OriginalarbeitLanguage: GermanBei der Verarbeitung von Kompomeren unter relativer Trockenlegung ist eine Beeinflussung der Schmelzhaftung durch Nahrungsmittelreste oder Speichel nicht auszuschließen. Das Ziel dieser Studie war daher, den Einfluß von Orangensaft, Olivenöl und Speichel auf die Schmelzhaftung von Kompomeren zu untersuchen. Aus den Labialflächen von 60 frisch extrahierten Rinderfrontzähnen wurden je fünf Schmelzproben präpariert, die geringfügig plangeschliffen und auf fünf Gruppen verteilt wurden. In Gruppe 1 blieben die Proben unbehandelt. Die Prüfkörper der Gruppen 2 und 3 wurden für jeweils 30 min in Olivenöl (Mazola) bzw. Orangensaft (Hohes C) eingelegt. Bei den Proben der Gruppe 4 erfolgte eine Konditionierung des Schmelzes mit 37,5%iger Phosphorsäure (20s). Die Proben der Gruppe 5 wurden für 30 min in der Wangentasche von 15 Probanden mit Speichel kontaminiert. Je 15 Schmelzproben aus jeder Gruppe wurden mit den Haftvermittlersystemen SCA#174, Syntac#174, PSA#174 bzw. Prime & Bond#174 2.1 vorbehandelt. Danach wurden mit Hilfe von Metallringen (7 mm²) die jeweils zugehörigen Kompomere (Compoglass#174, Dyract#174) in zwei Schichten appliziert und polymerisiert. An insgesamt 300 Proben erfolgte die Prüfung der Scherhaftung (Zwick 1445). Die Konditionierung mit H3PO4 führte in allen Fällen zu den höchsten Haftwerten. Die jeweils niedrigsten Haftwerte wurden nach Kontamination mit Speichel beobachtet. Von diesen beiden Gruppen unterschieden sich die bei den unbehandelten bzw. mit Öl kontaminierten Schmelzproben ermittelten Haftwerte signifikant (p 0,01). Bei den mit Orangensaft kontaminierten Schmelzproben wurden nach Anwendung der Haftvermittler SCA#174 und Syntac#174 Haftwerte gemessen, die im Vergleich zu den unbehandelten bzw. mit Öl kontaminierten Proben ebenfalls signifikant erhöht waren (p 0,01). Unterschiede zwischen den Adhäsivsystemen waren vom Kontaminationsmedium abhängig. Kompomere weisen an nicht konditionierten bzw. mit Nahrungsmittelbestandteilen oder Speichel kontaminiertem Schmelz eine geringe Haftung auf, so daß auf die Anwendung der Schmelz-Ätz-Technik nicht verzichtet werden konnte.