ImplantologieSeiten: 961-968, Sprache: DeutschSchiegnitz, Eik / Sagheb, Keyvan / Al-Nawas, BilalAktueller wissenschaftlicher Erkenntnisstand und FalldarstellungUnter durchmesserreduzierten Implantaten versteht man alle Implantate mit einem Durchmesser von 3,5 mm und schmaler. Da diese generelle Einteilung aber den verschiedenen Anwendungs- und Indikationsbereichen der durchmesserreduzierten Implantate nicht gerecht wird, bietet sich die Einteilung in folgende Kategorien an: Gruppe I = einteilige Implantate mit einem Durchmesser von weniger als 3,0 mm ("Miniimplantate"); Gruppe II = zweiteilige Implantate mit einem Durchmesser von 2,9 bis 3,25 mm; Gruppe III = zweiteilige Implantate mit einem Durchmesser von 3,3 bis 3,5 mm. Diese drei Gruppen stehen als potenzielle klinische Alternative zur Vermeidung aufwendiger vertikaler Augmentationen im aktuellen wissenschaftlichen Fokus. In Bezug auf das Implantatüberleben und die Patientenzufriedenheit wurden zahlreiche Studien mit hohen Erfolgsraten publiziert. Systematische Übersichtsarbeiten bestätigten diese günstigen Daten. Somit stellen durchmesserreduzierte Implantate eine vielversprechende Therapieoption zur Erweiterung des Behandlungsspektrums bei schmalen Interdentalräumen im Prämolaren- und Frontzahnbereich sowie zur Vermeidung von aufwendigen Augmentationen beim allgemeinmedizinisch kompromittierten Patienten dar.
Schlagwörter: Durchmesserreduzierte Implantate, Miniimplantate, schmale Implantate, Implantatüberleben, Patientenzufriedenheit