Der Anspruch an Sauberkeit und Hygienemaßnahmen in der Praxis sollte so sein, dass sich jeder Zahnarzt und jedes Teammitglied immer gerne in der eigenen Praxis behandeln lassen würde. Doch manche Hygienelücke wird unterschätzt, meint die Hygieneexpertin Iris Wälter-Bergob.
Speziell den Dingen, die wir mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmen können, kommt in der Zahnarztpraxis eine besondere Rolle zu: Bakterien, Viren und Pilzen und den damit einhergehenden Krankheiten. Nicht nur zur bloßen Einhaltung von gesetzlichen Richtlinien, sondern auch für ein gutes Gefühl bei Patienten und Mitarbeitern sollten strengste Sauberkeit und penible Hygienemaßnahmen selbstverständlich sein. Schließlich betreffen sie gewissermaßen jeden Praxisbereich. Der Anspruch an Sauberkeit und Hygienemaßnahmen sollte sich deshalb so gestalten, dass sich jeder Behandler und jedes Mitglied des Praxisteams immer gerne in der eigenen Praxis behandeln lassen würde.
Dabei ist der Begriff Hygiene durchaus breit gefächert – besonders im zahnärztlichen Bereich. Mit den Begriffen Praxishygiene, manuelle oder maschinelle Aufbereitung von Medizinprodukten, Infektionsprävention, Flächendesinfektion und Händehygiene seien nur einige wenige Schlagworte genannt. Nicht zu unterschätzen ist dabei jedoch, dass Krankheiten und Keime keineswegs nur über Patienten, Behandler, Instrumente oder über das während der Behandlung angewandte Zubehör übertragen werden.
Versteckte Elemente – Absauganlagen und Amalgamabscheider
Häufig unterschätzt, sind auch versteckte Elemente, wie beispielsweise Absauganlagen und Amalgamabscheideanlagen in der Behandlungseinheit, signifikante Hygienelücken und somit ein latentes Übertragungsrisiko. Sie bieten ideale Nährböden für Bakterien, ohne adäquate Hygienemaßnahmen bildet sich in ihnen ein hartnäckiger Biofilm. Um dies auszuschließen, ist eine regelmäßige, gewissenhaft durchgeführte Reinigung und Desinfektion besonders wichtig.
Wasser reicht laut Leitlinien nicht aus
Wie auch bei anderen Reinigungs- und Desinfektionsprozessen in der Praxis reicht die bloße Reinigung mit Wasser keinesfalls aus, um einen ausreichenden Hygienestandard zu erreichen. Aus mikrobiologischer Sicht ist dies nachweislich bestätigt.
Darüber hinaus ist die Notwendigkeit, zusätzlich geeignete Reinigungs- und Desinfektionsmittel zu verwenden, sowohl in der Kommission für Krankenhaushygiene (KRINKO), in den RKI-Richtlinien als auch im Leitfaden des DAHZ festgelegt. Bei Nichtbeachtung können weitreichende Folgen auftreten.
Gewährleistung des Herstellers kann verfallen
Zunächst einmal verfällt die Gewährleistung des Herstellers, wenn Saugsysteme und Amalgamabscheideanlagen ohne Desinfektionsmittel gereinigt werden. Neben Bakterien und Pilzen können hier auch die anfallenden Kalkablagerungen eine große Herausforderung sein und bei mangelnder Beachtung die Systeme beschädigen. Die Wartung und Reparatur eventueller Defekte fällt folglich auch noch während der Gewährleistungszeit vollumfänglich auf den Betreiber zurück - und das kann durchaus teuer werden.
Haftungsrisiko beim Zahnarzt
Neben dem monetären Aspekt stehen selbstverständlich das Wohlbefinden und der gesundheitliche Aspekt von Patienten und Teammitgliedern im Fokus. Kommt es aufgrund der ungenügenden Reinigung zu Infektionen oder der Verbreitung von Krankheiten, so haftet der Zahnarzt auch in diesem Fall allein und zu 100 Prozent. Die Konsequenzen daraus können von gerichtlichen Verfahren mit entsprechenden empfindlichen Strafen bis hin zur Schließung der Praxis reichen.
Spülen nach jeder Behandlung, bei der abgesaugt wurde
Daher gilt für jede Praxis verbindlich: Die Absauganlage sollte im ersten Schritt nach jeder mit einer Absaugung einhergehenden Behandlung mit kaltem Wasser durchgespült werden. Schlauchöffnungen sind nach beziehungsweise vor jedem Patienten nicht nur von außen, sondern, soweit erreichbar, auch innen entsprechend zu desinfizieren. Die Anwendung eines nicht schäumenden Reinigungs- beziehungsweise Desinfektionsmittels am Ende jedes Behandlungstags – je nach Belastung auch zusätzlich ein bis zwei Mal pro Tag – ist absolut unerlässlich.
Geeignete und zugelassene Präparate sicher verwenden
Zu diesem Zweck können zugelassene Präparate wie beispielsweise MD 555 cleaner und Orotol plus (Dürr Dental) verwendet werden. Dabei ist es wichtig, die jeweiligen Herstellerangaben für die Anwendung zu beachten. Nach dem Gebrauch von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln ist die Anlage ausreichend mit Wasser durchzuspülen.
Auch Pflege und Werterhalt
Unter Einhaltung der notwendigen Hygiene- und Desinfektionsschritte können nicht nur Infektionen und Krankheiten erfolgreich vermieden werden. Vielmehr tragen geeignete Maßnahmen mit den richtigen Desinfektions- und Reinigungsmitteln signifikant zur Pflege und zum Werterhalt der Saug- und Abscheidesysteme, sowie der zugehörigen Leitungen und Schläuche bei.
Iris Wälter-Bergob, Meschede
Iris Wälter-Bergob (Foto: IWB Consulting)Iris Wälter-Bergob war zunächst in allen Fachbereichen der Zahnmedizin in der zahnärztlichen Praxis tätig, bevor sie von 1984 bis 2006 als Freie Handelsvertreterin Zahnarztpraxen in den Bereichen EDV (Beratung, Verkauf, Praxisorganisation) und Abrechnung betreute. Im Juli 2006 gründete sie ihr eigenes Unternehmen, die IWB Consulting. Sie berät und schult Zahnarztpraxen unter anderem zu den Schwerpunkten Hygienerichtlinien/Hygienefortbildung/Praxisbegehungen, Qualitäts- und Praxismanagement, Datenschutz, Dokumentation und Abrechnung und ist zudem als Referentin und Autorin tätig. Sie absolvierte eine Ausbildung im Qualitätsmanagement für das Gesundheitswesen und soziale Dienstleister und ist Qualitätsmanagement-Beauftragte QMB – TÜV. 2010 schloss sie eine Ausbildung zum Business Coach ab, 2011 zum Datenschutz. Mehr Informationen unter www.iwb-consulting.info.