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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Juni 2019

Ärzteverbände warnen: Patientendaten für Hacker zugänglich


Bertram Steiner, FVDZ Berlin (Foto: Lopata/axentis.de)

Die Ärzteverbände MEDI GENO Deutschland, Freie Ärzteschaft und Freier Verband Deutscher Zahnärzte warnen vor Sicherheitslücken in der Telematikinfrastruktur (TI). Kurz vor Ablauf der Frist 30. Juni 2019, bis zu der Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten einen Zugang zur TI installiert oder zumindest bestellt haben müssen – ansonsten fallen Honorarabzüge an –, berichteten die drei Verbände in Berlin auf einer Pressekonferenz über mögliche Sicherheitslücken. Sie kritisierten auch den Druck, der jetzt von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ohne Rücksicht auf Datenschutz und Datensicherheit bei der Anbindung an die TI und die Implementierung neuer Anwendungen wie elektronischer Patientenakte, Zugang via Smartphone etc. ausgeübt wird.

Entgegen der Beteuerungen der Gematik und der Standespolitik seien die Konnektoren auch nicht so sicher, wie behauptet, sie schützten die Praxen nicht vollständig gegen Hackerangriffe von außen, hieß es auf der Pressekonferenz. Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, hatte Zweifel an der Sicherheit der TI. Deshalb hat der MEDI Verbund IT-Experten beauftragt, die Technologie zu prüfen. Die Informatiker haben die Schutzprofile, nach denen die TI-Konnektoren zertifiziert werden, eingehend untersucht. „Bei der Prüfung der Schutzprofile fanden die Experten verschiedene ungeklärte Fragen zur Sicherheit des TI-Konnektors. Insbesondere schützt der Konnektor selbst bei ordnungsgemäßer Installation nicht zuverlässig gegen Angriffe in die Praxissysteme, obwohl das von Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gegenüber den Ärzten behauptet wird“, sagt Baumgärtner.

MEDI GENO Deutschland gehe gerichtlich gegen die staatlich erzwungene Vernetzung vor. Es sei nicht hinnehmbar, dass das Sozialgesetzbuch Arztpraxen dazu zwingt, sich an eine Telematikinfrastruktur anzuschließen, bei der ungeklärte Fragen der Sicherheit der Patientendaten bestehen, urteilte Frank Hofmann, Justitiar und Vorstand der MEDIVERBUND AG. (Quelle: Pressemitteilung der Verbände)

FVDZ Bayern legt Analogliste neu auf

Aufgrund der großen Nachfrage nach der Analogliste innerhalb und außerhalb Bayerns war die Auflage aus dem Jahr 2018 schnell vergriffen. Nun präsentiert der FVDZ Bayern eine aktualisierte Neuauflage. In dem 34-seitigen Ratgeber geht es um Analogleistungen, Chairside-Leistungen, Wunschleistungen und um die GOZ 2012. Bislang gibt es kaum Empfehlungen zu Gebührenziffern, die bei der Analogabrechnung ansetzbar sind. Mit der Analogliste von Autorin Kerstin Salhoff will der FVDZ Bayern Hilfestellung für die Praxis geben.

Die Analogabrechnung trifft in der Praxis auf drei Probleme: Die Anwendung der gesetzlichen Regeln ist nicht einfach. Die Kostenerstatter wehren sich häufig. Es gibt wenige Hinweise, die sich einfach umsetzen lassen. „Täglich in der Praxis erbrachte Leistungen korrekt zu liquidieren, stellt sich als Herausforderung dar, da viele nicht Bestandteil der GOZ 2012 sind. Honorareinbußen lassen sich nur durch die zusätzliche Berechnung mit einer analogen Position verhindern“, erklärt Salhoff.

Für den wiederholten Einsatz der Analogabrechnung spricht, dass sie ein flexibles Instrument zur laufenden Anpassung der Zahnarzthonorare an die allgemeine Kostenentwicklung bietet. Ihre Flexibilität beweist sie zudem, weil Zeit- und Kostenaufwand keine normierten Standardgrößen aufweisen, sondern im Rahmen des Paragrafen 6 Abs. 1 GOZ praxisindividuell abbildbar sind.

Inhalt des Ratgebers: Formvorschriften und Erklärungen zur korrekten Berechnung, die Frage nach Verlangensleistung oder „medizinisch notwendig“, eine zwölfseitige A-Z-Liste selbstständiger zahnärztlicher gemäß Paragraf 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen, eine A-Z-Liste von Chairside-Leistungen gemäß Paragraf 9 Abs. 1 GOZ sowie die Aufklärung über Umsatzsteuer in der Zahnarztpraxis.

Die Broschüre gibt es für die Teilnehmer/innen der Fortbildungsveranstaltungen des FVDZ Bayern kostenfrei. Sie kann – solange der Vorrat reicht – auch bei Zusendung eines adressierten und frankierten Rückumschlags (1,55 Euro-Briefmarke) bestellt werden: FVDZ Bayern, Herzog-Heinrich-Str. 10, 80336 München, E-Mail info@fvdz-bayern.de. (Quelle: FVDZ Bayern)

Chancen der Digitalisierung nutzen, Nachwuchs für die Selbstverwaltung fördern

Anlässlich der Vertreterversammlung der KZBV am 25./26. Juni 2019 in Köln forderte der Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Eßer die Politik auf, die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Stärkung der Freiberuflichkeit wieder zur Richtschnur politischen Handelns zu machen: „Die freiberufliche Selbstverwaltung ist ein Erfolgsgarant unseres Gesundheitswesens.“

Für den Herbst kündigte er konkrete Maßnahmen an, um Zahnärztinnen und Zahnärzte über alle Generationen hinweg für die zahnärztliche Selbstverwaltung zu gewinnen. Die Vertreterversammlung habe es sich auf die Fahnen geschrieben, die Repräsentanz von Frauen in den Selbstverwaltungsgremien und in Führungspositionen zu erhöhen. Gleichzeitig gilt es, die Niederlassung junger Zahnärztinnen und Zahnärzte in freiberuflicher Praxis zu fördern. „Nur so kann es uns gelingen, die Versorgung auch in Zukunft flächendeckend sicherzustellen“, so Eßer.

Große Chancen für die Versorgung sieht die Vertragszahnärzteschaft in der Digitalisierung. Das vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegte Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) bewertet Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes, als „einen Entwurf mit Licht und Schatten“. Ein Leistungsanspruch auf „Gesundheits-Apps“ und die Ermöglichung von Telekonsilen sind wichtige Bausteine, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen. „Daher fordern wir, dies auch für die zahnärztliche Versorgung zu ermöglichen“, so Pochhammer.

„In die Kategorie Schatten fallen für uns eindeutig die unrealistisch kurzen Fristen und die damit verbundenen Sanktionen. Sanktionen haben sich bereits bei der Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur als nicht zielführend erwiesen. Eine erfolgreiche Digitalisierungsstrategie braucht Akzeptanz und Vertrauen“, betont Pochhammer.

„Wir lehnen es als unverantwortlich ab, dass die Pflichtbeiträge der Versicherten als Wagniskapitel eingesetzt werden, um digitale Innovationen zu fördern. Hier findet ein Systembruch bei der Verwendung von Versichertengeldern statt“, kritisiert der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes, Martin Hendges. Es könnte sich als Boomerang für die Patientinnen und Patienten erweisen, wenn die Krankenkassen als Kapitalgeber mit der Rendite im Blick diese Innovationen bewerben. „Patientensteuerung mit Rendite im Hinterkopf ist ein Systembruch, der uns große Sorgen bereitet“, so Hendges. (Quelle: KZBV) (Bericht folgt)

MDR: Keine Verschiebung, deutsche Gesetzesvorschläge bis Juli 2019

Eine Verschiebung des Geltungsbeginns oder Änderungen an der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) hält Wilfried Reischl vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) für unrealistisch. „Deutschland wird sich aber auf Ministerebene weiterhin für eine europäische Lösung einsetzen, die mögliche Versorgungsengpässe vermeidet“, sagte Reischl auf dem BVMed-Symposium zum Medizinprodukterecht am 12. Juni 2019 in Köln. Auf nationaler Ebene plant das Ministerium zwei Gesetzespakete: ein „Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika“ (MIDG) und eine Verordnung zum selben Thema. Die Referentenentwürfe sollen voraussichtlich im Juli 2019 vorgelegt werden.

Dr. Stefan Todt von B. Braun kritisierte, dass die MDR nur ein Basis-Rechtsakt sei und die nachgelagerten Rechtsakte zur Umsetzung noch immer fehlen. Besonders kritisch seien die Engpässe bei den Benannten Stellen. Sie werden durch die geringe Anzahl und die steigenden Kosten künftig „ein wichtiger strategischer Faktor“, so der Unternehmensexperte. „Wenn man keine neue Benannte Stelle finden kann, wird man ein Stück weit erpressbar", stellte Moderator Dr. Michael Banz von Paul Hartmann klar. Beim Thema Brexit gehen alle Experten von einem "No-Deal"-Austritt aus. BMG-Experte Reischl rechnet nicht mit Versorgungsengpässen bei Medizinprodukten, "da mittlerweile jeder sich auf den Brexit ohne Abkommen einstellen konnte". Zertifikate von britischen Benannten Stellen würden auch nach einem Hard-Brexit weiter gelten, so Rechtsanwalt Dr. Christian B. Fulda. Der Medizinprodukte-Hersteller sei allerdings verpflichtet, im Gültigkeitszeitraum eine neue Benannte Stelle zu suchen.

Das 14. BVMed-Symposium „Aktuelle Rechtsfragen zu Medizinprodukten" beschäftigte sich neben MDR und Brexit mit weiteren rechtlichen Themengebieten wie Datenschutz, Arztunterstützungs-Software, Ermittlungsverfahren und Parallelimporten. Ausführlicher Bericht auf der Internetseite des BVMed. (Quelle: BVMed)

Matthias Frosch wird neuer Präsident des Medizinischen Fakultätentags

Die Mitgliederversammlung des Medizinischen Fakultätentages (MFT) hat auf ihrer Sitzung am 20. Juni 2019 Prof. Dr. Matthias Frosch mit großer Mehrheit zu ihrem neuen Präsidenten gewählt. Frosch ist Mediziner, Mikrobiologe und als Dekan der Medizinischen Fakultät Würzburg seit 2013 im Präsidium des MFT, seit 2016 als Vizepräsident. Er tritt ab Juli die Nachfolge von Heyo K. Kroemer an, der aufgrund seines neuen Amts als Vorstandsvorsitzender der Charité vorzeitig aus dem Präsidium des MFT ausscheidet.

Neu ins Präsidium gewählt wurden außerdem Christopher Baum (Lübeck), Roland Frankenberger (Marburg) und Martina Kadmon (Augsburg). Michael Gekle (Halle) und Jürgen Schüttler (Erlangen) wurden in ihren Ämtern bestätigt.

In den anschließenden Diskussionen der Mitgliederversammlung standen vor allem die Umsetzung des Masterplans Medizinstudium 2020, die Kompetenzorientierung des Medizinstudiums, die Qualität des Praktischen Jahres und die neue Zahnärztliche Approbationsordnung im Vordergrund. Die Themen zur Mediziner- und Zahnmediziner-Ausbildung, aber auch die weitere Karriereentwicklung in der Forschung und die Durchführung Klinischer Studien sind auch Gegenstand der Jahrestagung der Medizinischen Fakultäten in Tübingen am 20. und 21. Juni 2019 sein. (Quelle: MFT)

Für die Arbeit des HDZ jetzt einfach online spenden

Wer die Arbeit der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete (HDZ) mit einer Spende unterstützen will, kann das jetzt einfach online tun (zum Spendenformular) und dabei auch ein direktes Projekt angeben, für das die Spende bestimmt sein soll. Schon kleine Beträge helfen. Alle Spenden werden direkt vor Ort eingesetzt.

Das HDZ ist seit mehr als 30 Jahren aktiv, um bei Katastrophen zu helfen, aber auch langfristig Not zu lindern, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten, die Bildungsmöglichkeiten und die medizinische Versorgung zu verbessern. (Quelle: HDZ)

BZÄK zu DVG: Nicht Schnelligkeit zulasten der Sicherheit

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt den Referentenentwurf für das Digitale Versorgung Gesetz (DVG), der viele Regelungslücken schließt und für die nahe Zukunft Wege eröffnet, die voranschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen zu lenken und auf europäischer Ebene Anschlussfähigkeit herzustellen.

Die BZÄK erkennt jedoch mit Sorge einen Trend, der sich durch den gesamten Entwurf zieht: Um das Tempo bei der Umsetzung zu erhöhen, geht Schnelligkeit an manchen Stellen vor Sorgfalt und Patientenschutz, für den sich die BZÄK als Vertreterin der Zahnärzteschaft auftragsgemäß einsetzt. Auch Fragen des Datenschutzes sieht sie an diversen Stellen äußerst kritisch.

Die Verbändeanhörung am 17. Juni in Berlin habe gezeigt, dass die BZÄK  mit ihrer Kritik in guter Gesellschaft sei. Neben der Bundesärztekammer teilen auch diverse medizinische Fachgesellschaften, Patientenorganisationen und der DGB diese Bedenken. Die BZÄK erwartet hier kräftige Nachbesserungen (die BZÄK-Stellungnahme im Wortlaut).  (Quelle: BZÄK)

Arbeitgeber dürfen lackierte oder Gelnägel untersagen

Arbeitgeber dürfen per Dienstanweisung das Tragen langer, lackierter oder Gelnägel bei der Arbeit untersagen, wenn sie dies nach einer sorgfältigen Abwägung der Risiken auf der einen und des Selbstbestimmungsrechts des Mitarbeiters auf der anderen Seite tun. Das hat das Arbeitsgericht Aachen entschieden (Urteil vom 21. Februar 2019, Az.: 1 Ca 1909/18).

Die Mitarbeiterin eines sozialen Dienstes in einem Altenheim hatte gegen die von der Betreiberin des Heims erlassene Dienstanweisung geklagt und unter anderem darauf verwiesen, dass sie nur selten direkten körperlichen Kontakt zu den Bewohnern habe oder in der Zubereitung oder Verteilung von Lebensmitteln tätig sei, auch verrichte sie keine Pflegeleistungen. Das Verbot, im Dienst Gelnägel zu tragen, beeinträchtige ihre Lebensgestaltung in der Freizeit.

Das Gericht hatte dazu festgestellt, dass die Betreiberin des Heims alle verfügbaren Informationen zu diesem Thema, vor allem die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (Krinko), sorgfältig ausgewertet habe und vor diesem Hintergrund zu der Entscheidung gekommen sei, aus Gründen des Schutzes der ihr anvertrauten Heimbewohner diese Dienstanweisung zu erlassen und über das Pflege- und Küchenpersonal auch auf das Hauspersonal und den Sozialen Dienst auszuweiten. Dazu sei sie berechtigt gewesen. (Quelle: Arbeitsgericht Aachen/Justiz online)

Ärzte ohne Grenzen: mehr als 150 Millionen Euro Spenden

Die deutsche Sektion der Nothilfeorganisation Ärzte ohne Grenzen hat das vergangene Jahr mit einem Rekordergebnis an Spenden abgeschlossen. Die Gesamteinnahmen 2018 betrugen 158,1 Millionen Euro. Aus privaten Spenden und Zuwendungen stammten 152,2 Millionen Euro. Das waren 4,5 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Das teilte die Organisation jetzt zur Vorlage ihres Jahresberichts mit.

Die Ausgaben lagen bei 157,8 Millionen Euro, 87 Prozent davon flossen direkt in die Projekte. Eines der wichtigsten Einsatzländer war die Demokratische Republik Kongo. Mehr als 2.000 Menschen haben sich dort mit Ebola infiziert. Die Epidemie ist bis heute nicht unter Kontrolle. Die WHO bestätigte gerade mehrere Ebola-Fälle in Uganda.

„Unser großer Dank gilt den 622.705 Spenderinnen und Spendern, die unsere Arbeit durch ihre Zuwendung im vergangenen Jahr erst möglich gemacht haben“, sagt Florian Westphal, Geschäftsführer von Ärzte ohne Grenzen Deutschland. „So können wir etwa im Südsudan, im Jemen und in der Demokratischen Republik Kongo dringend benötigte medizinische Hilfe leisten.“

Weltweit leistete die internationale Hilfsorganisation 2018 in mehr als 70 Ländern Nothilfe. Die deutsche Sektion finanzierte Projekte in 46 Ländern sowie die Seenotrettung auf dem Mittelmeer mit. Am meisten Geld aus Deutschland floss dabei in den Südsudan, nach Syrien und Äthiopien. (Quelle: Ärzte ohne Grenzen)

Gematik soll neuen Geschäftsführer bekommen

Die für die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen zuständige Betreibergesellschaft Gematik soll einen neuen Geschäftsführer bekommen. Nach dem das Budesministerium für Gesundheit neuer Mehrheitsgesellschafter geworden ist, wird für die Sitzung am 21. Juni 2019  erwartet, dass der neue Geschäftsführer direkt abgesegnet wird, so die Ärzte Zeitung. Danach soll der Arzt und Pharmamanager Dr. Markus Guilherme Leyck Dieken zum 1. Juli 2019 die Aufgabe übernehmen. Das habe das Ministerium auf Anfrage bestätigt. Leyck Dieken blickt auf eine längere Karriere bei verschiedenen Pharmaunternehmen und Verbänden zurück. (Quelle: Ärzte Zeitung)

Gutachterkonferenz des BDIZ EDI: Umgang mit Komplikationen

Der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) lädt einmal im Jahr seine Gutachter, die der Gesellschaften der Konsensuskonferenz Implantologie und Gutachter-Referenten von Zahnärztekammern zur Gutachterkonferenz Implantologie ein. So gelingt ein bundesweiter Austausch der Sachverständigen zu aktuellen Themen. Die 29. Gutachterkonferenz des BDIZ EDI im Auftrag der Konsensuskonferenz Implantologie findet am Samstag, den 29. Juni 2019 gemeinsam mit der Landeszahnärztekammer Thüringen in Erfurt statt. Thema: Die Begutachtung des Umgangs mit Komplikationen in der implantologischen Behandlung. Es geht darüber hinaus natürlich auch um weitere aktuelle Fragestellungen zu zahnärztlichen Themen.

Der BDIZ EDI bietet im Dorint-Hotel in Erfurt ein breites Spektrum an Wissen und Hintergrundinformationen. Eingangs stellt der Gutachterreferent aus Bayern, Prof. Dr. Dr. Karl Andreas Schlegel, vor, wie sich Interessenten für die Gutachtertätigkeit qualifizieren können – Stichwort: Gutachter-Curriculum und Mentoring-Programm. Anschließend referiert BDIZ EDI-Vizepräsident Univ.-Prof. Dr. Dr. Joachim E. Zöller über den Umgang mit Nervschädigungen. Dazu passend der folgende Vortrag von BDIZ EDI-Justiziar Prof. Dr. Thomas Ratajczak. Er definiert den Behandlungsmisserfolg und zeigt das gesamte juristische Spektrum auf: vom Aufklärungsproblem bis zum Schadensersatz.

Die berufsrechtliche Betrachtung erfolgt durch Dr. Ronny Richter, Rechtsabteilung der Zahnärztekammer Niedersachsen. Zum Abschluss stellt der Schatzmeister des BDIZ EDI, Dr. Wolfgang Neumann, die aktualisierte Qualitätsleitlinie Implantologie des BDIZ EDI vor.

„Alle Teilnehmer erhalten unsere aktualisierte Qualitätsleitlinie Implantologie sowie den neuen Praxisleitfaden des BDIZ EDI zum Umgang mit Komplikationen“, sagt BDIZ EDI-Präsident Christian Berger. Er wird die Gutachterkonferenz Implantologie gemeinsam mit dem thüringischen Kammerpräsidenten Dr. Christian Junge eröffnen. Programm und Anmeldeformular auf der Internetseite des BDIZ EDI. (Quelle: BDIZ EDI)

Straumann: potenzielle Kooperation mit Align Technology nicht weiter verfolgt

Das Unternehmen Straumann (Basel) hat entschieden, eine mögliche Kooperation mit Align Technology im Bereich der Intraoralscanner nicht weiter in Betracht zu ziehen. Das teilte das Unternehmen am 14. Juni 2019 mit. Das Ausloten einer solchen Zusammenarbeit war Gegenstand einer unverbindlichen Absichtserklärung im Zusammenhang mit einem Vergleich zur Beilegung von Patentstreitigkeiten.

Der Vergleich vom März dieses Jahres beendete den langjährigen Patentstreit zwischen Align Technology und ClearCorrect. Bestandteil der Vereinbarung war eine unverbindliche Absichtserklärung zur Entwicklung und zum Vertrieb eines vollständig in den Straumann CARES-Workflow eingebundenen iTero Intraoral-Scanners von Align. Straumann verpflichtete sich, bei Ablehnung der möglichen Zusammenarbeit weitere 16 Millionen US-Dollar an Align zu zahlen. Unter Berücksichtigung dieser nun fälligen Zahlung und der Verpflichtungen aus dem Übernahmevertrag mit ClearCorrect erwartet die Gruppe – wie im April bereits kommuniziert – im Halbjahresergebnis 2019 einen einmaligen Sonderaufwand von 24 Millionen Schweizer Franken.

Man setze weiterhin auf das derzeitige Angebot von Intraoralscannern, darunter der kürzlich angekündigte Straumann Virtuo Vivo™ Intraoralscanner, – und auf Partnerschaften, um digitale Lösungen zu erweitern und das Potenzial des schnell wachsenden ClearCorrect-Geschäfts (Aligner für die Kieferorthopädie) voll auszuschöpfen, heißt es. (Quelle: Straumann)

Hannes Heidorn verstärkt das Team der Wasserexperten


Hannes Heidorn verstärkt als Head of Legal das Expertenteam von Blue Safety. Bild: Blue Safety

Seit dem 1. Mai 2019 unterstützt Hannes Heidorn das Münsteraner Wasserhygiene- und Medizintechnologie-Unternehmen Blue Safety in allen (konzern-)rechtlichen Fragen in der Position Head of Legal.

Gemeinsam mit dem Qualitätsmanagement und der Produktentwicklung liegt Heidorns Fokus auf dem Medizinprodukterecht. „Ich bin begeistert über die Möglichkeit, das Unternehmen weiter mit aufzubauen. Innerhalb des Unternehmens erwartet mich ein spannendes, abwechslungsreiches Arbeitsfeld“, so das frischgebackene Teammitglied über seinen Wechsel. Der gelernte Steuerfachangestellte Heidorn studierte nach seiner Hamburger Ausbildung an der Universität Bayreuth Jura und im Nebenfach BWL. Hier war er am Lehrstuhl von Prof. Dr. Christian Jäger für Wirtschaftsstrafrecht und Medizinrecht tätig. (Quelle: Blue Safety)

PKV-Verband: Dr. Ralf Kantak folgt auf Uwe Laue

Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. hat mit Wirkung zum 1. Juli 2019 Dr. Ralf Kantak zu seinem neuen Vorsitzenden gewählt. Er übernimmt das Amt von Uwe Laue, der sechs Jahre an der Spitze des Verbands stand. Der PKV-Hauptausschuss, das höchste Entscheidungsgremium des Verbandes, wählte Kantak einstimmig. Dr. Ralf Kantak ist seit 2013 Vorstandsvorsitzender der „Süddeutsche Krankenversicherung a.G.“ sowie Mitglied des PKV-Hauptausschusses. Der Hauptausschuss wählte zugleich Uwe Laue zum Ehrenmitglied des Verbandes.

Außerdem gehören dem PKV-Vorstand als stellvertretende Vorsitzende an: Thomas Brahm (neu gewählt ab 1. Juli 2019), Debeka Krankenversicherungsverein a. G., Koblenz; Dr. Andreas Eurich, Barmenia Krankenversicherung a. G., Wuppertal; Nina Klingspor (neu gewählt ab 1. Juli 2019), Allianz Private Krankenversicherungs-AG, München; Ulrich Leitermann, SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G., Dortmund; Dr. Clemens Muth, DKV Deutsche Krankenversicherung AG, Köln; Dr. Thilo Schumacher, AXA Krankenversicherung AG, Köln; und Dr. Florian Reuther als geschäftsführendes Vorstandsmitglied. (Quelle: PKV-Verband)

Zahnärzte in NRW führten intensive Gespräche

Die vom Bundesrat beschlossene Novellierung der Approbationsordnung für Zahnärzte (ZApprO) sehen die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Nordrhein grundsätzlich positiv: Nun sei die Möglichkeit geschaffen, die Ausbildung in der Zahnheilkunde in Deutschland auf einen modernen und zukunftsfähigen Stand zu bringen.

„Wir haben in den vergangenen Monaten hierzu viele intensive Gespräche mit dem in NRW zuständigen Bildungsministerium geführt“, so Dr. Johannes Szafraniak, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein. „Zusammen mit den Kollegen der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe haben wir wieder und wieder aufgeführt, warum eine Novellierung so dringend notwendig war. Es ist schön zu sehen, dass sich unser Einsatz für die Zahnmedizinstudierenden in NRW und bundesweit gelohnt hat“, so Szafraniak. Schade sei nur, dass die Novellierung im vorklinischen Teil zunächst verschoben sei. Die hier notwendigen Reformen dürften keinesfalls aus den Augen verloren werden, fordert der Präsident.

„In einem Studiengang, wo es auch auf handwerkliches Geschick, Fingerfertigkeit und Übung ankommt, ist eine intensive Betreuung das A und O, um die bestmögliche Versorgung für die Patienten zu gewährleisten“, so Dr. Ralf Hausweiler, Vizepräsident und Pressesprecher der Zahnärztekammer Nordrhein, zur neuen Betreuungsrelation in den klinischen Kursen. „Dass beispielsweise Prävention und Erhaltung von Zähnen künftig eine größere Rolle in der Ausbildung spielen, hilft ebenfalls den Patienten.“

Die Bedenken des zuständigen NRW-Ministeriums zur Finanzierung der zusätzlichen Betreuung können die Zahnärzte nachvollziehen. Vor dem Hintergrund der vielen zahnmedizinischen Studienstandorte in NRW sieht die Zahnärztekammer Nordrhein hier den Bund in der Pflicht. Denn, so Szafraniak: „Die bestmögliche Ausbildung der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland und damit auch die bestmögliche Patientenversorgung darf nicht auf der Strecke bleiben!“ (Quelle: ZÄK Nordrhein)

Wesentliche Impulse aus Bayern bringen den Erfolg

Die bayerische Zahnärzteschaft dankt der Bayerischen Staatsministerin für Gesundheit und Pflege, Melanie Huml, und Prof. Dr. Reinhard Hickel, Direktor der Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie am Klinikum der LMU München, für ihr Engagement für die neue Approbationsordnung für Zahnmedizin. Der Bundesrat hatte sich auf Betreiben Humls erneut mit der Reform befasst, die 2017 von der Bundesregierung angestoßen wurde. Die zustimmungsbedürftige Verordnung kam jedoch im Bundesrat zwei Mal nicht zur Abstimmung.


Christian Berger, Präsident der BLZK und Vorstandsvorsitzender der KZVB (Foto: BLZK)

„Die bayerischen Zahnärzte fordern seit Jahren die Reform der Approbationsordnung. Jetzt sehen wir endlich Licht am Ende des Tunnels. Wir danken der bayerischen Gesundheitsministerin Melanie Huml und ihrem Haus, die das Ringen um die Neugestaltung der zahnärztlichen Ausbildung mit großem Einsatz unterstützt haben. Die erneute Initiative aus Bayern hat dazu geführt, dass die Reform endlich kommt. Unser Dank gilt auch Prof. Dr. Reinhard Hickel, Direktor der Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie am Klinikum der LMU München, der sich über viele Jahre hinweg mit überaus großem Engagement für eine neue Approbationsordnung eingesetzt hat“, so Christian Berger, Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer und Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns. (Quelle: BLZK/KZVB)

ZKN: „63 Jahre andauerndes Koma beendet“

Die Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) begrüßt, dass der Bundesrat am 7. Juni im nunmehr dritten Anlauf zugestimmt hat, die seit 63 Jahren gealterte und unveränderte zahnärztliche Approbationsordnung (ZApprO) zu modernisieren. Die Anpassung an die Innovationskraft und an das hohe Präventionspotential der modernen Zahnmedizin kostet für die Ausbildung der jungen Zahnmediziner insbesondere die Länder mehr Geld. Um die nötige Reform nicht scheitern zu lassen, war deswegen ein Ringen um einen Kompromiss nötig, der jetzt eine Novelle der ZApprO in zwei Schritten ermöglicht.

„Dass die dringend überfällige Aktualisierung der Approbationsordnung erst in zwei Schritten erfolgt, ist nicht optimal, aber alle Male besser, als sie weiter im Koma liegen zu lassen“, sagte der Präsident der ZKN Henner Bunke, D.M.D./Univ. of Florida. „Hier danke ich insbesondere auch dem Land Niedersachsen, das an der Erarbeitung der Kompromisslösung beteiligt war, und bereit ist, sich an der Finanzierung der Mehrkosten zu beteiligen.“

Reformiert wird jetzt im ersten Schritt der sogenannte klinische Teil des Studiums. Die Bundeszahnärztekammer und mit ihr die 17 (Landes-)zahnärztekammern dringen nun darauf, dass die noch ausstehenden notwendigen Reformen des ersten Studienabschnitts in den Entwurf für den Masterplan Medizinstudium 2020 aufgenommen werden.

„Sinnvoll ist, dass die zahntechnische und prothetische Ausbildung im Zahnmedizinstudium erhalten bleibt und dass die Gleichwertigkeitsprüfung für ausländische Zahnärzte geklärt worden ist“, resümiert der Vizepräsident der ZKN, Jörg Röver. „Denn in ihrer Neufassung definiert die Approbationsordnung auch bundesweit einheitliche Verfahrensregeln für die Anerkennung ausländischer zahnärztlicher Berufsabschlüsse.“ (Quelle: ZKN)

Neuer Marketing- und Vertriebsleiter 3M Oral Care Europe

Mit Andreas Karsch leitet ein gebürtiger Rheinländer den Geschäftsbereich Oral Care in der Central Europe Region (Deutschland, Österreich, Schweiz, Belgien, Niederlande und Luxemburg von 3M. Der 44-jährige Familienvater folgt auf Matthias Hinrichs, der seine Karriere im Global Key Account Management der 3M fortsetzen wird.


Andreas Karsch, neuer Marketing- und Vertriebsleiter für 3M Oral Care in der Central Europe Region

Andreas Karsch begann seine Karriere bei 3M 1995 und ist seitdem in verschiedenen lokalen, europäischen und globalen Vertriebs- und Marketingfunktionen mit steigender Verantwortung tätig. Der Diplom-Kaufmann verfügt über Erfahrungen aus unterschiedlichen Geschäftsbereichen, darunter vier Jahre im globalen Dentalgeschäft der ehemaligen 3M Espe. Zuletzt war er für die Geschäfte der 3M mit der Bosch Gruppe verantwortlich. „Ich freue mich sehr auf die neuen Aufgaben, die mich im Oral Care Geschäft erwarten. Eines meiner ersten Ziele ist es, möglichst viele Gespräche mit unseren Zahnärzten, Kieferorthopäden und Partnern zu führen, um deren Bedürfnisse kennenzulernen“, sagt Karsch und ergänzt: „Unser Fokus liegt auch weiterhin auf Wachstum und Gewinnung von Marktanteilen. Dazu werden wir den eingeschlagenen Weg mit starken, neuen Produkten und unserem kompetenten und erfahrenen Team konsequent fortsetzen.“ (Quelle: 3M)

Ersatz-, Betriebs- und Innungskrankenkassen mit Defizit

Das Jahr 2019 scheint für die Krankenkassen mit einem Ende der guten Finanzlage begonnen zu haben. Wie die Ärzte-Zeitung unter Bezug auf Meldungen der Ersatz-, Innungs- und Betriebskrankenkassen berichtet, haben diese drei Kassengruppen im ersten Quartal 2019 Defizite eingefahren. Für die Ersatzkassen betrug das Defizit danach 151 Millionen Euro – im Vergleichsquartal 2018 hatten sie noch ein Plus von 121 Millionen Euro vermeldet. Auch die Betriebs- und Innungskrankenkassen meldeten Defizite im zweistelligen Millionenbereich. Offen ist noch, ob auch die Allgemeinen Ortskrankenkassen Defizite ausweisen, sie hatten in den vergangenen Jahren hohe Überschüsse erzielt. Interessant ist diese Entwicklung vor allem vor dem Hintergrund des neu zu regelnden Risikostrukturausgleichs zwischen den Kassen. (Quelle: Ärzte Zeitung online).

Zahnärzte in Nordrhein begrüßen Aus für zuckerhaltige Schulkakaos

Die Zahnärzte in Nordrhein begrüßen das Ende der Subventionierung zuckerhaltiger Schulkakaos in Nordrhein-Westfalen. Wie das Verbraucherschutzministerium und das Schulministerium des Landes vergangene Woche bekannt gaben, wird das Land mit Beginn des kommenden Schuljahres keine zuckerhaltigen Milchprodukte in den Schulen mehr fördern. Damit hat sich NRW als letztes Bundesland von den Argumenten von Wissenschaftlern, (Zahn)Ärztekammern, Verbraucherschützern und Eltern überzeugen lassen und die Förderung eingestellt.

„Dies ist ein sehr wichtiger Schritt zur Verbesserung der Zahngesundheit junger Menschen“, so Dr. Ralf Hausweiler, Vizepräsident und Pressesprecher der Zahnärztekammer Nordrhein. Die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Nordrhein hatten bereits vor einiger Zeit durch Anträge der Kammerversammlung die Landesregierung aufgefordert, für eine gesündere, zuckerreduzierte Schul- und Kitaverpflegung Sorge zu tragen.

„Wir nehmen die Verantwortung gegenüber unseren Patienten ernst und leisten zahnmedizinische Betreuung und Vorsorge vom Säugling bis ins hohe Alter“, so Dr. Johannes Szafraniak, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein. Aber die Präventionskonzepte der Zahnärzte in Deutschland zur Verhinderung frühkindlicher Karies (Early Childhood Caries – ECC) müssten immer wieder gegen Widrigkeiten wie eine ungesunde Schulernährung, ein mangelndes Bewusstsein der Eltern und unzureichendes Wissen über zahngesunde Ernährung ankämpfen. Daher sei es ein gutes Zeichen, dass zuckerhaltige Milchprodukte in den Schulen bundesweit nun nicht mehr gefördert würden.

Die Zahnärztinnen und Zahnärzte werden sich weiterhin für eine gesündere, zuckerreduzierte Ernährung in Schulen und Kitas stark machen. „Zucker, zuckerhaltige Lebensmittel und ein Übermaß an Kohlenhydraten schaden der Gesundheit und den Zähnen“, betont Hausweiler. Kinder und Kleinkinder, bei denen die Ernährung größtenteils fremdbestimmt ist, seien hier besonders anfällig. (Quelle: ZÄK Nordrhein)

Union und SPD stimmen gegen FDP-Antrag zu Cannabis-Modellprojekten

In der Sitzung des Bundestagsausschusses für Gesundheit am 5. Juni 2019 haben Union und SPD einen Antrag der FDP-Bundestagsfraktion abgelehnt, der Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken fordert. Die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, auf wissenschaftlicher Grundlage zu erforschen, wie ein liberalerer Umgang mit Cannabis möglich sein kann, der gleichzeitig den Jugend- und Verbraucherschutz stärkt und die Prävention verbessert (Drs. 19/515).


Dr. Wieland Schinnenburg, FDP, Bundestagsabgeordneter, Abgeordneter, Mitglied Deutscher Bundestag, MdB, Rede, 14. Sitzung, Top 11, Thema: Cannabis-Modellprojekte. (Foto: Deutscher Bundestag/Achim Melde)

Hierzu erklärt der Sprecher für Drogen- und Suchtpolitik der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg: „Union und SPD blockieren weiter eine moderne Drogen- und Suchtpolitik. Bei rund vier Millionen Cannabis-Konsumenten, die sich auf dem Schwarzmarkt versorgen, muss man die Repressionspolitik der Bundesregierung als gescheitert ansehen. Besonders enttäuscht bin ich von der SPD, die sich in der Plenardebatte für Cannabis-Modellprojekte ausgesprochen hatte, nun aber eingeknickt ist. Als FDP-Bundestagsfraktion werden wir uns weiter für eine moderne Drogen- und Suchtpolitik einsetzen, dies ist notwendiger als jemals zuvor, da Union und SPD weiterhin die Augen vor den gesellschaftlichen Realitäten verschließen.“ (Quelle: Schinnenburg)

Honorarärzte im Krankenhaus sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig

Ärzte, die als Honorarärzte in einem Krankenhaus tätig sind, sind in dieser Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen, sondern unterliegen als Beschäftigte des Krankenhauses der Sozialversicherungspflicht. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts am 4. Juni 2019 entschieden (Aktenzeichen B 12 R 11/18 R als Leitfall).

Bei einer Tätigkeit als Arzt ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht von vornherein wegen der besonderen Qualität der ärztlichen Heilkunde als Dienst „höherer Art“ ausgeschlossen. Entscheidend ist, ob die Betroffenen weisungsgebunden beziehungsweise in eine Arbeitsorganisation eingegliedert sind. Letzteres ist bei Ärzten in einem Krankenhaus regelmäßig gegeben, weil dort ein hoher Grad der Organisation herrscht, auf die die Betroffenen keinen eigenen, unternehmerischen Einfluss haben. So sind Anästhesisten - wie die Ärztin im Leitfall – bei einer Operation in der Regel Teil eines Teams, das arbeitsteilig unter der Leitung eines Verantwortlichen zusammenarbeiten muss. Auch die Tätigkeit als Stationsarzt setzt regelmäßig voraus, dass sich die Betroffenen in die vorgegebenen Strukturen und Abläufe einfügen. Im Leitfall war die Ärztin wiederholt im Tag- und Bereitschaftsdienst und überwiegend im OP tätig. Hinzu kommt, dass Honorarärzte ganz überwiegend personelle und sachliche Ressourcen des Krankenhauses bei ihrer Tätigkeit nutzen. So war die Ärztin hier nicht anders als beim Krankenhaus angestellte Ärzte vollständig eingegliedert in den Betriebsablauf. Unternehmerische Entscheidungsspielräume sind bei einer Tätigkeit als Honorararzt im Krankenhaus regelmäßig nicht gegeben. Die Honorarhöhe ist nur eines von vielen in der Gesamtwürdigung zu berücksichtigenden Indizien und vorliegend nicht ausschlaggebend.

Ein etwaiger Fachkräftemangel im Gesundheitswesen habe keinen Einfluss auf die rechtliche Beurteilung des Vorliegens von Versicherungspflicht. Sozialrechtliche Regelungen zur Versicherungs- und Beitragspflicht könnten nicht außer Kraft gesetzt werden, um eine Steigerung der Attraktivität des Berufs durch eine von Sozialversicherungsbeiträgen „entlastete“ und deshalb höhere Entlohnung zu ermöglichen, so die Kasseler Richter. (Quelle: BSG)

Colosseum Dental kauft MVZ-Netz aus Neckarsulm

Bereits vor einigen Wochen hat die Colosseum Dental Deutschland GmbH, Münster, die Kontrolle über die Promedent MVZ GmbH, Neckarsulm, übernommen und dies beim Bundeskartellamt am 20. Mai 2019 zur nachträglichen Kontrolle angemeldet. Die Promedent existiert seit 2000 und hat in Neckarsulm und Umgebung insgesamt zehn Standorte. Wie die lokale Heilbronner Stimme berichtet, ist der Zusammenschluss schon zum 1. März 2019 vollzogen worden. Die Z-MVZ GmbH hat rund 150 Mitarbeiter, darunter 23 Zahnärzte. Geschäftsführender Gesellschafter ist Dr. Artur Weiß, der diese Position auch weiter wahrnehmen werde, heißt es.

Die Colosseum Dental, die zur schweizerischen Jacobs-Foundation gehört, hat in Europa in England, Teilen Skandinaviens, der Schweiz und Italien bereits eine Reihe von Praxisketten aufgebaut und ist 2018 in Deutschland angetreten mit dem Vorhaben, auch hier Netzwerk von Zahnarztpraxen aufzubauen. Soweit festzustellen war, ist das MVZ-Netz aus Neckarsulm der erste Erwerb in Deutschland. (Quellen: Bundeskartellamt, Heilbronner Stimme, Colosseumdental.de, QN)

Schmerzmittel-Gebrauch in Deutschland relativ konstant

Die Deutschen gehen mit Schmerzmitteln offensichtlich sehr verantwortungsvoll um. Das ist das Ergebnis der Berechnungen des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) anlässlich des „Aktionstags gegen den Schmerz“.


Entwicklung des Schmerzmittelgebrauchs in Deutschland (Quelle: BAH)

In den vergangenen 25 Jahren hat sich danach der jährliche Pro-Kopf-Gebrauch von verschreibungspflichtigen und verschreibungsfreien Schmerzmitteln insgesamt relativ konstant auf 50 standardisierte Einheiten (Standard Units, SU) eingependelt. Eine standardisierte Einheit ist auf Basis unterschiedlicher Packungsgrößen und Darreichungsformen definiert. So steht eine SU in etwa für eine Tablette, eine Ampulle oder 5 ml Saft. Statistisch erfasst wurden die Schmerzmittel des ATC-Codes „N2B“, also zum Beispiel Acetylsalicylsäure, Paracetamol oder Ibuprofen als Einzelsubstanzen oder in Kombination. Nicht berücksichtigt sind rezeptpflichtige Analgetika der Bereiche Betäubungsmittel, Migränemittel und Spasmoanalgetika.


Vergleich des Schmerzmittelgebrauchs (Quelle: BAH)

Vergleiche man den Gebrauch für das Jahr 2018 mit dem Gebrauch anderer westlicher Industrienationen, ergibt sich für Deutschland ein unterdurchschnittlicher Wert. Im internationalen Vergleich fürs Jahr 2018 fällt vor allem auf, dass der Gebrauch rezeptfreier Schmerzmittel zum Beispiel in Australien etwa fünfmal und in Frankreich etwa dreimal höher ist als in Deutschland. Selbst beim Gesamtgebrauch verschreibungspflichtiger und verschreibungsfreier Analgetika liegen die Australier und Franzosen mit einem dreimal bzw. zweieinhalbmal so hohen Wert deutlich in Front.

Dabei verhält sich der Gebrauch in Deutschland zwischen verschreibungspflichtigen und verschreibungsfreien Arzneimittel – betrachtet man beides getrennt – nahezu spiegelbildlich: Während bei den rezeptpflichtigen Arzneimittel von 2010 bis 2018 ein leichter Anstieg von 21,2 SU auf 26,0 SU zu beobachten ist, zeigt sich bei den rezeptfreien ein Rückgang von 29,1 auf 24,7 SU. Beides saldiert ergibt einen konstanten Gebrauch von etwa 50 SU pro Jahr.

„Gerade beim Blick auf den verschreibungsfreien Bereich kann man deutlich sehen, dass sowohl die Patienten als auch Apotheker sehr sorgfältig mit Schmerzmitteln umgehen. Sie wägen offensichtlich genau ab, ob und in welcher Dosierung Schmerzmittel wirklich benötigt werden. Eine wichtige Rolle spielt wohl auch, dass Schmerzmittel – im Gegensatz zu manch anderen Ländern – in Deutschland apothekenpflichtig sind und auch in der Apotheke nicht einfach im Freiwahlbereich angeboten werden. Das eröffnet dem Apotheker die Möglichkeit, den Patienten vor dem Kauf zu beraten und auf den richtigen Gebrauch aufmerksam zu machen“, sagt Dr. Elmar Kroth, Geschäftsführer Wissenschaft beim BAH.

„Die hier genannten Gebrauchsdaten beziehen sich außerdem nur auf die in den Apotheken abgegebenen Schmerzmittel und berücksichtigen nicht den tatsächlichen Gebrauch. Dieser liegt womöglich deutlich niedriger – zum Beispiel, weil der Patient die Packung wegen Überschreitens des Verfallsdatums gar nicht aufbraucht“, ergänzt Kroth. (Quelle: BAH)

ZTM Kurt Reichel ausgezeichnet

Zahntechnikermeister Kurt Reichel, Hermeskeil, ist mit dem zum zweiten Mal vergebenen Innovationspreis Zahntechnik der Deutschen Gesellschaft für Ästhetische Zahnmedizin (DGÄZ) ausgezeichnet worden. Er erhielt die Auszeichnung vom Präsidenten der DGÄZ, Prof. Dr. mult. Robert Sader, auf dem 4. Sylter Symposium für ästhetische Zahnmedizin, das vom 29. Mai bis 1. Juni 2019 auf Sylt stattfand. Reichel, der auch Vorstandsmitglied der Fachgesellschaft für Zahntechnik (FZT) ist, erhielt die Auszeichnung unter anderem für sein großes Engagement in der Weitergabe zahntechnischen Wissens und Könnens. Er habe früh die Bedeutung moderner, neuer Technologien für die Zahntechnik erkannt und diese erfolgreich mit dem handwerklichen Wissen und Können verbunden, heißt es. (Quelle: FZT)

60 Jahre Bayerischer Zahnärztetag – 60 Jahre Prophylaxe

Der zentrale Fortbildungskongress der bayerischen Zahnärzte feiert 2019 sein 60-jähriges Jubiläum. Er steht unter dem Leitthema „60 Jahre Bayerischer Zahnärztetag – 60 Jahre Prophylaxe“ und findet vom 17. bis 19. Oktober 2019 in München statt. „Wir sind sehr stolz darauf, dieses Jubiläum feiern zu können. Der Bayerische Zahnärztetag hat sich seit 1959 immer wieder neu erfunden. Sein Profil ist dabei unverwechselbar geblieben. Der Kongress ist nach wie vor führend im Fortbildungsbereich und weit über die Grenzen Bayerns hinaus bekannt und beliebt“, so Christian Berger, Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer und Leiter des Bayerischen Zahnärztetages.

Der zweitägige zahnärztliche Kongress beleuchtet die zahnärztliche Prävention aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Das praxisorientierte Programm reicht von der Diagnostik des Erkrankungsrisikos für Karies und Parodontitis über die Prävention bei älteren Senioren mit Pflegebedarf bis zur Vorbeugung von craniomandibulären Dysfunktionen (CMD). Außerdem gibt es Vorträge zu den neuen Bema-Positionen zur Vorbeugung bei frühkindlicher Karies und zu Entwicklungen im Präventionsmanagement. Partner für das wissenschaftliche Programm ist in diesem Jahr die Deutsche Gesellschaft für Präventivzahnmedizin (DGPZM). Zudem stehen Qualitätssicherung und Überlegungen zur Zukunft zahnärztlicher Medizinischer Versorgungszentren (Z-MVZ) auf der Agenda.

„Prophylaxe ≥ PZR?“ ist das Motto und damit der Schwerpunkt des Kongresses für das zahnärztliche Personal. Weitere Referate befassen sich mit Parodontologie, Qualitätsmanagement, Abrechnung, dem Umgang mit Notfällen sowie mit Impfungen und dem Datenschutz. Parallel findet im Tagungshotel The Westin Grand München eine Dentalausstellung statt. Der Frühbucherrabatt für Zahnärzte und Praxisangestellte gilt bis zum 16. September 2019. Mehr Informationen gibt es im Programmflyer. (Quelle: BLZK)

Keine Fluorchinolone – Harnwegsinfekte mit den richtigen Antibiotika behandeln

Vor allem Frauen sind von Harnwegsinfekten betroffen, die sich unter anderem durch erhöhten Harndrang und Schmerzen beim Wasserlassen äußern. Die Infekte lassen sich mit Medikamenten gut behandeln. „Nicht immer ist ein Antibiotikum nötig – aber wenn, dann bitte das richtige“, sagte Edith Bennack beim pharmacon, einem internationalen Kongress der Bundesapothekerkammer. Die Apothekerin leitet die Apotheke des St.-Elisabeth-Krankenhauses in Köln und hat sich zur Antibiotic-Stewardship-Expertin spezialisiert.

Bennack appellierte an Ärzte, sich bei der Auswahl des Antibiotikums an den Leitlinien zu orientieren. Zur Behandlung unkomplizierter Harnwegsinfekte nennt die Leitlinie fünf Antibiotika (Fosfomycin-Trometamol, Nitrofurantoin, Nitroxolin, Pivmecillinam, Trimethoprim – in alphabetischer Reihenfolge) und macht ergänzende Angaben zur deren Effektivität. „Andere Antibiotika, wie zum Beispiel Ciprofloxacin, sollten komplizierten Fällen vorbehalten bleiben“, sagte Bennack.

Auch das in keiner deutschen Leitlinie als Mittel der Wahl empfohlene Cefuroxim-axetil ist für diese Indikation ungeeignet. Denn durch eine unkritische Verordnung von Antibiotika steigt das Risiko von Resistenzen. Harnwegsinfekte werden meist durch das Bakterium E. coli ausgelöst. Im ambulanten Bereich sind laut Bennack inzwischen etwa 16 Prozent der Erreger resistent gegen Ciprofloxacin. In den Krankenhäusern liegen die Resistenzraten noch höher. Fluorchinolone, die eigentlich Reserveantibiotika sein sollten, sollen laut Rote-Hand-Brief wegen ihrer möglichen schweren Nebenwirkungen ohnehin nicht bei leichten Infektionen eingesetzt werden, werden aber laut WIdO immer noch zu häufig verordnet. (Quelle: ABDA/QN)

Ärztetag unterstützt Impfpflicht gegen Masern

Die von der Bundesregierung geplante Impfpflicht gegen Masern wird von der Ärzteschaft begrüßt und unterstützt. Das hat der 122. Deutsche Ärztetag in Münster am Wochenende erklärt. Um das Ziel eines möglichst lückenlosen Impfschutzes der Bevölkerung zu erreichen, müsse aber nicht nur der Masernschutz, sondern der Impfschutz von Kindern und Erwachsenen insgesamt deutlich erhöht werden. Deshalb begrüßten die Abgeordneten des Ärztetages, dass künftig jeder Arzt berechtigt sein soll, Schutzimpfungen durchzuführen und Fachärztinnen und -ärzte bei Impfungen nicht an ihre Gebietsgrenzen gebunden sind. Als einen falschen Weg sieht der Ärztetag hingegen die vom Gesetzgeber geplante Regelung an, Grippeschutzimpfungen in Apotheken zu ermöglichen. Apotheker verfügten nicht über die hierfür notwendigen Kompetenzen, stellte der Ärztetag klar.

Ferner forderten die Abgeordneten alle Krankenkassen auf, Verträge über die Durchführung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte sowie Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst abzuschließen, um Schutzimpfungen auch am Arbeitsplatz und in weiteren Lebensbereichen vornehmen zu können. In diesen Verträgen sei neben der Übernahme der Kosten des Impfstoffes eine angemessene Vergütung der ärztlichen Impfleistung zu regeln.

Zudem forderte der Ärztetag alle Ärztinnen, Ärzte, Pflegende und in der Erziehung in Gemeinschaftseinrichtungen Tätigen auf, ihren Impfstatus zu überprüfen. Das Ärzteparlament vertritt die Auffassung, dass ein vollständiger Impfstatus Teil und Voraussetzung einer professionellen Berufsauffassung ist. Dies müsse durch entsprechende gesetzliche Regelungen sichergestellt werden. (Quelle: BÄK)

Quelle: Quintessence News Nachrichten Zahnmedizin Zahntechnik Politik Wirtschaft Menschen

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