Seiten: 339-349, Sprache: Englisch, DeutschRaff, AlexanderDie Weiterentwicklung der fachlichen Grundlagen der Funktionsdiagnostik betrifft auch den Bereich der nichtinstrumentellen Diagnostik. Dort sind mittlerweile Untersuchungen wissenschaftlich etabliert, die - anders als bei der klinischen Funktionsanalyse - die Gewebe des Kauorgans unter Belastung untersuchen. In der Summe werden die verschiedenen Einzeltests hierzulande als "manuelle Strukturanalyse" bezeichnet. Der Leistungsspiegel der deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte ist in diesem Bereich bei der Aktualisierung im Jahr 2012 allerdings im Vergleich mit der Vorgängerversion aus dem Jahr 1988 fast unverändert geblieben. Da andererseits Zahnärzte in Deutschland nach dem Zahnheilkundegesetz verpflichtet sind, die Zahnheilkunde nach aktuellem Stand der Wissenschaft auszuüben, wäre das allein mit den in der mithin inhaltlich veralteten Gebührenordnung katalogisierten Leistungen nicht möglich. Der Gesetzgeber hat dafür in der neuen GOZ die Möglichkeit verankert, nicht im Leistungskatalog enthaltene selbstständige Leistungen entsprechend nach Art, Kosten- und Zeitaufwand sowie Schwierigkeit vergleichbarer Leistungen abzurechnen ("Analogleistungen"). Der vorliegende Beitrag schildert am Beispiel der manuellen Strukturanalyse die rechtlichen und fachlichen Hintergründe sowie die Konsequenzen für die Umsetzung in der Praxis.
Schlagwörter: kraniomandibuläre Dysfunktion (CMD), manuelle Strukturanalyse, klinische Funktionsanalyse, manuelle Medizin, Gebührenordnung, GOZ, Analogberechnung