Seiten: 55-56, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoBei der oft angespannten Verkehrslage in Ballungsgebieten wird man auf dem Weg zum Arbeitsplatz im Autoradio vor Staus auf der geplanten Strecke gewarnt. Um noch pünktlich in der Praxis zu erscheinen und Nerven zu schonen, wählen viele eine alternative Route und verlassen somit den unmittelbaren Weg zum Arbeitsplatz. Aber was passiert, wenn man genau dann in einen Unfall verwickelt wird? Handelt es sich um einen Arbeitsunfall, einen sogenannten Wegeunfall, also einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit, oder ist die Berufsgenossenschaft aufgrund des Umwegs nicht zur Entschädigung verpflichtet? Mit genau dieser Frage hatte sich das Landessozialgericht Darmstadt zu befassen.