In Deutschland wird die kieferorthopädische Behandlungsnotwendigkeit gesetzlich versicherter Patienten seit dem 01.01.2002 unter Anwendung eines Indexsystems, des sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG)-Systems, festgelegt. Dieses unterteilt die Zahnstellungs- und Kieferanomalien grundsätzlich in 11 Indikationsgruppen mit 5 verschiedenen Behandlungsbedarfsgraden. Die KIG-Befunde U4 (Aplasie), S4 (Retention) und S5 (Verlagerung) sind für den überweisenden Zahnarzt bzw. die überweisende Zahnärztin besonders interessant, weil sie einerseits erblich sein können (Familienanamnese) und andererseits für die definitive Abklärung – anders als bei den übrigen KIG-Befunden – eine radiologische Abklärung notwendig ist. Vielfach sind auch für die Behandlungen übergreifende Konzepte (prothetisch, implantologisch, oralchirurgisch) in Kombination mit der Kieferorthopädie erforderlich. Die vorliegende Arbeit bildet den Auftakt zu einer 4-teiligen Artikelserie zu diesen Themen.
Manuskripteingang: 13.10.2024, Manuskriptannahme: 28.10.2024
Schlagwörter: Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)-System, Aplasie, Retention, Verlagerung