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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Juni 2019

Ärzteverbände warnen: Patientendaten für Hacker zugänglich


Bertram Steiner, FVDZ Berlin (Foto: Lopata/axentis.de)

Die Ärzteverbände MEDI GENO Deutschland, Freie Ärzteschaft und Freier Verband Deutscher Zahnärzte warnen vor Sicherheitslücken in der Telematikinfrastruktur (TI). Kurz vor Ablauf der Frist 30. Juni 2019, bis zu der Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten einen Zugang zur TI installiert oder zumindest bestellt haben müssen – ansonsten fallen Honorarabzüge an –, berichteten die drei Verbände in Berlin auf einer Pressekonferenz über mögliche Sicherheitslücken. Sie kritisierten auch den Druck, der jetzt von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ohne Rücksicht auf Datenschutz und Datensicherheit bei der Anbindung an die TI und die Implementierung neuer Anwendungen wie elektronischer Patientenakte, Zugang via Smartphone etc. ausgeübt wird.

Entgegen der Beteuerungen der Gematik und der Standespolitik seien die Konnektoren auch nicht so sicher, wie behauptet, sie schützten die Praxen nicht vollständig gegen Hackerangriffe von außen, hieß es auf der Pressekonferenz. Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, hatte Zweifel an der Sicherheit der TI. Deshalb hat der MEDI Verbund IT-Experten beauftragt, die Technologie zu prüfen. Die Informatiker haben die Schutzprofile, nach denen die TI-Konnektoren zertifiziert werden, eingehend untersucht. „Bei der Prüfung der Schutzprofile fanden die Experten verschiedene ungeklärte Fragen zur Sicherheit des TI-Konnektors. Insbesondere schützt der Konnektor selbst bei ordnungsgemäßer Installation nicht zuverlässig gegen Angriffe in die Praxissysteme, obwohl das von Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gegenüber den Ärzten behauptet wird“, sagt Baumgärtner.

MEDI GENO Deutschland gehe gerichtlich gegen die staatlich erzwungene Vernetzung vor. Es sei nicht hinnehmbar, dass das Sozialgesetzbuch Arztpraxen dazu zwingt, sich an eine Telematikinfrastruktur anzuschließen, bei der ungeklärte Fragen der Sicherheit der Patientendaten bestehen, urteilte Frank Hofmann, Justitiar und Vorstand der MEDIVERBUND AG. (Quelle: Pressemitteilung der Verbände)

FVDZ Bayern legt Analogliste neu auf

Aufgrund der großen Nachfrage nach der Analogliste innerhalb und außerhalb Bayerns war die Auflage aus dem Jahr 2018 schnell vergriffen. Nun präsentiert der FVDZ Bayern eine aktualisierte Neuauflage. In dem 34-seitigen Ratgeber geht es um Analogleistungen, Chairside-Leistungen, Wunschleistungen und um die GOZ 2012. Bislang gibt es kaum Empfehlungen zu Gebührenziffern, die bei der Analogabrechnung ansetzbar sind. Mit der Analogliste von Autorin Kerstin Salhoff will der FVDZ Bayern Hilfestellung für die Praxis geben.

Die Analogabrechnung trifft in der Praxis auf drei Probleme: Die Anwendung der gesetzlichen Regeln ist nicht einfach. Die Kostenerstatter wehren sich häufig. Es gibt wenige Hinweise, die sich einfach umsetzen lassen. „Täglich in der Praxis erbrachte Leistungen korrekt zu liquidieren, stellt sich als Herausforderung dar, da viele nicht Bestandteil der GOZ 2012 sind. Honorareinbußen lassen sich nur durch die zusätzliche Berechnung mit einer analogen Position verhindern“, erklärt Salhoff.

Für den wiederholten Einsatz der Analogabrechnung spricht, dass sie ein flexibles Instrument zur laufenden Anpassung der Zahnarzthonorare an die allgemeine Kostenentwicklung bietet. Ihre Flexibilität beweist sie zudem, weil Zeit- und Kostenaufwand keine normierten Standardgrößen aufweisen, sondern im Rahmen des Paragrafen 6 Abs. 1 GOZ praxisindividuell abbildbar sind.

Inhalt des Ratgebers: Formvorschriften und Erklärungen zur korrekten Berechnung, die Frage nach Verlangensleistung oder „medizinisch notwendig“, eine zwölfseitige A-Z-Liste selbstständiger zahnärztlicher gemäß Paragraf 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen, eine A-Z-Liste von Chairside-Leistungen gemäß Paragraf 9 Abs. 1 GOZ sowie die Aufklärung über Umsatzsteuer in der Zahnarztpraxis.

Die Broschüre gibt es für die Teilnehmer/innen der Fortbildungsveranstaltungen des FVDZ Bayern kostenfrei. Sie kann – solange der Vorrat reicht – auch bei Zusendung eines adressierten und frankierten Rückumschlags (1,55 Euro-Briefmarke) bestellt werden: FVDZ Bayern, Herzog-Heinrich-Str. 10, 80336 München, E-Mail info@fvdz-bayern.de. (Quelle: FVDZ Bayern)

Chancen der Digitalisierung nutzen, Nachwuchs für die Selbstverwaltung fördern

Anlässlich der Vertreterversammlung der KZBV am 25./26. Juni 2019 in Köln forderte der Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Eßer die Politik auf, die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Stärkung der Freiberuflichkeit wieder zur Richtschnur politischen Handelns zu machen: „Die freiberufliche Selbstverwaltung ist ein Erfolgsgarant unseres Gesundheitswesens.“

Für den Herbst kündigte er konkrete Maßnahmen an, um Zahnärztinnen und Zahnärzte über alle Generationen hinweg für die zahnärztliche Selbstverwaltung zu gewinnen. Die Vertreterversammlung habe es sich auf die Fahnen geschrieben, die Repräsentanz von Frauen in den Selbstverwaltungsgremien und in Führungspositionen zu erhöhen. Gleichzeitig gilt es, die Niederlassung junger Zahnärztinnen und Zahnärzte in freiberuflicher Praxis zu fördern. „Nur so kann es uns gelingen, die Versorgung auch in Zukunft flächendeckend sicherzustellen“, so Eßer.

Große Chancen für die Versorgung sieht die Vertragszahnärzteschaft in der Digitalisierung. Das vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegte Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) bewertet Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes, als „einen Entwurf mit Licht und Schatten“. Ein Leistungsanspruch auf „Gesundheits-Apps“ und die Ermöglichung von Telekonsilen sind wichtige Bausteine, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen. „Daher fordern wir, dies auch für die zahnärztliche Versorgung zu ermöglichen“, so Pochhammer.

„In die Kategorie Schatten fallen für uns eindeutig die unrealistisch kurzen Fristen und die damit verbundenen Sanktionen. Sanktionen haben sich bereits bei der Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur als nicht zielführend erwiesen. Eine erfolgreiche Digitalisierungsstrategie braucht Akzeptanz und Vertrauen“, betont Pochhammer.

„Wir lehnen es als unverantwortlich ab, dass die Pflichtbeiträge der Versicherten als Wagniskapitel eingesetzt werden, um digitale Innovationen zu fördern. Hier findet ein Systembruch bei der Verwendung von Versichertengeldern statt“, kritisiert der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes, Martin Hendges. Es könnte sich als Boomerang für die Patientinnen und Patienten erweisen, wenn die Krankenkassen als Kapitalgeber mit der Rendite im Blick diese Innovationen bewerben. „Patientensteuerung mit Rendite im Hinterkopf ist ein Systembruch, der uns große Sorgen bereitet“, so Hendges. (Quelle: KZBV) (Bericht folgt)

MDR: Keine Verschiebung, deutsche Gesetzesvorschläge bis Juli 2019

Eine Verschiebung des Geltungsbeginns oder Änderungen an der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) hält Wilfried Reischl vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) für unrealistisch. „Deutschland wird sich aber auf Ministerebene weiterhin für eine europäische Lösung einsetzen, die mögliche Versorgungsengpässe vermeidet“, sagte Reischl auf dem BVMed-Symposium zum Medizinprodukterecht am 12. Juni 2019 in Köln. Auf nationaler Ebene plant das Ministerium zwei Gesetzespakete: ein „Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika“ (MIDG) und eine Verordnung zum selben Thema. Die Referentenentwürfe sollen voraussichtlich im Juli 2019 vorgelegt werden.

Dr. Stefan Todt von B. Braun kritisierte, dass die MDR nur ein Basis-Rechtsakt sei und die nachgelagerten Rechtsakte zur Umsetzung noch immer fehlen. Besonders kritisch seien die Engpässe bei den Benannten Stellen. Sie werden durch die geringe Anzahl und die steigenden Kosten künftig „ein wichtiger strategischer Faktor“, so der Unternehmensexperte. „Wenn man keine neue Benannte Stelle finden kann, wird man ein Stück weit erpressbar", stellte Moderator Dr. Michael Banz von Paul Hartmann klar. Beim Thema Brexit gehen alle Experten von einem "No-Deal"-Austritt aus. BMG-Experte Reischl rechnet nicht mit Versorgungsengpässen bei Medizinprodukten, "da mittlerweile jeder sich auf den Brexit ohne Abkommen einstellen konnte". Zertifikate von britischen Benannten Stellen würden auch nach einem Hard-Brexit weiter gelten, so Rechtsanwalt Dr. Christian B. Fulda. Der Medizinprodukte-Hersteller sei allerdings verpflichtet, im Gültigkeitszeitraum eine neue Benannte Stelle zu suchen.

Das 14. BVMed-Symposium „Aktuelle Rechtsfragen zu Medizinprodukten" beschäftigte sich neben MDR und Brexit mit weiteren rechtlichen Themengebieten wie Datenschutz, Arztunterstützungs-Software, Ermittlungsverfahren und Parallelimporten. Ausführlicher Bericht auf der Internetseite des BVMed. (Quelle: BVMed)

Matthias Frosch wird neuer Präsident des Medizinischen Fakultätentags

Die Mitgliederversammlung des Medizinischen Fakultätentages (MFT) hat auf ihrer Sitzung am 20. Juni 2019 Prof. Dr. Matthias Frosch mit großer Mehrheit zu ihrem neuen Präsidenten gewählt. Frosch ist Mediziner, Mikrobiologe und als Dekan der Medizinischen Fakultät Würzburg seit 2013 im Präsidium des MFT, seit 2016 als Vizepräsident. Er tritt ab Juli die Nachfolge von Heyo K. Kroemer an, der aufgrund seines neuen Amts als Vorstandsvorsitzender der Charité vorzeitig aus dem Präsidium des MFT ausscheidet.

Neu ins Präsidium gewählt wurden außerdem Christopher Baum (Lübeck), Roland Frankenberger (Marburg) und Martina Kadmon (Augsburg). Michael Gekle (Halle) und Jürgen Schüttler (Erlangen) wurden in ihren Ämtern bestätigt.

In den anschließenden Diskussionen der Mitgliederversammlung standen vor allem die Umsetzung des Masterplans Medizinstudium 2020, die Kompetenzorientierung des Medizinstudiums, die Qualität des Praktischen Jahres und die neue Zahnärztliche Approbationsordnung im Vordergrund. Die Themen zur Mediziner- und Zahnmediziner-Ausbildung, aber auch die weitere Karriereentwicklung in der Forschung und die Durchführung Klinischer Studien sind auch Gegenstand der Jahrestagung der Medizinischen Fakultäten in Tübingen am 20. und 21. Juni 2019 sein. (Quelle: MFT)

Für die Arbeit des HDZ jetzt einfach online spenden

Wer die Arbeit der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete (HDZ) mit einer Spende unterstützen will, kann das jetzt einfach online tun (zum Spendenformular) und dabei auch ein direktes Projekt angeben, für das die Spende bestimmt sein soll. Schon kleine Beträge helfen. Alle Spenden werden direkt vor Ort eingesetzt.

Das HDZ ist seit mehr als 30 Jahren aktiv, um bei Katastrophen zu helfen, aber auch langfristig Not zu lindern, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten, die Bildungsmöglichkeiten und die medizinische Versorgung zu verbessern. (Quelle: HDZ)

BZÄK zu DVG: Nicht Schnelligkeit zulasten der Sicherheit

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt den Referentenentwurf für das Digitale Versorgung Gesetz (DVG), der viele Regelungslücken schließt und für die nahe Zukunft Wege eröffnet, die voranschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen zu lenken und auf europäischer Ebene Anschlussfähigkeit herzustellen.

Die BZÄK erkennt jedoch mit Sorge einen Trend, der sich durch den gesamten Entwurf zieht: Um das Tempo bei der Umsetzung zu erhöhen, geht Schnelligkeit an manchen Stellen vor Sorgfalt und Patientenschutz, für den sich die BZÄK als Vertreterin der Zahnärzteschaft auftragsgemäß einsetzt. Auch Fragen des Datenschutzes sieht sie an diversen Stellen äußerst kritisch.

Die Verbändeanhörung am 17. Juni in Berlin habe gezeigt, dass die BZÄK  mit ihrer Kritik in guter Gesellschaft sei. Neben der Bundesärztekammer teilen auch diverse medizinische Fachgesellschaften, Patientenorganisationen und der DGB diese Bedenken. Die BZÄK erwartet hier kräftige Nachbesserungen (die BZÄK-Stellungnahme im Wortlaut).  (Quelle: BZÄK)

Arbeitgeber dürfen lackierte oder Gelnägel untersagen

Arbeitgeber dürfen per Dienstanweisung das Tragen langer, lackierter oder Gelnägel bei der Arbeit untersagen, wenn sie dies nach einer sorgfältigen Abwägung der Risiken auf der einen und des Selbstbestimmungsrechts des Mitarbeiters auf der anderen Seite tun. Das hat das Arbeitsgericht Aachen entschieden (Urteil vom 21. Februar 2019, Az.: 1 Ca 1909/18).

Die Mitarbeiterin eines sozialen Dienstes in einem Altenheim hatte gegen die von der Betreiberin des Heims erlassene Dienstanweisung geklagt und unter anderem darauf verwiesen, dass sie nur selten direkten körperlichen Kontakt zu den Bewohnern habe oder in der Zubereitung oder Verteilung von Lebensmitteln tätig sei, auch verrichte sie keine Pflegeleistungen. Das Verbot, im Dienst Gelnägel zu tragen, beeinträchtige ihre Lebensgestaltung in der Freizeit.

Das Gericht hatte dazu festgestellt, dass die Betreiberin des Heims alle verfügbaren Informationen zu diesem Thema, vor allem die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (Krinko), sorgfältig ausgewertet habe und vor diesem Hintergrund zu der Entscheidung gekommen sei, aus Gründen des Schutzes der ihr anvertrauten Heimbewohner diese Dienstanweisung zu erlassen und über das Pflege- und Küchenpersonal auch auf das Hauspersonal und den Sozialen Dienst auszuweiten. Dazu sei sie berechtigt gewesen. (Quelle: Arbeitsgericht Aachen/Justiz online)

Ärzte ohne Grenzen: mehr als 150 Millionen Euro Spenden

Die deutsche Sektion der Nothilfeorganisation Ärzte ohne Grenzen hat das vergangene Jahr mit einem Rekordergebnis an Spenden abgeschlossen. Die Gesamteinnahmen 2018 betrugen 158,1 Millionen Euro. Aus privaten Spenden und Zuwendungen stammten 152,2 Millionen Euro. Das waren 4,5 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Das teilte die Organisation jetzt zur Vorlage ihres Jahresberichts mit.

Die Ausgaben lagen bei 157,8 Millionen Euro, 87 Prozent davon flossen direkt in die Projekte. Eines der wichtigsten Einsatzländer war die Demokratische Republik Kongo. Mehr als 2.000 Menschen haben sich dort mit Ebola infiziert. Die Epidemie ist bis heute nicht unter Kontrolle. Die WHO bestätigte gerade mehrere Ebola-Fälle in Uganda.

„Unser großer Dank gilt den 622.705 Spenderinnen und Spendern, die unsere Arbeit durch ihre Zuwendung im vergangenen Jahr erst möglich gemacht haben“, sagt Florian Westphal, Geschäftsführer von Ärzte ohne Grenzen Deutschland. „So können wir etwa im Südsudan, im Jemen und in der Demokratischen Republik Kongo dringend benötigte medizinische Hilfe leisten.“

Weltweit leistete die internationale Hilfsorganisation 2018 in mehr als 70 Ländern Nothilfe. Die deutsche Sektion finanzierte Projekte in 46 Ländern sowie die Seenotrettung auf dem Mittelmeer mit. Am meisten Geld aus Deutschland floss dabei in den Südsudan, nach Syrien und Äthiopien. (Quelle: Ärzte ohne Grenzen)

Gematik soll neuen Geschäftsführer bekommen

Die für die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen zuständige Betreibergesellschaft Gematik soll einen neuen Geschäftsführer bekommen. Nach dem das Budesministerium für Gesundheit neuer Mehrheitsgesellschafter geworden ist, wird für die Sitzung am 21. Juni 2019  erwartet, dass der neue Geschäftsführer direkt abgesegnet wird, so die Ärzte Zeitung. Danach soll der Arzt und Pharmamanager Dr. Markus Guilherme Leyck Dieken zum 1. Juli 2019 die Aufgabe übernehmen. Das habe das Ministerium auf Anfrage bestätigt. Leyck Dieken blickt auf eine längere Karriere bei verschiedenen Pharmaunternehmen und Verbänden zurück. (Quelle: Ärzte Zeitung)

Gutachterkonferenz des BDIZ EDI: Umgang mit Komplikationen

Der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) lädt einmal im Jahr seine Gutachter, die der Gesellschaften der Konsensuskonferenz Implantologie und Gutachter-Referenten von Zahnärztekammern zur Gutachterkonferenz Implantologie ein. So gelingt ein bundesweiter Austausch der Sachverständigen zu aktuellen Themen. Die 29. Gutachterkonferenz des BDIZ EDI im Auftrag der Konsensuskonferenz Implantologie findet am Samstag, den 29. Juni 2019 gemeinsam mit der Landeszahnärztekammer Thüringen in Erfurt statt. Thema: Die Begutachtung des Umgangs mit Komplikationen in der implantologischen Behandlung. Es geht darüber hinaus natürlich auch um weitere aktuelle Fragestellungen zu zahnärztlichen Themen.

Der BDIZ EDI bietet im Dorint-Hotel in Erfurt ein breites Spektrum an Wissen und Hintergrundinformationen. Eingangs stellt der Gutachterreferent aus Bayern, Prof. Dr. Dr. Karl Andreas Schlegel,

Quelle: Quintessence News Nachrichten Zahnmedizin Zahntechnik Politik Wirtschaft Menschen

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