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Zerebrovaskuläre Ereignisse sind häufig und bringen eine hohe Letalität mit sich. Der Primärprophylaxe kommt daher eine große Bedeutung zu. Bei klinischem Verdacht auf einen Schlaganfall oder eine transitorische ischämische Attacke ist eine sofortige Einweisung in ein Krankenhaus zur weiteren Abklärung unumgänglich, denn auf diese Weise lassen sich Patienten vor dem Tod oder einer höhergradigen Behinderung bewahren. Plötzlich auftretende Schwäche, Lähmungserscheinungen, Sensibilitätsstörungen, Schwindel, äußerst starke Kopfschmerzen oder Störungen des Gesichtsfeldes können auch in der Zahnarztpraxis vorkommen und müssen umgehend abgeklärt werden. Entscheidend für die weitere Therapie ist die Differenzierung zwischen einem ischämischen und einem hämorrhagischen Infarkt, welche mittels Computertomographie oder idealerweise mittels Magnetresonanztomographie erfolgt.
Die proliferierende verruköse Leukoplakie (PVL) ist eine seltene multifokale aggressiv-progrediente Form der Leukoplakie mit möglichem Malignitätspotential. Sie tritt am häufigsten bei Frauen (female: male ratio 4:1) im Alter von über 60 Jahren auf. Die Ätiologie der PVL ist unbekannt, eine Assoziation mit den klassischen Risikofaktoren Rauchen, Alkohol, HPV oder anderen Viren wird teilweise diskutiert, ist jedoch bisher nicht nachgewiesen.
In keinem Zeitalter zuvor gab es so viele Möglichkeiten der Schmerzbeseitigung wie heute. Dennoch scheint der Schmerz uns nicht aus dem Griff zu lassen - gerade im "analgetischen Zeitalter" breitet sich eine "Epidemie chronischer Schmerzen" aus. Traditionelle Kulturen verfügten noch über ein reichhaltiges Repertoire von Schmerzbewältigungsstrategien und hatten Erklärungen für den Sinn von Leid und Schmerz. Moderne Gesellschaften sehen in Leid und Schmerz keinen Sinn mehr und treten an, ihn wo immer auch möglich zu beseitigen. Eine neurowissenschaftliche Perspektive auf den Schmerz zeigt, dass unser Schmerzempfinden zu einem wichtigen Teil durch unser Gehirn und durch unsere Psyche bestimmt wird: Schmerzen lassen sich besser aushalten und bewältigen, wenn ihnen Sinn zugesprochen werden kann. Nicht zuletzt dämpfen gute Bindungen zu anderen Menschen den Schmerz.
Prothetische Konzepte zur Versorgung von Patienten mit extremer Alveolarfortsatzatrophie spielen in der zahnmedizinischen Versorgung von Senioren eine wichtige Rolle. Als Folge von bereits frühzeitigem Zahnverlust und steigender Lebenserwartung kommt es im Seniorenalter zu vielfältigen Problemen mit totalen Prothesen. Implantologische Standardkonzepte sind aufgrund altersspezifischer Co-Faktoren (systemische Erkrankungen, Demenz, Pflegebedürftigkeit und begrenzte finanzielle Möglichkeiten im Rentenalter) oft nicht mehr umsetzbar. Die Reduktion des Prothesenlagers im Unterkiefer führt zu einem immer schlechter werdenden Prothesenhalt und damit verbunden zu Schwierigkeiten beim Sprechen und Kauen sowie Druckstellen. Geht der knöcherne Schutz des Nervus alveolaris verloren, treten bei Belastung der Prothese teils extreme Schmerzen auf, die Betroffenen das Tragen des Zahnersatzes unmöglich macht.
Am Fallbeispiel einer 75-jährigen Patientin soll die minimalinvasive Versorgung des Unterkiefers mit einem zentralen Single-Implantat und einer magnetverankerten Totalprothese diskutiert werden.
Krankentransport-Richtlinie, § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 SGBV
Die Verordnung von Beförderungsleistungen ist in der "Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nummer 12 SGB V (Krankentransport-Richtlinie)" geregelt. Seit dem 05.05.2016 ist die Krankentransport-Richtlinie nicht mehr nur für den vertragsärztlichen, sondern auch für den vertragszahnärztlichen Bereich einheitlich und verbindlich geregelt. Mit Wirkung vom 01.01.2019 wurde eine Genehmigungsfiktion für bestimmte Fälle geschaffen. Mit Wirkung vom 01.04.2019 wurde das Formular "Muster 4" überarbeitet. Dieser Leitfaden wurde in Kooperation der Kassenzahnärztlichen Vereinigung mit der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg erarbeitet und dient als praktische Orientierungshilfe für die Umsetzung der Verordnung von Beförderungsleistungen.
Bericht zur 29. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für AlterszahnMedizin e.V. in Hamburg
Von Donauwellen und hopsenden Prothesen können die Teilnehmenden der 29. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Alterszahnmedizin (DGAZ) nun in ihrem Wissens- und Erfahrungsschatz profitieren. In diesem Jahr fand der Kongress der Deutschen Gesellschaft für AlterszahnMedizin gemeinsam mit der 3. Sonderfortbildung AlterszahnMedizin der Zahnärztekammer Hamburg unter der Organisation des Kollegen Dr. Thomas Einfeldt am 15. Juni 2019 im Hotel Hafen Hamburg statt.