Grundsätzlich sollte die Entscheidung, ob und wann dritte Molaren extrahiert, operativ entfernt oder belassen werden, gut abgewogen werden, da sie bei ausreichenden Platzverhältnissen als vollwertige Zähne spontan durchbrechen oder eingeordnet sowie auch selbst bei abgeschlossenem Wurzelwachstum erfolgreich autotransplantiert werden können. Der Beitrag bearbeitet diese Entscheidungsfindung aus dem kieferorthopädischen Kontext:
- Der Durchbruch der Weisheitszähne stellt in dem multifaktoriellen Geschehen eines tertiären Engstandes nur einen Co-Faktor dar.
- Im Rahmen einer kieferorthopädischen Extraktionstherapie sollte die Einordnung der dritten Molaren avisiert werden.
- Die Indikation einer präventiven operativen Entfernung ist bei einer geplanten Distalisation und vorliegendem posteriorem Engstand zur Optimierung der körperlichen Bewegung der Seitenzähne und Vorbeugung einer Verlagerung der dritten Molaren oftmals sinnvoll.
- Im Rahmen des kieferorthopädischen Retentionsmanagements sollte die Entfernung oder das Belassen dritter Molaren individuell und in Kooperation mit dem Zahnarzt geplant und durchgeführt werden.
- Aktuelle wissenschaftliche Studien zeigen, dass das Zeitfenster einer Autotransplantation dritter Molaren extendiert werden kann. In einem ausreichend großen retromolaren Feld angelegte dritte Molaren sollten daher – insbesondere bei Vorliegen von Aplasien oder prognostisch kritischen Zähnen – als potenzielle „Ersatzzähne“ möglichst lange in situ belassen werden.
Manuskripteingang: 19.08.2021, Annahme: 23.09.2021
Schlagwörter: Dritte Molaren, tertiärer Engstand, Distalisationsmaßnahmen, Extraktionen, operative Entfernung, Autotransplantation