BZÄK-BV verschoben – Wahlen auf späterer Präsenzveranstaltung
Vor dem Hintergrund der aktuellen Dynamik des Infektionsgeschehens und der rechtlichen Einschränkungen für die Durchführung von Veranstaltungen hat der Vorstand der Bundeszahnärztekammer einstimmig beschlossen, die Bundesversammlung der BZÄK Anfang November nicht als Präsenzveranstaltung durchzuführen. Das teilte die BZÄK am am 29. Oktober 2020 mit. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes findet die Bundesversammlung nun online und mit reduzierter Tagesordnung am 19. Dezember 2020 statt. Gäste und Medien können auf Anfrage per Livestream die Bundesversammlung verfolgen. „Die Neuwahl des Geschäftsführenden Vorstands soll in einer Wahl-Bundesversammlung als Präsenzveranstaltung stattfinden, sobald die Pandemie es zulässt“, heißt es. (Quelle: BZÄK)
KZBV-VV: Zwei Gutachten zu Z-MVZ vorgelegt
Zur Eröffnung der als Videokonferenz organisierten Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung wurden am 28. Oktober 2020 zwei Gutachten zur Rolle der zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren, insbesondere der von Investoren geführten i-MVZ, vorgestellt. Die KZBV habe diese Gutachten parallel zu dem vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebenen Gutachten zur Evaluierung der Maßnahmen des TSVG zur Beschränkung der i-MVZ bei unabhängigen Experten in Auftrag gegeben, da der vom BMG benannte Gutachter sich im Vorfeld eher investorenfreundlich positioniert habe, so der KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Eßer. Vorgestellt wurde von Hans-Dieter Nolting, IGES-Institut, ein Gutachten zur Entwicklung und Auswirkungen der MZV in der vertragszahnärztlichen Versorgung der Bevölkerung und von Prof. Dr. Helge Sodan, FU Berlin, zu rechtlichen Fragen der i-MVZ-Gründung, zu einem MZV-Register und Möglichkeiten der Steuerung durch die Politik. Beide Gutachten sehen mehr Transparenz als wichtig an, Sodan hält bessere rechtliche Regelungen wie ein MVZ-Register und zur Zulassung von i-MVZ für möglich und von der Politik noch in dieser Legislaturperiode umsetzbar. Gezeigt habe sich auch, so Nolting, dass vor allem in i-MVZ pro Fall in der KCH mehr Leistungen abgerechnet werden und bei ZE mehr Neuversorgungen mit höheren Festzuschüssen und GOZ-Anteilen. Die Gutachten sollen in Kürze auch auf der Internetseite der KZBV eingestellt werden. (Quelle: QN)
Straumann Group wächst im 3. Quartal wieder
Die Straumann Group meldete am 28. Oktober 2020 ein organisches Umsatzwachstum von 8 Prozent für das dritte Quartal, trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie und des hohen Vergleichswerts aus dem Vorjahr (+19 Prozent). Infolge der soliden Ergebnisse im dritten Quartal habe das Minus von 19 Prozent im Halbjahresvergleich im Periodenvergleich für die ersten neun Monate auf 11 Prozent verringert werden können, so die Gruppe. „Dank des Nachholbedarfs bei restaurativen Eingriffen, Implantatoperationen und Behandlungen mit transparenten Alignern im dritten Quartal sowie des Verkaufserfolgs bei digitalen Geräten belief sich der Nettoumsatz für die ersten neun Monate auf 976 Millionen Schweizer Franken“, so die Unternehmensmitteilung.
„Die Zahnarztpraxen haben sich gut auf die neuen Sicherheitsstandards eingestellt und sind in den meisten Märkten geöffnet. Obwohl die Behandlungseffizienz noch nicht wieder auf vorpandemischem Niveau ist, konnten viele Praxen den in den vergangenen Monaten entstandenen Behandlungsrückstau reduzieren“, heißt es. In der Folge seien alle Regionen im dritten Quartal auf den Wachstumspfad zurückgekehrt, mit Ausnahme von Lateinamerika, wo sich die Pandemie später und stärker auswirkte. Der asiatisch-pazifische Raum habe das höchste Quartalswachstum erreicht, gefolgt von Nordamerika und Europa. Der Effekt von Akquisitionen – darunter falle hauptsächlich die Konsolidierung von DrSmile im September 2020 –belief sich auf 60 Basispunkte, während stark negative Währungseinflüsse den in Schweizer Franken ausgewiesenen Umsatz schmälerten. Dieser betrug im 3. Quartal 370 Millionen Schweizer Franken und erreichte damit fast das Niveau des Vorjahreszeitraums.
CEO Guillaume Daniellot kommentierte: „Die entschlossenen Anstrengungen unserer Mitarbeitenden, die Geschäftskontinuität aufrechtzuerhalten und die Nähe zu unseren Kunden zu wahren, um ihnen durch die Krise zu helfen, waren von entscheidender Bedeutung. Zudem konnten wir aufgrund unserer Stärken in den Bereichen digitales Marketing und Fortbildung unseren Share of Voice erhöhen und Kunden hinzugewinnen. Der fortgesetzte Umsatzanstieg seit Juni bietet Grund zu Optimismus, allerdings bleiben wir hinsichtlich der Geschäftsentwicklung in den kommenden Monaten äußerst vorsichtig, da uns die Konjunkturaussichten und die rapide steigenden Infektionsraten Sorgen bereiten.“ Weitere Informationen in den Unternehmensmitteilungen der Straumann Group. (Quelle: Straumann Group)
Erstattung von Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverbot
Das Sozialgericht Nürnberg hat die Erstattungspflicht einer Krankenkasse zugunsten einer zahnärztlichen Praxis (Arbeitgeber) klargestellt (SG Nürnberg, Urteil vom 4. August 2020, Az.: S 7 KR 303/20).
Die angestellte Zahnärztin entband im Jahr 2018 Zwillinge. Gemäß ärztlichem Attest der behandelnden frauenärztlichen Praxis vom 23.04.2019 stillt sie die Kinder. Wegen des Stillens sprach die zahnärztliche Praxis (Arbeitgeber) gegenüber der Mitarbeiterin ein Beschäftigungsverbot aus und beantragte die Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen bei der Krankenkasse.
Diese teilte mit Bescheid mit, dass eine Erstattung der Aufwendungen für die Zeit vom 1.0 Juli 2019 bis 31. Juli 2019 nicht möglich sei, weil die Kinder das erste Lebensjahr vollendet hätten. Seit dem 1. Januar 2018 sei im Mutterschutzgesetz geregelt, dass der Anspruch auf zwölf Monate begrenzt ist. Das Gericht korrigierte die Krankenkasse und stellt klar, dass der Anspruch auf Freistellung während der Stillzeit ein anderer ist, als derjenige wegen Gesundheitsschutzes, sprich Beschäftigungsverboten. Dieser sei nicht begrenzt.
Der zahnärztlichen Praxis stand daher ein Erstattungsanspruch zu. Das Gericht merkte aber an, dass in größeren Praxen, insbesondere Zahnkliniken, die Verpflichtung zur Vermeidung des Beschäftigungsverbots vom Arbeitgeber sorgfältig zu prüfen sei. Steht nämlich ein alternativer Arbeitsplatz zur Verfügung, muss die Beschäftigung hierauf stattfinden. Auch eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes hätte der Arbeitgeber prüfen müssen. (Quelle: Newsletter III/2020, Heller-Kanter Rechtsanwälte, Köln)
Corona-Testverordnung: Pfleger dürfen testen, Zahnmediziner vielleicht?
Die Bundeszahnärztekammer hat zusätzlich zu ihrer fachlichen Bewertung und Empfehlung zur neuen Nationalen Teststrategie und der Einbeziehung des Personals in Zahnarztpraxen in die präventive Testung mit Antigentests auch politisch noch einmal Stellung genommen. Im Fokus steht die Frage, warum Zahnärzte laut ROV diese Tests nicht durchführen dürfen.
In der neuen Coronavirus-Testverordnung (TestV) ist ein Anspruch auf regelmäßige und kostenlose Antigentests im Gesundheitswesen vorgesehen, dieser gilt auch für Zahnarztpraxen. „Eine selbstständige Verwendung von Tests wird Zahnärzten durch den Wortlaut der Verordnung selbst kaum erlaubt. Der pauschale Verweis in der Begründung, dass Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte im Einzelfall und insbesondere das eigene Personal testen dürfen, lässt zu viele Fragen offen. Warum spricht die Verordnung selbst nicht gleich von leistungsberechtigten Vertragsärzten und Vertragszahnärzten? Wann liegt ein Einzelfall vor, der Vertragszahnärzte zur Testung berechtigt? Wie und in welchem Umfang sollen Vertragszahnärzte insoweit erbrachte Leistungen wem gegenüber abrechnen? Vieles wäre in der Praxis leichter, wenn Zahnärztinnen und Zahnärzte im Wortlaut der Verordnung als Leistungsberechtigte anerkannt worden wären“, so die BZÄK in ihrer politischen Bewertung.
Zahnmediziner sind Spezialisten im oralen Raum
Um den Öffentlichen Gesundheitsdienst sowie Testzentren und Arztpraxen zu entlasten, habe die BZÄK in ihrer Stellungnahme zum 3. Bevölkerungsschutzgesetz deshalb erneut vorgeschlagen, dass Zahnmediziner zumindest sich und ihr Praxisteam selbst rechtssicher testen dürfen. Diese Entlastung für die oben genannten Stellen sollte Vakanzen für die Testung von Patienten freihalten. „Zahnmediziner sind auf Grund ihres Studiums Spezialisten im oralen Raum, ein Testabstrich würde dem entsprechen. Wenn sogar geschultes Pflegepersonal in stationären Pflegeeinrichtungen selbst testen darf, wäre dies nur ein konsequenter und logischer Schritt. (Quelle: BZÄK)
Berechnungsempfehlung für tele(zahn)medizinische Leistungen
Die Nachfrage nach telemedizinischen Leistungen ist aktuell beflügelt, so die Bundeszahnärztekammer. Zahnärzte beraten und behandeln ihre Patienten grundsätzlich im persönlichen Kontakt, gegebenenfalls unterstützt durch Kommunikationsmedien. Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien ist berufsrechtlich im Einzelfall erlaubt, wenn dies zahnärztlich vertretbar ist, die erforderliche Sorgfalt insbesondere bei Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt und der Patient auch über die Besonderheiten aufgeklärt wird, heißt es.
Für die Berechnung tele(zahn)medizinischer Leistungen für Privatversicherte oder Beihilfeberechtigte gibt die Bundeszahnärztekammer daher eine Berechnungsempfehlung. (Quelle: Klartext der BZÄK)
Geschäftsbericht der KZBV liegt vor
Wie immer kurz vor der Herbst-Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) – in diesem Jahr online vom 28. bis 30. Oktober 2020 – hat die KZBV ihren Geschäftsbericht für den Zeitraum von Juli 2019 bis Juni 2020 vorgelegt. Der Bericht mit der thematischen Klammer „Wendepunkte" stehe für die tiefgreifende Zäsur, die die Corona-Pandemie für die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung, für den Berufsstand und für die zahnärztliche Selbstverwaltung markiere, heißt es. Der aktuelle Geschäftsbericht der KZBV lege darüber und über alle weiteren relevanten Themen der vertragszahnärztlichen Versorgung und Sicherstellung umfassend Rechenschaft ab. Layout und Optik des Berichts wurden erneut grundlegend überarbeitet, sowie Inhalte erweitert. Die pdf-Datei des aktuellen Geschäftsberichts der KZBV kann auf der Internetseite der KZBV abgerufen oder der Bericht direkt am Bildschirm durchgeblättert werden. Gedruckte Exemplare können bei der KZBV bestellt werden. (Quelle: KZBV)
Gesellschaft für Zahnarztpraxen mit eigenem Praxislabor gegründet
Wie schon im Frühsommer angekündigt, wurde am 9. Oktober 2020 die Deutsche Gesellschaft für Praxislaboratorien (DGPL) gegründet. In ihr sollen sich Zahnarztpraxen zusammenschließen können, die ein eigenes Praxislabor betreiben. Nach Angaben der DGPL haben 32 Prozent der Zahnarztpraxen ein eigenes zahntechnisches Praxislabor. Diese Labore beschäftigten rund 9.600 Mitarbeiter und generieren einen Jahresumsatz von 1,2 Milliarden Euro, heißt es weiter. „Wir wollen ein Sprachrohr für die Belange der Praxislaboratorien und eine Plattform für Fortbildungen in unserem Bereich bieten“, heißt es zu den Zielen der neuen Gesellschaft.
Gründungsvorstände sind Daniel Zweers, Zahnarzt und Zahntechniker aus Nordhorn (Präsident), Vizepräsident ist Dr. Sebastian Leidmann, Zahnarzt in Eichstätt. Dr. Sabrina Wegenast, Zahnärztin und Fachärztin für Oralchirurgie aus Rheine, betreut die Öffentlichkeitsarbeit. Für das Thema Finanzen ist Deborah Sagon, Steuerberaterin aus Ascheberg verantwortlich, als Justiziar ist Dr. Jens Pätzold, Fachanwalt für Medizinrecht, Bad Homburg gewählt. Mehr Informationen auf der Internetseite der neuen Gesellschaft. (Quelle: DGPL)
BÄK-Vorstand: Risikopatienten FFP2-Schutzmasken zur Verfügung stellen
„Auch vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens ist das deutsche Gesundheitswesen nach wie vor gut aufgestellt. Wir müssen allerdings sehr darauf achten, wie sich die Anzahl der schweren Krankheitsverläufe bei Covid-19 entwickelt und jetzt die entsprechenden Schutzkonzepte für Menschen mit einem erhöhten Risiko anpassen. Das gilt insbesondere für die Orte, wo ältere Menschen zusammenleben, also beispielsweise in Seniorenheimen. Alle anderen älteren Menschen sollten im Umgang mit Anderen besondere Vorsicht walten lassen. Für Menschen mit erhöhtem Risiko kann das Tragen einer FFP2-Schutzmaske sehr sinnvoll sein. Wir plädieren deshalb dafür, Risikopatienten FFP2-Masken zur Verfügung zu stellen.“ Das erklären der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, und die BÄK-Vizepräsidentinnen Dr. Ellen Lundershausen und Dr. Heidrun Gitter zum aktuellen Infektionsgeschehen.
Für alle anderen Menschen gelte, dass in allen Situationen, in denen kein ausreichender Abstand gewahrt werden kann, zum Beispiel in geschlossenen Räumen oder im Öffentlichen Nahverkehr, das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes sinnvoll ist. Dieser sei zwar kein sicherer Schutz vor einer eigenen Infektion, hilft aber, durch eine mechanische Reduktion der Aerosol-Verbreitung andere zu schützen, so die gemeinsame Erklärung des BÄK-Vorstands.
Im Übrigen gelte es, die Dinge zu tun, „von denen wir wissen, dass sie helfen:“ Abstand halten, Lüften, Händewaschen und Menschenansammlungen meiden, die sogenannten AHA-C-L-Regeln. „Deshalb werben wir weiter intensiv für die Nutzung der Corona-Warn-App. Diese kann wirksam helfen, das Infektionsgeschehen zu begrenzen und die Gesundheitsämter zu entlasten.“
„Wenn wir langfristig mit dieser Situation vernünftig umgehen wollen, dann müssen wir den Menschen helfen, verantwortliches Handeln in dieser Pandemie zu lernen. Konsequente Aufklärung ist der Schlüssel zum Gelingen“, heißt es abschließend. (Quelle: BÄK)
Führungswechsel bei Amann Girrbach Deutschland
Bei der Amann Girrbach GmbH, Pforzheim findet zum Oktober mit dem Ausscheiden von Jutta Girrbach ein Stabwechsel in der Geschäftsführung statt. Jutta Girrbach verlässt nach 25 Jahren Firmenzugehörigkeit das Unternehmen, in dem sie in dritter Generation zunächst im Familienunternehmen Girrbach Dental gemeinsam mit ihrem Vater Karl Girrbach die Entwicklung maßgeblich vorangetrieben hatte. Im Jahr 2004 erfolgte die Fusion mit der österreichischen Amann Dental, die sie ebenfalls intensiv mitgestaltete und so die Weichen hin zu einem führenden Anbieter in der digitalen Dentaltechnik legte, heißt es.
Michael Göllnitz, langjähriger Vertriebsleiter des Standorts, wird zusammen mit Wolfgang Reim, CEO der Amann Girrbach AG in Koblach, die Geschäftsführung des erfolgreichen Dentalunternehmens übernehmen. „Zusammen mit einem professionellen und engagierten 130-köpfigen Team werden sie das Unternehmen weiter in die digitale Dentalwelt führen.“, so die Unternehmensmeldung. Möglich sei das durch die Innovationen und exzellenten Produkte, die im Headquarter in Österreich entwickelt und produziert werden. Der Standort in Pforzheim umfasst weiterhin den Direktvertrieb, Support- und Trainingsfunktionen sowie Logistik und Verwaltung. (Quelle: Amann Girrbach)
BZK Stuttgart: Vorstand bestätigt
Auf der konstituierenden Vertreterversammlung der Bezirkszahnärztekammer Stuttgart wählten die Delegierten am 7. Oktober 2020 in Stuttgart die neuen Mitglieder des Vorstands für die neue vierjährige Kammerperiode. Der bisherige Vorsitzende des Vorstands, Dr. Eberhard Montigel, Heilbronn, wurde in seinem Amt bestätigt. Als Stellvertreter wählten die Delegierten Dr. Hendrick Putze, Stuttgart. Weitere Vorstandsmitglieder wurden Dr./Med. Univ. Budapest Edith Nadj-Papp, Ditzingen, Dr. Bernd Krämer, Heilbronn und Dr. Gerhard Cube, Stuttgart. (Quelle: IZZ BW)
Ärzte: Nachweispflicht für Fortbildung bis Jahresende verlängert
Die Frist für den Nachweis der 250 Fortbildungspunkte für Ärzte und Psychotherapeuten wird aufgrund der Coronavirus-Pandemie bis zum Jahresende verlängert. Das Bundesministerium für Gesundheit hat einer entsprechenden Anfrage der KBV zugestimmt. Ausgelaufen ist dagegen die Regelung, wonach 200 Punkte für den Nachweis der Fortbildungsverpflichtung ausreichen.
Die Verlängerung der Nachweispflicht zur fachlichen Fortbildung nach Paragraf 95d SGB V bis zum 31. Dezember 2020 gilt auch für Ärzte und Psychotherapeuten, die bereits mit Honorarkürzungen und Auflagen zum Nachholen der Fortbildungen innerhalb von zwei Jahren belegt wurden. Darüber hinaus können Sanktionen, die bereits aufgrund des fehlenden Fortbildungsnachweises verhängt wurden, ausgesetzt werden, so die KBV. (Quelle: KBV)
ApoBank: Erste Frau im Vorstand, Vertriebsressort neu besetzt
Der Aufsichtsrat der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (ApoBank) hat die Vorstandsressorts „Privatkunden“ und „Großkunden und Märkte“ neu besetzt. Vorstand Holger Wessling (52) hat am 1. Oktober 2020 das Ressort Privatkunden übernommen, das er seit Juni dieses Jahres interimistisch verantwortet hat. Sein Schwerpunkt wird auf der strategischen Weiterentwicklung und dem Ausbau des Geschäfts mit den Heilberufsangehörigen liegen.
Jenny Friese (46) kommt neu zur Bank und wurde zum 1. Januar 2021 vom Aufsichtsrat zur Vorständin für das Ressort Großkunden und Märkte bestellt. Bis zur formalen Zustimmung durch die Aufsicht wird sie das Ressort als Bereichsvorständin führen. Perspektivisch wird dieses Ressort auch die Themen Information, Organisation und Technologie umfassen.
Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Vorsitzender des Aufsichtsrats: „Holger Wessling hat seit seinem Eintritt 2016 in die apoBank den Ausbau des Geschäfts mit Unternehmen der Gesundheitswirtschaft maßgeblich vorangetrieben. Jetzt wird er seine umfangreichen Erfahrungen zur Stärkung unserer Kundenorientierung im Privatkundengeschäft einbringen. Wir begrüßen Jenny Friese als erste Vorständin in der Geschichte der apoBank. Mit ihr haben wir eine ausgesprochen erfahrene Bankmanagerin gewinnen können, die neue Akzente für das Geschäft mit Unternehmen und Institutionellen setzen wird. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und wünschen beiden viel Erfolg in ihren neuen Funktionen.“ (Quelle: ApoBank)
Freiburger Zahnärzte wählen ihren Vorstand
Anders als in den Vorjahren fand die konstituierende Vertreterversammlung der Bezirkszahnärztekammer für den Regierungsbezirk Freiburg in diesem Jahr direkt im Anschluss an die letzte Vertreterversammlung der alten Legislatur statt. Beide Sitzungen fanden Ende September 2020 in Rust statt.
Dr. Peter Riedel Waldkirch wurde einstimmig zum Vorsitzenden des Vorstands gewählt. Sein Stellvertreter ist Dr. Georg Bach Freiburg. Mitglieder des Vorstands der Bezirkszahnärztekammer Freiburg wurden Dr. Norbert Struß, Dr. Helen Schultz und Prof. Dr. Elmar Hellwig, alle drei Freiburg. (Quelle: IZZ BW)
KZBV: Zahnärztliche Versorgung in Krisen sicherstellen
Nach dem gemeinsamen Forderungspapier von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) von Anfang Oktober 2020 hat die KZBV zentrale politische Handlungsbedarfe identifiziert und in dem jetzt veröffentlichten Papier „Corona-Pandemie: Lehren und Handlungsbedarfe aus der Perspektive der vertragszahnärztlichen Versorgung“ aufgezeigt. Wichtige Eckpunkte sind – auch vor dem Hintergrund der bedenklichen Entwicklung der Infektionszahlen mit Sars-CoV-2 – die Etablierung eines echten finanziellen Schutzschirms auch für Zahnarztpraxen, die Aufnahme der Praxismitarbeiter in die Teststrategien im Gesundheitswesen, die Berücksichtigung des pandemiebedingt erhöhten Hygieneaufwands im Bema und die sichergestellte Beschaffung und Bevorratung persönlicher Schutzausrüstung für die Praxen.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Als wichtiger Bestandteil der ambulanten medizinischen Versorgung hat das zahnärztliche Versorgungssystem im bisherigen Verlauf der Pandemie seine Verlässlichkeit und Belastbarkeit unter Beweis gestellt. Die gewonnenen Erkenntnisse haben wir in ein Papier für die Bewältigung der aktuellen aber auch künftiger Krisensituationen eingebracht. Unser Ziel ist es, die Krisenreaktionsfähigkeit des vertragszahnärztlichen Versorgungssystems zu stärken und weiterzuentwickeln. Damit leisten wir unseren Beitrag zu einer nationalen Krisenbewältigungsstrategie.“ (Quelle: KZBV)
Save the Date: „Dentology“ geht vom 29. bis 30. Januar 2021 live
Am 29. und 30. Januar 2021 gibt „Dentology“, veranstaltet von Henry Schein, sein Debüt. Diese innovative virtuelle Veranstaltung soll international renommierte Experten in einer digitalen Ausstellung zusammenbringen und Zahnmedizinern die Möglichkeit bieten, eine ganze Reihe branchenführender digitaler Technologielösungen kennenzulernen, mit deren Hilfe sie ihre Prozesse automatisieren, die Patientenversorgung verbessern und ihre Umsätze steigern können. Hauptreferenten sind Christian Coachman (Brasilien) und Simon Chard (GB), dazu kommen Live-Präsentationen von internationalen Experten wie Christian Moussally (Frankreich), Stefano Negrini (Italien), Guillermo Pradíes (Spanien), Wouter Reybrouck (Belgien) und Ole Schmitt (Deutschland).
Zudem sollen sich Teilnehmer aus der ganzen Welt virtuell mit den Referenten und dem Digital Specialist Team von Henry Schein austauschen können. „Diese Experten stehen in Echtzeit zur Verfügung, um zu besprechen, wie das erworbene Wissen in einer Zahnarztpraxis umgesetzt werden kann und welche digitalen Lösungen die zukünftigen Ziele der Zahnärzte am besten unterstützen“, so das weltweit tätige Dentalhandelsunternehmen. Diese neu konzipierte virtuelle Veranstaltung richtet sich sowohl an Neueinsteiger als auch an fortgeschrittene Anwender der digitalen Zahnmedizin. Mehr Informationen folgen in Kürze unter www.dentology.world. (Quelle: Henry Schein)
AvP-Insolvenz: Kassen und Apothekerverband schützen Apotheken vor finanziellen Engpässen
Nach der Insolvenz des Apothekenrechenzentrums AvP werden fünf Ersatzkassen die betroffenen Apotheken schnell und unbürokratisch vor finanziellen Schwierigkeiten schützen. Dazu haben Barmer, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse (KKH), Handelskrankenkasse (hkk) und Hanseatische Krankenkasse (HEK) mit dem Deutschen Apotheker Verband (DAV) eine Vereinbarung abgeschlossen. Sie beinhaltet eine Abschlagszahlung für den September dieses Jahres an die neuen Dienstleister der Apotheken. Außerdem können vormalige Kunden der AvP Leistungen aus den Monaten August und September noch bis zum 31. Dezember 2020 abrechnen, ohne Rechnungskürzungen befürchten zu müssen. Unabhängig von der Vereinbarung werden die genannten Kassen Rechnungsbeanstandungen (sogenannte Retaxationen) frühestens ab Anfang des Jahres 2021 mit den von der AvP-Insolvenz betroffenen Apotheken verrechnen.
Rund 3.000 Apotheken in Deutschland betroffen
Mit den vereinbarten Maßnahmen wollen die fünf Ersatzkassen und der DAV die Apotheken, die nach der Insolvenz ihres bisherigen Abrechnungszentrums finanzielle Engpässe befürchten müssen, unbürokratisch unterstützen. Die AvP hatte Mitte September Insolvenz angemeldet. Der Dienstleiter wickelte die Abrechnungen von etwa jeder sechsten Apotheke in Deutschland mit den Krankenkassen ab. Dafür reichte er die Rezepte gebündelt bei den Kassen ein und leitete die Zahlungen anschließend an die Apotheken weiter. Rund 3.000 Apotheken müssen nach der Insolvenz mit finanziellen Verlusten rechnen. Die fünf Ersatzkassen versichern insgesamt rund 17,4 Millionen Menschen in Deutschland. (Quelle: Barmer)
Dr. Gerd Körner gewinnt 3. Bego Clinical Case Award
Der Bego Clinical Case Award zeichnet implantologische Fälle aus, die unter Verwendung von Bego Implant Systems Produkten versorgt wurden. Die Fälle stammen aus den Fachgebieten der Implantatchirurgie, navigierten Chirurgie, Weichgeweberegeneration, prothetischen Rehabilitation oder einer Kombination dieser Themen. Dr. Gerd Körner überzeugte mit dem Fall einer ästhetischen perio-restaurativen Versorgung durch kombinierte Rekonstruktion und Sofortimplantation.
„Mit diesem Wettbewerb bieten wir den Anwendern unserer Produkte weltweit die Möglichkeit ihre schönsten Fälle vor einem Fachpublikum zu präsentieren und vielleicht auch einen der tollen Preise zu gewinnen. Wir freuen uns jedes Mal über die rege Teilnahme und darüber, Fälle aus aller Welt zu sehen zu bekommen und diese zu publizieren“, sagt Walter Esinger, Geschäftsführer bei Bego Implant Systems. (Quelle: Bego Implant Systems)
FVDZ-Landesverbände rügen den Bundesvorstand
Die Landesverbände Nordrhein, Westfalen-Lippe und Hessen des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ) haben dem Bundesvorstand des Verbands wegen der gewählten Form der diesjährigen Hauptversammlung eine Rüge erteilt. Ein entsprechendes Schreiben wurde dem Bundesvorstand per Einschreiben zugestellt. Bereits im Vorfeld der „Hauptversammlung in geänderter Form“, die mit der öffentlichen Sitzung des Erweiterten Bundesvorstands Anfang September begonnen hat, gab es vonseiten dieser Landesverbände Anträge, die HV nicht in dieser Form durchzuführen. Gründe waren unter anderem die stark beschnittenen Rechte der Delegierten, die zwar per Videokonferenz an der Sitzung teilnehmen konnten, aber kein Rederecht hatten, sondern nur mit ihren Landesvorständen im Chat kommunizieren konnten. Zudem wurde die Behandlung des Haushalts, der ein höheres Defizit als erwartet aufweist, in dieser Form kritisiert. Die drei Landesverbände hätten eine unabhängige rechtliche Prüfung des Formats durchführen lassen, heißt es. (Quelle: Quintessence News)
AERA nimmt am Virtual Dental Summit 2020 teil
Die Corona-Pandemie hat die Welt nach wie vor fest im Griff. Und so bleiben die Möglichkeiten für Fachmessen und -kongresse auch in diesem Herbst sehr wahrscheinlich aus. Nicht zuletzt aus diesem Grund verlagern sich Veranstaltungen mittlerweile immer häufiger in die virtuelle Welt. Als erste virtuelle Dentalmesse aus Deutschland bietet der Virtual Dental Summit 2020 am 7. November 2020 für die Branche eine attraktive Alternative, sich dem Fachpublikum zu präsentieren.
Zu den ersten Teilnehmern gehört auch der Plattformbetreiber AERA, der die Onlineveranstaltung als einer der „First Mover“ proaktiv unterstützt. „Messen waren für uns immer ein besonderes Highlight im Jahr, da wir hier den persönlichen Kontakt zu Kunden und Kooperationspartnern intensivieren konnten“, so Steffen Schütz, Vertriebsleiter bei Aera. „Umso gespannter sind wir, wie sich das im virtuellen Format abbilden lässt, und freuen uns, Kunden und Interessenten an unserem Online-Messestand begrüßen zu können.“ Der Virtual Dental Summit 2020 findet am 7. November statt. Die Teilnahme ist kostenfrei unter www.vds2020.de möglich. (Quelle: Aera)
„Zahnersatz in neuer Dimension“ – Dentalnow präsentiert sich im Film
Welche Wünsche haben Zahnarztpraxen in Deutschland an das Dentallabor der Zukunft? Andreas Berger und Emilian Bogdan, die Gründer von Dentalnow, geben im neuen Markenfilm Antworten auf diese für Zahnärzte und ihre Praxisteams wichtige Fragestellung. Der Film ist seit 7. Oktober 2020 auf der Homepage des Unternehmens und in den sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook und YouTube zu sehen.
Im August 2019 gegründet, habe sich der Zahnersatzanbieter Dentalnow zu einer festen Größe im Dentalmarkt entwickelt, heißt es. Die Filmstory zeige persönliche Statements des Dentalnow-Teams und seiner Kunden und das Alleinstellungsmerkmal des Dentallabors: perfekt abgestimmte Produktionsprozesse, wie ein Schweizer Uhrwerk. Filmproduzent Lars Kroupa von WHITE & WHITE: „In der zweitägigen Filmproduktion war es ein spannender Prozess, den hohen Aufwand und die enorme Detailgenauigkeit mit Spezialoptiken einzufangen. Das beste Ergebnis ist ein Film, der emotional berührt und eine langfristige Markenbindung herstellt.“
Eine im Frühjahr dieses Jahres durchgeführte Marktforschung bei Zahnarztpraxen in Deutschland zeigt homogene Rückmeldungen: Dentalnow stehe für ein optimales Preis-Leistungsverhältnis für in Deutschland gefertigten Zahnersatz, schnelle Fertigungszeiten von drei Tagen und einen durchdachten 360-Grad-Kundenservice. Die Wünsche der Zahnarztpraxen und ihrer Patienten haben auch für den Verkaufs- und Marketingspezialisten Emilian Bogdan oberste Priorität: „Unser Ziel ist es, immer mehr Zahnarztpraxen die Möglichkeit zu geben, ihren Patienten bezahlbaren Zahnersatz in perfekter Qualität und mit einem hervorragenden Service anzubieten.“
Andreas Berger, als Leiter des Dentallabors mit allen Materialen und internen Arbeitsprozessen bestens vertraut: „Mit dem Film möchten wir erstmals einen Blick auf die perfekt abgestimmten Prozesse ermöglichen und den hohen Anspruch an jede einzelne Arbeit verdeutlichen. Jede Arbeit, die unser Labor verlässt, wird mehrfach geprüft. Dentalnow bedeutet dabei immer 100 Prozent Made in Germany.“ (Quelle: Dentalnow)
Bundesverband Dentalhandel mit neuem Internetauftritt
Der BVD Bundesverband Dentalhandel e. V. präsentiert sich mit einem vollständig neuen Internetauftritt. Ab sofort biete bvdental.de alle Informationen über die Interessenvertretung des deutschen Dentalfachhandels, zu der neben Fachhändlern auch handelstreue Hersteller und Versandhandelsunternehmen zählen, heißt es in der Verbandsmeldung.
Das Angebot des neuen Serviceportals umfasst unter anderem neben branchenrelevanten Inhalten und Veranstaltungshinweisen auch Bildungsangebote und einen internen Bereich für BVD-Mitglieder. „Ein ansprechendes, modernes Design, eine klare Struktur und eine intuitive Navigation führen die Besucher auch auf mobilen Endgeräten rasch zu dem, was sie suchen. Egal in welchem Bereich der Nutzer gerade ist, ganz oben auf der Seite finden sich die Schnellzugriffe: für die Zahnärzteschaft eine bundesweite Fachhändlersuche, für die angemeldeten Azubis der Login für das E-Learning, für die Mitglieder der interne Bereich“, so der BVD.
„Mit bvdental.de haben wir eine informative, moderne Service- und Kommunikationsplattform für den Dentalfachhandel und die Öffentlichkeit umgesetzt“, erklärt BVD-Präsident Lutz Müller. „Die neue Website bündelt nicht nur alle Informationen und Angebote des BVD, sondern bietet seinen Mitgliedern auch konkrete Mehrwerte wie einfach zu nutzende E-Learning-Programme und hilfreiche Downloads wie den Artikelpass. Brancheninteressierte sowie Vertreter aus Medien, Institutionen und Politik finden auf bvdental.de nützliche Informationen rund um den deutschen Dentalhandel.“ (Quelle: BVD)
Dentaler Berufsbildungsgipfel diskutiert über digitalen Wandel und Ausbildung in der Zahntechnik
Digitaler Wandel ist für die Zahntechnik als Handwerk nichts Neues. Die Corona-Pandemie und die damit beschleunigte Digitalisierung weiter Gesellschaftsbereiche, nicht zuletzt in der Bildung, stellt die Frage aber neu auch für die Ausbildung: Auf welche Strukturen trifft dieser digitale Wandel in der Aus- und Fortbildung im Zahntechnikerhandwerk? Was kann und sollte sich ändern? Diese und weitere damit verbundene Fragen diskutierte der 2. Dentale Berufsbildungsgipfel des VDZI am 2. Oktober 2020 – corona-bedingt in einer Hybridveranstaltung mit Live-Panel in Berlin und virtueller Teilnahmemöglichkeit. Im Fokus standen die Möglichkeiten und Grenzen, neue auch digitale Wege in der dualen Berufsausbildung zu gehen, und die Herausforderungen in der Meisterausbildung. Beklagt wurde erneut, dass immer mehr junge Zahntechnikerinnen und Zahntechniker sich direkt nach der Ausbildung für die Meisterschule anmelden und es so bei vielen an der nötigen praktischen Erfahrung für den handwerklichen Teil fehlt. Den ausführlichen Bericht lesen Sie hier. (Quelle: QN)
Junge Ärzte und Pfleger: Manifest für bessere Zusammenarbeit
Der Ausschuss der Assistenzärzte im Hartmannbund und die Junge Pflege im Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) haben gemeinsam ein Manifest für gute Zusammenarbeit im Krankenhaus erarbeitet. Die zehn Grundregeln dieses Papiers sollen die Eckpfeiler für einen besseren, angenehmeren und professionelleren Umgang miteinander – auch im Sinne der Patientinnen und Patienten – bilden. Theodor Uden und Dr. Dr. Galina Fischer, Sprecher des Ausschusses der Assistenzärzte, begründen die Motivation für die Veröffentlichung so: „Im Krankenhausalltag stehen alle Berufsgruppen unter großem Zeitdruck. Die Versorgung der Patienten steht dabei immer im Mittelpunkt. Deshalb ist es wichtig, dass sich alle Beteiligten wieder darauf besinnen, nicht aneinander vorbei, sondern miteinander zu arbeiten.“
Das Manifest soll ein Anreiz dafür sein, über alle Berufsgruppen hinweg einen Dialog über gute Zusammenarbeit anzuregen. Anna Schmidt, Mitglied der Lenkungsgruppe der Jungen Pflege im DBfK ergänzt: „Gute Patientenversorgung und gute Stationsarbeit können nur im Team gelingen. Ein wertschätzender Umgang miteinander, der die unterschiedlichen Aufgaben, Rollen und Kompetenzen respektiert und in gemeinsamer Versorgung zusammenführt, ist dafür die Grundlage.“ (Quelle: Hartmannbund)
Hygieneaufwand: Zahnarztpraxen nicht im Regen stehen lassen
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Berlin fordert die gesetzlichen Krankenkassen abermals auf, sich an den steigenden Hygienekosten in den Praxen zu beteiligen, und beruft sich auf aktuelle Stellungnahmen zum Corona-Risikomanagement in der Zahnarztpraxis. Diese empfehlen unter anderem, vor der Behandlung Mundspülungen anzuwenden, um das Infektionsrisiko für das Praxisteam zu reduzieren – so zum Beispiel die S1-Leitlinie „Umgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosol-übertragbaren Erregern“ der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK).
Dr. Jörg Meyer, Vorsitzender des Vorstandes der KZV Berlin: „Bisherige Verhandlungen hierzu sind leider fehlgeschlagen. Die Krankenkassen lehnten eine Vergütung ab, weil sie befürchteten, diese Abrechnungsmöglichkeit würde zu Leistungsanreizen führen. Für mich ist dies nur als klare Positionierung der Krankenkassen interpretierbar: Sie möchten der Zahnärzteschaft eine grundsätzliche Überversorgung unterstellen. In Zahnarztpraxen herrschen strengste Hygienevorschriften, deren Einhaltung die Gesundheitsbehörden regelmäßig kontrollieren. Es gibt kaum einen anderen Berufsstand, der bereits vor der Corona-Krise routinemäßig Flächen- und Händedesinfektion einsetzte und bei dem Handschuhe, Visier und Mund-Nasen-Schutz ganz selbstverständlich zur Standardausrüstung gehören. Diese hohen Hygiene- und Infektionsschutzstandards sind nach Ausbruch der Pandemie nochmals verstärkt worden. Die Kosten hierfür dürfen aber nicht allein den Zahnarztpraxen aufgebürdet werden. Die Krankenkassen haben eine Pflicht, daran mitzuwirken, das Infektionsrisiko in den Praxen gering zu halten – erst recht mit Blick auf steigende Infektionszahlen.“ (Quelle: KZV Berlin)
FVDZ Bayern: Hygienepauschale zum 1,0-fachen Satz ist inakzeptabel
Am 30. September 2020 haben Bundeszahnärztekammer und PKV-Verband mitgeteilt, dass die Hygienepauschale ab 1. Oktober bis 31. Dezember 2020 verlängert wird. Allerdings gilt nur noch der Einfachsatz in Höhe von 6,19 Euro. Der FVDZ Bayern lehnt die reduzierte Pauschale als indiskutabel ab.
Die Verlängerung und der einfache Satz seien Brosamen vom Tisch der Versicherer, die bei weitem nicht die gestiegenen Preise für die Hygieneartikel und Desinfektionsmittel in den Praxen decken, so der FVDZ Bayern. Man rate den Zahnarztpraxen in Bayern daher, den Mehraufwand und die gestiegenen Kosten bei der Honorarberechnung einzukalkulieren. Als alternative Möglichkeiten bleiben die Berücksichtigung über den Steigerungssatz nach § 5 GOZ und die Berücksichtigung über den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Patienten nach § 2 GOZ. Der Landesvorsitzende Dr. Reiner Zajitschek erklärte: „Es ist immer noch die freie Entscheidung der Kolleginnen und Kollegen in den Praxen, welche Möglichkeit sie nutzen. Da muss die betriebswirtschaftliche Komponente unbedingt berücksichtigt werden.“
Auch der Bundesvorsitzende des FVDZ, ZA Harald Schrader, sieht die reduzierte Pauschale kritisch. Auch wenn man sich eines Besseren besonnen habe, sei die Absenkung nicht gerechtfertigt. Zudem sei dieses Agreement zur Abweichung von den Vorschriften des Zahnheilkundegesetzes nicht rechtssicher. Allerdings sei damit die Notwendigkeit eines Kostenausgleichs für die unabwendbaren Maßnahmen grundsätzlich anerkannt worden, und zwar mindestens so lange, wie der Bundestag die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht aufgehoben habe.
„Alle Praxen müssen ihren Mehraufwand betriebswirtschaftlich kalkulieren und geltend machen. Und zwar entweder durch Anhebung des Steigerungsfaktors wegen besonderer Umstände der Leistungserbringung oder durch den Abschluss einer abweichenden Honorarvereinbarung“, führt Schrader aus. Der Königsweg sei die individuelle Kalkulation von Kosten und Aufwand in der konkreten Praxissituation. (Quellen: FVDZ Bayern/FVDZ)
FVDZ I: Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe lehnen Forderungspapier ab
Die Landesverbände Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ) lehnen das vom Bundesvorstand des Verbands im September vorgelegte Fünf-Punkte-Forderungspapier ab. Die Mitglieder des Landesvorstandes Nordrhein haben sich am 28. September 2020 auf ihrer Sitzung in Pulheim einstimmig von den Inhalten des Forderungspapiers des Bundesvorstands unter dem Titel „Fünf gute Gründe für eine freiheitliche Zahnheilkunde“ distanziert, wie ADP-Medien berichtet und der Landesvorsitzende Dr. Thorsten Flägel bestätigt. Ein entsprechender Antrag aus Nordrhein und aus Westfalen-Lippe sei den Delegierten zur diesjährigen „Hauptversammlung in geänderter Form“ auch bereits fristgerecht zur Abstimmung im Umlaufverfahren zugeleitet worden.
Aus Sicht des FVDZ-Landesvorstandes Nordrhein wird in den Äußerungen und Forderungen die Zusammenarbeit mit den Körperschaften (KZBV, KZVen und Landeszahnärztekammern) grundsätzlich und öffentlich in Frage gestellt, was erheblichen Schaden zur Folge haben könnte. Gerade in Zeiten, wo die Systemrelevanz der Zahnheilkunde seitens der Politik in Frage gestellt werde, sei die Zusammenarbeit des FVDZ mit den Körperschaften unabdingbar. Jedes Infragestellender bis dato erfolgreichen Kooperation zwischen FVDZ und Körperschaften schwäche den Berufsstand nach innen und außen, warnen die Landesverbände Nordrhein und Westfalen Lippe in ihrem gemeinsamen Statement. (Quelle: ADP-Medien)
FVDZ II: Bundesvorstand will noch über Beschlüsse beraten
Am Freitag, 9. Oktober 2020, endet die Rücksendefrist für die Anträge, die die Delegierten der Hauptversammlung des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ) in diesem Jahr in einem Umlaufverfahren abstimmen sollen. Ursprünglich war vorgesehen, dass nach der Auszählung am 9. Oktober in der Geschäftsstelle des Verbands in Bonn eine Online-Pressekonferenz mit dem Bundesvorsitzenden ZA Harald Schrader stattfinden sollte. Jetzt wurde angekündigt, dass der Bundesvorstand in der Woche nach der Auszählung zunächst über die Beschlüsse beraten werde und die Pressekonferenz daher erst eine Woche später, am 16. Oktober 2020, stattfinden soll.
Da in diesem Jahr keine Präsenz-Hauptversammlung verlässlich möglich war, hatte der Bundesvorstand eine Kombination aus Erweiterter Bundesvorstandssitzung mit den Landesvorsitzenden als Präsenzveranstaltung in Bonn und Übertragung per Videokonferenz für die Delegierten und Gäste sowie eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren vorgesehen. Diese Sitzung fand Anfang September 2020 statt, danach hatten die Delegierten bis zum 18. September Zeit, Änderungsanträge und eigene Anträge einzubringen, bevor die Abstimmungsfrist begann. Kritisch sind neben den politischen Anträgen und Beschlüssen der Sitzung auch die Probleme im Haushalt des Verbands. (Quelle: Mitteilung des FVDZ/QN)
Umfrage zu seltenen Erkrankungen
Nach Schätzungen des Bundesministeriums für Gesundheit sind in Deutschland 4 Millionen Patienten von seltenen Erkrankungen betroffen. Bis zur Diagnosestellung vergehen oft Jahre und nicht selten erleben die Patienten einen Ärztemarathon. Etwa 15 Prozent der bisher bekannten seltenen Erkrankungen zeigen Manifestationen im Zahn-, Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich (mehr dazu auf Quintessence News). Somit können Zahnärzte zu einer frühzeitigen Diagnosestellung beitragen. Die Bundeszahnärztekammer bittet alle Zahnärztinnen und Zahnärzte um rege Teilnahme an der Umfrage zum Informationsstand über seltene Erkrankungen und ihre orofazialen Manifestationen. Die Umfrage wird vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. März 2021 vom Department für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Universität Witten/Herdecke online durchgeführt:
Umfrageformular für niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte
Umfrageformular für in ZMK-Zentren tätige Zahnärztinnen und Zahnärzte
Ziel ist es unter anderem, durch den Aufbau standardisierter Datenbanken die Kollegenschaft bei diesem Thema zu unterstützen. Die Beantwortung der Fragen dauert maximal 15 Minuten. (Quelle: BZÄK)
Bundesweite Antikörper-Studie „Leben in Deutschland – Corona-Monitoring“
Wie viele Menschen haben bereits eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durchgemacht? Wie hoch ist die Dunkelziffer, also die Zahl der unentdeckt gebliebenen Infektionen? Welche Menschen sind häufiger von einer Infektion betroffen? Das Sozio- oekonomische Panel (SOEP) am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und das Robert Koch-Institut (RKI) untersuchen diese Fragen im Rahmen der bundesweiten Studie „Leben in Deutschland – Corona-Monitoring“. Die Studie, für die 34.000 Erwachsene zur Teilnahme aufgefordert wurden, startet Anfang Oktober und wird bis voraussichtlich Ende Dezember 2020 Proben und Forschungsdaten erheben. Damit werden erstmals aussagekräftige Ergebnisse zum Antikörperstatus für ganz Deutschland vorliegen.
„Die Studie wird unser Bild zum bisherigen SARS-CoV-2-Geschehen in Deutschland weiter vervollständigen“, so Prof. Dr. Lothar H. Wieler, Präsident des RKI. „Als nationales Public-Health-Institut haben wir die Gesundheitsrisiken aller Bevölkerungsgruppen im Blick. Die gemeinsame Studie mit dem Sozio-oekonomischen Panel am DIW Berlin erweitert unseren Blick und ermöglicht uns beispielsweise eine Einschätzung, wie soziale Lage und Lebensbedingungen der Menschen und das SARS-CoV-2-Infektionsrisiko zusammenhängen.“
Prof. Dr. Stefan Liebig, Leiter des SOEP am DIW Berlin: „Die durch die Studie gewonnenen Informationen lassen sich mit den regulären Befragungsdaten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) verknüpfen. Da die TeilnehmerInnen des Corona- Monitoring auch in den kommenden Jahren Teil der SOEP-Befragung sein werden, können die Forschenden auch die langfristigen Folgen der Corona-Infektionen in Deutschland beobachten.“
Die Teilnahme an der Studie „Leben in Deutschland – Corona-Monitoring“ ist freiwillig. Aus wissenschaftlichen Gründen können jedoch ausschließlich Personen mitwirken, die persönlich zur Studie eingeladen werden. Weitere Informationen: www.rki.de/lid-studie. (Quelle: RKI)
„Das ist keine Digitalisierung, die wir wollen“ – KBV und KVen verabschieden Resolution
Bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen fordern die Vorstände der KBV und der Kassenärztlichen Vereinigungen ein rigoroses Umdenken. In einer Resolution prangern sie die ständigen Pannen in der Telematikinfrastruktur an und nehmen den Staat bei der Finanzierung in die Pflicht. Analog zur Bundesautobahn sei der Betrieb der Dateninfrastruktur Aufgabe des Staates und nicht dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung zuzurechnen, stellen die Vorstände in der kürzlich verabschiedeten Resolution klar. Der Staat habe den Ärzten und Psychotherapeuten die technischen Komponenten beziehungsweise Softwarelösungen für die Telematikinfrastruktur kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Daher müssten den Niedergelassenen die Aufwände für die Digitalisierung erstattet werden.
Deutliche Worte findet auch der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister: Das, was derzeit an Digitalisierung laufe, sei in den Praxen ohne erkennbaren Mehrwert, kritisierte er heute in einem Video-Interview und fügte hinzu: „Das ist der Punkt, wo wir jetzt deutlich sagen müssen: So geht das nicht. Das ist keine Digitalisierung, wie wir sie wollen.“ Als Beispiel nannte er das eRezept. Es sei kein Fortschritt, wenn jetzt anstatt eines rosa Rezeptformulars ein Zettel mit einem Barcode ausgedruckt werde.
Kritisiert wird auch der fehlende Markt und Wettbewerb auf der Seite der Anbieter von Hard- und Software. Ärzte und Kliniken hätten keine echte Auswahl, die Preise würden von wenigen Anbietern kontrolliert und diktiert. Für die Praxen bedeute dies, dass sie „mehr oder weniger ihren PVS-Herstellern ausgeliefert“ seien, so der stellvertretende KBV-Vorsitzende Dr. Thomas Kriedel. In der Resolution wird angekündigt, alle Maßnahmen zu ergreifen, um einen effektiveren Wettbewerb zu erreichen. Die Ärzte sollten die Möglichkeit erhalten, selbst Lösungen mitzuentwickeln. (Quelle: KBV)
KZBV aktualisiert Informationen zu Zahnersatz, HKP, Bonusheft & Co
Die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen bei einer Versorgung mit Zahnersatz sind zum heutigen 1. Oktober erhöht worden. Die Regelung ist eine Folge des Terminservice- und Versorgungsgesetzes und gilt für gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten. „Millionen von Patienten werden damit finanziell entlastet, zugleich wird die Versorgung mit Zahnersatz in vertragszahnärztlichen Praxen erleichtert“, so die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).
Sie hat vor dem Hintergrund dieses Stichtages sämtliche Patienteninformationen zu Themen wie Heil- und Kostenplan (HKP), Festzuschüsse, Versorgung mit Zahnersatz sowie zahnärztliches Bonusheft entsprechend aktualisiert. Dazu zählen insbesondere die KZBV-Website www.informationen-zum-zahnersatz.de mit einer Musterrechnung für eine mögliche Versorgung, die Broschüre „Der Heil- und Kostenplan für die Versorgung mit Zahnersatz“, die Patientenformation „Das Bonusheft – spart bares Geld beim Zahnersatz“, eine Abrechnungshilfe für Praxen sowie diverse weitere Erläuterungen auf der Website der KZBV. Einige dieser Informationen werden wahlweise in türkischer oder russischer Sprache angeboten. (Quelle: KZBV)
G-BA weitet Sicherstellungszuschläge auf Krankenhäuser mit Kinderabteilungen aus
Künftig gehören auch Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin zum Basisangebot, das Krankenhäuser in strukturschwachen Regionen für eine optimale Versorgung vorhalten sollen. Darauf hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 1. Oktober 2020 verständigt und den Umfang der sogenannten Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung erweitert. Mit Sicherstellungszuschlägen werden jene Krankenhäuser im ländlichen Raum zusätzlich finanziell durch die Krankenkassen unterstützt, die aufgrund einer geringen Auslastung nicht kostendeckend arbeiten, für die regionale Versorgung der Bevölkerung aber notwendig sind. Um die Zuschläge mit den Krankenkassen zu vereinbaren, müssen die Krankenhäuser ein Defizit nachweisen und bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Bisher hatte der G-BA als basisversorgungsrelevante Leistungen eines Krankenhauses im Sinne der Sicherstellungszuschläge bereits die Fachabteilung für Innere Medizin, eine chirurgische Fachabteilung und/oder eine Geburtshilfe oder Gynäkologie als Voraussetzung definiert. Neu hinzu kommt nun die Kinder- und Jugendmedizin. Mehr Informationen auf der Website des G-BA. (Quelle: G-BA)
35.500 Zahnarztpraxen zum ZäPP eingeladen
Im Jahr 2020 wurden deutschlandweit erneut mehr als 35.500 Zahnarztpraxen um ihre Teilnahme am Zahnärzte-Praxis-Panel gebeten. Das ZäPP ist eine etablierte Erhebung zur vertragszahnärztlichen Kosten- und Versorgungsstruktur. Ziel ist eine aussagekräftige und belastbare Datengrundlage über die wirtschaftliche Entwicklung und Versorgungsstrukturen der Praxen, die höchsten wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. Einen entsprechenden Fragebogen erhalten Zahnarztpraxen per Post. An der aktuellen Erhebung können sich auch Zahnärzte beteiligen, die im Vorjahr noch nicht mitgemacht haben. „Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer zählt!“, so die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. (Quelle: KZBV)
PKV startet Sonder-Öffnungsaktion für Beamte
Die Private Krankenversicherung bietet allen gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten mit Vorerkrankungen oder Behinderungen zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. März 2021 einen erleichterten Zugang an.
Die erleichterten Bedingungen bedeuten laut Information des PKV-Verbands für den genannten Personenkreis: Niemand wird aufgrund von Vorerkrankungen oder einer Behinderung abgelehnt. Es gibt keine Leistungsausschlüsse. Ein eventuell notwendiger individueller Risikozuschlag wird auf 30 Prozent des Beitrags begrenzt. Auch Angehörige können das Angebot in Anspruch nehmen. Sie profitierten ebenfalls von den erleichterten Bedingungen, sofern sie gemeinsam mit der Beamtin oder dem Beamten in die PKV wechseln, einen Anspruch auf Beihilfe haben und nicht versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind, so der PKV-Verband
Mit der Sonder-Öffnungsaktion erhielten Beamtinnen und Beamte, „die es bisher versäumt haben, sich privat zu versichern, nun noch einmal die Möglichkeit dazu“. „Wir setzen damit ein Signal, dass Beamtinnen und Beamte und PKV zusammengehören“, sagte PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. „Mit gutem Grund ist das eine millionenfach bewährte Kombination.“
Die Sonder-Öffnungsaktion läuft parallel zur regulären PKV-Öffnungsaktion für Beamtenanfänger. Diese können sich ebenfalls zu den vereinfachten Bedingungen privat versichern. Voraussetzung ist lediglich, dass sie einen entsprechenden Antrag innerhalb des ersten halben Jahres nach ihrer Verbeamtung stellen. Diese Regelung gilt bereits für Beamte auf Widerruf und besteht unabhängig von der Sonderöffnungsaktion fort. Weitere Informationen: www.beamte-in-der-pkv.de/oeffnung. (Quelle: PKV-Verband)
Pionier der Traumatologie: Dr. Jens Ove Andreasen ist tot
Einer der Pioniere der zahnärztlichen Trauma-Therapie, der dänische Zahnarzt und Wissenschaftler Dr. Jens Ove Andreasen, ist am 26. September 2020 im Alter von 85 Jahren gestorben. Seit 1963 war er in diesem Bereich tätig. Sein Lebenswerk ist der Dental Trauma Guide, ein Projekt der Universität Copenhagen. In seinem letzten Brief an Mitarbeiter, Kollegen und Freunde weltweit bittet er, die Forschung in der dentalen Traumatologie und den Guide fortzuführen und zu unterstützen. (Ein Nachruf folgt). (Quelle: Dental Trauma Guide)
Jeder zweite Risikopatient plant keine Grippeimpfung
Die Grippeschutzimpfung wird vor allem für Risikogruppen empfohlen. Dazu gehören Menschen über sechzig, chronisch Kranke, Mitarbeitende von medizinischen Einrichtungen und jeder, der beruflich Kontakt zu vielen Personen hat. 45 Prozent der Angehörigen dieser Risikogruppen planen aber keine Grippeschutzimpfung. Das ist das Ergebnis einer bundesweit repräsentativen Umfrage, die im Auftrag der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände im August 2020 von Forsa unter 1.002 Erwachsenen durchgeführt wurde.
„Es ist erschreckend ist, dass fast jeder Zweite, der zu einer Risikogruppe gehört, auf die Grippeimpfung verzichten will“, sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands. „Dabei ist die Impfung sicher und gut verträglich. Wer geimpft ist, schützt nicht nur sich, sondern auch andere vor Ansteckung. Das sollte Ansporn genug sein.“ Um eine Herdenimmunität zu erreichen, müssen etwa 75 Prozent der Gesamtbevölkerung geimpft sein. Der Umfrage zufolge planen aber nur 38 Prozent der erwachsenen Bundesbürger eine Grippeschutzimpfung, obwohl 54 Prozent laut Selbstauskunft zu einer Risikogruppe gehören.
Im Rahmen von Modellprojekten dürfen bestimmte Apotheken in einigen Regionen Deutschlands nach medizinischer Schulung ab diesem Herbst Grippeimpfungen durchführen. Ziel ist es, auch die Menschen zu erreichen, die nicht zum Arzt gehen wollen oder können. Für die beginnende Impfsaison sind deutlich mehr Impfdosen verfügbar, als in den Vorjahren verbraucht wurden. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) stehen insgesamt 26 Millionen Impfdosen für die Bevölkerung bereit, davon 20 Millionen in der Regelversorgung und 6 Millionen als Notfallreserve. Nach einer Analyse des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) wurden im Jahr 2019 aber nur 14,0 Millionen Impfdosen für gesetzlich versicherte Patienten verbraucht, im Jahr 2018 sogar nur 13,4 Millionen. (Quelle: ABDA)