Hinter einer vermeintlich einfachen Patientenfrage zu einer Adresse verbirgt sich häufig der Wunsch nach verständlichen Informationen über komplexe Zusammenhänge des Gesundheitswesens. Das zeigt der 5. Jahresbericht der Zahnärztlichen Patientenberatung mit dem Titel „Den Verbraucher gut informieren".
Der Bericht wurde am 20. September 2021 von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) vorgestellt. Im Fokus der diesjährigen Auswertung stehen Anfragen zum Themenkomplex Adressenvermittlung und Verbraucherinformationen. Dem Bericht zur Arbeit der Beratungsstellen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und (Landes-)Zahnärztekammern zufolge wurden im Jahr 2020 bundesweit mehr als 31.000 Beratungen durchgeführt (2019: mehr als 33.000). Mehr als die Hälfte aller Beratungen betrafen Kosten- und Rechtsthemen, wie Versichertenansprüche und Patientenrechte.
11 Prozent der Beratungen fanden zu Anfragen aus dem Bereich Adressen und Verbraucherinformationen statt. Darunter fallen Fragen von Ratsuchenden zu Adressen von Zahnarztpraxen oder auch Adressen oder Informationen zu zahnärztlichen Organisationen. Zusätzlich bestand im Jahr 2020 vermehrter Beratungsbedarf hinsichtlich der Corona-Pandemie, vorrangig zu Hygienekosten beim Zahnarztbesuch. Über alle Beratungsthemen hinweg konnte den Ratsuchenden meist unmittelbar weitergeholfen werden.
5. Jahresbericht zur Evaluation der Zahnärztlichen Patientenberatung – zentrale Ergebnisse:
Die meisten Ratsuchenden (etwa 85 Prozent) sind gesetzlich krankenversichert, rund 7 Prozent haben eine private Krankenversicherung. Das entspricht in etwa den jeweiligen Anteilen der Allgemeinbevölkerung.
In rund drei Vierteln der Fälle findet eine unmittelbare Lösung des Problems durch die zahnärztliche Patientenberatung statt.
Die Beratungsgespräche erfolgen in den meisten Fällen (74 Prozent) telefonisch.
Rund 11 Prozent der Anfragen betreffen den Bereich Adressen und Verbraucherinformationen.
Ein Großteil der Beratungen zum Thema Adressen und Verbraucherinformationen (83 Prozent) bezieht sich auf die Vermittlung von Adressen von niedergelassenen Zahnärzten oder beispielsweise dem zahnärztlichen Notdienst.
Schwierigkeiten mit dem komplexen Gesundheitssystem
Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV, erklärte: „Gerade im Bereich der Adressen und Verbraucherinformationen ergeben sich für unsere Patientenberatung nicht selten Fälle, in denen die eigentlichen Anliegen der Ratsuchenden nicht von vornherein erkennbar sind. Patientinnen und Patienten haben häufig Schwierigkeiten, das überaus komplexe Gesundheitssystem zu verstehen. Es besteht eine andauernd hohe Nachfrage nach leicht verständlichen Informationen, um Ansprüche, Abläufe und Entscheidungen innerhalb dieses komplexen Systems möglichst für alle Bevölkerungsgruppen verständlich zu machen. Hier kann die zahnärztliche Patientenberatung in den meisten Fällen unmittelbar weiterhelfen und die Anliegen der Ratsuchenden abschließend lösen.“
Ergänzungsangebot zur Beratung in der Praxis
Eßer richtete den Blick dabei auch in den Berufsstand selbst. Zentral sei dabei für die zahnärztlichen Körperschaften auf Bundes- und Landesebene, die Patientenberatung auch Zahnärztinnen und Zahnärzten näher zu bringen. „Sie sollen unser bewährtes und seit vielen Jahren etabliertes Beratungsangebot als Ergänzung zu Beratungssituationen im Praxisalltag wahrnehmen. Wir verstehen die Beratung von Patientinnen und Patienten also als gemeinsame Aufgabe von Zahnärzteschaft und Patientenberatung, um unser Angebot in diesem Bereich immer weiter zu verbessern.“
Beratung und Behandlung bei Bedarf trennen
Diese Intention betonte auch Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der BZÄK. Er beleuchtete dazu auch die Beratungssituation in der Praxis: „Für größere Zahnbehandlungen macht es Sinn, Beratung und Behandlung gezielt zu trennen. Bei einem separaten Termin in einem Besprechungsraum entsteht eine viel angenehmere Atmosphäre als im Zahnarztstuhl. ‚Auf Augenhöhe‘ lassen sich die verschiedenen Behandlungsoptionen und -kosten in Ruhe klären und Nachfragen sind leichter möglich“ so Benz.
Die Zahnärztliche Patientenberatung könne hier ergänzen und unterstützen, etwa wenn der Patientin beziehungsweise dem Patienten zu den Auskünften aus der Zahnarztpraxis noch eine Frage einfällt oder ein weiterer gezielter Informationsbedarf besteht. „Ziel muss es sein, dass die Patientinnen und Patienten zu einer informierten, zufriedenstellenden Behandlungsentscheidung kommen“, so Benz.
Zum Tag der Patientensicherheit am 17. September 2021 hatte die BZÄK bereits auf die häufig in der Situation liegenden Probleme bei der Informationsvermittlung im Patientengespräch hingewiesen. Um die Informationsaufnahme durch den Patienten zu unterstützen, kann zum Beispiel die Teach-Back-Methode eingesetzt werden. Ein kostenfreies Fortbildungsangebot zu dieser Methode stellt die BZÄK kostenfrei zur Verfügung.
Hintergrund: Die Zahnärztliche Patientenberatung
Die Patientenberatungsstellen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und (Landes-)Zahnärztekammern leisten bundesweit eine kostenlose und fachlich unabhängige Beratung durch zahnmedizinische Experten. Das Angebot richtet sich an gesetzlich und privat Krankenversicherte gleichermaßen. Anspruch und Ziel der Zahnärztlichen Patientenberatung ist es, die Eigenverantwortlichkeit und Souveränität von Patientinnen und Patienten zu stärken und dadurch die Zufriedenheit weiter zu steigern.
Weitere Informationen und die Kontaktdaten der Beratungsstellen in den Ländern können unter www.patientenberatung-der-zahnaerzte.de sowie auf den Websites von KZBV und BZÄK abgerufen werden. Der aktuelle Jahresbericht der Zahnärztlichen Patientenberatung sowie auch die Berichte der Vorjahre sind dort als kostenloser Download verfügbar.
Quellen: Gemeinsame Pressemitteilung von KZBV und BZÄK/Quintessence News