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Das breite Angebot an Fortbildungsmöglichkeiten bietet Chancen für jedes Teammitglied – zu jeder Zeit im Berufsleben


Susanne Graack, Hamburg

Der Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZMF) stellt erhebliche Anforderungen an die Verinnerlichung zahnmedizinischer Zusammenhänge, an manuelle Fertigkeiten sowie Empathie und Organisationstalent. Nicht zu unterschätzen ist darüber hinaus das Fortschreiten der Digitalisierung und die damit einhergehenden neuen Herausforderungen. Autorin Susanne Grace gibt in ihrem Beitrag aus dem Quintessenz Team Journal 01/2018 eine Übersicht über Fortbildung- und Spezialisierungsmöglichkeiten für ZMFs [Quintessenz Team Journal 48 (2018) 15–21].

Der Delegationsrahmen der Bundeszahnärztekammer gibt Empfehlungen zur möglichen Delegation zahnärztlicher Leistungen an entsprechend geschultes Personal. Folgende Aufgaben erfüllt die/der ZFA:

  • Vorbereitung der vielseitigen Behandlungsmaßnahmen und Assistenz,
  • Erbringen behandlungsbegleitender Maßnahmen,
  • Hygienemaßnahmen kennen und verantwortungsvoll durchführen,
  • Dokumentation erbrachter zahnärztlicher Leistungen,
  • Praxisverwaltung und -organisation,
  • Patientenempfang und -betreuung,
  • Unterstützung in der Ausbildung der Auszubildenden.

Den Erfordernissen einer modernen Zahnarztpraxis entsprechend, wendet sich das „Quintessenz Team-Journal“ an das gesamte zahnärztliche Team - den Zahnarzt und seine Mitarbeiterinnen, von der Auszubildenden bis zur Dentalhygienikerin. Neben dem Basiswissen für die Auszubildende sorgen Beiträge aus dem klinischen Bereich für ein Kompetenz-Plus. Mehr Infos zur Zeitschrift, zum Abo und zum Bestellen eines kostenlosen Probehefts finden Sie im Quintessenz-Shop.


Ein weiter Aspekt ist die Frage: Wie stellt sich heute die Situation in den Praxen dar?

  • Die Medizin wird weiblich (wachsender Anteil von Zahnärztinnen),
  • Änderung der Praxisstrukturen und -behandlungszeiten,
  • zunehmende Teilzeitarbeit,
  • breit gefächerte Behandlungsangebote,
  • Spezialisierungen,gesteigertes Anspruchsdenken der Patienten,
  • erhöhter Konkurrenzdruck der Praxen.

So stellen sich an die/den ZFA zahlreiche berufliche Herausforderungen. Jeder einzelne sollte sich deshalb zuallererst einmal darüber klar werden: Welchen Weg möchte ich beschreiten? Die Antwort auf diese Frage findet man am besten, indem man einige Punkte wie Praxiserfordernisse, eigene Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten betrachtet und aufeinander abstimmt. Auch die Frage nach der eigenen Intention zu entsprechenden Entwicklungsmöglichkeiten sollte ehrlich und realistisch gestellt werden. Was strebe ich an:

  • Anerkennung?
  • Selbstständiges Arbeiten?
  • Wissensvertiefung/Wissens­erweiterung?
  • Erwerb von Fertigkeiten?
  • Sicherung des Arbeitsplatzes?
  • Konkurrenzfähigkeit?
  • Besserer Verdienst?

Abb. 1 ZFA’s haben heute viele Möglichkeiten sich fortzubilden. (Bild: Kzenon | Fotolia.com)

Jede Zahnärztekammer im Bundesgebiet bietet ein umfangreiches Portfolio an fachlichen Themen zur Aktualisierung und Vertiefung vorhandener Kenntnisse und Fertigkeiten. Es gilt daher zu differenzieren zwischen:

  • allgemeine Fortbildungs­kursen, 
  • Anpassungsfortbildungen,
  • Aufstiegsfortbildungen nach Berufsbildungsgesetz,
  • Sonderevents und Kongresse.

Allgemeine Fortbildungskurse


Abb. 2 Die unterschiedlichen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für ZFA’s bieten für jeden eine individuelle Ausrichtung. (Bild: Rainer Sturm / PIXELIO)

Allgemeine Fortbildungskurse dauern zumeist nicht länger als anderthalb Tage. Die Teilnehmer/innen erhalten abschließend eine Teilnahmebescheinigung ohne vorausgehende Prüfung.

Eine Ausnahme besteht in der Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz, die alle fünf Jahre von den ZFA absolviert werden muss, die Röntgenstrahlen am Patienten anwenden. Nur das Bestehen der anschließenden Prüfung ermöglicht das Fortsetzen dieser Tätigkeit. Diese allgemeinen Fortbildungskurse schlagen thematisch den Bogen von praktischen Themen wie Instrumente schleifen, Prophylaxemaßnahmen am Patienten, Fissurenversiegelung, Bleaching, Provisorienerstellung, Abformungen zu theoretischen Inhalten wie Praxisorganisation, Management und Marketing, Persönlichkeitsschulungen und Abrechnungsthemen. Darüber hinaus werden interdisziplinäre Themen wie Raucherentwöhnung, Eigenwirkung oder Bewältigung kultureller Unterschiede im Berufsalltag angeboten.

Die Themen der allgemeinen Fortbildungen werden von Mitgliedern entsprechender Fortbildungsausschüsse der Zahnärztekammern diskutiert und festgelegt. In Hamburg unterstützt ein Kreativteam, bestehend aus jungen und erfahrenen ZFA, den Fortbildungsausschuss für zahnärztliche Mitarbeiter/innen bei der Themenfindung.

Themen mit einem hohen praktischen Anteil, wie Prophylaxemaßnahmen am Patienten, erfordern eine Differenzierung des angesprochenen Teilnehmerkreises nach Kenntnissen, Fertigkeiten und Fortbildungsstand. So gilt es Anfängerkurse von Fortgeschrittenenkursen abzugrenzen.

Inzwischen gibt es zahlreiche freie Anbieter auf dem Markt, die entsprechende Themen für die/den ZFA anbieten. Dentaldepots bieten gemeinsam mit der Dentalindustrie sowohl praktische Kurse als auch Seminare an. Der Themenbogen umfasst Prophylaxeinhalte in Theorie und Praxis, Hygieneupdates, Kommunikation, Textverarbeitung, um nur einige Beispiele zu nennen. Diese halb- bzw. eintägigen Kurse vermitteln interessante unterschiedliche Eindrücke und werden bundesweit angeboten.

Die Anpassungsfortbildung

Eine sogenannte Anpassungsfortbildung unterliegt keiner Prüfungsordnung und somit auch nicht den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Es muss kein Prüfungsausschuss gemäß BBiG installiert werden. Dies ermöglicht eine gewisse Flexibilität in der Entwicklung entsprechender Inhalte, abgestimmt auf spezielle Praxisanforderungen. Zumeist enden die Anpassungsfortbildungen mit einer Wissens­überprüfung. Die Teilnehmer/innen erwerben intensiv theoretisches Wissen und praktische Fertigkeiten. Diese Kurse umfassen zumeist mehrere Tage. Anpassungsfortbildungen für ZFA, die sich in der Assistenz spezialisieren möchten, sind zum Beispiel die oralchirurgisch-implantologische Assistenz ZÄK Hamburg. Diese Fortbildung umfasst ca. 50 Unterrichtseinheiten, in denen Theorie und Praxis vermittelt wird. Detailwissen über Vorbereitung, Ablauf und Nachbereitung oralchirurgischer Abläufe zeichnen die Absolventen dieser Maßnahme aus. 

Die Landeszahnärztekammer Thüringen bietet eine Teilfortbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten in der Kieferorthopädie an. Diese Maßnahme umfasst 150 Unterrichtsstunden und erfolgt berufsbegleitend. Inhalte wie radiologische Untersuchungen, Herstellung von Situationsabdrücken sowie Erstellung von entsprechenden Modellen, Assistenz in der kieferorthopädischen Behandlung wie Ausligieren von Bögen, Auswahl und Anprobe von Bändern an Patienten sowie individualprophylaktische Maßnahmen werden ausführlich und intensiv vermittelt. 

Die Anpassungsfortbildung zum Ausbildungsmentor bietet den an der Ausbildung der Auszubildenden Interessierten eine wunderbare Möglichkeit ihr Wissen bezüglich Berufsbildungsgesetz, Coaching und Mentoring zu vertiefen. Ein Hospitationstag beim dualen Partner Berufsschule ermöglicht umfangreiche Einblicke in das Konzept individualisierten kompetenzorientierten Lernens, welche durch die Hospitation bei der praktischen Prüfung der ZFA vertieft werden. Diese Maßnahme umfasst 60 Unterrichtsstunden, erfolgt berufsbegleitend und endet mit einer Wissensüberprüfung. Diese Anpassungsfortbildung ist ein Novum im Fortbildungsangebot der Zahnärztekammer Hamburg. 

Wer sich auf dem Prothetiksektor spezialisieren möchte, kann sich im Rahmen einer Anpassungsfortbildung Prothetische Assistenz entsprechende Kenntnisse wie

  • gesetzliche Grundlagen der Assistenz und Delegation,
  • Abformung und Modellherstellung,
  • Provisorienherstellung,
  • Arbeitssicherheit und Patientenschutz,
  • Abrechnung

aneignen. Die theoretischen Kenntnisse werden in intensiven Praktika vertieft. Ein Anbieter dieser Maßnahme ist die Europäische Akademie für zahnärztliche Fort- und Weiterbildung der Bayerischen Landeszahnärztekammer. Der Kursumfang beträgt 40 Unterrichtsstunden über vier Tage. Leistungskontrollen erfolgen auf freiwilliger Basis.

Anpassungsfortbildungen auf dem Sektor der Prophylaxe werden bundesweit angeboten und differieren stark in Umfang und Inhalt.

Die Vermittlung theoretischer Grundkenntnisse wie

  • Anatomie, Physiologie, Pathologie,
  • Ernährungslehre,
  • Grundlagen der Mundhygiene,
  • Mundhygieneartikel und deren Anwendung,
  • Fluoridierungsmaßnahmen,
  • Mitwirkung bei der Fissurenversiegelung,
  • Anwendung von Kofferdam,
  • professionelle supragingivale Zahnreinigung maschinell und mit Handinstrumenten

sollten obligatorisch sein und durch praktische Übungen an Modellen, gegenseitig sowie am Patienten vertieft werden – optimal unter Begleitung erfahrener Kolleginnen. 

Anpassungsfortbildungen enden zumeist mit einer Überprüfung des Wissensstandes und münden nicht in einen Titel gemäß Berufsbildungsgesetz, sondern in Fortgebildete ZFA: Prophylaxe, Prothetische Assistenz, Kieferorthopädische Assistenz oder Verwaltung.

Die anfänglich erwähnten Entwicklungen in der modernen präventionsorientierten Zahnmedizin sowie erhöhte Anforderungen an Qualitätsmanagement und EDV-Kenntnisse erfordern entsprechend intensive Fortbildungsmöglichkeiten. Entsprechende Fortbildungen ermöglichen einen erweiterten Einsatzrahmen der/des ZFA. Folgende berufliche Qualifizierungsmöglichkeiten nach staatlich genehmigten Fortbildungs- und Prüfungsordnungen bestehen:

  • Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in (ZMP),
  • Zahnmedizinischer/r Fachassistent/in (ZMF),
  • Dentalhygieniker/in (DH),
  • Zahnmedizinische/r Verwaltungsassistent/in (ZMV).

Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der entsprechenden Fortbildungsmaßnahme sowie Fortbildungs- und Prüfungsinhalte ergeben sich aus den staatlich genehmigten Fortbildungs- und Prüfungsordnungen der Kammern. Orientierung besteht an den entsprechenden Musterfortbildungsverordnungen der Bundeszahnärztekammer. Grundsätzlich können Teilnahmevoraussetzungen, Lehrinhalte, Kursdauer und -abläufe sowie Prüfungsmodalitäten von Kammer zu Kammer differieren. 

Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin (ZMP)


Abb. 3 Neben fachlichen Qualifikationen besteht die Möglichkeit sich auch im Management- und Kommunikationsbereich weiterzuentwickeln. (Bild: ultramarinfoto | iStockphoto.com)

Die ZMP entlastet den/die Zahnarzt/ärztin eigenverantwortlich und kompetent auf dem Sektor der Prophylaxe, immer gemäß dem rechtlich zulässigen Rahmen, insbesondere unter Beachtung des Zahnheilkundegesetzes. Sie betreut parodontal erkrankte Patienten in der initialen und unterstützenden Parodontitistherapie. Sie erstellt Befunde, dokumentiert und interpretiert diese. Zunehmende Kenntnisse über Zusammenhänge von Parodontitis und allgemeinen Erkrankungen erfordern risikoorientiertes Vorgehen und entsprechendes theoretisches Hintergrundwissen. Entsprechende individualprophylaktische Maßnahmen gilt es den unterschiedlichen Altersgruppen, Patientenbedürfnissen unter besonderer Beachtung demografischer Entwicklungen anzupassen. 

Theoretische Fächer wie Anatomie, Pathologie, Physiologie, Parodontologie, Kariologie bieten Grundlagenwissen zur professionellen Betreuung dieses komplexen Patientenklientels. Umfangreiche Patientenpraktika, begleitet von erfahrenen Lehr-ZMP/DH, fördern Sicherheit und den Transfer der Theorie in die Praxis. Diese Fortbildungsmaßnahme erfolgt zumeist berufsbegleitend in offener Bausteinform oder modular und kann zwischen drei Monaten und einem Jahr Kursdauer betragen. Die Fortbildung zur ZMP wird von allen Zahnärztekammern im Bundesgebiet angeboten und endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung.

Zahnmedizinische Fachassistentin (ZMF)

Ergänzend zu den Tätigkeiten der ZMP erfüllt die ZMF umfangreiche Maßnahmen auf dem Verwaltungssektor. Außerdem unterstützt sie den Zahnarzt in der Aus- und Weiterbildung des Teams. Auch diese Maßnahme erfolgt berufsbegleitend in modularer Form oder als offene Bausteinfortbildung. Folgende Zahnärztekammern bieten diese Maßnahme an: 

  • Landeszahnärztekammer Hessen,
  • Zahnärztekammer Nordrhein,
  • Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz,
  • Ärztekammer des Saarlandes – Abteilung Zahnärzte,
  • Landeszahnärztekammer Thüringen.

Abb. 4 Back to school! – Wer diesen Schritt wagt, eröffnet sich in einem interessanten Beruf große Chancen auf viele neue, spannende Tätigkeiten. (Bild: STEFANOLUNARDI | iStockphoto.com)

Dentalhygienikerin (DH)

Voraussetzung zur Teilnahme an dieser anspruchsvollen Maßnahme ist der erfolgreiche Abschluss zur ZMP/ZMF und zumeist das Bestehen einer Aufnahmeprüfung. Die meisten Kammern, die diese Fortbildung anbieten, fordern eine ein- bis zweijährige Tätigkeit als ZMP/ZMF. Die Zahnärztekammer Hamburg stellt diese Forderung nicht, so dass man nach erfolgreichem Abschluss der ZMP-Fortbildung, eingereichtem Bewerbungsschreiben und erfolgreich bestrittenem Bewerbungsgespräch die Fortbildungsmaßnahme starten kann.

Die Dentalhygienikerin erkennt Veränderungen an der Mundschleimhaut, der Gingiva sowie am Zahnhalteapparat. Sie kann Wechselwirkungen zwischen Allgemeinerkrankungen und Erkrankungen der Mundhöhle beschreiben. Umfangreiche Befundungen und Dokumentationen ermöglichen die Erstellung und Vorstellung individueller Behandlungspläne, die es gilt umzusetzen. Sie definiert nachhaltige Ziele – schwerpunktmäßig bei parodontal erkrankten Patienten. 

Die Behandlungspläne und -maßnahmen sollen unter fachlicher Berücksichtigung dentalhygienischer Befundinterpretationen erstellt und geplant werden unter besonderer Berücksichtigung älterer Menschen und von Menschen mit Unterstützungsbedarf. Hierfür bedarf es umfangreichen theoretischen Wissens. ZMP/ZMF-Wissen wird vertieft und erweitert um allgemeinmedizinische Themen wie Diabetologie, Tumorerkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Rheumatologie, um nur einige zu nennen. Pharmakologisches Hintergrundwissen ist im Rahmen der demografischen Entwicklung unerlässlich.

Umfangreiche Patientenpraktika und Fallbesprechungen runden diese interessante und äußerst anspruchsvolle Fortbildung ab. Die berufsbegleitende Fortbildung kann modular oder im Bausteinsystem absolviert werden und dauert zwischen 6 und 12 Monaten. Auch diese Maßnahme wird inzwischen von zahlreichen Zahnärztekammern angeboten und endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung. 

Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV)

Ziel dieser Fortbildungsmaßnahme ist die Vermittlung umfassender Kenntnisse in allen Bereichen der Praxisverwaltung wie Praxismanagement, Abrechnungswesen, Rechtsgrundlagen, betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse, Kommunikation, Pädagogik und Psychologie, Qualitätsmanagement, um nur einige Themen zu nennen. Die Absolventin dieser anspruchsvollen Maßnahme wird den gestiegenen administrativen und dienstleistungsorientierten Anforderungen an eine patientenorientierte Zahnarztpraxis gerecht. Auch diese Fortbildungsmaßnahme erfolgt berufsbegleitend in modularer Form oder Bausteinsystem und endet mit einer umfangreichen Prüfung.

Betriebswirt/in für Management im Gesundheitswesen

Die Betriebswirt/in für Management im Gesundheitswesen ist eine neue Fortbildungsmaßnahme der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe. Absolventinnen dieser Maßnahme können umfangreiche Führungs- und Leitungsfunktionen wahrnehmen. Diese Fortbildungsmaßnahme beansprucht 8 Module und ermöglicht Nichtabiturienten den Zugang zu Studienfächern wie Betriebswirtschaftslehre. 

Aufstiegsfortbildung zum/r Fachwirt/in für zahnärztliches Praxismanagement (FZP)

Diese Maßnahme bietet das Philipp-Pfaff-Institut in Berlin an. Sie richtet sich an ZMV, die sich weiter qualifizieren möchten. Es können sich jedoch auch ZFA als Neustarter auf den Weg zur/zum FZP machen. Inhaltliche Schwerpunkte werden vertieft und weiter ausgebaut. Neben Verwaltung und Abrechnung werden Qualitätssicherung, Personalwesen sowie Kommunikationsmanagement vermittelt. Der Fachwirt/die Fachwirtin verfügt über umfangreiche Kenntnisse in Betriebswirtschaft und Recht und kann flexibel auf die sich ständig wandelnde Informationstechnologie reagieren. Die Inhalte werden in zwei Kursteilen vermittelt, beanspruchen eine Kursdauer von 17 Monaten mit freitags und samstags stattfindenden Unterrichtseinheiten.

Dentale/r Fachwirt/in

Diese Fortbildungsmaßnahme bietet die Zahnärztekammer Baden-Württemberg der ZMV an. Im Rahmen der Fortbildung werden die hierfür erforderlichen Handlungskompetenzen in den Bereichen Mathematik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Buchführung, Statistik, Recht, Volkswirtschaftslehre sowie allgemeine, spezielle und strategische, praxisbezogene Betriebswirtschaftslehre vermittelt. Die Fortbildungsinhalte qualifizieren insbesondere für Sach- und Organisationsaufgaben innerhalb des Unternehmens Zahnarztpraxis sowie darüber hinaus für die verantwortliche Übernahme von Führungsaufgaben. Die erfolgreiche Absolventin verfügt über eine strategische Handlungskompetenz.

Außerdem bieten zahlreiche private Anbieter entsprechende Aufstiegsfortbildungen an: 

  • Haranni Academie – Fortbildungszentrum für Heilberufe in Herne,
  • praxisHochschule für Gesundheit und Soziales in Köln,
  • praxisDienste Institut für Weiterbildung,
  • Deutsche Fortbildungsakademie Heilwesen Fachkurse mit IHK Lehrgangszertifikat.

Die genannten Institutionen bieten das gesamte Portfolio an genannten Fortbildungsmöglichkeiten für die ZFA an und nehmen auch Prüfungen ab, die jedoch keine offizielle Kammerprüfung darstellen und somit nicht der Musterfortbildungs- und -prüfungsordnung der Bundeszahnärztekammer inhaltlich entsprechen. Auf Antrag können jedoch Absolventen/innen dieser Prüfungen sich nach BBiG einer Kammerprüfung stellen, um bundesweite Anerkennung zu erzielen. Eine Ausnahme bietet die praxisHochschule in Köln. Hier erwirbt die Absolventin der DH-Ausbildung den Grad eines Bachelors.

Bei allen genannten Anpassungs- und Fortbildungen müssen folgende Punkte Beachtung finden: ZFA, ZMP, ZMF, DH sind keine approbierten Heilberufe, ZMP, ZMF, DH und ZMV sind keine selbstständigen Berufsbilder, sondern Aufstiegsfortbildungen. Es gilt bestehende Delegationsrichtlinien zu beachten. § 1 Absatz 5 und 6 des Zahnheilkundegesetzes beinhaltet delegierbare Leistungen an entsprechend qualifizierte Mitarbeiter. Die Bundeszahnärztekammer hat hierzu Empfehlungen und Ausführungen veröffentlicht. Folgende Grundsätze sind zu beachten:

  • Es handelt sich um eine delegationsfähige Leistung nach § 1 Absatz 5, 6 ZHG.
  • Die Mitarbeiterin ist zur Erbringung dieser Leistung qualifiziert.
  • Der Zahnarzt ordnet die konkrete Leistung an und überzeugt sich von der erbrachten Qualität.
  • Der Zahnarzt erfüllt seine Weisungs- und Aufsichtspflicht.
  • Der Zahnarzt ist für die erbrachte delegierte Leistung verantwortlich.
  • Insgesamt begleitet der Zahnarzt vom Anfang der Anordnung bis zum Ende des Einsatzes die Tätigkeit seiner Mitarbeiterin.

Meine Ausführungen, die keine Vollständigkeit beanspruchen, mögen das breite Spektrum an Möglichkeiten der Weiter-, Anpassungs- und Aufstiegsfortbildungen für die interessierte und engagierte ZFA verdeutlichen. Die Chancen, sich lebenslang weiterzuentwickeln und die Spezialistin für entsprechende Fachbereiche zu werden, sind vielfältig. Nicht zu unterschätzen sind zunehmende Souveränität, Fachkompetenz, Empathie, Führungskompetenz. Umfangreiche Informationen erhält man im Internet, wenn man die Fortbildungsmöglichkeiten der unterschiedlichen Zahnärztekammern besucht. Weitere Anbieter findet man unter der Eingabe Fortbildungsmöglichkeiten für die ZFA. Es zeigt sich, dass der Beruf ZFA wunderbare Karrieremöglichkeiten und jedem eine große Auswahl für eine ganz individuelle Gestaltung seines beruflichen Weges bietet.

Susanne Graack, Hamburg

Reference: Quintessenz Team-Journal, Ausgabe 1/18 Team Praxis Zahnmedizin Fortbildung aktuell

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