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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Januar 2022

PoC-NAT-Test als Alternative zu PCR- und Antigen-Schnelltests

Zur Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 dürfen PoC-NAT-Tests breiter eingesetzt werden. Das Bundesministerium für Gesundheit hat dazu am 11. Januar die Coronavirus-Testverordnung angepasst. Nunmehr stehen weitere Details der Abrechnung fest, so die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Die Richtlinie zur künftigen Test-Priorisierung mit PCR-Tests und zum Einsatz von PoC-NAT-Test soll, so Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach am 28. Januar 2022 vor der Presse, Anfang dieser Woche vorgestellt werden.

Wie hoch diese Tests vergütet werden, steht noch nicht fest, die Abrechnung soll als Sammelabrechnung über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erfolgen. Näheres dazu hat die KBV entsprechend der TestV in ihren Vorgaben zur Abrechnung von Sars-CoV-2-Testungen festgelegt.

Welche Anbieter PoC-NAT-Tests abrechnen dürfen, ist in der TestV geregelt. Dies sind neben Arzt- und Zahnarztpraxen Apotheken, medizinische Labore, Testzentren, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen betrieben werden, Rettungs- und Hilfsorganisationen sowie die zuständigen Stellen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Teststellen, die als sogenannte Dritte durch den ÖGD mit Testung auf SARS-CoV-2 beauftragt werden (nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 TestV), dürfen keine PoC-NAT-Tests abrechnen.

Vertragsärzte können die Tests mit der Pseudoziffer 88317 zusammen mit der Quartalsabrechnung abrechnen. Diese ist seit 11. Januar 2022 gültig. Alle anderen berechtigten Anbieter, die bislang keine Genehmigung zur Abrechnung von labordiagnostischen Leistungen mittels Nukleinsäurenachweis (nach § 9 TestV) haben, müssen ihre Registrierung zur Abrechnung von Corona-Tests entsprechend erweitern. Dazu wenden sie sich an die KV, in deren Bereich sie tätig sind.

Zur Durchführung von PoC-NAT-Tests ist nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (§ 9) zudem ein Qualitätssicherungssystem erforderlich, das von den zuständigen Landesbehörden überwacht werden kann. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Untersuchung des Probenmaterials unmittelbar vor Ort, also in der Praxis oder im Testzentrum, erfolgt.

Point-of-Care-Nukleinsäurenachweise mittels eines PoC-NAT-Testsystems funktionieren grundsätzlich ähnlich wie PCR-Tests, müssen aber nicht im Labor ausgewertet werden. Sie dürfen nur eingesetzt werden, wenn ein Nukleinsäurenachweis nach der TestV zulässig ist, also nicht für Bürgertests oder Personaltestungen, sondern beispielsweise für den Bestätigungstest nach positivem Antigentest. (Quelle: KBV)

FZWL zur KZVWL: Chance auf sichere und solide Zukunftschancen vertan

Kritik am Agieren des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte in der außerordentlichen Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) kommt von den Freien Zahnärzte Westfalen-Lippe (FZWL). In der Pressemitteilung hießt es, Ziel der VV sei es gewesen, die Führung der KZV für die Zukunft fit zu machen. „Dabei sollte insbesondere auch der veränderten Geschlechterzusammensetzung des Berufsstandes Rechnung getragen werden. Gleichzeitig sollte aber zusätzlich die überaus erfolgreiche und bundesweit anerkannte Arbeit des gegenwärtigen Vorstands gewürdigt und gefestigt werden. Man wollte die Weichen also für Zukunft und Sicherheit durch Kontinuität gleichermaßen stellen.“

Zu diesem Zweck sei von den FZWL im Vorfeld einen Antrag auf Änderung der Satzung gestellt worden, der darauf abzielte, den Vorstand von jetzt zwei auf zukünftig drei Mitglieder erweitern zu können. „Da der Anteil der Zahnärztinnen im Berufsstand stetig ansteigt, hätte so in Zukunft neben den bewährten beiden männlichen Vorstandmitgliedern auch eine Frau die Geschicke der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Westfalen-Lippe mit gestalten können. So ganz nebenbei wäre damit auch dem Vorhaben der Ampelkoalition, für Geschlechterparität in Vorständen sorgen zu wollen, entsprochen worden“, heißt es in der vom FZWL-Vorsitzenden Dr. Carsten Mazzoli verschickten Meldung.

Allerdings sei die für eine Satzungsänderung nötige Mehrheit nicht erreicht worden: „Eine gute Handvoll Stimmenthaltungen von Mitgliedern des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ) reichte, um die Satzungsänderung zu verhindern. Eine komplette Fraktion, Zukunft für Zahnmedizin (ZfZ), hatte ihre Teilnahme an der Sitzung abgesagt. Durch die Inhomogenität des Freien Verbandes und die schließlich fehlenden, wenigen Stimmen konnte eine Satzungsänderung nicht durchgesetzt werden“, so die FZWL.

„Eine große Chance auf sichere und solide Zukunftsperspektiven wurde durch die Taktik des Freien Verbands leichtfertig vertan. Eingekauft hat man sich stattdessen eine Menge Unsicherheit vor dem Hintergrund der im Raum stehenden politischen Forderungen. Die große Mehrheit der Anwesenden war deutlich geschockt“, heißt es weiter.

Immerhin sei später der amtierende Vorstand, bestehend aus dem Vorsitzenden Dr. Holger Seib und seinem Stellvertreter Michael Ewelt, mit überwältigender Mehrheit in seinem Amt bestätigt. „Damit wurde der Vorstand bereits jetzt für die nächste Wahlperiode bestimmt. Die neue Versammlung, die ab 2023 für sechs Jahre ihre Arbeit aufnimmt, kann dann keinen Vorstand mehr wählen, der ihre Interessen vertritt. Ein zumindest in Westfalen-Lippe ungewöhnliches Vorgehen.“ (Quelle: FZWL)
 

5,2 Prozent der gesamten aktiven Zahnärzteschaft sind Fachzahnärzte KFO

3.752 Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte für Kieferorthopädie waren per 31. Dezember 2020 in Deutschland tätig. Das entspricht knapp 5,2 Prozent der gesamten aktiven Zahnärzteschaft.

Diese Weiterbildung absolvieren etwas mehr Frauen als Männer: 56,3 Prozent der kieferorthopädisch tätigen Personen sind weiblich. (Quelle: Mitgliederstatistiken der (Landes-)Zahnärztekammern, Statistisches Jahrbuch 20|21 der BZÄK)
 

Deutscher G7-Vorsitz: Globale Gesundheit ein zentrales Handlungsfeld

Das Bundeskabinett hat am 22. Januar das Programm für die laufende Präsidentschaft über die G7-Länder angenommen. Als eines der fünf zentralen Handlungsfelder wurde die globale Gesundheitspolitik identifiziert. Priorität ist die Bekämpfung der andauernden Coronavirus-Pandemie sowie die Verbesserung der Vorbereitung auf mögliche künftige Gesundheitskrisen.

Daneben soll der Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen fortgeführt und die Auswirkungen des Klimawandels auf die weltweite Gesundheit diskutiert werden. Zudem möchte die Bundesregierung die Reformierung der Weltgesundheitsorganisation anstoßen und deren Finanzierung stabilisieren. Weitere Informationen zu Deutschlands G7-Vorsitz gibt es auf der eigens dafür eingerichteten Internetseite. (Quelle: Klartext 01/22 der BZÄK)
 

Michael Wierz neu an Bord von Dentalpoint

Die Dentalpoint Germany GmbH verstärkt sich mit Michael Wierz um einen international erfahrenen Dental-Experten: Seit dem 1. Januar 2022 leitet Wierz die Verkaufsaktivitäten des Schweizer Technologieführers Dentalpoint AG und verantwortet ab sofort den Direktverkauf in Deutschland, Österreich und der Schweiz, heißt es in einer Unternehmensmitteilung.

Michael Wierz
Michael Wierz
Foto: Dentalpoint
Michael Wierz, gelernter Dental-Kaufmann und Volkswirt, bringe langjährige Erfahrung aus seiner Tätigkeit im Dentalsektor mit, die er bereits 1989 bei einer zahnmedizinischen Grosshandlung in Berlin begann. Er sei der Branche treu geblieben und habe sich beruflich in den kommenden Jahren sukzessive weiterentwickelt. Mit dem Wechsel zum Schweizer Keramikimplantat-Spezialisten Dentalpoint AG will er den bestehenden Anwendern von Keramikimplantaten in der DACH-Region exzellenten fachlichen Support bieten sowie neue Anwender für das bewährte Keramikimplantatsystem Zeramex XT begeistern.

„Das Interesse von Patientinnen und Patienten an einer hochästhetischen, komplett metallfreien und langfristig gesunden Implantatversorgung nimmt laufend zu und wird den Dentalmarkt in den nächsten Jahren massgeblich beeinflussen. Mit den Implantaten und prothetischen Versorgungen Zeramex bietet der Schweizer Premiumhersteller mit Niederlassung in Deutschland optimale Lösungen für Chirurgen, Prothetiker und Dentallabore. Mit Zeramex lassen sich herausragende Ergebnisse für Patientinnen und Patienten erzielen“, so Michael Wierz. Adrian Hunn, CEO Dentalpoint AG, betont: „Wir freuen uns sehr, einen erfahrenen Manager wie Michael Wierz an Bord zu haben und sind uns sicher, dass wir zusammen die Zukunft der Implantologie prägen werden.“

Die 2005 gegründete Dentalpoint AG mit der Marke Zeramex ist ein innovativer Schweizer Hersteller und nach eigenen Angaben weltweiter Technologieführer im Bereich metallfreier, zweiteiliger Keramikimplantate. (Quelle: Dentalpoint/Zeramex)
 

KZV Hessen unterstützt Proteste der ZFA und MFA: Wertschätzung bitte!

Ohne sie geht es nicht: Zahnmedizinische und medizinische Fachangestellte (ZFA und MFA) übernehmen wichtige Aufgaben bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten. Die vergangenen beiden Coronajahre haben diese Berufsgruppen vor besondere Herausforderungen gestellt und an die Grenzen der Belastbarkeit gebracht. Einen Sonderbonus haben sie verdient – wie viele andere in Gesundheitsberufen Tätige, die ihn bereits erhalten haben, so die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen.

„ZFA im Nebel“ und „MFA im Limit“ heißen die beiden Aktionen, die am 26. Januar 2022 in Berlin auf die Situation der zahnmedizinischen und der medizinischen Fachangestellten in den Praxen aufmerksam machen. „Zurecht“, sagt Stephan Allroggen, Vorstandsvorsitzender der KZV Hessen, „die Arbeitsbelastung dieser wichtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Praxen ist durch das Coronavirus und seine Bekämpfung enorm gestiegen. Die zahnmedizinischen Fachangestellten stehen den Patientinnen und Patienten bei wichtigen Prophylaxe-Behandlungen und chirurgischen Eingriffen im wahrsten Sinne des Wortes zur Seite. Das tun sie trotz erheblich erschwerter Arbeitsbedingungen, trotz eines erhöhten Infektionsrisikos, trotz organisatorischen Mehraufwands, trotz Personalknappheit und krankheitsbedingter Ausfälle. Dem persönlichen Einsatz und Engagement der ZFAs ist es zu verdanken, dass die zahnmedizinische Versorgung in den letzten beiden Jahren trotz aller dieser Arbeitserschwernisse weiterlaufen konnte. Ihnen gebührt ein großes Dankeschön – auch sie haben sich einen Sonderbonus verdient.“ (Quelle: KZV Hessen)
 

Bayerische Kieferorthopäden üben Kritik an Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts

Als Fehlurteile bewertet der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK Bayern) die zu Beginn 2021 ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Az.: 5 C 7.19 vom 26. Februar 2021 und Az.: 5 C 8.19 vom 5. März 2019) zu Beihilfeleistungen für den festsitzenden Lingualretainer und dessen adhäsiver Befestigung nach Nr. 2197 Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Dem BVerwG lagen Entscheidungen der Beihilfebehörden aus Nordrhein-Westfalen zugrunde. Auf diese Entscheidungen stützen nun auch die bayerischen Beihilfebehörden ihre ablehnenden Entscheidungen.

„Den Entscheidungen fehlt aus unserer Sicht der kieferorthopädisch-fachliche Hintergrund“, sagt Dr. med. dent. Marion Teichmann, Vorsitzende des BDK-Landesverbandes Bayern. Nach Überzeugung des BDK führen die Urteile nicht dazu, auf die Berechnung der erbrachten Leistungen zu verzichten, zumal die für die Auslegung der GOZ zuständigen Zivilgerichte in gefestigter Rechtsprechung die Erstattungspflicht bei adhäsiven Befestigungen nach Nr. 2197 GOZ bestätigt haben. Auch stellte die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in Bayern die Berechnung des Retainers bislang nicht in Frage.

Dr. Marion Teichmann: „Wir halten die Berechnung dieser Leistungen aus gebührenrechtlicher Sicht für angemessen und vertretbar, weil sie vom Aufwand her in den kieferorthopädischen Kernleistungen nicht enthalten sind. So hatte es zuvor auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in seiner Entscheidung zum Retainer, der das Behandlungsergebnis nach Beendigung der kieferorthopädischen Maßnahmen stabilisiert, gesehen. Auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Retainer als eigenständige Leistung anerkannt, was das BVerwG bei seiner Auslegung der GOZ nach Meinung des BDK-Landesverbands hätte berücksichtigen müssen.“

Der Vorstand des BDK-Landesverbands drängt gegenüber dem Bayerischen Finanzministerium als Dienstherr der Beihilfebehörden auf baldige Klärung im Interesse der Beihilfeberechtigten. Dieses Anliegen unterstützt auch die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) als Berufsvertretung, so der Präsident der BLZK, Christian Berger. (Quelle: BDK Bayern)
 

Vergessen an vorderster Virusfront: FVDZ solidarisch mit demonstrierenden ZFA

Unverzichtbar – aber unsichtbar? Unter dem bezeichnenden Motto „ZFA im Nebel“ machen Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) am morgigen Mittwoch (26. Januar 2022) in Berlin gegen ihre politische „Unsichtbarkeit“ mobil. „Absolut zu Recht“, betonte der Bundesvorsitzende des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ), Harald Schrader, im Vorfeld der Protestaktion am Brandenburger Tor und sagte seine „uneingeschränkte Unterstützung“ für die Forderung nach einem Corona-Bonus für ZFA zu.

Schraders Vize, Dr. Christian Öttl, der von München nach Berlin reisen wird, um an der Demonstration teilzunehmen, ergänzte: „Auch in der Pandemie standen und stehen unsere Praxismitarbeiterinnen Tag für Tag mit uns im Aerosolnebel und leisten – Delta hin oder Omikron her – ihren unverzichtbaren und wertvollen Beitrag zur Gesundheitsversorgung aller.

Ausdrücklich begrüße der FVDZ die versprochenen Boni für die in der Pandemie zweifelsfrei hochgeforderten Mitarbeitenden im Krankenhaus- und Pflegebereich. Gleichwohl ist es für Schrader, Öttl und den Freien Verband nicht nachvollziehbar, dass die Politik die freien Praxen als zweite, nicht minder belastete Säule der öffentlichen Gesundheitsversorgung immer wieder außen vorlasse. Einmal mehr appelliere der FVDZ daher an Gesundheitsminister Lauterbach und alle Verantwortlichen: „Sehen Sie hin! Lassen Sie die freien Praxen und das hart arbeitende Praxispersonal nicht schon wieder im Regen stehen!“ (Quelle: FVDZ)
 

KZVWL: FVDZ sieht Kontinuität gewahrt und setzt Satzungsänderung auf Wiedervorlage

Der Landesverband Westfalen-Lippe des Freien Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) ist mit der vorzeitigen Wiederwahl des KZV-Vorstands am 22. Februar 2022 zufrieden. „Damit kann die sehr erfolgreiche Arbeit des Vorstands weitergeführt werden“, heißt es in einer am 24. Februar 2022 veröffentlichten Pressemeldung.

Ein Antrag auf Satzungsänderung, mit dem die Möglichkeit in der Satzung verankert werden soll, dass bis zu drei Mitglieder in den Vorstand gewählt werden können, habe die notwendig Zwei-Drittel-Mehrheit verfehlt. Ursache dafür war laut FVDZ das Fehlen von vierzehn der fünfzig gewählten Delegierten. Dreißig der sechsunddreißig anwesenden Delegierten hätten für die Möglichkeit gestimmt, dass die kommenden Vertreterversammlungen dem bisherigen rein männlich besetzten Vorstand auch eine Kollegin an die Seite stellen könnte (erforderlich gewesen wären mindestens 33 Ja-Stimmen.) Der FVDZ schiebt das Scheitern der Satzungsänderung der Fraktion ZfZ (Zahnmedizin der Zukunft) zu, die der ao. VV komplett ferngeblieben war. „Die Landesvorsitzende des FVDZ in Westfalen-Lippe, Dr. Sabine Wagner, zeigte für diese Verweigerungshaltung kein Verständnis“, heißt es.

Der Führung des FVDZ und der großen Mehrheit der Fraktion FVDZ, WZW, UFZ und Roth sei die Erweiterungsmöglichkeit ein großes Anliegen. Daher habe der Fraktionssprecher Joachim Hoffmann für nächste VV wieder einen Antrag auf Satzungsänderung eingebacht. „Über 50 Prozent der Zahnärzteschaft in Westfalen-Lippe sind Kolleginnen. Diese müssen sich auch in den Führungsgremien der Berufspolitik vertreten sehen, sind sich Sabine Wagner und Joachim Hoffmann einig. Einer erneuten Abstimmung bezüglich einer Satzungsänderung in der VV am 6. Juni sieht die Landesvorsitzende des FVDZ zuversichtlich entgegen“, heißt es in der Pressemeldung des FVDZ-Landesverbands. (Quelle: Pressemeldung FVDZ/ADP-Medien)
 

DAK-Chef schlägt Praxismodernisierungsgesetz vor, um Digitalisierung zu unterstützen

Der Vorstandsvorsitzende der DAK, Andreas Storm, fordert mehr staatliche Unterstützung für die Digitalisierung im Gesundheitswesen, vor allem im ambulanten Bereich. Bei der Präsentation des Digitalisierungsreports 2021 von DAK und Ärzte Zeitung der am 19. Januar 2022 vorgestellt wurde, schloss er sich der Idee eines Praxismodernisierungsgesetzes an. Diese Idee wurde auch von vielen Ärzteverbanden wie dem Virchowbund und dem Hausärzteverband begrüßt.

Hintergrund sind die ernüchternden Ergebnisse des Reports, für den im Herbst 2021 569 Ärzte und 16 Psychotherapeuten befragt wurden. Die meisten sehen für sich noch keine Vorteile der Digitalisierung, sie sehen sich durch die bisherigen Erfahrungen skeptisch bis frustriert und fühlen sich vielfach überfordert. Dabei werde die Digitalisierung nicht grundsätzlich abgelehnt, aber die fehlende Einbindung der Ärzteschaft in die Veränderungsprozesse bemängelt. Enge Fristvorgaben, unausgereifte Technik, fehlende Orientierung am Praxisalltag, keine Ausweichmöglichkeiten auf analoge Prozesse, Fehleranfälligkeit und Kosten sind Gründe für Frust und Ablehnung. Viele fühlen sich auch auf die neuen TI-Anwendungen nicht ausreichend vorbereitet, oft fehlten auch noch die technischen Voraussetzungen. (Quelle: Ärzte Zeitung)

Covid-19-bedingte Fehlzeiten: Erziehung, Pflege und Gesundheit oben an

Eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigt, dass im Pandemie-Zeitraum von März 2020 bis November 2021 von den 13,4 Millionen bei der AOK versicherten Erwerbstätigen knapp 700.000 Beschäftigte mindestens eine Krankschreibung aufgrund einer Covid-19-Diagnose erhielten.

Besonders betroffen waren Beschäftigte in den Branchen Erziehung und Altenpflege: So gab es im bisherigen Verlauf der Pandemie 8.141 Krankschreibungen je 100.000 AOK-Mitglieder in den Berufen der Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege und 7.515 Krankschreibungen je 100.000 AOK-Mitglieder in der Altenpflege. Aber auch Berufe in der „nicht-ärztlichen Therapie und Heilkunde“, zu denen beispielsweise Physio- oder Ergotherapeuten gehören (7.438 je 100.000 AOK-Mitglieder), in Arzt- und Praxishilfe (7.323 je 100.000 AOK-Mitglieder) sowie in Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe (7.248 je 100.000 AOK-Mitglieder) hatten auffallend hohe Fehlzeiten im Zusammenhang mit Covid-19.

Mit der Delta-Welle im November 2021 habe sich die Belastung stärker zu anderen Berufsgruppen in den technischen Berufen verschoben – das lasse die Befürchtungen hinsichtlich der Auswirkungen der Omikron-Welle auf die Infrastruktur berechtigt erscheinen. (Quelle: WIdO/AOK)

Fünf Produkte von Kettenbach erneut international ausgezeichnet

Die Experten der führenden Research-Publikation „The Dental Advisor“ aus den USA testen Dental-Produkte sowie deren Eigenschaften und bewerten diese in verschiedenen Kategorien. Dabei konnten vier Produkte von Kettenbach Dental zum wiederholten Mal überzeugen, ein Material ist zusätzlich erstmals dabei:

  • TOP Award 2022 Bissregistrierung: Futar Fast, das Bissregistriermaterial punktet mit hoher Endhärte und besonders schneller Abbinde-Charakteristik.
  • TOP Award 2022 Stumpfaufbau-Material: Visalys Core ist dualhärtend für Stumpfaufbau und Wurzelstiftbefestigung mit spezieller Active-Connect-Technology.
  • TOP Award 2022 Provisorien-Material: Visalys Temp sorgt mit seiner hohen Härte für besonders stabile und dauerhaft bruchfeste Provisorien.
  • Preferred Product 2022 Abformmaterial: Panasil bietet für jede Indikation und Technik das passende Träger- und Korrekturmaterial.
  • Preferred Product 2022 adhäsiver Zement: Visalys CemCore, das Befestigungskomposit, mit dem sich ausnahmslos alle dentalen Restaurationen einfach und sicher befestigen lassen (Quelle: Kettenbach Dental).

Videosprechstunde: Krankschreibung auch für unbekannte Patienten

Ab sofort dürfen Ärzte auch ihnen bislang unbekannte Patientinnen und Patienten nach einer Videosprechstunde eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Bislang war das nur für jene möglich, die bereits zum Patientenstamm der Praxis gehörten. Ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ende 2021 ist am 19. Januar 2022 in Kraft getreten. (Quelle: G-BA)

Praxispersonal: Keine bevorzugten PCR-Tests

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach will angesichts der erwartet weiter stark steigenden Zahl der Corona-Infektionen eine Priorisierung bei den PCR-Tests zur Bestätigung/zum Ausschluss einer Corona-Infektion in einer Verordnung festlegen. Dann sollen die stark ausgelasteten Testlabore zuerst die Tests von Beschäftigten in kritischen Bereichen auswerten. Das berichtet die Ärzte Zeitung auf Grundlage des ihr vorliegenden Verordnungsentwurfs.

„Zur Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheits- und Pflegewesens“ soll so „eine vorrangige Befundung von Probenmaterial von Beschäftigten mit Kontakt zu besonders vulnerablen Personengruppen sichergestellt“ werden. Wie die Zeitung weiter berichtet, sollen Labore gemäß dem neuen Absatz 5 in Paragraf 6 des Entwurfs der zweiten Verordnung zur Änderung der Corona-Testverordnung verpflichtet werden, „entnommenes Probenmaterial von Beschäftigten in Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie ambulanten Pflegediensten und Diensten der Eingliederungshilfe vorrangig zu untersuchen.“ Das bedeute, dass Proben von Beschäftigten in Arztpraxen demnach nicht zur ersten Priorität gehörten, so die Zeitung. (Quelle: Ärzte Zeitung)
 

TI: Störungen beim Einlesen neuer eGK

Die Gematik bestätigt jetzt, dass es beim Einlesen neuer elektronischer Gesundheitskarten (eGK) Generation 2.1 mit dem Kartenterminal Orga 6141 online der Firma Wordlline Healthcare GmbH (früher Ingenico) Probleme gibt. Auf dem Fachportal der Gematik  werden in der letzten Aktualisierung vom 14. Januar 2022 die drei Fehlerbilder – das Kartenterminal „hängt sich auf“ beziehungsweise startet automatisch neu, der Fehler „C2C-Authentisierung“ oder der Fehler „keine freigeschaltete SMC-B” wird angezeigt – aufgeführt und mögliche Lösungen genannt. Die Probleme hängen „nach aktueller Kenntnis“ wohl mit einer elektrostatischen Aufladung der eGK zusammen, die durch verschiedene Faktoren wie Fußbodenbelag, trockenes Winterwetter etc., hervorgerufen werden könne.

Die Gematik empfiehlt, die Karten vor Einstecken in das Lesegerät zu „entladen“ und dafür zu sorgen, dass das Lesegerät, die Karteninhaber und die Beschäftigten, die die Karten einlesen, in einer von statischer Aufladung möglichst freien Umgebung arbeiten. Diese statische Aufladung beförderte vor allem Problem 1, die beiden anderen Probleme seien Folgeprobleme. Weitere Informationen zum Vorgehen, zu Updates etc. auf dem Fachportal der Gematik.
(Quelle: Gematik)


FVDZ-Existenzgründerprogramm mit neuen Seminaren

Am 15. Januar 2022 ist das Existenzgründerprogramm (EGP) des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ) in die nächste Runde gestartet. „Unsere beliebte Seminarreihe hat schon viele junge Praxisgründerinnen und -gründer erfolgreich in die Selbstständigkeit begleitet“, sagte EGP-Organisator Leon Höwer von der FVDZ-Bundesgeschäftsstelle in Bonn zum Start der neuen Saison. Das exklusive Gratisangebot für Verbandsmitglieder richte sich primär an junge Niedergelassene und Studierende der Zahnmedizin ab dem neunten Semester. Aber auch angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte, die mehr über die Vorteile und Besonderheiten der freiberuflichen Selbstständigkeit erfahren wollen, sind willkommen.

„Die Teilnehmenden bekommen nicht nur alles Wissenswerte rund um die Gründung einer Zahnarztpraxis vermittelt, sondern pro Veranstaltung auch noch sechs Fortbildungspunkte on top“, erklärte Höwer. „Auf dem Seminarplan stehen nicht nur Betriebswirtschaft, Recht und Steuern, sondern auch ‚softe‘ Inhalte wie Teamentwicklung, Praxismarketing und Kommunikation, die für den Praxiserfolg mindestens genauso wichtig sind“, betonte Höwer. In diesem Jahr neu hinzugekommen sind die Themen „Abrechnung“ (BEMA und GOZ) mit dem stellvertretenden FVDZ-Bundesvorsitzenden Dr. Christian Öttl sowie „IT-Sicherheit“ mit Linus Neumann vom Chaos Computer Club.

In dieser Saison wird das EGP an vier Standorten (Nord, West, Ost, Süd) in insgesamt sieben attraktiven deutschen Städten zu Gast sein: Hamburg (EGP Nord), Düsseldorf und Neuss (EGP West), Berlin (EGP Ost) sowie Nürnberg, Stuttgart und Rust (EGP Süd). Pro Standort gibt es – jeweils an einem Samstag – sieben Existenzgründer-Seminare in Präsenz (28 Präsenzseminare deutschlandweit) plus fünf Webinare für alle. Die Zahl der Plätze ist begrenzt. Information und Anmeldung auf der Internetseite des FVDZ. (Quelle: FVDZ)


Gesundheitswirtschaft in Baden-Württemberg: PKV sichert 45.940 zusätzliche Arbeitsplätze

Jeder sechste Arbeitsplatz in Baden-Württemberg gehört zur Gesundheitswirtschaft. Sie zählt zu den größten Branchen des Landes. Die Private Krankenversicherung (PKV) leistet dazu einen überproportional starken Beitrag und bewirkt zugleich bemerkenswert hohe positive Ausstrahleffekte auf die Wirtschaft insgesamt.

Schon allein die Mehrumsätze der Privatversicherten, verglichen mit Gesetzlich Versicherten, bringen dem Bundesland eine zusätzliche Wertschöpfung von 1,9 Milliarden Euro pro Jahr. Das berichtet das Darmstädter Wirtschaftsforschungsinstitut WifOR. Dadurch werden 45.940 Arbeitsplätze im Gesundheitswesen in Baden-Württemberg finanziert, die es ohne die PKV nicht gäbe.

Privatversicherte seien „eine wichtige Finanzierungsquelle für die Ausstattung der Praxen und Krankenhäuser und damit für die medizinische Versorgung in Baden-Württemberg insgesamt“, bilanziert das Institut. WifOR erstellt regelmäßig die „Gesundheitswirtschaftliche Gesamtrechnung“ für das Bundeswirtschaftsministerium – und hat nach der gleichen Methodik nun den „ökonomischen Fußabdruck“ der PKV ermittelt.

Die WifOR-Studie zeigt auf, dass die PKV besonders viel positive Energie auf die ganze Wirtschaft abstrahlt: Mit jedem Euro Wertschöpfung der PKV ergeben sich in der Gesamtwirtschaft zusätzliche 0,85 Euro. „Damit übertreffen die volkswirtschaftlichen Ausstrahleffekte der PKV – gemessen an der Bruttowertschöpfung – hochinnovative Branchen wie den Maschinenbau (0,79 Euro), die Medizintechnik (0,40 Euro) oder die Humanarzneimittelherstellung (0,22 Euro)“, stellt das WifOR-Institut fest.

Dadurch gehen mit jedem Arbeitsplatz in der PKV weitere zwei zusätzliche Arbeitsplätze in der Gesamtwirtschaft einher. Mit diesem Job-Faktor übertreffe die PKV sogar den Wirtschaftszweig Maschinenbau (+1,1 Arbeitsplätze). (Quelle: PKV-Verband)
 

Henry Rauter, Geschäftsführer der Vita Zahnfabrik, gestorben

Quelle: Vita
Der langjährige Geschäftsführer der Vita Zahnfabrik, Henry R. J. Rauter, ist „am 8. Januar 2022 im Alter von 76 Jahren unerwartet im Kreis seiner Familie gestorben“, heißt es auf der Internetseite des Unternehmens. Rauter hatte das Familienunternehmen mit Sitz in Bad Säckingen an der deutsch-schweizerischen Grenze über 40 Jahre lang geführt und geprägt – „mit großer Leidenschaft und unternehmerischer Weitsicht“, wie es heißt. Unter seiner Ägide baute Vita weltweit seine Position als der Spezialist für Verblend- und Vollkeramiken, Kunststoffe für die Zahntechnik, Prothesenzähne und Farbnahme in der Zahnmedizin und Zahntechnik aus. Bereits vor einigen Jahren hatte er seine beiden Söhne Dr. Emmanuel und Dr. Robert Rauter in die Unternehmensführung aufgenommen. Rauter war über viele Jahre zudem im Vorstand/Beirat im Verband der Deutschen Dental-Industrie (VDDI), 2017 löste ihn sein Sohn Dr. Emmanuel Rauter als Beiratsmitglied ab.

Die große Bühne war nicht sein Metier, Rauter war ein eher zurückhaltender Mensch. „Für uns war Henry Rauter mit seinem Wissen und fachlichen Können, seinen Werten und seiner Loyalität in jeglicher Hinsicht ein Vorbild. Sein Pioniergeist, seine wertschätzende Art und Verlässlichkeit werden uns immer in Erinnerung bleiben“, heißt es im Nachruf der Mitarbeiter. (Quelle: Vita/QN)

 

„Spaziergänge“ in Dresden: Zahnmedizin- und Medizinstudierende organisieren Gegenprotest

Nachdem sich Gegner der Corona-Maßnahmen und Corona-Leugner in Dresden via Telegram zu einem sogenannten „Spaziergang“ in der Nähe des Uniklinikums Carl-Gustav Carus in Dresden verabredet hatten, organisierten Studierende der Zahnmedizin und Medizin spontan einen Gegenprotest. Wie der „Spiegel“ berichtet, hätten sich Dutzende Studierende schützend vor das Klinikgelände gestellt, als „stilles Zeugnis gegen Wissenschaftsleugnung und rechte Hetze“.

Allerdings seien sie, da die kurzfristig angemeldete Prostestaktion gegen die geltenden Corona-Auflagen verstoßen habe, von Polizisten eingekesselt und es seien laut Polizei 22 Ordnungswidrigkeitsanzeigen gegen Studierende verhängt worden.

Sie sei auch gegen die Coronaleugner vorgegangen, so die Polizei, die Einsatzkräfte hätten das Gelände der Universitätsklinik rundum abgesichert. Es seien mehr als tausend Beamte aus Sachsen, Thüringen und von der Bundespolizei im Einsatz gewesen. (Quelle: Spiegel, 14.01.2022)

Zwischenzeitlich wurde von der Fachschaft Medizin/Zahnmedizin ein Spendenaufruf zugunsten der teilnehmenden Studentinnen und Studenten gestartet mit dem Ziel, die drohenden Bußgelder zu finanzieren. Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer hatte das Engagement der jungen Leute gelobt, sein Innenminister wollte den Kontakt mit ihnen suchen und den Fall im Ministerium prüfen. (Quelle: Fachschaftsrat/RND)
 

Pflege, Patienten, Menschen mit Behinderungen, Drogen: Beauftragte und Bevollmächtigte der Bundesregierung

Die neue Bundesregierung hat die Positionen der Beauftragten und Bevollmächtigten neu besetzt. Die Bundestagsabgeordnete Claudia Moll (SPD) ist Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege. Sie bringt als ausgebildete Altenpflegerin ihre Praxiserfahrung mit in das Amt.

Der Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartze (SPD) ist Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten. Er hat in zurückliegenden Legislaturperioden unter anderem durch seine Mitarbeit im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages Erfahrungen mit Bürgeranliegen wie auch Patienteninteressen gesammelt.

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Burkhard Blienert (SPD) ist Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen. Der Gesundheitsexperte hat sich im Deutschen Bundestag eingehend mit den Politikfeldern Drogen und Sucht befasst. (Quelle: BMG)
 

Sven Lehmann ist neuer Queer-Beauftragter

Die Bundesregierung schafft ein neues Amt und unterstreicht damit, wie wichtig ihr die Akzeptanz von Vielfalt ist. Der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Sven Lehmann, MdB (Bündnis 90/Die Grünen), ist Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter). Das hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 5. Januar beschlossen. Lehmann soll als Beauftragter mit den beteiligten Bundesministerien bei Vorhaben der Queerpolitik zusammenwirken. (Quelle: BMFSJ)
 

KBV fordert Rettungsschirm zur Sicherung der ambulanten Versorgung

Angesichts der aktuellen Corona-Lage hat der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) eine Reaktivierung des Rettungsschirms für die Praxen gefordert. So könne eine Offenhaltung der vertragsärztlichen Strukturen in jedem Fall gewährleistet werden, auch wenn sich die Situation weiter verschärfe, heißt es in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach.

Die sich zuspitzende Lage in den Arztpraxen mache es erforderlich, den Rettungsschirm aus dem Jahr 2020 zu reaktivieren. Dies gelte umso mehr, als der Kerngedanke des Rettungsschirms „der Schutz der vertragsärztlichen Infrastruktur als Angebot an die Patientinnen und Patienten“ gewesen war. „Dies erscheint uns auch in der aktuellen Situation als angezeigt.“

Der Vorstand sieht in dieser Maßnahme zudem eine kurzfristige Möglichkeit, „den vertragsärztlichen Bereich für die kommenden Wochen zu ertüchtigen“. Dies wäre für die gesetzlichen Krankenkassen auch nicht mit zusätzlichen Mehraufwendungen verbunden, heißt es in dem Schreiben weiter. (Quelle: KBV)
 

Dentista: Bewerbung um Stipendium für die AS-Akademie noch bis 15. Januar 2022

Der Dentista e.V. – Verband der ZahnÄrztinnen hat es sich auf die Fahnen geschrieben, die Interessen der Zahnärztinnen zu vertreten und die Kompetenzen der Mitglieder in standespolitischer und berufsrechtlicher Sicht zu fördern. Daher vergibt er für 2022 erstmals ein Stipendium für ein Studium an der AS-Akademie an eines der Dentista-Mitglieder. Die Akademie für freiberufliche Selbstverwaltung und Praxismanagement hat ihren Sitz in Berlin und wird von den Körperschaften der Zahnärzte getragen. Das berufsbegleitende Studium beleuchtet unter anderem Themen wie zahnärztliche Selbstverwaltung, Berufspolitik, Qualitätsmanagement, Kommunikation und Geschäftsführung. Neben den Vorlesungen besteht die Möglichkeit, an Fachexkursionen – beispielsweise ins EU-Parlament nach Brüssel – teilzunehmen.

Dr. Rebecca Otto, Präsidentin des Dentista e.V.
Dr. Rebecca Otto, Präsidentin des Dentista e.V.
Foto: Otto/Sina Günter
„Wir möchten unsere Mitglieder dabei unterstützen, sich standespolitisch zu engagieren und Aufgaben in der Selbstverwaltung zu übernehmen“, betont Dentista-Präsidentin Dr. Rebecca Otto. „Das Studium der AS-Akademie ist eine sehr gute Vorbereitung dafür und bietet die Möglichkeit, sich umfassendes Wissen über das Gesundheitswesen und die Selbstverwaltung anzueignen, einschließlich der politischen, ökonomischen und rechtlichen Grundlagen.“ Auch im Bereich Praxisorganisation und Praxismanagement setzt das Studium Schwerpunkte und kann für die Niederlassung sehr hilfreich sein. Bei erfolgreich bestandener Zertifikatsarbeit am Ende des zweijährigen Studiums wird das Abschlusszertifikat „Manager in Health Care Systems/Freiberufliche Selbstverwaltung und Praxismanagement“ verliehen.

„Wir übernehmen für eines unserer Mitglieder die kompletten Studiengebühren in Höhe von 3.900 Euro für den kommenden Studiengang 2022/2023. Zusätzlich konnten wir die BFS health finance GmbH als Kooperationspartner gewinnen, der einen Zuschuss zu Reise- und Hotelkosten zugesagt hat“, so Otto. „Und natürlich unterstützen wir die Stipendiatin sehr gerne bei der Erstellung ihrer Abschlussarbeit.

Wer Interesse hat, kann sich noch bis zum 15. Januar bewerben. Dentista-Mitglieder können die vollständige Bewerbung mit kurzem Lebenslauf und einem Motivationsschreiben aus dem hervorgeht, warum Interesse an dem Stipendium und dem Studium an der AS-Akademie besteht, per Mail an info@dentista.de schicken. (Quelle: Dentista e.V.)
 

Impfstart für Zahnärzte nicht vor Ende Januar

„Mit einem Start des eigenverantwortlichen Impfens von Zahnärztinnen und Zahnärzte ist voraussichtlich nicht vor Ende Januar 2022 zu rechnen.“ Das schreibt die Bundeszahnärztekammer in einer aktuellen Information zum Stand der Vorbereitungen für das Impfen gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 durch Zahnärztinnen und Zahnärzte.

Das gesetzlich vorgesehene Mustercurriculum wurde von der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer (BÄK) erstellt und vom Vorstand der BZÄK Ende Dezember beschlossen. Das Bundesministerium für Gesundheit wurde darüber in Kenntnis gesetzt, so die BZÄK.

Die Schulung muss durch Ärztinnen oder Ärzte erfolgen. Erste Landeszahnärztekammern haben bereits Schulungsangebote eingestellt, heißt es. Alternativ ist eine Online-Schulung über die Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf (AÖGW) möglich. Mehr Informationen und Aktualisierungen gibt es auf der
Internetseite der BZÄK
, eine Zusammenfassung des aktuellen Stands im Beitrag. (Quelle: BZÄK/QN)
 

IT-Abteilungsleiter aus dem BMG soll zur Telekom wechseln

Medienberichten zufolge soll der vom letzten Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eingesetzte Leiter der von ihm neu gegründeten Abteilung Digitalisieren und Innovation im Gesundheitswesen, Gottfried Ludewig (CDU), zur Telekom in die Gesundheitssparte Telekom Healthcare Solutions wechseln. Der Wechsel, der sowohl vom Branchendienst „Apotheke Adhoc“ als auch vom Politmagazin Kontraste der ARD berichtet wurde, sei aber bislang weder von der Telekom noch von Ludewig selbst bestätigt worden. Letzterer sei seit 1. Dezember 2021 in Elternzeit, wie der Ärztenachrichtendienst (aend.de) berichtet. Auch das BMG habe erklärt, so solchen persönlichen Überlegungen von Mitarbeitern grundsätzlich keine Stellung zu nehmen.

Eine besondere Note bekommt der mögliche Wechsel dadurch, dass Ludewig vonseiten des Ministeriums an der Realisierung der Corona-Warn-App beteiligt wird, die vom Softwarekonzern SAP und der Telekom-Tochter T-Systems entwickelt wurde. Noch im Herbst 2021 wurde der Vertrag für die App vom Robert Koch-Institut, das dem BMG unterstellt ist, verlängert. Der Verein LobbyControl und auch Politiker anderer Parteien sehen den Wechsel daher kritisch. (Quelle: änd.de)

 

Die Quintessenz-Familie trauert um Lauro Dusetti

Lauro Dusetti (♰)
Lauro Dusetti (♰)
Foto: Quintessenz
Lauro Dusetti, langjähriger Geschäftsführer der Quintessenz in Italien, ist im 75. Lebensjahr gestorben. Bis 2019 führte er die Geschäfte in der Mailänder Tochter Quintessenza Edizioni srl des Quintessenz-Verlags. Im gelang es, viele sehr gute italienische Autorinnen und Autoren für die Bücher und Zeitschriften – aber auch als Referenten für Veranstaltungen – über Italien hinaus für den Verlag zu gewinnen.

Lauro war überall unterwegs – auch auf den internationalen Kongressen war er oft dabei, um seine Autoren und Referenten zu unterstützen. Das war umso bewundernswerter, da er eigentlich nur Italienisch sprach. Mit liebenswerter Beharrlichkeit und Lebensfreude kam er aber immer ans Ziel und überbrückte irgendwie die Kommunikationsbarrieren. Die Quintessenz-Familie trauert um ein langjähriges Familienmitglied, unsere Anteilnahme gilt seiner Familie.
 

Keine Corona-Prämie für Praxispersonal: Vertreterinnen sind wütend

Hannelore König, Präsidentin des Verbands medizinscher Fachberufe
Hannelore König, Präsidentin des Verbands medizinscher Fachberufe
Foto: VmF
Es wird – so der jetzige Stand – vonseiten der neuen Bundesregierung keine Corona-Prämie für das Personal in Arztpraxen geben. Der Verband medizinischer Fachberufe hatte – unterstützt von den Spitzenorganisationen der Ärzte- und Zahnärzteschaft – eine solche Prämie, vergleichbar zu den schon gewährten Prämien für das Personal in Kliniken und Pflegeeinrichtungen, auch für das Personal in den Arzt- und Zahnarztpraxen gefordert. Vor allem die Medizinischen Fachangestellten (MFA) stünden in der Corona-Pandemie ganz vorn im Kontakt mit den Patientinnen und Patienten. Hannelore König, Vorsitzende des Verbands, machte gegenüber der Ärzte Zeitung ihrem Ärger über die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Sabine Dittmar, Luft: Die Staatssekretärin habe keine Vorstellung davon, „welchen Belastungen die MFA in den niedergelassenen Praxen seit mehr als 20 Monaten ausgesetzt sind: Bei ihnen landen Anfragen ebenso wie Beschwerden und Drohungen unmittelbar, weil sie die ersten Kontaktpersonen sind.“

Der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger hatte eine schriftliche Anfrage zu diesem Thema an die Bundesregierung gestellt. In ihrer Antwort verweist sie auf die Koalitionspläne für die Pflegekräfte, eine Ausweitung auf andere Berufsgruppen sei nicht vorgesehen. Sie verweist auf die Corona-Prämien in Höhe von bis zu 1.500 Euro hin, die vonseiten der Arbeitgeber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sozialabgaben- und steuerfrei gezahlt werden könne. König beklagte die Ungleichbehandlung der Pflegekräfte im stationären Sektor, der immer wieder staatliche bezuschusst werde, mit den Kräften in den niedergelassenen Praxen, bei denen jetzt auf die Impfhonorare für die Praxen verwiesen werde – die aber kaum die Kosten deckten. (Quelle: Ärzte Zeitung)
 

MDS ist jetzt Medizinischer Dienst Bund

Mehr als nur ein Namenswechsel: Aus dem MDS ist zum 1. Januar 2022 der Medizinische Dienst Bund geworden. Er tritt in die Nachfolge des bisherigen MDS ein und soll als eigene Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) unabhängiger von den gesetzlichen Krankenkassen agieren. Träger des Medizinischen Dienstes Bund sind die 15 Medizinischen Dienste in den Ländern. Das Aufgabenspektrum wurde erweitert, es gibt ein neues Logo und eine neue Webseite unter www.md-bund.de.

Der Medizinische Dienst Bund koordiniert die fachliche Arbeit der Medizinischen Dienste in den Ländern, fördert deren Zusammenarbeit und vertritt ihre Interessen auf Bundesebene. Neu ist die Aufgabe, Richtlinien für die Tätigkeit der Medizinischen Dienste zu erlassen. Diese dienen der bundesweit einheitlichen Begutachtung der Versicherten, wenn es zum Beispiel um die Feststellung des Pflegegrads oder um Leistungen der Krankenversicherung geht. Zu den zentralen Aufgaben gehört weiterhin die Beratung der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene, insbesondere des GKV-Spitzenverbandes. Über den Dienst läuft auch der IGeL-Monitor.

Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund
Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund
Foto: MD Bund
Dem paritätisch mit Frauen und Männern besetzten Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund gehören ehrenamtliche Mitglieder aus der Selbstverwaltung der Krankenkassen und ihrer Verbände, Vertreterinnen und Vertreter aus Patienten- und Betroffenenorganisationen sowie Mitglieder aus Ärzteschaft und Pflegeberufen an. „Mit der Errichtung des Medizinischen Dienstes Bund ist die Neuaufstellung des Medizinischen Dienstes erfolgreich abgeschlossen. Zusammen mit den Medizinischen Diensten in den Ländern werden wir unsere Rolle als kompetenter Partner der Kranken- und Pflegeversicherung engagiert wahrnehmen. Wir setzen auf Akzeptanz durch unsere fachliche Unabhängigkeit und transparentes Handeln für ein solidarisches Gesundheitswesen“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund. (Quelle: Medizinischer Dienst Bund)
 

Aktuelle Impfstofflage: Etwas mehr BioNTech/Pfizer – Moderna ausreichend bestellbar

Impfungen von über 30-Jährigen sollten vorerst weiterhin vornehmlich mit dem Impfstoff von Moderna erfolgen. Wie das Bundesministerium für Gesundheit mitteilt, stehen auch für die Woche ab 17. Januar ausreichend Dosen des Herstellers bereit. Begrenzt bleibt trotz hoher Nachfrage die Impfstoffmenge von BioNTech/Pfizer. In der kommenden Woche stünden rund 2,2 Millionen Dosen bereit, ab dem 17. Januar werde die Menge auf etwa 2,7 Millionen Dosen wöchentlich erhöht.

Dass die hohe Nachfrage nach dem Mainzer Impfstoff damit allerdings nicht gedeckt werden kann, zeigen die Bestellzahlen für die nächste Woche, so die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Es wurden rund 5,8 Millionen BioNTech/Pfizer-Dosen angefordert, allein etwa 3,3 Millionen von den Arztpraxen. Die Folge sind erneut erhebliche Kürzungen – trotz der auf 30 Dosen begrenzten Bestellmenge für Vertragsärzte. Vom Moderna-Impfstoff haben die Arztpraxen rund zwei Millionen Dosen bestellt, die Impfzentren etwa eine Million Dosen.

Aufgrund der geringen Impfstoffmenge von 2,7 Millionen Dosen und abhängig von der Zahl der bestellenden Ärzte und Impfzentren sind erneut deutliche Kürzungen nicht ausgeschlossen. Das Vakzin von Moderna kann weiterhin unbegrenzt bestellt werden. Auch für den Kinderimpfstoff von BioNTech/Pfizer gibt es keine Höchstbestellmengen. Nach Auskunft des BMG stehen ab der Woche vom 17. Januar rund 800.000 Dosen wöchentlich bereit.

Für den neuen Impfstoff Novavax gibt es noch keinen konkreten Liefertermin. Das BMG geht nach wie vor davon aus, dass der Impfstoff im Februar in Deutschland zur Verfügung stehen wird. (Quelle: KBV)
 

KWM LAW: Neuer Name, neuer Auftritt

Aus „kwm rechtsanwälte“ wird KWM LAW: Die unter anderem auf Medizinrecht und Rechtsfragen für Heilberufler spezialisierte Anwaltskanzlei aus Münster hat sich zum Jahreswechsel 2021/2022 umbenannt. Zudem freuen sich die bisherigen Partner um den Kanzleigründer Dr. Karl-Heinz Schnieder, dass nun auch Dr. Tobias Witte zu den Partnern der Sozietät gehört. Witte ist seit 2015 in der Kanzlei tätig. Weitere Partner sind Dr. Ralf Großbölting, Björn Papendorf LL.M, Dr. Sebastian Berg und Björn Stäwen LL.M. Die Kanzlei hat neben Münster weitere Standorte in Berlin, Stuttgart und Leipzig, an denen insgesamt 19 Rechtsanwälte arbeiten.

Zum Namenswechsel präsentiert sich die Kanzlei auch mit einem neuen Internetauftritt, in den der beliebte Blog „Arzt und Zahnarztrecht“ mit aktuellen Beiträgen und Erläuterungen zu Rechtsfragen integriert wurde. Die neue Homepage ist jetzt unter www.kwm-law.de zu finden. (Quelle: QN)
 

Amann Girrbach von Brand im Gewerbegebiet in Vorarlberg betroffen

Für Amann Girrbach begann das Jahr 2022 turbulent. „In einem Teil des von uns genutzten Gewerbegebiets in Vorarlberg breitete sich in den frühen Morgenstunden des 1. Januar ein Feuer aus. Dabei sind mehrere Gebäude, darunter auch eine von uns genutzte Halle, in Mitleidenschaft gezogen worden“, teilte das Unternehmen am 3. Januar 2021 seinen Kunden und Partnern mit.

Derzeit verschaffe man sich ein Bild der Lage und werde mit den Instandsetzungen unverzüglich beginnen. „Unsere Fertigwarenlager ist gut gefüllt und wir sind zuversichtlich, dass wir in keine nennenswerten Lieferengpässe kommen werden“, so das Unternehmen. Man danke den Mitarbeitern und den Einsatzkräften, durch deren Einsatz Schlimmeres verhindert wurde. (Quelle: Amann Girrbach)
 

PKV ermöglicht dauerhaft Videosprechstunden in der Psychotherapie

In der Corona-Pandemie haben Sonderregelungen für Telemedizin in der Psychotherapie dazu beigetragen, die Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Seit 1. Januar 2022 gibt es eine dauerhafte Grundlage für die psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten von Privatversicherten mittels Videoübertragung.

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat dafür mit der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und im Einvernehmen mit den Beihilfekostenträgern von Bund und Ländern gemeinsame Abrechnungsempfehlungen zur Telemedizin vereinbart. Sie bilden den Rahmen für Leistungen mittels Videoübertragung und Ende-zu-Ende verschlüsselter E-Mails, die auf Basis der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) ohne jegliche Abschläge in der Vergütung wie eine persönliche, unmittelbare Behandlung abgerechnet werden können.

Dazu erklärt der Direktor des PKV-Verbandes, Florian Reuther: „Mit diesen Empfehlungen etablieren wir die Telemedizin in der Psychotherapie für Privatversicherte und treiben die Entwicklung der Digitalisierung weiter voran. Die Möglichkeiten der Telemedizin, die jetzt immer stärker gefragt sind, belegen einmal mehr die Rolle der PKV als Türöffner für Innovationen. Schon vor Jahren gehörte die PKV zu den Unterstützern der ersten Stunde. Dadurch konnte die Telemedizin in Deutschland Fuß fassen und Strukturen aufbauen, die jetzt auch den gesetzlich Versicherten zugutekommen.

Seit Ausbruch der Corona-Krise hat die Private Krankenversicherung überdies die Arzt- und Psychotherapiepraxen mit mehr als 1,2 Milliarden Euro zusätzlich unterstützt, um die Versorgung der Patienten in Zeiten der Pandemie zu sichern. Die PKV leistet hier einen stark überproportionalen Anteil, damit die ambulante Versorgung gewährleistet werden kann.“ (Quelle: PKV-Verband)
 

Svend Neumann neu in der Geschäftsleitung von Opti Health Consulting

Führen seit dem 1. Januar 2022 die Opti health consulting GmbH: Svend Neumann (links) und Christian Henrici.
Führen seit dem 1. Januar 2022 die Opti health consulting GmbH: Svend Neumann (links) und Christian Henrici.
Foto: Anna Leste-Matzen
Die Opti health consulting erweitert ihre Geschäftsführung: Seit dem 1. Januar 2022 wird das Unternehmen gemeinsam von Christian Henrici und Svend Neumann geleitet. „Mit Svend Neumann haben wir die ideale Besetzung für die Geschäftsführung aus den eigenen Reihen gewinnen können. Was er macht, macht er stets hervorragend und im besten Interesse für Kundinnen und Kunden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Er sorgt für Stabilität, Fortschritt und Zusammenhalt. Mit seiner hohen Kompetenz, seiner Expertise, seinen Erfahrungen und bisherigen wertvollen Diensten im Unternehmen wird Svend Neumann die Opti health consulting bei ihrem erfolgreichen Wachstum unterstützen“, freut sich Christian Henrici stellvertretend für alle Gesellschafter.

Der 35-jährige Neumann startete nach seinem Bachelor of Science 2014 seine berufliche Laufbahn bei der Opti health consulting GmbH im Projektmanagement mit Schwerpunkt Praxisgründung und -abgabe. 2018 übernahm er die Leitung der Sparte. 2020 wurde er zum Prokuristen bestellt und zum Chief Operating Officer (COO) ernannt.

Im Zuge der Neuausrichtung werden die Kompetenzen neu definiert: Christian Henrici verantwortet die Entwicklung neuer Unternehmensstrategien, das Produktmanagement und die Markenentwicklung. Svend Neumann übernimmt die Schwerpunkte Finanzen und operatives Geschäft. (Quelle: Opti health consulting GmbH)
 

Online-Petition zur TI hat Quorum erreicht

Die auch von Zahnärzten unterstützte Online-Petition der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) zu ausreichenden Testphasen für Anwendungen in der Telematikinfrastruktur (TI) hat das Quorum von 50.000 Unterstützern in vier Wochen erreicht. Das teilte der KVB-Vorstand Ende Dezember 2021 mit.
Für die Online-Petition mit dem Titel „Kassenarztrecht - Einführung von Flächentests zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und zum eRezept“ hatte es eine vierwöchige Zeichnungsfrist gegeben. Damit wird die Urheberin der Petition und Vorsitzende der Vertreterversammlung der KVB, Dr. Petra Reis-Berkowicz, die Möglichkeit erhalten, dieses wichtige Anliegen der Ärzteschaft im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags vorzutragen, heißt es n der Meldung der KVB. (Quelle: KVB)
 

Fast acht Stunden für die Verwaltung

7,7 Stunden: Der Aufwand von Zahnärztinnen und Zahnärzten für administrative Aufgaben der Praxisverwaltung lag im Jahr 2019 bei durchschnittlich 7,7 Stunden pro Woche. (Quelle: KZBV-Jahrbuch 2021)
 

Prof. Iain Chapple jetzt Mitglied des Order of the British Empire (MBE)

Prof. Dr. Iain Chapple
Prof. Dr. Iain Chapple
Foto: Quintessence News
Die British Society of Periodontology (BSP) gratuliert ihrem ehemaligen Präsidenten und derzeitigen wissenschaftlichen Berater, Professor Iain Chapple (University of Birmingham), der in der Liste der Neujahrsehrungen 2022 in Großbritannien für seine außerordentlichen Leistungen und Verdienste um die Mundgesundheit gewürdigt wird.

Professor Chapple wird in Anerkennung seines lebenslangen Einsatzes für die Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung und der Mundgesundheit für die Öffentlichkeit und die Patienten sowie seines bedeutenden Einflusses bei der Unterstützung des zahnärztlichen Teams auf nationaler und internationaler Ebene mit der Aufnahme in den Order of the British Empire (MBE) ausgezeichnet. (Quelle: BSP)
 

Öffentliche Lobbyregister startet zum Jahresbeginn

Am 1. Januar 2022 tritt das am 25. März 2021 beschlossene Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz) in Kraft. Das Lobbyregister wird beim Deutschen Bundestag geführt und ist ab dem 1. Januar 2022 unter www.bundestag.de/lobbyregister öffentlich zugänglich.

Es soll zu mehr Transparenz bei der für ein demokratisches Gemeinwesen unverzichtbaren Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber der Politik beitragen. Durch die Schaffung einer Registrierungspflicht für diejenigen, die Kontakt zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen oder in Auftrag geben, um Einfluss auf politische Prozesse zu nehmen, wird erstmals eine weitgehende strukturelle Transparenz von Interessenvertretung auf Bundesebene gewährleistet. Die Registereinträge der Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter sind jederzeit öffentlich einsehbar. Sie können nach vielen Kriterien durchsucht und auch maschinenlesbar heruntergeladen werden. Grafisch aufbereitete Statistiken fassen die im Lobbyregister enthaltenen Informationen für Nutzerinnen und Nutzer zusammen.

Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter haben aufgrund einer Übergangsvorschrift zwei Monate Zeit, um sich zu registrieren. Wer sich trotz bestehender Registrierungspflicht nicht einträgt oder Eintragungen unrichtig, unvollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Sie akzeptieren bei der Registrierung im Lobbyregister zudem einen Verhaltenskodex, der sie auf die Grundsätze der Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität verpflichtet und Regeln für die Kontaktaufnahme zu Mitgliedern von Bundestag und Bundesregierung formuliert. Verstöße gegen den Verhaltenskodex werden im Lobbyregister veröffentlicht.

Weitere Informationen zu den Regelungen des Lobbyregistergesetzes und des Verhaltenskodex sowie zum Registrierungsprozess gibt es online auf der Internetseite des Deutschen Bundestags. (Quelle: Deutscher Bundestag)
 

Gesetzliche Krankenversicherung: 14 Kassen erhöhen ihre Beiträge

14 gesetzliche Krankenkassen erhöhen zum Jahreswechsel ihre Beiträge, darunter zahlreiche AOKs. Das ergibt eine Auswertung der Stiftung Warentest, die in einer Online-Datenbank die Beiträge und Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleicht. Die Erhöhungen liegen zwischen 0,1 und 0,5 Prozentpunkten. Es gibt aber auch acht Krankenkassen, die ihre Beiträge zum Jahreswechsel senken, und zwar um 0,08 bis 0,4 Prozentpunkte. 51 der insgesamt 73 für alle geöffneten Krankenkassen halten ihre Beiträge stabil.

Der höchste Beitragssatz liegt Anfang 2022 bei 17,1 Prozent, der günstigste bei 14,95 Prozent. Diese Kasse kann aber nur regional gewählt werden. Die günstigste bundesweit verfügbare Kasse nimmt 15,29 Prozent. Der prognostizierte Beitragsdurchschnitt liegt 2022 bei 15,9 Prozent. Alle Beitragssätze und die Leistungen fast aller Krankenkassen sind unter www.test.de/krankenkassen abrufbar. Hier können Interessierte auch individuell berechnen lassen, wie viel sie durch einen Wechsel sparen würden. (Quelle: Stiftung Warentest)
 

Notbremse für das eRezept: FVDZ fordert TI-Moratorium für weitere Anwendungen

Digitalisierung ja – aber nicht um jeden Preis: Dieser Erkenntnis folgend begrüßte der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) Ende Dezember 2021 die Entscheidung der neuen Führung des Bundesgesundheitsministeriums, die flächendeckende Einführung des eRezeptes zunächst auf Eis zu legen. „Die Verlängerung der Testphase ist eine ausgesprochen vernünftige Entscheidung“, sagte der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader. „Der Digitalisierungsdruck in den Praxen ist hoch, aber die meisten Anwendungen laufen nicht störungsfrei. Es wäre also fahrlässig, jetzt Anwendungen und Komponenten verpflichtend einzuführen, die nicht ausreichend im Einsatz getestet wurden.“

Schrader sprach sich erneut für ein Moratorium der Telematikinfrastruktur (TI) aus, wie dies der diesjährige Deutsche Ärztetag von der Gematik gefordert hat. „Weitere Fehlentwicklungen bei der Digitalisierung können wir uns im Gesundheitswesen nicht erlauben“, sagte Schrader. Derzeit arbeiteten alle in den Praxen oberhalb ihrer Belastungsgrenze. Es sei nun wichtig, keine weiteren, nicht ausreichend getesteten Komponenten der TI einzuführen, weil die Belastungen damit noch weiter steigen würden. „Unausgereifte Lösungen, die zu Problemen mit Praxissoftware, Schnittstellen und Patienten führen und damit das gesamte Digitalisierungsprojekt in Verruf bringen, hatten wir genug“, betonte Schrader. „Erst wenn die Systeme stabil laufen, praktikabel zu handhaben sind und einen tatsächlichen Nutzen für Patienten und Praxen haben, sollte ein flächendeckender Rollout kommen.“ (Quelle: FVDZ)

 

 

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