Die Reisesaison und der jahreszeitliche Wandel in den Herbst und Winter mit dem damit einhergehenden Beginn der Erkältungsphase hat das Thema „Corona“ wieder allgegenwärtig gemacht. Am Wochenende des 17. Oktober 2020 wurden über 7.000 positive Tests registriert und am 5. November 2020 wurde die Marke von 20.000 überschritten. Damit wurden die Messzahlen vom Frühjahr weit übertroffen und wir befinden uns seit Anfang November in einem neuen Lockdown. Zudem hat die missverständlich und unscharf formulierte Stellungnahme der World Health Organization (WHO) vom 3. August 2020 zur Zahnmedizin in Coronagebieten in den Medien im Spätsommer wieder für Unruhe gesorgt. In einem Screening der verfügbaren Literatur zeigt sich, dass die Erkrankung weiterhin nicht unterschätzt werden darf: Maskenverweigerung und Massenzusammenkünfte tragen zu einer weiteren Verbreitung von SARS-CoV-2 bei. Allerdings zeigt sich auch, dass die Zahnarztpraxis ein sicherer Ort ist. Besondere Bedeutung hat die neue Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) „Umgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosol-übertragbaren Erregern“. Diese stellt unseres Wissens nach die erste Leitlinie dar, die wissenschaftlich aus der Zahnärzteschaft heraus Handlungsanweisungen gibt und nicht von außen politisch aufgesetzt wurde. Für die zahnärztliche Praxisführung in der Pandemie sind mehrere Punkte wie z. B. die Übertragungswege, die reale Gefährlichkeit des Virus und die Effizienz unserer Schutzausrüstung relevant. Diese Fragen wurden bereits in einer ersten Zusammenfassung angesprochen. Nach erneuter Überprüfung der Daten haben sich bisher keine Widersprüche und nur in einem Bereich Weiterentwicklungen ergeben: Offenbar sind auch andere Spüllösungen als H2O2 effektiv. So wurde z. B. das Chlorhexidin (CHX) aufgewertet. Im Folgenden werden nun einige wichtige Aspekte untersucht.
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