ProthetikSeiten: 1061-1070, Sprache: DeutschStark, Helmut/Wolowski, AnneNach der Eingliederung von herausnehmbarem Zahnersatz wird zur Gesunderhaltung des Kauorgans ein Nachsorgeintervall von 3 Monaten empfohlen. Im Rahmen der Nachsorgetermine sollte neben der Erhebung der parodontalen, dentalen, okklusalen und schleimhautbezogenen Parameter auch ein kurzer Funktionsbefund durchgeführt werden. Die Kontrolle des Zahnersatzes erfolgt hinsichtlich Kongruenz, Attachments, Verarbeitung und Sauberkeit. Festgestellte Hygienedefizite müssen immer eine Remotivation des Patienten mit einer entsprechend kurzfristigen Überprüfung der gemeinsam getroffenen Zielvereinbarungen zur Folge haben. Bei allem Bemühen seitens des zahnärztlichen Teams spielt es eine entscheidende Rolle, dass der Patient bereit und in der Lage ist, allen Unterweisungen zu folgen und die Praxis regelmäßig aufsuchen.
Schlagwörter: Nachsorge, herausnehmbarer Zahnersatz, Recall