Die PAR-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) regelt seit 1. Juli 2021 die systematische Parodontitistherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Beitrag erörtert die generellen Rechtsgrundlagen der zahnärztlichen Leistungserbringung sowie des Zahnarztvorbehalts und stellt die Voraussetzungen dar, unter denen zahnärztliche Tätigkeiten an nichtzahnärztliches Fachpersonal delegiert werden können. Davon ausgehend werden einzelne Tätigkeiten der PAR-Behandlungsstrecke in den Kontext möglicher Delegationsentscheidungen gesetzt und praxisrelevante Aspekte des Risikomanagements dargestellt. Gesonderte Berücksichtigung erfahren die Besonderheiten der Versorgung von Versicherten nach § 22a SGB V.
Manuskripteingang: 17.06.2023, Manuskriptannahme: 24.06.2023
Schlagwörter: Delegation, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), PAR-Richtlinie, Parodontitis, Zahnarztvorbehalt