Die Häufigkeit und Verteilungsmerkmale arbeitsbedingter Zahnverletzungen in den Jahren 2010 bis 2021 werden beschrieben. In die Recherche wurden Daten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften und des Bundesverbandes der Unfallkassen einbezogen. Arbeitsbedingte dentale Traumata haben eine niedrige Gesamtinzidenz. Risikofaktoren stellen Alter, Geschlecht, bestimmte Berufsgruppen, bereits vorgenommene Zahnbehandlungen und die Verwendung motorisierter Verkehrsmittel dar. Der Zahnarzt ist bei einem berufsbedingten dentalen Trauma nicht allein für die Versorgung der Geschädigten verantwortlich, sondern steht zugleich in einer Dokumentationspflicht, da sie Bestandteil der Aufklärung strafrechtlicher (z. B. Rohheitsdelikte) und versicherungsrechtlicher Fragestellungen ist.
Schlagwörter: berufsbedingtes Zahntrauma, Arbeitsunfall, Arbeitsschutzgesetz