Angesichts der Corona-Pandemie können Zahnersatz-Versorgungen aus bereits genehmigten Heil- und Kostenpläne nicht immer fristgerecht abgeschlossen werden. Daher wurde die Frist verlängert. Das teilt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung mit.
Vorgesehen ist für die Eingliederung der Zahnersatz-Versorgung nach Genehmigung des HKP im Bundesmantelvertrag eine Frist von sechs Monaten. Diese könne wegen der Corona-Pandemie aber nicht immer eingehalten werden. Daher gilt laut KZBV Folgendes: „Heil- und Kostenpläne, die in dem Zeitraum vom 30. September 2019 bis zum 31. März 2020 genehmigt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis einschließlich zum 30. September 2020. Für Versorgungen, die nicht bis zum 30. September 2020 durchgeführt werden können, ist ein neuer Heil- und Kostenplan zu erstellen.“
Geregelt sind diese und einige weitere Besonderheiten in der Zeit der Corona-Pandemie in einer Gemeinsamen Erklärung des GKV-Spitzenverbands und der KZBV vom 7. Mai 2020. So sind unter anderem Regelungen zu den Heilmitteln, wie eine verlängerte Gültigkeit der Verordnungen und zum Ausstellen von Folgeverordnungen, zur Begutachtung und zu Krankentransporten getroffen worden.