Die Situation der Seniorenzahnmedizin im Studium stand im Mittelpunkt für den zweiten „Tag der Lehre“, zu dem die DGAZ – Deutsche Gesellschaft für AlterszahnMedizin am 15. September 2018 ins Evangelische Geriatriezentrum Berlin eingeladen hatte. Vertreter von zehn deutschsprachigen Hochschulen waren dieser Einladung gefolgt. Unter der Leitung von Prof. Dr. Ina Nitschke, MPH (Uni Leipzig), und Prof. Dr. Christoph Benz (Uni München) tauschten die Hochschullehrer sich über die jeweilige Situation der Seniorenzahnmedizin an den Hochschulstandorten aus.
„Ich war schon etwas erschrocken darüber, dass an einigen Hochschulen alles, was die Seniorenzahnmedizin betrifft, nur in der Freizeit stattfinden kann. Angesichts des akuten Bedarfs an Zahnmedizinern bei der Versorgung Pflegebedürftiger – und hier speziell in der ambulanten Betreuung – kann ich das nicht nachvollziehen", erklärte DGAZ-Präsidentin Ina Nitschke im Anschluss.
Verpasste Chancen in der Approbationsordnung
Nach einer allgemeinen Vorstellungsrunde eröffnete DGAZ-Vizepräsident Benz das Treffen mit einem Impulsreferat zur Situation der Seniorenzahnmedizin in Deutschland. Dabei blickte er auf den ersten „Tag der Lehre“ im Herbst vergangenen Jahres zurück und kritisierte die im Anschluss „verpasste Chance“ für die Gestaltung der novellierten Approbationsordnung Zahnmedizin. „Hier hätte eine Gelegenheit bestanden, das inzwischen auch von der Mitgliederversammlung der DGAZ einstimmig geforderte Pflegepraktikum in die Ausbildung zu integrieren. Je früher angehende Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner den Umgang mit betagten Patienten lernen, desto größer ist auch die Chance, dass sie diese später auch behandeln können und wollen", so Benz.
Außerdem ging er kurz auf den in diesem Jahr veröffentlichten Barmer-Report ein. Dieser habe völlig falsche Rückschlüsse gezogen und in letzter Konsequenz nur gezeigt, dass die Barmer die bestehenden Hindernisse und Wirkmechanismen in der Seniorenzahnmedizin, die eine Behandlung oft unnötig erschwerten oder gar unmöglich machten, nicht verstanden habe. Er warnte grundsätzlich davor, aus statistischen Daten konkrete Rückschlüsse auf den Praxisalltag zu ziehen.
108 Bema-Punkte pro Patienten und Jahr mehr
Eine neue und gute Chance für die aufsuchende Betreuung von Pflegebedürftigen sah Benz in der Mitte des Jahres in Kraft getretenen Richtlinie zum Paragrafen 22a. Er dankte in diesem Zusammenhang der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) für deren Verhandlungen mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss für eine verbesserte Abrechnungssituation. Insgesamt seien nun 108 Bema-Punkte pro Patient und Jahr mehr abrechenbar. Dennoch sei der weitere Handlungsbedarf hier hoch, es müssten mehr Kooperationsverträge von Zahnärzten mit Pflegeinstitutionen getroffen werden, auch die ambulante Versorgung weise weiter große Lücken auf. Auf Dauer müssten die abrechenbaren Leistungen in diesem Umfeld auf jeden Fall weiter verbessert werden. Das erfordere schon die demographische Entwicklung.
Nicht an allen Universitäten unterstützt
Anschließend berichteten die teilnehmenden Universitäten über die jeweils aktuelle Situation zur Ausbildung in der Seniorenzahnmedizin an ihren Standorten. Dabei wurden einzelne Projekte vorgestellt und die Einstellung der Studierenden zu diesem Thema bewertet. Hier kam auch zur Sprache, dass einige Projekt nur stattfinden könnten, wenn diese in der Freizeit stattfänden. Einige Hochschulvertreter berichteten über gute Unterstützung seitens der zuständigen Hochschullehrer, teilweise wurde diese Unterstützung aber auch vermisst. Auffällig war, dass nur wenige berichteten, dass die Ausbildung zum Thema Seniorenzahnmedizin als die eine, umfassende Aufgabe innerhalb der Ausbildung in den einzelnen Zahnkliniken gewertet wird, die ihr angesichts der aktuellen Versorgungssituation und der Demographielast eigentlich zukommen müsste.
Einsemestrige Vorlesungsreihe und Mustervorlesungsplan
Abschließend wurde über die Inhalte einer einsemestrigen Vorlesungsreihe gesprochen, Tipps zum Suchen der externen Referenten und Erfahrungen zum Einsatz eines Alterssimulationsanzuges ausgetauscht. Ein Mustervorlesungsplan soll als Ergebnis dieses Treffens jetzt verfeinert und dann veröffentlicht werden.
Für die DGAZ-Präsidentin Nitschke war es „erfreulich, dass dieses Mal auch die Universitäten Hannover, Heidelberg und Düsseldorf neu in der Gruppe vertreten waren.“ Somit waren beim ersten und zweiten DGAZ-Tag der Lehre die Universitäten Düsseldorf, Dresden, Gießen, Göttingen, Hannover, Heidelberg, Köln, Leipzig, Marburg, München, Münster, Witten und Zürich vertreten. Der nächste Tag der Lehre ist für Freitag, den 6. September 2019, in Berlin angesetzt.
Markus Brakel, Mettmann