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Kompositrestaurationen im Front- und Seitenzahnbereich – Erfahrungen über 25 Jahre
Kompositrestaurationen stellen eine minimalinvasive Behandlungsform dar, die unsere tägliche Arbeit bereichert. Aber Hochglanzbilder von Restaurationen nach 1 Woche Liegezeit sind nicht hilfreich. Dieser eher ungewöhnlich formulierte Beitrag liefert eine Bestandsaufnahme zu Kompositrestaurationen im Front- und Seitenzahnbereich über 25 Jahre von 1993 bis 2018. Es handelt sich hierbei um eine Fallsammlung mit praktischen Erläuterungen, welche Erfolge und Misserfolge sowie Möglichkeiten und Grenzen in der direkten Füllungstherapie aufzeigt. Fazit: Komposit eröffnet eine Vielzahl exzellenter Therapieoptionen, aber die Anwendung des Materials stößt auch an Grenzen. Es bleiben also noch immer genug Indikationen für indirekte Restaurationen, obwohl sie seltener geworden sind.
Die Adhäsivtechnik ist aus der heute praktizierten Zahnmedizin nicht mehr wegzudenken. Dazu werden viele verschiedene Adhäsivsysteme angeboten (Abb. 1), von den sogenannten Goldstandard-Produkten, die aus mehreren Flaschen bestehen, bis hin zu Ein-Flaschen-Systemen. Die letzte Entwicklung sind dabei die Universaladhäsive. In diesem Beitrag sollen ihre Entwicklung und Einsatzbereiche sowie die Besonderheiten bei der Anwendung dargestellt werden.
Speichel ist essenziell für die Mundgesundheit: Er schmiert und spült die Mundhöhle, puffert Säuren ab, remineralisiert die Zähne und ermöglicht, dass wir Geschmack empfinden können.7 Gesunde Menschen produzieren von dieser wichtigen Flüssigkeit zwischen 1 und 1,5 Liter pro Tag. So wichtig der Speichel für die Mundgesundheit ist, so hinderlich ist er bei vielen zahnmedizinischen Behandlungsmaßnahmen, vor allem in der adhäsiven Füllungstherapie und Endodontie.
Ein erfolgreiches Recallsystem mit einer hohen Patienten-Compliance ist aus gesundheitlicher Sicht für den Patienten und aus wirtschaftlicher Sicht für die Zahnarztpraxis sinnvoll und nutzbringend. Der Recallservice mit SMS, per E-Mail oder per Brief für Kontrolluntersuchungen und die Professionelle Zahnreinigung ist in den meisten Zahnarztpraxen zum Standard geworden. Aber was motiviert unsere Patienten eigentlich zum Recall? Wie funktioniert Motivation und wie können Sie bewusst positiven Einfluss nehmen? Wie können Sie sich auf die verschiedenen Patiententypen einstellen und Ihre Kommunikation entsprechend anpassen? Mit der Beantwortung dieser Fragen beschäftigt sich dieser Beitrag und verschafft Ihnen einen tieferen Einblick in die menschliche Motivation und Kommunikation hinter der "Recall- Kulisse". Und ob und wie ein Recall in Zeiten der Coronapandemie sinnvoll ist, wird ebenso erörtert, wie die Frage nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die zu beachten sind.
Inlays, auch Einlagefüllungen genannt, können im indirekten Verfahren in einem zahntechnischen Labor, aber auch im direkten Verfahren – beispielsweise mittels CEREC – in der Zahnarztpraxis angefertigt werden. Je nach Größe bzw. Ausdehnung der Einlagefüllung über die Zahnhöcker hinaus spricht man auch von "Onlay" oder "Overlay". Besonders im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung ist die Abgrenzung zu Teilkronen für die korrekte Berechnung entscheidend. In diesem Artikel zeigen die Autorinnen neben der korrekten Berechnung auch den Ansatz von Begleitleistungen auf. Um eine praxisnahe Umsetzung zu gewährleisten, finden Sie auch Beispiele zur Versorgung bei GKV- und PKV-Patienten.
Häufig sind im tagtäglichen Erleben einer Zahnarztpraxis viele selbstverständliche Tätigkeiten mit Tücken bei der Abrechnung versehen. An dieser Stelle wird die lose Reihe von Fragen und Antworten aus dem Alltag einer KZV-Hotline mit Beispielen von ankommenden Fragen fortgesetzt. Im aktuellen Artikel beziehen sich die Beispiele auf den Abrechnungsbereich Prothetik.
Als Praxisteam das "neue Normal" in der Zusammenarbeit finden
Der Betrieb in den Zahnarztpraxen hat Fahrt aufgenommen. Auch "nicht akute" Patienten kommen wieder in die Praxis. Ein Stück (neue) Normalität. Aber wie genau geht es weiter? Wird alles anders bleiben/werden? Oder können wir doch einfach so weitermachen wie zuvor?
Rückzahlungsklauseln in Arbeitsverträgen sind grundsätzlich zulässig, werden aber von den Gerichten sehr streng zugunsten der Arbeitnehmer kontrolliert. Besonders großen Wert legen die Gerichte dabei auf die Klarheit der Rückzahlungsklausel aus Sicht des Arbeitnehmers. Er muss jederzeit wissen, wann eine Rückzahlungspflicht besteht. Vor allem muss er wissen, durch welche Verhaltensweisen er selbst die Rückzahlungspflicht auslösen wird. In einem aktuellen Fall des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm hatte der Arbeitgeber an dieser Stelle zu ungenau formuliert, sodass seine Rückzahlungsklausel unwirksam war (LAG Hamm, Urteil vom 11.10.2019, Az.: 1 Sa 503/19).