PraxismanagementSeiten: 1293, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoDurch die gesetzlichen Neuerungen im Rahmen des 2. NOG (2. GKV-Neuordnungsgesetz) steht der Zahnarzt wahrscheinlich häufig vor dem Problem, nach Abschluß der Behandlung seine Forderung gegen den Patienten realisieren zu müssen. Da im 2. NOG vielfach auf das Sachleistungsprinzip verzichtet wurde und der Patient nunmehr einen Kostenerstattungsanspruch gegen seine Krankenversicherung hat, wird der Zahnarzt vermehrt seine Leistungen dem Patienten unmittelbar in Rechnung stellen. Dabei wird er mit dem Problem konfrontiert werden, daß Patienten trotz ordnungsgemäßer Liquidation und mehrfacher Mahnungen ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen. Es stellt sich dann die Frage, wie die Beitreibung der Forderung erfolgen soll. Eine Möglichkeit ist, die Forderung zur Beitreibung an ein Inkassounternehmen abzutreten. Daneben besteht die Option, im Einzelfall einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Als dritte Alternative kann der Zahnarzt zunächst selbständig das gerichtliche Mahnverfahren durchführen. Das gerichtliche Mahnverfahren gibt dem Gläubiger die Möglichkeit, auf unkomplizierte, zügige und kostengünstige Weise einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner zu erlangen. Gegenüber dem normalen Zivilprozeß ist das gerichtliche Mahnverfahren einfacher, weil es in formularmäßiger Form durchgeführt wird. Die entsprechenden Formulare sind im Schreibwarenhandel erhältlich. Das Verfahren ist im Vergleich zum normalen Zivilprozeß schneller, weil keine mündliche Verhandlung stattfindet. Zudem sind die für das Verfahren zu entrichtenden Gerichtskosten geringer. Dieser Beitrag beschäftigt sich zunächst mit dem eigentlichen Antrag und dem Verfahren bis zu der Zustellung des Mahnbescheides. Im Anschluß daran hat der Adressat des Bescheides unterschiedliche Möglichkeiten zu reagieren. Deshalb wird ein Folgebeitrag in nächsten Heft das weitere Verfahren nach Zustellung des Mahnbescheides zum Inhalt haben.
Schlagwörter: Rechtsfragen, NOG, Mahnverfahren, Forderungen, Säumnis