PraxismanagementSeiten: 161, Sprache: DeutschDornbusch, H.-L.Die steuerliche Förderung der Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand wird geregelt im Fünften Vermögensbildungsgesetz (5.VermB G) und Paragraph 19 a ESTG. Nach dem 5.VermBG gewährt der Staat den Arbeitnehmern für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen eine Arbeitnehmer-Sparzulage, die der Arbeitgeber im Rahmen der Lohnabrechnung an den Arbeitnehmer auszuzahlen hat. Die vermögenswirksamen Leistungen müssen in bestimmten Anlageformen angelegt werden, die im Gesetz abschließend aufgezählt sind. Der Anlagekatalog des 5. VerrnBG umfaßt zum einen die in Paragraph 19a Abs. 3 ESt0 genannten Vermögensbeteiligungen am Produktivkapital von Unternehmen.
Schlagwörter: Steuerrecht, Vermögensbeteiligung, Sparzulage