmeneigenen Sicherheitsbehältern. Darin werden die gebrauchten Tests vor der Entsorgung – egal, ob das Testergebnis positiv oder negativ ist – gesammelt. Diese 30-Liter-Behälter mit einem Zwischendeckel können ganz unkompliziert per Telefon, Fax oder online bestellt werden. Bei der Abholung der Covid-19-Testabfälle werden neue Behälter auf Wunsch direkt mitgeliefert.

Neben der ordnungsgemäßen Entsorgung mit entsprechendem Entsorgungsnachweis bemühe man sich um eine größtmögliche Nachhaltigkeit bei der Abfallvernichtung. Die Abfälle werden nicht einfach vernichtet, sondern zur Erzeugung von thermischer Energie verwendet, heißt es in der Unternehmensmitteilung. (Quelle: Enretec)

Zahnärzte und Praxisteams mit hoher Priorität

Seit 7. Dezember 2020 liegen die Vorschläge der Ständigen Impfkommission (Stiko) für die Impfempfehlung zu den bevorstehenden Corona-Impfungen vor. Zahnärzte und Praxispersonal gehören danach zur Gruppe mit einer hohen Priorität für eine Impfung. Die Vorschläge wurden zur Kommentierung versandt. Die Bundesregierung plant, die Priorisierung und Reihenfolge der Impfungen über eine entsprechende Verordnung zu regeln.

Aus Verbänden und aus den Oppositionsparteien kommt die Forderung, dass es wegen der Bedeutung der Impfung dafür ein Impfgesetz geben müsse, das im Bundestag debattiert und beschlossen werden soll. Auch die Leopoldina, die Ständige Impfkommission und der Ethikrat hatten schon eine gesetzliche Regelung gefordert. Selbst in der Gruppe mit der höchsten Priorität für eine Impfung müsse noch bestimmt werden, wer zuerst geimpft werden soll, weil der Impfstoff zu Beginn nicht ausreichend verfügbar sei, um alle Angehörigen dieser Gruppe impfen zu können, wie der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Ulrich Schneider, gegenüber der FAZ erklärte. „Eine solch schwierige Entscheidung muss das Parlament diskutieren und legitimieren“, sagte Schneider.

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hatte am Wochenende gegenüber der „Welt am Sonntag“ erklärt, dass er noch mit Änderungen an der Reihenfolge rechne. Er persönlich würde jene bevorzugt impfen, die mit Infizierten arbeiteten oder mit alten und kranken Menschen zu tun hätten. (Quellen: FAZ, Deutsches Ärzteblatt, änd)

Verteilung von kostenlosen FFP2-Masken frühestens ab 15. Dezember

Apotheken verteilen frühestens ab dem 15. Dezember 2020 an Risikopatienten jeweils drei kostenlose Schutzmasken. Die Patienten haben bis zum 31. Dezember Zeit, sich die FFP2-Masken abzuholen. Allerdings muss die entsprechende Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums erst noch in Kraft gesetzt sein.
„Logistisch ist es eine Herkulesaufgabe, 27 Millionen Patienten noch bis Jahresende mit jeweils drei FFP2-Masken zu versorgen. Wir Apotheker geben unser Bestes und appellieren an unsere Patienten, etwas Geduld zu haben und nicht alle am ersten Tag die Apotheken zu stürmen. Ich rufe außerdem jeden Patienten dazu auf, seine Stammapotheke aufzusuchen“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Die Apotheken können nur die Masken verteilen, die sie auf dem Markt beschaffen konnten. Das geht nicht alles an einem Tag.“ Risikopatienten sind Menschen ab 60 Jahren und Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen. 

Ab Januar 2021 sollen berechtigte Patienten in einer zweiten Phase mit weiteren Masken versorgt werden. Dafür werden sie von ihrer Krankenversicherung fälschungssichere Berechtigungsscheine für zweimal je sechs FFP2-Masken erhalten. Als Eigenanteil wird für jeweils sechs Masken eine Zuzahlung von jeweils zwei Euro vorgesehen. Insgesamt hat jeder Betroffene Anspruch auf 15 FFP2-Masken, also rechnerisch eine pro Woche bis zum Beginn des Frühjahrs. (Quelle: ABDA)

Ärzte bringen IT-Sicherheitsrichtlinie auf den Weg

Wie die Ärzte Zeitung berichtet, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung jetzt doch einen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) abgestimmten Vorschlag für die gesetzlich geforderte IT-Sicherheitsrichtlinie erarbeitet und zur Abstimmung in die KBV-Vertreterversammlung gegeben. Noch im September hatte die KBV-VV eine Beschlussfassung unter anderem wegen unklarer Finanzierungsfragen abgelehnt. Das Bundesgesundheitsministerium hatte daraufhin auch eine Ersatzvornahme angekündigt, falls die KBV keinen Vorschlag vorlegen würde. Die neue Richtlinie soll im April 2021 wirksam werden.

Ursprünglich hatten KBV und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) eine gemeinsame IT-Sicherheitsrichtlinie vorlegen wollen. Nach den Verzögerungen bei der KBV hieß es Ende Oktober 2020 in der Vertreterversammlung der KZBV, dass man eine eigene Richtlinie erarbeitet habe, die ebenfalls bis zum Jahresende abgestimmt vorliegen sollte. (Quellen: Ärzte Zeitung, QN)

MFA: Gehälter steigen bis 2023 um insgesamt 12 Prozent

In ihrer zweiten Verhandlungsrunde haben sich die Tarifparteien Verband medizinischer Fachberufe e.V. und Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten Anfang Dezember 2020 in Berlin auf einen wegweisenden Abschluss geeinigt.

Neben einzelnen Detailänderungen wurden ein bis zum 31. Dezember 2021 befristeter Tarifvertrag zur Kurzarbeit und eine Gesamtsteigerung des Gehaltes von 12 Prozent in mehreren Stufen bis zum 31. Dezember 2023 vereinbart. Es gilt eine einwöchige Erklärungsfrist, in der die Tarifkommissionen den Ergebnissen noch widersprechen können.

Beide Seiten erklärten, dass dieser Abschluss die große Wertschätzung für die Leistung der Medizinischen Fachangestellten (MFA) unterstreicht. MFA übernehmen eine wichtige Rolle in der ambulanten medizinischen Versorgung. Besonders in der Zeit der Pandemie zeige sich, wie wichtig eine funktionierende ambulante Versorgung sei. Anfang Dezember hatte Vertreterinnen des Verbands medizinischer Fachberufe und MFA in Berlin demonstriert, um mehr Aufmerksamkeit für die schwierige Situation der MFA in den Praxen und mehr Druck für die Verhandlungen zu erreichen. (Quelle: VmF)

Präventionspreis: bis 15. Januar 2021 bewerben

Für Konzepte und Projekte, die gute Ansätze für eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von Zahnmedizinern mit Gynäkologen, Hebammen, Kindergärten/-krippen oder Pädiatern aufzeigen, können noch bis zum 15. Januar 2021 Bewerbungen eingereicht werden. Der Präventionspreis 2020 „Interdisziplinäre Allianz zur zahnmedizinischen Prävention in der Schwangerschaft“ wird von der „Initiative für eine mundgesunde Zukunft in Deutschland“ von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und CP GABA verliehen.

Gesucht werden Ideen und Ansätze, wie die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Zahnmedizinern und Fachgruppen rund um das Thema Schwangerschaft gestaltet werden kann, mit dem Ziel die zahnmedizinische Prävention in der Schwangerschaft besser zu etablieren. Eine unabhängige Jury vergibt drei Preise, die mit insgesamt 5.000 Euro dotiert sind. Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen, Einsendeadresse etc. im Beitrag „Im Fokus: Mundgesundheit für Mutter und Kind“. (Quelle: CP Gaba für die Initiative)

Morita verzichtet auf die Teilnahme an der IDS 2021

Das japanische Unternehmen Morita hat nach eingehenden internen Beratungen entschieden, auf eine Teilnahme an der Internationalen Dental-Schau (IDS) in Köln vom 10. bis 13. März 2021 zu verzichten. Das teilte das Unternehmen Anfang Dezember 2020 mit. Der Anspruch von Morita an einen Messeauftritt sei es, Kundenerlebnisse zu schaffen, bestehende persönliche Kontakte zu pflegen und neue zu generieren sowie eine exzellente Beratung anzubieten. „Leider werden sich diese Messeziele unter den voraussichtlich andauernden Einschränkungen durch die Covid-19 Pandemie auf der IDS 2021 kaum erfüllen lassen“, so das Unternehmen. Ein Großteil der internationalen Kunden und Partner werde die Messe nicht besuchen können, Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen erschwerten außerdem die Präsentation des Angebots und die gewünschte Kundennähe.

Jürgen Fleer
Jürgen Fleer
J. MORITA EUROPE
Jürgen Fleer, General Manager von J. MORITA EUROPE GMBH erläutert den Hintergrund der Entscheidung: „Der intensive und wertschätzende Umgang mit Kunden und Partnern sowie die Verantwortung unseren Mitarbeitern gegenüber gehören zu den Grundwerten unseres Unternehmens und bestimmen unser Handeln. Unter den gegebenen Umständen können wir auf der Messe jedoch weder unsere internationalen Teams zusammenbringen noch wirklich erlebbar für unsere Kunden da sein. Neben der Sorge um die Sicherheit unserer Mitarbeiter und Besucher hat insbesondere dies zu unserem Entschluss geführt, an der IDS 2021 nicht teilzunehmen. Wir bieten unseren Kunden stattdessen mit der Kampagne „Time for Morita“, attraktive Möglichkeiten der Nähe zu uns und unseren Produkten.“ Die Kampagne bietet exklusive Veranstaltungsformate für den intensiven Austausch unter Anwendern und Kunden.

Durch die Nichtteilnahme freigewordene Budgets wolle man direkt an seine Kunden weitergeben, indem man 2021 auf Preisanpassungen verzichtet, heißt es weiter. (Quelle: J. MORITA EUROPE GMBH)

DOCERAM und das Digitale Kompetenzzentrum Witten schließen Kooperationsvertrag

Die DOCERAM Medical Ceramics GmbH aus Dortmund und das Digitale Kompetenzzentrum GmbH (DKZ) in Witten haben einen Kooperationsvertrag für die Bereiche Vertrieb, Schulung und Produktentwicklung unterzeichnet. Das Ziel ist eine strategische Allianz zur Bündelung ihrer Kräfte in einer zunehmend digitalen Arbeitsumgebung. Während DOCERAM Medical Ceramics der Spezialist für hochwertige Dentalkeramik ist, bietet DKZ digitale Lösungen in der Dentalindustrie, von der digitalen Abdrucknahme (Oralscan) über die digitale Konstruktion bis hin zur Herstellung des fertigen Zahnersatzes. Beide Unternehmen engagieren sich sehr stark im Bereich der Schulungen, heißt es.

Der Kooperationsvertrag sieht unter anderem den Vertrieb von Nacera-Produkten durch das DKZ über dessen Außendienst vor. Frank Löring, Geschäftsführer DKZ: „Wir waren auf der Suche nach einem Zirkon-Material, das einerseits unsere hohen ästhetischen Ansprüche erfüllt, aber auch keine Kompromisse bei materialtechnischen Aspekten, wie der Festigkeit eingeht, die weit über dem von der Norm geforderten Wert liegt. Die Produkte von DOCERAM Medical Ceramics erfüllen diese Anforderungen.“

Zusätzlich ist eine enge wissenschaftliche Zusammenarbeit geplant. Hier könne man auf die Expertise des DKZ aufbauen, das an die Universität Witten/Herdecke angebunden ist. Löring hat dort einen Lehrauftrag inne, was auch das Dokumentieren und Publizieren erleichtere. Dr. Karl-Heinz Klotz, Director Business Unit DOCERAM Medical Ceramics: „Die hier gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse können bereits in der Entwicklungsphase neuer Produkte bei DOCERAM Medical Ceramics berücksichtigt werden.“ Dirk Langner, Geschäftsführer DKZ ergänzt: „Wir erwarten, dass wir durch die enge Zusammenarbeit gemeinsam Produkte innerhalb kurzer Zeit weiterentwickeln können. Dabei setzten wir auch auf die Flexibilität und das schnelle Reaktionsvermögen unseres neuen Partners.“

Auch im Bereich der Schulungen wollen beide Unternehmen gemeinsam vorangehen, so die Ankündigung. So werden zukünftig gemeinsame Veranstaltungen am Schulungszentrum des DKZ stattfinden. Gleichzeitig erhält das DKZ Zugriff auf eine der besten momentan verfügbaren Video-Trainingsplattformen, den Nacera-Classroom. Zusätzlich unterstützt DOCERAM Medical Ceramics das DKZ mit Video- und Bildmaterial sowie aktiv durch Referenten für den außerklinischen und universitären Bereich. (Quelle: DOCERAM/Nacera)

Corona-Testverordnung: Aktualisierte Informationen der KZBV

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat ihre Informationen zu der seit dem 2. Dezember 2020 geltenden neuen Fassung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) aktualisiert. Die entsprechenden Unterlagen und Erläuterungen können auf der Website der KZBV abgerufen werden.
Ergänzt wurde insbesondere ein neues Schaubild, welches nähere Angaben zur Testung von asymptomatischen Personen (nach TestV) sowie zur Testung von symptomatischen Personen macht. Wie die Bundeszahnärztekammer bereits mitgeteilt hat, sind Tests von Patienten durch Zahnärzte nicht vorgesehen (siehe unten). (Quelle: KZBV)

Straumann verändert Unternehmensführung

Die Straumann Group hat am 8. Dezember 2020 eine Reihe von Ernennungen in die Unternehmensführung bekanntgegeben, die die Wachstumsstrategie unterstützen, die digitale Transformation beschleunigen und eine starke Fokussierung auf alle ihre Geschäftsmöglichkeiten sicherstellen werden, heißt es.
Das anhaltende Wachstum in den Kerngeschäften der Gruppe zusammen mit der schnellen Expansion der Nicht-Premium-Marken und der Einführung des Kieferorthopädie- Geschäftsbereichs tragen zu den Führungsherausforderungen in der großen EMEA-Region bei. „Um die Verantwortlichkeiten besser zu verteilen und weiteres Wachstumspotenzial zu ermöglichen, wird Wolfgang Becker, zusätzlich zu seiner derzeitigen Funktion als EVP Emerging Markets & Distributors EMEA, die Verantwortung für Mittel- und Osteuropa (einschließlich Deutschland, Österreich und der Schweiz) ab 1. Januar 2021 übernehmen.“

Der derzeitige Europa-Chef Jens Dexheimer habe sich nach sehr erfolgreichen elf Jahren bei Straumann entschieden, das Unternehmen am Ende dieses Jahres zu verlassen, um sich anderen Herausforderungen zu widmen. Am 1. Januar 2021 wird Rob Woolley, der derzeitige Leiter von Nordamerika, die Position des EVP Sales Western Europe übernehmen.  Sein Nachfolger in Nordamerika wird Aurelio Sahagun, der zuletzt Präsident der Orthopädie-Division für das multinationale Medtech-Unternehmen Microport Scientific war.

Für den strategischen Bereich IT und digitaler Transformation gibt es eine neue Führungsposition. Um den Bereich voranzutreiben und zu leiten, erweitert die Gruppe die Position des Chief Information Officer, die nun Teil der Geschäftsleitung (EMB) sein wird. Derzeit befinde man sich noch im Rekrutierungsprozess für die Besetzung dieser Stelle.

Die weitere geschäftliche und geografische Ausweitung, das organisatorische Wachstum, der hohe Innovationsoutput und das immer komplexere rechtliche Umfeld haben die Nachfrage nach internationaler Rechtsexpertise, IP-Management und Compliance in immer weitreichenderen Rechtsgebieten erhöht. Dr. Andreas Meier werde daher zum Jahresende die Verantwortung für den Bereich Business Development abgeben, um sich voll und ganz auf seine Rolle als Group Head of Legal, Compliance & IP Management zu konzentrieren. Obwohl diese Position nicht Teil der Geschäftsleitung (EMB) sein wird, wird er in seiner Funktion als Chief Legal Officer weiterhin an den Geschäftsleitungssitzungen teilnehmen. (Quelle: Straumann Group)

Dr. Torsten Tomppert als Präsident bestätigt

Dr. Torsten Tomppert bleibt Präsident der baden-württembergischen Zahnärzteschaft
Dr. Torsten Tomppert bleibt Präsident der baden-württembergischen Zahnärzteschaft
Foto: Frank Kleinbach
Dr. Torsten Tomppert (Esslingen) ist am 5. Dezember 2020 auf der konstituierenden Vertreterversammlung in seinem Amt als Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (LZK BW) bestätigt worden und steht damit in der 17. Kammerperiode 2021 bis 2024 an der Spitze der Berufsvertretung der baden-württembergischen Zahnärzteschaft. Bereits im ersten Wahlgang habe er die erforderliche absolute Stimmenmehrheit erreicht. Tomppert (Jahrgang 1965)ist bereits seit 1999 standespolitisch aktiv und seit 2001 Delegierte der Vertreterversammlung der LZK BW.

Als Stellvertreter wählten die Delegierten Dr. Bert Bauder (Mannheim). Auch Bauder (Jahrgang 1963), ebenfalls seit den 1990er-Jahren standespolitisch aktiv und seit 2005 Delegierter in der Vertreterversammlung der LZK BW, setzte sich im ersten Wahlgang mit absoluter Mehrheit ohne Gegenkandidaten durch. Als weitere Mitglieder des Vorstands wählten die Delegierten Dr. Norbert Struß (Freiburg), Dr. Hendrik Putze (Stuttgart) sowie Dr. Dr. Heiner Schneider (Metzingen) in den Vorstand. Die vier Vorsitzenden der Bezirkszahnärztekammern – Dr. Robert Heiden, Vorsitzender der Bezirkszahnärztekammer Karlsruhe, Dr. Wilfried Forschner, Vorsitzender Bezirkszahnärztekammer Tübingen, Dr. Eberhard Montigel, Vorsitzender der Bezirkszahnärztekammer Stuttgart und Dr. Peter Riedel, Vorsitzender der Bezirkszahnärztekammer Freiburg – komplettieren den Vorstand. (Quelle: LZKBW)

Antigen-Schnelltests: Zahnärzte dürfen keine Patienten testen

Zahnarztpraxen sind ausschließlich zur Coronavirus-Testung (PoC-Antigen-Test) von in der Praxis tätigen Personen berechtigt, was gegebenenfalls auch in der Praxis tätige Dienstleister betreffen kann. Darauf weist die Bundeszahnärztekammer hin. Testungen von Patientinnen und Patienten seien nicht vorgesehen. Das gehe aus der geänderten Coronavirus-Testverordnung (TestVO) des Bundesgesundheitsministeriums hervor, die am 2. Dezember 2020 in Kraft getreten ist.
Die Sachkosten für die selbst beschafften PoC-Antigen-Tests rechnen die Zahnarztpraxen mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung ab. Weitere Informationen dazu hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung zusammengestellt, außerdem haben Kassenzahnärztliche Vereinigungen auch Vereinbarungen mit den KVen über das Abrechnungsverfahren geschlossen. (Quelle: QN)

eAU erst ab Oktober 2021 verpflichtend

Nicht zum 1. Januar 2021, sondern erst ab Oktober 2021 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für alle Praxen Pflicht. Ab dann müssen Vertragsärzte die AU-Daten digital an die Krankenkassen übermitteln. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband geeinigt.
Die KBV hatte sich frühzeitig beim Bundesgesundheitsministerium für eine Verschiebung eingesetzt, da die Technik noch nicht flächendeckend verfügbar ist, weder auf Seiten der Praxen noch auf Seiten der Kassen. Der Aufschub ändere nichts an der grundsätzlichen Kritik der KBV, dass das Ausstellen von AU-Bescheinigungen nur teilweise auf ein digitales Verfahren umgestellt wird, so die KBV. So müssen Vertragsärzte ab 1. Oktober 2021 neben der elektronischen Datenübermittlung an die Kassen Papier-Bescheinigungen ausdrucken, die der Patient für sich sowie für seinen Arbeitgeber erhält.
„Für die Ärzte bringt die eAU damit keinerlei Erleichterung“, kritisierte KBV-Vorstand Dr. Thomas Kriedel. Erst ab 1. Juli 2022 seien die Krankenkassen zur elektronischen Weiterleitung der AU-Daten an die Arbeitgeber verpflichtet. Doch auch dann laufe das Verfahren nicht komplett papierlos ab. Der Patient bekomme weiterhin einen Ausdruck für seine Unterlagen.
Für eAU erforderlich: Update, KIM-Dienst, eHBA. Zur Übermittlung der eAU an die Krankenkassen benötigen Praxen einen Dienst für Kommunikation in der Medizin (KIM-Dienst), mit dem sie innerhalb der Telematikinfrastruktur sicher Daten versenden können. Außerdem sind ein Update des Praxisverwaltungssystems und des Konnektors erforderlich (Update zum E-Health-Konnektor). Für die elektronische Signatur benötigen Ärzte einen elektronischen Heilberufsausweis. (Quelle: KBV)

Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bis 31. März 2021 verlängert

Wer an leichten Atemwegserkrankungen leidet, kann auch über den Jahreswechsel hinaus telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Ebenfalls können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für weitere sieben Kalendertage telefonisch ausstellen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 3. Dezember 2020 seine Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit um drei Monate verlängert. Sie gilt nun bis zum 31. März 2021. Wichtig ist: Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen sich durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand der Versicherten oder des Versicherten überzeugen und prüfen, ob gegebenenfalls doch eine körperliche Untersuchung notwendig ist.

Unabhängig von der Ausnahmeregelung zur telefonischen Krankschreibung sollten Versicherte bei typischen Covid-19-Symptomen, nach Kontakt zu Covid 19-Patienten und bei unklaren Symptomen von Infektionen der oberen Atemwege vor dem Arztbesuch telefonisch Kontakt zur Praxis aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen.

Im Bereich der verordneten Leistungen gelten derzeit zeitlich befristet bis zum 31. Januar 2021 weitere bundeseinheitliche Sonderregelungen. Ob hier angesichts der anhaltenden Covid-19-Pandemie ebenfalls eine Verlängerung erforderlich ist, wird der G-BA rechtzeitig beraten. Dies betrifft die Möglichkeit der Videobehandlung für bestimmte Leistungen, die Möglichkeit von Verordnungen nach telefonischer Anamnese, verlängerte Vorlagefristen für Verordnungen sowie verschiedene Erleichterungen bei Verordnungsvorgaben. Sämtliche vom G-BA beschlossenen befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie sind hier zu finden. (Quelle: G-BA)

Antigen-Schnelltests: Schutz für Personal, richtige Entsorgung

Die neue Corona-Testverordnung, am 2. Dezember 2020 in Kraft getreten ist, lasse viele Fragen offen, die die Sicherheit von testendem Personal berühren, so der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL). Die neue Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums soll unter anderem die Voraussetzungen zur Ausweitung von Antigen-Schnelltests in Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen oder Schulen schaffen.

Unklar sei, wie unter den Rahmenbedingungen der neuen Coronavirus-Testverordnung Ansteckungsgefahren für die Testenden minimiert werden können, wenn Antigen-Schnelltests vor Ort in großen Stückzahlen ohne die in medizinischen Laboren übliche Sicherheitsausrüstung durchgeführt werden. „Zur Durchführung sei das Befüllen von Testkartuschen notwendig. Die derartige Probenvorbereitung sei aerosolbelastet und müsse zwingend unter einer Sicherheitswerkbank stattfinden, um Infektionsgefahren zu minimieren“, so der Verband unter Verweis auf die aktuelle „Empfehlung Arbeitsschutzmaßnahmen bei Probenahme und Diagnostik von SARS-CoV-2“ des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Weiterhin sollten benutzte Antigen-Schnelltests nicht ohne vorherige Sterilisation im Hausmüll entsorgt werden, da auch von benutzten Tests Infektionsgefahren ausgingen. Falle die Probenvorbereitung, wie in der Empfehlung des ABAS dargelegt, in den Geltungsbereich der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 100, seien auch deren Bestimmungen zur Entsorgung der Tests zu beachten. (Quelle: BDL)

Straumann Group geht Partnerschaft mit do digital orthodontics ein

Die Straumann Group wird ihre Aktivitäten in der Kieferorthopädie weiter ausbauen. Mit der Übernahme von ClearCorrect, der Akquisition des Materialherstellers Bay Materials und der Beteiligung an Dental Monitoring wurden bereits die ersten Weichen gestellt. Die Auszeichnung als erster „3Shape Official TRIOS Partner“ in Deutschland steht für eine enge Partnerschaft im Bereich der Intraoralscanner. Ab 2021 wird das Unternehmen „do digital orthodontics“ die Straumann Group unterstützen und der Ansprechpartner für Kieferorthopäden in Deutschland sein. Das teilten Straumann und do digital orthodontics am 30. November 2020 mit.

Gemeinsames Ziel sei es, den Kieferorthopäden und deren Patienten beim Übergang von der analogen zur digitalen Behandlung mit innovativen Lösungen zur Seite zu stehen und im Bereich der Kieferorthopädie starke Partnerschaften für die Zukunft aufzubauen.

„Als Partner von Straumann in der Kieferorthopädie liegt bei do digital orthodontics der klare Fokus auf der weiteren Entwicklung von integrierten digitalen Workflows. Das Portfolio umfasst neben ClearCorrect auch den Telemonitoring-Dienst DenToGo (basierend auf Dental Monitoring Technologie) sowie 3D-Drucker und die innovativen Scanner-Lösungen von 3Shape. Im Verbund wird also ein komplettes digitales Ökosystem für die Kieferorthopädie abgebildet, aufbauend auf der Strategie der komplett vertikalen Integration von Straumann“, so die Ankündigung.

Dirk Wolter, Geschäftsführer der do digital orthodontics, ist ehemaliger Straumann Vice President für die Kieferorthopädie und hatte viele Jahre auch die Geschäftsführung DACH von Align Technology inne. „Do digital orthodontics und ClearCorrect stehen im direkten Dialog mit Kieferorthopäden und suchen den regelmäßigen Austausch mit den Experten. Wir konzentrieren uns auf den Aufbau von echten Partnerschaften mit der Industrie und Kieferorthopäden in Deutschland.“ so Dirk Wolter. (Quelle: Straumann)

Überbrückungshilfe für Studierende: Informationsseite des Ministeriums

Rückwirkend ab November 2020 und bis zum Ende des Wintersemesters 2020/2021 können Studierende, die in finanzielle Not geraten, weil zum Beispiel Nebenjobs wegen der Corona-Pandemie weggefallen sind, Überbrückungshilfe als nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten. Anträge können seit 20. November 2020 gestellt werden. Das Bundesbildungsministerium hat eine eigene Informationsseite mit vielen Fragen und Antworten, Links und Hilfen rund um die Hilfe und weitere Hilfsangebote für Studierende zusammengestellt. (Quelle: BMBF)

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