Woher kommen die Einnahmen der Praxen? Wie viele Menschen arbeiten dort im Schnitt? Diese und weitere Fragen untersucht das Statistische Bundesamt (Destatis) in seiner Kostenstrukturanalyse. Die Zahlen für das Berichtsjahr 2021 wurden am 30. August 2023 vorgelegt. Ein Ergebnis: In Zahnarztpraxen lagen sowohl die durchschnittlichen Einnahmen (791.000 Euro) als auch die Aufwendungen (510.000 Euro) über denen der Arztpraxen, der durchschnittliche Reinertrag je Zahnarztpraxis fiel dagegen geringer aus (281.000 Euro).
Die Arztpraxen in Deutschland haben im Jahr 2021 mit 71,7 Prozent den überwiegenden Teil ihrer Einnahmen aus Kassenabrechnung erzielt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, resultierten 24,5 Prozent der Einnahmen aus Privatabrechnung und 3,8 Prozent aus sonstigen selbstständigen ärztlichen Tätigkeiten. Zu den Arztpraxen zählen Einzelpraxen, fachgleiche sowie fachübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) (=Gemeinschaftspraxen) und Medizinische Versorgungszentren (MVZ), ausgenommen sind Zahnarztpraxen und psychotherapeutische Praxen. Seit 2019, dem vorherigen Berichtsjahr der Erhebung, waren die Anteile der Einnahmen aus Kassenabrechnung (2019: 70,4 Prozent), Privatabrechnung (26,1 Prozent) sowie sonstigen selbstständigen ärztlichen Tätigkeiten (3,5 Prozent) nahezu unverändert.
Große Streuung bei den Arztpraxen
Die durchschnittlichen Einnahmen je Arztpraxis einschließlich fachübergreifender BAG und MVZ lagen 2021 bei 756.000 Euro. Demgegenüber standen Aufwendungen von durchschnittlich 420.000 Euro. Aus der Differenz von Einnahmen und Aufwendungen ergibt sich ein durchschnittlicher Reinertrag von 336.000 Euro je Praxis. Diese Durchschnittswerte sind stark von Praxen mit sehr hohen Einnahmen und Aufwendungen beeinflusst: So verzeichnete die Hälfte aller Arztpraxen nur Einnahmen bis 464.000 Euro, Aufwendungen bis 226.000 Euro und damit einen Reinertrag von höchstens 233.000 Euro (Medianwerte).
Ohne MVZ und fachübergreifende BAG geringere Werte
Ohne Einrechnung von fachübergreifenden BAG und MVZ lagen die Durchschnittseinnahmen je Arztpraxis 2021 bei 656.000 Euro. Es fielen Aufwendungen von durchschnittlich 333.000 Euro je Arztpraxis an. Die hier betrachteten Einzelpraxen und fachgleichen BAG sind mit durchschnittlich 8,6 tätigen Personen im Vergleich zu allen Arztpraxen einschließlich BAG und MVZ (9,8 tätige Personen) tendenziell kleiner. Der im Durchschnitt erzielte Reinertrag der Arztpraxen ohne BAG und MVZ belief sich auf 323.000 Euro je Praxis.
In Zahnarztpraxen gut die Hälfte der Einnahmen aus Kassenabrechnung
Während Arztpraxen im Jahr 2021 durchschnittlich 71,7 Prozent ihrer Einnahmen aus Kassenabrechnung erwirtschafteten, erzielten Zahnarztpraxen nur etwas mehr als die Hälfte (52,7 Prozent) ihrer Einnahmen aus dieser Quelle. In psychotherapeutischen Praxen machte die Kassenabrechnung dagegen sogar 90,1 Prozent der gesamten Einnahmen aus.
In Zahnarztpraxen lagen sowohl die durchschnittlichen Einnahmen (791.000 Euro) als auch die Aufwendungen (510 000 Euro) über denen der Arztpraxen, der durchschnittliche Reinertrag je Zahnarztpraxis fiel dagegen geringer aus (281.000 Euro).
Psychotherapeutische Praxen, die mit durchschnittlich 1,8 tätigen Personen deutlich kleiner sind als Arzt- oder Zahnarztpraxen mit jeweils 9,8 tätigen Personen, erzielten im Jahr 2021 durchschnittlich Einnahmen von 127 000 Euro bei Aufwendungen von 36 000 Euro, woraus sich ein Reinertrag von 91.000 Euro je Praxis ergab.
Arzt- und Zahnarztpraxen mit ähnlich hoher Zahl von Mitarbeitern
Was die Zahl der in der Praxis tätigen Personen (inklusive Ärzte/Zahnärzte) angeht, sind rein rechnerisch 9,8 Personen je Arzt-/Zahnarztpraxis tätig. Allerdings wird bei den Ärzten auch hier die Zahl durch die MVZ/fachübergreifenden BAG hochgetrieben. Werden diese nicht einbezogen, sind es nur 8,6 tätige Personen je Arztpraxis.
In Zahnarztpraxen mit eigenem Praxislabor sind im Schnitt 12,2 Personen tätig, hier ist im Schnitt die Zahl der dort tätigen Zahnärzte etwas höher. In Einzelpraxen arbeiten etwas weniger Personen (8,1) – hier liegt die Teilzeitquote aller Tätigen bei 40 Prozent. In BAG sind im Schnitt 15 Personen tätig, davon im Schnitt drei Zahnärzte, die Teilzeitquote liegt bei 34,4 Prozent. Bei den Einzelpraxen liegt zudem die Teilzeitquote im Schnitt höher als bei den BAG oder MVZ. Für die zahnärztlichen MVZ liegen nicht ausreichend Daten vor, daher wird hier nicht weiter aufgeschlüsselt. Dort sind insgesamt im Schnitt 36,1 Personen tätig, die Teilzeitquote liegt bei 37 Prozent.
Reinertrag ist Ergebnis des Geschäftsjahrs
Der Reinertrag ist nicht mit dem Gewinn beziehungsweise dem Einkommen der Ärzte gleichzusetzen. Er stellt das Ergebnis des Geschäftsjahres der gesamten Praxis dar, berücksichtigt aber zum Beispiel nicht die Aufwendungen für Praxisübernahmen oder Aufwendungen für die Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Krankenversicherung der Praxisinhaber. Aufwendungen für Personal sind in den Aufwendungen enthalten.
Repräsentative Stichprobenerhebung
Die Angaben beruhen auf den Ergebnissen der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich, einer repräsentativen Stichprobenerhebung mit einem Auswahlsatz von 7 Prozent. Die hier genannten Ergebnisse der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich beziehen sich auf sogenannte Rechtliche Einheiten. Eine Rechtliche Einheit wird in der amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- beziehungsweise steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Hierzu zählt auch die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. Detaillierte Ergebnisse bietet der Statistische Bericht „Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich“ (Excel-Datei).