Seiten: 557-559, Sprache: DeutschCzerny, CarstenDer Anfang vom Ende des Amalgams, aber auch der Mehrkostenvereinbarung im Füllungsbereich?Gemäß einer Verordnung des Europäischen Parlaments vom 17. Mai 2017 darf Amalgam seit dem 1. Juli 2018 nicht mehr für die Füllungstherapie bei Milchzähnen, bei bleibenden Zähnen von Kindern bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres und von Schwangeren oder Stillenden Verwendung finden; zwar gibt es eine - mehr theoretische (Allergien gegen Kunststoffbestandteile, erschwerte Zugänglichkeit, unsichere marginale Abdichtung, fehlende Compliance) - Ausnahme dann, wenn der Zahnarzt eine unbedingte Notwendigkeit wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse bei dem jeweiligen Patienten sieht, aber trotzdem ist allen Beteiligten klar, dass hier das Ende eingeläutet wurde.