PraxismanagementSeiten: 437, Sprache: DeutschSchall, S.Bei den Privatversicherten, die beihilfeberechtigt sind, gibt es auch eine Menge von Leistungen im zahnärztlichen Bereich, zu denen kein Zuschuß gezahlt wird.Wenn man die Einschränkungen genauer durchliest, kommt der Gedanke auf, daß der BEMA Pate gestanden hat. Die ausgegrenzten Leistungen werden auch von manchen privaten Versicherungsunternehmen nicht übernommen.
Schlagwörter: Abrechnung, Beihilferecht, Privatpatient