ProthetikSprache: DeutschWolfart, Stefan / Kern, MatthiasIm zahnärztlichen Alltag stellt sich im Rahmen der abnehmbaren Teilprothetik bei Verwendung der Konuskrone als Verankerungselement häufig das Problem einer zu starken Haftung des Zahnersatzes. Dies lässt sich vermeiden, indem bereits vor Eingliederung der Arbeit die Haftung der Konuskronen auf die empfohlene Haftkraft von 5 bis 10 N hin überprüft wird. Falls sich aber bei einer eingegliederten Arbeit zu hohe Haftkräfte herausstellen, gibt es zwei Methoden der Haftkraftreduktion: die Ausschleifmethode, bei der die Außenkrone mit feinen Gummipolierern ausgeschliffen wird, und die Methode des okklusalen Stopps. Beim okklusalen Stopp wird die okklusale Innenfläche der Außenkrone für eine Verklebung mit einem Kompositkunststoff konditioniert, Kompositmaterial auf die vorbereitete Fläche aufgebracht und
die Arbeit mit einer definierten Kraft von ca. 30 N gefügt. Das Kompositmaterial wird innerhalb des okklusalen Freiraumes (20-40 µm) zwischen Innen- und Außenkrone ausgedrückt, die Arbeit anschließend aus dem Mund genommen und der Komposit-Stopp im Außenkonuslichtgehärtet. Aus der aufgewendeten Fügekraft von 30 N resultiert nach dem Prinzip der Konushaftung eine Haftkraft von ca. 10 N. Diese kann nun auch bei stärkeren Fügekräften nicht mehr überschritten werden, da der Stopp verhindert, dass es zu einer weiteren Verkeilung zwischen Außen- und Innenkrone kommt. Eine effektive Haftkraftbegrenzung ist somit erzielt. Der Vorteil dieser Methode liegt in der Wiederholbarkeit und Vorhersagbarkeit, der Nachteil in den noch fehlenden Studien zur Langzeitbewährung.
Schlagwörter: Teilprothetik, Doppelkronen, Konushaftung, okklusaler Stopp, Abzugskräfte