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32. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für AltersZahnmedizin
„Next step“ – Zahnärztliche Versorgungskonzepte für ambulant Pflegebedürftige12. Mai 2023 — 13. Mai 2023München, Deutschland
Deutsche Gesellschaft für Alterszahnmedizin (DGAZ)
Deutscher Zahnärztetag 2019
8. Nov. 2019 — 9. Nov. 2019Congress Center Messe Frankfurt
Referenten: Karl-Ludwig Ackermann, Sarah Al-Maawi, Kurt Werner Alt, Jassin Arnold, Thomas Attin, Mustafa Ayna, Anna Greta Barbe, Ingo Baresel, Jens Baresel, Tobias Bauer, Ursula Becker, Wilfried Beckmann, Christoph Benz, Lisa Bitterich, Dirk Bleiel, Uwe Blunck, Martin Boost, Andreas Braun, Anne Bredel-Geissler, Wolfgang Buchalla, Egon Burian, Sebastian Bürklein, Iain L. C. Chapple, Wolfgang Christian, Fabian Cieplik, Bettina Dannewitz, Monika Daubländer, Sybille David-Hebgen, Isabel Deckwer, James Deschner, Annika Döding, Christof Dörfer, Heike Dyrna, Norbert Engel, Peter Engel, Susanne Fath, Michael Frank, Roland Frankenberger, Rene Franzen, Cornelia Frese, Tobias Fretwurst, Michael Gahlert, Roland Garve, Werner Geurtsen, Shahram Ghanaati, Christiane Gleissner, Ulrike Gonder, Werner Götz, Dominik Groß, Knut A. Grötz, Martin Guffart, Norbert Gutknecht, Cornelius Haffner, Thorsten Halling, Frederic Hermann, Carlos Herrera-Vizcaino, Tim Hilgenfeld, Jürgen Hoffmann, Martin Hoffmann, Fabian Huettig, Alfons Hugger, Christine Hutschenreuter, Bruno Imhoff, Silke Jacker-Guhr, Søren Jepsen, A. Rainer Jordan, Alexander Jürchott, Bärbel Kahl-Nieke, Peer W. Kämmerer, Philipp Kanzow, Nele Kettler, Christian Kirschneck, Lydia Kogler, Bernd Kordaß, Franz-Josef Kramer, Norbert Krämer, Felix Krause, Matthis Krischel, Joachim Krois, Christina Kühne, Conrad Kühnöl, Bernd Lapatki, Silke Lehmann-Binder M.Sc., Christian Leonhardt, Ivona Leventic, Daniel Lindel, Jörg Alexander Lisson, Ulrike Lübbert, Elmar Ludwig, Anne-Katrin Lührs, Michael Lüpke, Frank Georg Mathers, Wibke Merten, Georg Meyer, Wolfram Misselwitz, Karin Mölling, Mhd Said Mourad, Dietmar Friedrich Müller, Moritz Mutschler, Katja Nickel, Nicole Nicklisch, Ina Nitschke, Olaf Oberhofer, Karina Obreja, Dietmar Oesterreich, Rebecca Otto, Simon Peroz, Peter Pospiech, Florian Probst, Monika Probst, Michael Rädel, Sven Reich, Katharina Reichenmiller, Katharina Reinecke, Daniel R. Reißmann, Bernd Reiss, Stefan Ries, Christiane Rinnen, Katharina Röher, Jerome Rotgans, Uwe Rudol, Michael Rumpf, Heidrun Schaaf, Claudia Schaller, Karina Schick, Ulrich Schiffner, Maximiliane Amelie Schlenz, Alexander Schmidt, Mathias Schmidt, Andrea-Maria Schmidt-Westhausen, Julian Schmoeckel, Wolfgang Schneider, Sigmar Schnutenhaus, Holger Schön, Andreas Schulte, Nelly Schulz-Weidner, Karola Schulze, Ralf Schulze, Falk Schwendicke, Thomas A. Schwenk, Andreas Simka, Ralf Smeets, Önder Solakoglu, David Sonntag, Hansmartin Spatzier, Benedikt Spies, Norbert Staab, Sabine Steding, Angela Stillhart, Marcus Stoetzer, Hendrik Terheyden, Andrea Thumeyer, Marin Vodanovic, Kai Voß, Maximilian Voß, Wolfgang Wahlster, Michael Walter, Sandra Weber, Almut Johanna Weigel, Paul Weigl, Michael Weiss, Hans-Jürgen Wenz, Johannes-Simon Wenzler, Christian Wesemann, Jens Westemeier, Lotta Westphal, Matthias Widbiller, Annette Wiegand, Horst Willeweit, Karl Frederick Wilms, Sandra Windecker, Michael M. Wolf, Anne Wolowski, Bernd Wöstmann, Sylvia Wuttig
Quintessenz Verlags-GmbH
Zeitschriftenbeiträge dieses Autors
Senioren-Zahnmedizin, 3/2020
Seiten: 139-141, Sprache: DeutschLudwig, Elmar / Nitschke, Ina / Barbe, Greta / Benz, Christoph / Jäger, Dominic / Bleiel, Dirk / Frank, Frederick / Göbel, Volkmar / Haffner, Cornelius / Noack, Michael / Waterkotte, Ramona / Wefers, Klaus-Peter / Weiss, Michael
Die Ärzte sammeln bereits seit dem Jahr 2017 Erfahrungen mit der Telemedizin. Die Coronapandemie hat in den letzten Monaten auf diesem Gebiet weitere Entwicklungen befördert. Am 01. Oktober 2020 wurde nun auch für die Zahnärzte nachgezogen. Die DGAZ war am Entwicklungsverfahren nicht beteiligt. Telemedizinische Leistungen sollen nun auch uns ermöglichen uns, ohne direkten Kontakt in der Praxis, der Häuslichkeit oder der Pflegeeinrichtung „ein Bild“ vom Patienten machen zu können. Doch was geht und was geht erst einmal nicht? Hier eine erste Bestandsaufnahme.
Seiten: 143-145, Sprache: DeutschHaffner, Cornelius / Nitschke, Ina / Barbe, Greta / Benz, Christoph / Bleiel, Dirk / Frank, Frederick / Göbel, Volkmar / Jäger, Dominic / Ludwig, Elmar / Noack, Michael / Wefers, Klaus-Peter / Weiss, Michael
Gefährdet die Wirtschaftlichkeitsprüfung den Erfolg der aufsuchenden Betreuung?
Auch wenn den einen oder anderen Vertragszahnarzt gerne das Gefühl beschleicht: Die Wirtschaftlichkeitsprüfung ist keine Erfindung der jeweils zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Umgesetzt werden vielmehr Regelungen des Sozialgesetzbuches V (SGB V), die darauf abzielen, den gesetzlichen Krankenkassen überflüssige Kosten zu ersparen und die solidarische Finanzierung nicht über Gebühr zu belasten. Vertragszahnärzte sind aufgefordert, das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten (§ 12 SGB V). Die erbrachten Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Dabei gilt, dass Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, Versicherte auch nicht beanspruchen können, die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen dürfen.
Bereits im Dezember 2017 verabschiedete der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Richtlinie nach § 22a SGB V zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen. Seit dem 01.07.2018 haben demnach Menschen, die einem Pflegegrad zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe beziehen, Anspruch auf zusätzliche zahnmedizinische präventive Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen.
Die zahnärztliche Versorgung im Rahmen der aufsuchenden Betreuung im ambulanten und stationären Bereich muss auch unter dem Aspekt einer ausreichenden Hygiene kritisch hinterfragt werden. Das in den letzten Jahren immer wieder geäußerte Vorurteil jedoch, die aufsuchende Betreuung sei alleine schon aus hygienischer Sicht abzulehnen, ist definitiv falsch.
Die aufsuchende zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen bedeutet für die vertragszahnärztliche Tätigkeit in der eigenen Praxis eine enorme Herausforderung. Dies gilt insbesondere für die Versorgung von ambulant Betreuten, weil hier meist nur ein Patient betreut werden kann und der Aufwand - auch unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten - kritisch betrachtet werden muss.
Gesetzliche Neuregelungen in den Jahren 2013 bis 2018
Im Jahr 2010 entwickelten die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) unter Einbeziehung der betroffenen wissenschaftlichen Fachgesellschaften das Konzept "Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter". Sehr dezidiert waren die mangelhafte Versorgung und die besonderen Bedürfnisse dieser wachsenden Patientengruppe dargestellt und Versorgungsansätze - vor allem in der mobilen Betreuung - aufgezeigt worden. Bereits im Vorfeld war die Politik sensibilisiert und für eine parteiübergreifende Unterstützung geworben worden. Im Jahr 2012 reagierte der Gesetzgeber und förderte mit dem Versorgungsstrukturgesetz (VStG) und in der Folge mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) auch die aufsuchende, zahnärztliche Betreuung, sowohl der ambulant wie auch der stationär Pflegebedürftigen, um die offensichtliche Versorgungslücke zu schließen.
Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) und hier dem § 22a SGB V wurden mit Wirkung ab dem 01. Juli 2018 bereits bestehende Leistungen weiterentwickelt und deren Erbringbarkeit ist seitdem nicht mehr nur auf stationäre Pflegeeinrichtungen in Verbindung mit einem Kooperationsvertrag beschränkt. Zudem konnte für den Kreis der Anspruchsberechtigten auch eine Zahnsteinentfernung kalenderhalbjährlich zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erreicht werden. Eine Richtlinie und die in der Folge möglichen neuen Leistungen wurden im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) verhandelt und schließlich konsentiert.
Seiten: 169-189, Sprache: Deutschvan der Heiden, Elena / Ludwig, Elmar / Nitschke, Siri / Haffner, Cornelius / Bleiel, Dirk / Stillhart, Angela / Nitschke, Ina
Bereits im Dezember 2017 verabschiedete der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Richtlinie nach § 22a SGB V zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen.
Ab dem 01.07.2018 haben demnach Menschen, die einem Pflegegrad zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe beziehen, Anspruch auf zusätzliche zahnmedizinische präventive Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen.
Chancengleicher Zugang zur zahnmedizinischen Versorgung
Der Zugang zur zahnmedizinischen Versorgung ist aus sehr verschiedenen Gründen für ältere Menschen schwierig. Besonders bei der Gruppe der Pflegebedürftigen ist er erschwert, da diese Menschen mit zunehmender Gebrechlichkeit darauf angewiesen sind, dass entweder der Zahnarzt sie aufsucht (immobile Patienten) oder ihnen eine Begleitung und ein (Kranken-)Transport zur Verfügung stehen. Aufgrund dieses Aufwandes wird oft auf einen kontrollorientierten Zahnarztbesuch verzichtet, obwohl ein beschwerdeorientierter Besuch (z. B. Schmerzen, Notfall) für alle kurzfristig meistens noch schwieriger in der Organisation ist2,3.
Die demografische Entwicklung in Deutschland bedingt einen Anstieg auch der Pflegebedürftigen. Die oftmals multimorbiden Patienten bedeuten für die zahnmedizinische Versorgung eine große Herausforderung, zahnärztliche Dienstleistungen sind häufig in ambulantem Rahmen nicht mehr möglich. Das "Duale Konzept" bietet seit institutionalisierten Pflegebedürftigen in Einrichtungen der Landeshauptstadt München eine mobile, wiederkehrende zahnärztliche Betreuung an. Der zunächst präventive Ansatz verbindet die regelmäßige Schulung der Pflegekräfte "Mundgesundheit in der Pflege" mit dem quartalsweisen Einsatz von Prophylaxeteams zur Durchführung der professionellen Zahnreinigung. Ergibt sich im Rahmen dieser Präventionstermine ein weitergehender zahnärztlicher Sanierungsbedarf, wird unmittelbar der das Haus betreuende Patenzahnarzt informiert. Bereits im zweiten Jahr nach Projektbeginn konnte eine deutliche Verbesserung des Mundgesundheitszustandes bei den Betreuten nachgewiesen werden. Die mobile Versorgung in Prävention und Therapie hat darüber hinaus dazu beigetragen, gegenüber dem herkömmlichen zahnärztlichen Versorgungspfad Kosten in Höhe von 22% einzusparen.