Bei der Verarbeitung von Patientendaten unter Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in der zahnmedizinischen Versorgung sind datenschutzrechtliche Informationspflichten über Art und Ausmaß des KI-Einsatzes zu beachten. Sofern Dienstleister für die Durchführung der KI-Analyse eingeschaltet werden, sind datenschutzrechtliche Vereinbarungen abzuschließen. Kommen Cloudsysteme zum Einsatz, sollten rein EU-interne Cloudlösungen gewählt werden. Eine Datenschutzfolgeabschätzung durch die Zahnarztpraxen ist in der Regel nicht erforderlich.
Manuskripteingang: 14.06.2022, Manuskriptannahme: 01.07.2022
Schlagwörter: Zahnbehandlung, Datenschutz, Cloudlösung