RatgeberSeiten: 46-49, Sprache: DeutschHeyne, VolkerEine notwendige VersicherungZur Zulassung sowie auf Verlangen muss jeder in Deutschland tätige Zahnarzt eine gültige Berufshaftpflichtversicherung (BHV) nachweisen können. Neben der reinen behördlichen Verpflichtung ist es aber auch aus unternehmerischen Gesichtspunkten jedem Zahnarzt nur zu empfehlen, eine Absicherung in dieser Form zu besitzen, da Haftpflichtansprüche von Dritten in Extremfällen ein existenzbedrohendes Risiko darstellen können. Existenzbedrohend deswegen, weil sich die Haftung auch auf das Privatvermögen in unbegrenzter Höhe erstrecken kann. Eine BHV deckt bei Personenschäden, Sachschäden und eventuell daraus folgenden Vermögensschäden in erster Linie die finanziellen Risiken bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ab. Daneben fungiert eine Haftpflichtversicherung aber auch als sogenannter passiver Rechtsschutz, da an den Zahnarzt herangetragene Schadensersatzforderungen von ihr geprüft und notfalls sogar gerichtlich abgewehrt werden.
Schlagwörter: Haftung, Behandlungsfehler, Haftpflichtversicherung, Berufshaftpflicht, Berufshaftpflichtversicherung, Versicherung, Versicherungsschutz, Versicherungsfall