PraxismanagementSeiten: 1441, Sprache: DeutschSchall, S.Ein weiterer Punkt bei der Behandlung von Soldaten der Bundeswehr ist der Passus, daß Maßnahmen, die über die Befunderhebung und Planung hinausgehen, erst begonnen werden dürfen, wenn der entsprechende Antrag vorgelegt und genehmigt worden ist. Zuständig dafür ist immer der Sanitätsoffizier des Standortes. Aber das kennt man ja von den vertragszahnärztlichen Leistungen. Von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind lediglich die Leistungen, die über die Zahnarztüberweisung berechnet werden (einschließlich Individualprophylaxe), und Wiederherstellungen von Zahnersatz.
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