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Der nachfolgende Beitrag widmet sich einigen grundlegenden Aspekten der Hygiene in der Zahnarztpraxis und ist eine Zusammenstellung von Auszügen aus dem aktuellen DAHZ-Hygieneleitfaden, 13. Ausgabe 2020.
In Zeiten von Covid-19 und "Body distancing" wird die Kommunikation in vielen Lebensbereichen überraschend digitaler. Die Patientenvideosprechstunde bekommt im zahnärztlichen Alltag eine ganz neue Bedeutung. Das spart den Weg zum Zahnarzt sowie Zeit im Wartezimmer und der Patient geht nur zur Behandlung in die Praxis. Das digitale Treffen im datenschutzgesicherten Raum ist in der Coronakrise eine schöne Möglichkeit für Patienten da zu sein.
Die Hygienestandards einer Zahnarztpraxis sind außerordentlich hoch. Eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen sind zu beachten. Der Deutsche Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) hat am 14.02.2020 den Hygieneleitfaden in der 13. Auflage veröffentlicht. Dort heißt es: "Es ist das Ziel des DAHZ, den Hygieneleitfaden einer Vielzahl von Praxen zugänglich zu machen und dort zur Anwendung zu bringen." Schon in der Einführung wird darauf hingewiesen: "Die lückenlose Umsetzung aller empfohlenen Infektionsschutzmaßnahmen ist mit erheblichen Kosten verbunden."
Häufig sind im tagtäglichen Erleben einer Zahnarztpraxis viele selbstverständliche Tätigkeiten mit Tücken bei der Abrechnung versehen. An dieser Stelle wird die lose Reihe von Fragen und Antworten aus dem Alltag einer KZV-Hotline mit Beispielen von ankommenden Fragen fortgesetzt. Im aktuellen Artikel beziehen sich die Beispiele auf den Abrechnungsbereich Prothetik.
Sinnhaftigkeit in Unternehmen ist keine schöngeistige Philosophie! Teil 2
Schon seit vielen Jahrhunderten denken Philosophen über die eine Frage nach: Was ist der Sinn des Lebens? Die universelle Antwort wurde auch von diesen Denkern nicht gefunden. Diese Tatsache war für viele Menschen der Grund, sich nicht weiter mit diesem Thema zu befassen. Sucht man allerdings nach dem Sinn des Lebens, impliziert das, dass es einen universellen Sinn gibt, der für uns alle gilt. Dieser Sinn ist – wenn man alle religiösen und spirituellen Ansichten ausblendet – wahrscheinlich wirklich nicht zu finden. Viel konkreter wird es, wenn man vom individuellen Sinn des eigenen Lebens spricht. Hier kann jeder Mensch für sich selber definieren, was dies sein soll.
Vor einigen Jahren habe ich den Satz gelesen, dass es uns hier in Deutschland beeinflusst, wenn es irgendwo auf der Welt einem Menschen schlecht geht. Ich war darüber empört. Was sollte ich hier mit irgendwem irgendwo auf der Welt zu tun haben? Die Diskussionen um die Flüchtlinge in den letzten Jahren haben mich eines Besseren belehrt.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg hat mit Urteil vom 19.02.2020 (Az. 2 Sa 274/19) entschieden, dass die Abberufung und Kündigung des internen Datenschutzbeauftragten aus wichtigem Grund möglich ist.