BasicsSeiten: 136-148, Sprache: DeutschHopp, MichaelMit Defekten von eingegliedertem Zahnersatz ist der Dienstvertrag zwischen Zahnarzt und Patient bei herstellungsbedingten Fehlern der Werksvertrag zwischen Labor und Zahnarzt hinfällig, und die Arbeit muss nachgebessert oder gewandelt werden. Schwieriger ist der Sachverhalt bei Veränderungen der Gewebe mit Entzündung, Verfärbung oder auch Granulationsbildungen, die scheinbar oder real auf Materialwirkungen zurückzuführen sind. Der Beitrag versucht hier einen Leitfaden zur Ursachenerforschung zu geben.
Schlagwörter: Materialdefekte, Allergie, Mykose, Materialunverträglichkeit