Im Zuge der Corona-Krise hat die Bundesregierung die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent gesenkt, um die Wirtschaft zu unterstützen. Das Unternehmen „DIE ZA“ nimmt dies als Anlass für eine besondere Kampagne: Sie lädt ihre Kunden und die, die Kunden werden wollen, ins „Steuerparadies“ ein und erstattet bei Vertragsabschluss oder erfolgreicher Weiterempfehlung 16 Prozent der Factoringgebühren zurück.
Kampagne geht bis Ende Juli 2020
Mit ihren Factoringservices entlasten die Düsseldorfer Abrechnungsspezialisten die Praxen in der Verwaltung, unterstützen sie mit umfassendem Fachwissen in der Abrechnung und bieten den Patienten darüber hinaus attraktive Ratenzahlungsoptionen. Services, die gerade zu Pandemie-Zeiten nützlich für die Praxen sind, wenn diese sich mit ganz anderen Sorgen beschäftigen müssen.
Mit der „Steuerparadies“-Kampagne bietet das Unternehmen den Zahnarztpraxen nun ein weiteres Hilfsangebot, um die aktuell schwierige Situation besser zu überstehen. Möglich wird diese Aktion durch den genossenschaftlichen Grundsatz des Unternehmens, der stets auf dem Credo „Von Zahnärzten für Zahnärzte“ beruht, denn ein Großteil der Erträge der ZA wird in Projekte wie diese zur Unterstützung der Zahnärzteschaft reinvestiert.
Von den „Steuerparadies“-Vorteilen können sowohl bestehende Kunden, die das Unternehmen erfolgreich an einen Kollegen oder eine Kollegin weiterempfehlen, als auch Praxen, die im Aktionszeitraum Kunde werden, profitieren. Praxen, die im Aktionszeitraum vom 8. Juni bis zum 31. Juli 2020 einen Factoring-Vertrag mit den Düsseldorfern abschließen, erhalten bis zum 31. Dezember 2020 einen Rabatt auf die Factoringgebühren in Höhe der Mehrwertsteuer von 16 Prozent.
Alter und neuer Kunde profitieren gemeinsam
Kunden, die eine Kollegin oder einen Kollegen erfolgreich von den Vorteilen der Factoringservices des Unternehmens überzeugen, und dies im Aktionszeitraum (8. Juni – 31. Juli 2020) bei der ZA anzeigen, können ebenfalls von der Erstattung in Höhe von 16 Prozent auf die Factoringgebühren profitieren. Wird die geworbene Praxis bis spätestens zum 31. Dezember 2020 Kunde, so bekommt der Empfehlungsgeber rückwirkend ab dem Datum des Werberantrags und bis zum 31. Dezember 16 Prozent der Factoringgebühren erstattet. Die geworbene Praxis erhält dann ebenfalls 16 Prozent Rabatt auf die Factoringgebühren für alle angekauften Forderungen bis zum 31. Dezember. Weitere Informationen zur „Steuerparadies“-Kampagne gibt es unter www.die-za.de/steuerparadies.