Seiten: 175-177, Sprache: DeutschGottwald, NicoDas Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat mit seinem Urteil vom 23.09.2015 (Az. 5 U 603/15) die Berufung des klagenden Patienten zurückgewiesen und Schadenersatzansprüche verneint. Der Kläger machte geltend, dass der Zahnarzt ihn weder über die Risiken der Wurzelkanalbehandlung noch deren Alternativen aufgeklärt habe. Zudem behauptete der Kläger, bei der Behandlung sei ein Teil des Wurzelkanalinstruments abgebrochen und die Versorgung des Wurzelkanals habe nicht dem zahnärztlichen Standard entsprochen.
Schlagwörter: Aufklärungspflicht vor Wurzelkanalbehandlung, Abbruch eines Wurzelkanalinstruments, Dokumentation