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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Mai 2022

Hannelore König auf dem Ärztetag ausgezeichnet

Hannelore König
Hannelore König
Foto: VmF
Hannelore König, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe, ist auf dem 126. Deutschen Ärztetages in Bremen vom 24. bis 27. Mai 2022 mit dem Ehrenzeichen der deutschen Ärzteschaft ausgezeichnet worden.  „Mit ihrem herausragenden Einsatz für die Medizinischen Fachangestellten und die damit verbundene Sicherstellung einer hochwertigen Patientenversorgung hat sich Hannelore König um die Förderung des Gesundheitswesens in besonderer Weise verdient gemacht“, sagte Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, anlässlich der Verleihung. Mit ihrer verbindlichen und zielorientierten Art habe sie an der Einführung des Berufsbildes der Medizinischen Fachangestellten (MFA) mitgewirkt, an der kontinuierlichen Steigerung der Tarifgehälter sowie an den Aufstiegsmöglichkeiten von MFA zu hochqualifizierten, arztentlastenden Versorgungs- und Praxisassistenten.

König erklärte, sie nehme das Ehrenzeichen stellvertretend für alle Medizinischen Fachangestellten entgegen. Es sei auch mit Blick auf die wichtige Rolle der MFA bei der Pandemiebekämpfung an der Zeit, ihre Leistungen gesellschaftlich aufzuwerten.

Der Ärztetag bekräftigte auch seine Forderung nach einem staatlichen Corona-Bonus für medizinische Fachangestellte (MFA). „Die Medizinischen Fachangestellten (MFA) und die ambulant tätigen Assistenzberufe in den Teams der Haus- und Fachärzte haben den Schutzwall gegen Corona unter anderem auch für den stationären Bereich in einer enormen Kraftanstrengung über zwei Jahre aufrechterhalten. Ohne deren Aktivitäten hätten weder eine Impfkampagne noch die Patientenversorgung so erfolgreich bewältigt werden können“, begründete der Ärztetag seine Forderung. (Quelle: BÄK)
 

KZBV und BZÄK stellen FAQs zum Impfen durch Zahnärztinnen und Zahnärzte bereit

Mit Einführung des Paragrafen 20b Infektionsschutzgesetz (IfSG) zum 12. Dezember 2021 sowie der zum 25. Mai 2022 in Kraft getretenen Änderung der Coronavirus-Impfverordnung (Coronavirus-ImpfV) wurden auch Zahnarztpraxen in die Umsetzung der Corona-Impfkampagne der Bundesregierung eingebunden. Erst mit den jetzt erfolgten Änderungen der Coronavirus-ImpfV zum 25. Mai können Zahnärztinnen und Zahnärzte als Leistungserbringer Covid-19-Schutzimpfungen in der eigenen Praxis oder im Rahmen von Besuchen erbringen und abrechnen (siehe unten). Die Bundeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung haben die häufigsten Fragen und Antworten dazu auf der BZÄK-Internetseite und auf der Internetseite der KZBV aktualisiert. In Kürze sollen Zahnarztpraxen dann auch Impfstoffe bestellen können. (Quelle: BZÄK/KZBV)
 

Auch Zahnärzte dürfen jetzt impfen

Aktuell hat die Nachfrage nach Impfungen gegen Covid-19 deutlich nachgelassen. Das Bundesgesundheitsministerium hat mit Blick auf eine mögliche nächste Welle der Corona-Infektionen am 24. Mai 2022 die Coronavirus-Impfverordnung bis zum 25. November 2022 verlängert und nun alle Regelungen aufgenommen, damit auch niedergelassene Zahnärzte gegen Covid-19 impfen können.

LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert begrüßt die Änderung der Coronavirus-Impfverordnung, mit welcher der Gesetzgeber die letzte fehlende Voraussetzung geschaffen hat, die es ermöglicht, in Zahnarztpraxen Schutzimpfungen gegen das Coronavirus durchzuführen. Sind die Voraussetzungen des § 20 Infektionsschutzgesetz (Absolvierung des praktischen und theoretischen Teils der ärztlichen Schulung) erfüllt, muss noch die Berechtigung zur Impfung nachgewiesen werden. Grundlage des Nachweises ist eine Selbstauskunft darüber, dass nur Berechtigte die Impfung durchführen, geeignete Räumlichkeiten mit der notwendigen Ausstattung zur Verfügung stehen und die abgeschlossene Berufshaftpflicht auch mögliche Impfschädigungen abdeckt. Wo und wie die entsprechenden  Bescheinigungen etc. zu erhalten sind oder abzugeben sind, ist bei den jeweiligen Landeszahnärztekammern zu erfahren. (Quelle: KBV/LZK BW)
 

64. Sylter Woche steht in den Startlöchern

„Kleine Ursache – Große Wirkung – Zahnmedizin trifft Medizin!“ So lautet das Motto der diesjährigen Sylter Woche, die nun wieder – zumindest für einen großen Teil – in Präsenz stattfinden wird. Vom 30. Mai bis zum 3. Juni gibt es fünf Tage volles Programm für die Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie die Zahnmedizinischen Fachangestellten – teils vor Ort im Westerländer Congress Centrum, teils digital vor den heimischen Computern.

Rund 650 Kongressgäste werden vor Ort die Seminare und Vorträge besuchen. Letztere werden allerdings auch über digitalem Wege auf die Computer der Onlineteilnehmenden übertragen. Knapp 250 Interessierte haben sich für die digitale Teilnahme entschieden, die Veranstaltung ist ausgebucht.

Im Fokus der 64. Sylter Woche steht dabei die Verbindung von Zahnmedizin und Medizin. „Wenig bekannt ist, dass Parodontalerkrankungen mit Diabetes oder Herz-Kreislauferkrankungen korrelieren“, erläutert Dr. Michael Brandt, Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein. „Auch bei der Antibiotikaverordnung sind Zahnärztinnen und Zahnärzte wichtige Kooperationspartner für Zukunftsstrategien“, ergänzt Dr. Andreas Sporbeck, Vorstand Fort- und Weiterbildung bei der Zahnärztekammer. „Der hier auf Sylt stattfindende fachliche Austausch bedeutet eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.“

24 Seminare für Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie neun Seminare für die Zahnmedizinischen Fachangestellten werden zu dem Thema angeboten. Außerdem stehen 20 Vorträge sowie der „Notfallkurs für das Praxisteam“ auf dem Programmplan. Alle Informationen über die Sylter Woche sowie das aktuelle Programm sind auf der Veranstaltungswebsite zu finden. (Quelle: ZÄK Schleswig-Holstein)
 

Berlin: Höhere Ausbildungsvergütung für ZFA beschlossen

Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer (ZÄK) Berlin hat in ihrer Sitzung am 19. Mai 2022 auf Antrag des Vorstandes der ZÄK Berlin eine Anhebung der Ausbildungsvergütung für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) beschlossen. Die Vergütungs-Empfehlungen gelten für Ausbildungsverträge, die ab dem 1. Dezember 2022 mit Auszubildenden abgeschlossen werden, deren Ausbildung ab dem 1. Februar 2023 beginnt:

1. Ausbildungsjahr monatlich 920 Euro (zuvor 865 Euro)
2. Ausbildungsjahr monatlich 995 Euro (zuvor 890 Euro)
3. Ausbildungsjahr monatlich 1.075 Euro (zuvor 980 Euro)

Die kammerseitigen Empfehlungen für die ZFA-Ausbildungsvergütung sind verbindlich, das heißt, sie dürfen um maximal 20 Prozent unterschritten werden. Die Gehaltsempfehlung darf jederzeit und ohne obere Begrenzung überschritten werden; dies obliegt der ausbildenden Zahnarztpraxis.

„Qualifiziertes und motiviertes Praxispersonal ist für eine erfolgreiche und reibungslos funktionierende Praxis elementar. Leider herrscht auch in Berlin momentan ein akuter Fachkräftemangel. Mit diesem Beschluss sowie zahlreichen laufenden Aktivitäten wie dem Engagement auf Ausbildungsmessen oder der Weiterentwicklung unserer ZFA-Kampagne möchten wir die Berliner Kolleginnen und Kollegen unterstützen und viele junge Menschen dauerhaft für den ZFA-Beruf begeistern“, so Dr. Karsten Heegewaldt, Präsident der ZÄK Berlin.

Dr. Ufuk Adali, Vorstandsmitglied der ZÄK Berlin und Leiter des Referats Aus- und Fortbildung ZFA, betont: „Die ausgesprochene Anhebung der Ausbildungsvergütung ist ein wichtiges Signal, da wir damit den Beruf der ZFA nicht nur verbal, sondern auch monetär wertschätzen. Sie trägt zudem dazu bei, dass der Beruf auch in finanzieller Hinsicht für Auszubildende im Vergleich zu anderen Ausbildungsberufen, insbesondere im medizinischen Bereich, attraktiv bleibt.“ (Quelle: ZÄK Berlin)
 

Voco ist MDR-zertifiziert

Die in Cuxhaven ansässige Voco GmbH gehört in Europa zu den führenden Herstellern bei der Umsetzung der neuen Medizinprodukte-Verordnung (MDR - Medical Device Regulation). In einer Unternehmensmeldung vom 24. Mai heißt es: „Die für die Herstellung und das Inverkehrbringen aller Medizinprodukte der Klasse IIa vorgeschriebene MDR-Zertifizierung der sogenannten Benannten Stelle liegt uns seit 2021 vor.
Mit der Zertifizierung stellt Voco sicher, jederzeit den geltenden Anforderungen zu entsprechen und die Kunden mit Produkten, die gemäß europaweit geltenden Richtlinien produziert werden, zu beliefern.
Als eines der ersten deutschen Dentalunternehmen konnte Voco bereits 1994 ein zertifiziertes Qualitätsmanagement-System vorweisen. Sämtliche Entwicklungs- und Herstellungsprozesse unterliegen bei uns strengen Kontrollen. Damit stellt Voco einen gleichbleibend hohen Sicherheits- und Qualitätsstandard in der Produktentwicklung und -fertigung sicher. Alle Präparate werden am Cuxhavener Firmensitz in modernsten Labor- und Produktionsräumen entwickelt, produziert und konfektioniert und sind somit „Made in Germany“. (Quelle: Voco)
 

Konnektorentausch: Erste Dienstleister machen Druck

Ab September 2022 müssen die ersten 1.000 Konnektoren für die TI getauscht werden, weil ihre Sicherheitszertifikate ablaufen. Bis Ende Februar 2023 werden es insgesamt 31.000 sein, so die CGM, deren Konnektoren als erste betroffen sind (KoKoBox). Wie die Ärzte Zeitung berichtet, haben erste Praxen bereits Schreiben ihrer TI-Dienstleister mit Angeboten erhalten, denen sie kurzfristig zustimmen sollten. Dabei ist die Refinanzierung des Austauschs noch nicht klar, die Verhandlungen zwischen Kassen(zahn)ärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband laufen noch.

Auch wenn CGM die Kommunikation des Dienstleisters nicht gelungen finde, müsse der Austausch der Konnektoren mit bis zu 2.300 Terminen pro Woche (mit zwei bis drei Stunden Arbeitsaufwand in der Praxis) jetzt „generalstabsmäßig geplant werden“ und damit Angebote verschickt und Termine vergeben werden, auch wenn noch keine Finanzierungsvereinbarung vorliege, so das Unternehmen. CGM verweist auf die kurze Vorlaufzeit, mit der die Gesellschafterversammlung der Gematik den Austausch der Konnektoren beschlossen habe. Der Beschluss ist erst Ende Februar 2022 gefasst worden, die ersten Konnektoren müssen im September 2022 getauscht werden. (Quelle: Ärzte Zeitung)
 

GOÄ-Novellierung: Markt- und Staatsversagen

Der Kieler Gesundheitsökonom Prof. Thomas Drabinski hat sich in einer Kurzanalyse für den Ärztenachrichtendienst mit dem Thema „Gebührenordnung für Ärzte “ (GOÄ) auseinandergesetzt. Er sieht ein Marktversagen und ein Staatsversagen in der Novellierung der GOÄ – also sowohl auf der Seite der Verbände, Körperschaften und Privaten Krankenversicherung als auch auf staatlicher Seite, hier Gesetzgeber und Bundesgesundheitsministerium. „Die GOÄ-Novelle ist ein Paradebeispiel für simultanes Markt- und Staatsversagen. Treffen beide Versagensbereiche wechselseitig aufeinander, so kann dieser doppelte Versagenszustand noch für längere Zeit fortdauern. Aus Perspektive der Leistungsanbieter bedeutet dies, dass sie weiterhin nach einer veralteten GOÄ abrechnen und Kostensteigerungen bei Personal und Material praxisintern oder durch abrechnungstechnische Graubereiche refinanzieren müssen“, so Drabinski. (Quelle: änd.de)
 

Straumann Group will auch PlusDental übernehmen

Vor zwei Jahren hat die Straumann Group (Basel) bereits in den gewerblichen Aligner-Anbieter DrSmile investiert. Jetzt hat das Unternehmen in einer Ad-hoc-Mitteilung am 20. Mai angekündigt, das ebenfalls im Bereich Aligner-Therapie im Consumer-Markt tätige Berliner Unternehmen PlusDental übernehmen zu wollen. Straumann ist selbst in der professionellen kieferorthopädischen Aligner-Therapie mit ClearCorrect aktiv und hält zudem Anteile an einem Materialspezialisten für diese Schienen.

PlusDental verbinde Expertise im Konsumenten-Marketing mit ärztlich betreuten Behandlungen und ergänze damit die strategische Priorität der Gruppe, in Kieferorthopädie zu investieren, heißt es. PlusDental erweitere die Präsenz der Straumann Group im Segment der ärztlich betreuten Konsumenten-Kieferorthopädie durch zusätzliche Marktabdeckung in Ländern wie den Niederlanden, Schweden und Großbritannien. Der Kaufpreis soll rund 135 Millionen Schweizer Franken betragen, die Vereinbarung wurde bereits unterzeichnet. Die Transaktion muss noch von den Aufsichtsbehörden genehmigt werden und dürfte laut Straumann in den kommenden Wochen abgeschlossen werden. (Quelle: Straumann Group)
 

KBV-VV im Vorfeld des Deutschen Ärztetags: Digitalisierung ist zentrales Thema

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist ein zentrales Thema der KBV-Vertreterversammlung, die am 23. Mai 2022 im Vorfeld des Deutschen Ärztetages in Bremen zusammenkommt. Auf der Agenda stehen unter anderem auch die Corona-Pandemie und die für den Herbst nötigen Maßnahmen zum Schutz vor dem Virus. Die Sitzung wird ab 10 Uhr im Livestream übertragen.

Bei den Beratungen zur Digitalisierung wird es um die andauernden Probleme mit der Telematikinfrastruktur und das Fehlen von praxistauglichen Lösungen gehen. Zugleich sollen Wege aufgezeigt werden, wie der Prozess der Digitalisierung voranschreiten kann. Ein Thema sind die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und das elektronische Rezept – zwei Anwendungen, die trotz technischer Probleme flächendeckend eingeführt werden sollen.

Beim Thema Corona wollen sich die VV-Delegierten vornehmlich mit den Maßnahmen befassen, die jetzt für den Herbst getroffen werden müssen. So muss dringend ein Impfkonzept vorbereitet werden, damit die Niedergelassenen genügend Impfstoffdosen für alle erhalten, die dann erneut geimpft werden wollen. Bereits mehrfach hat die KBV vor diesem Hintergrund an die Politik appelliert.

Der Deutsche Ärztetag findet erstmals seit drei Jahren wieder in Präsenz statt. Die Hauptversammlung der Bundesärztekammer vom 24. bis 27. Mai in Bremen steht unter dem Titel „Ärztlicher Versorgungsbedarf in einer Gesellschaft des langen Lebens“. Schwerpunktthemen sind unter anderem die ärztliche Nachwuchsförderung und der Ärztemangel sowie der Einfluss der Pandemie auf das körperliche und seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen. (Quelle: KBV)
 

Konnektortausch ohne Alternative

Die Gesellschafter der Gematik haben ein Statement zum Tausch der Konnektoren für die Telematikinfrastruktur abgegeben: „Den Konnektorentausch hat die Geschäftsführung der Gematik ihrer Gesellschafterversammlung als einzig verlässlich umsetzbare Lösung zur Beschlussfassung empfohlen. Ohne den Tausch wäre die gesetzliche Krankenversicherung mit 70 Millionen Versicherten Gefahr gelaufen, dass Praxen in größerer Zahl ihre Versorgungsaufgaben wegen auslaufender Sicherheitszertifikate für die Konnektoren nicht mehr wahrnehmen könnten. So wäre bereits das Versichertenstammdatenmanagement als Grundlage für die Abrechnung erbrachter Leistungen, nicht mehr durchführbar gewesen.

Nach jetzigem Stand startet das die Konnektoren ablösende Konzept der Gematik in Form der TI 2.0 frühestens in einigen Jahren. Die theoretische Alternative zum Tausch in Form einer Verlängerung der Konnektorzertifikate durch ein Software-Update wäre nur für zwei Jahre möglich gewesen – bis dahin ist die TI 2.0 nicht startbereit. Der Austausch wäre also nur verschoben worden. Kein Hersteller hat die entsprechenden Software-Updates implementiert, getestet und der Gematik zur Zulassung vorgelegt. So blieb als einzige verantwortungsvolle Möglichkeit der Tausch der Konnektoren übrig.“ (Quelle: KZBV)
 

Sondierungstiefen in der PAR-Richtlinie: Klarstellung zum Runden

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat im Dezember 2021 eine Klarstellung zur Rundung der Sondierungstiefen in der PAR-Richtlinie beschlossen, die jetzt mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten ist. Danach werden die Messwerte jetzt künftig auf- oder abgerundet nach folgender Regel: „Messwerte unter 0,5 mm sind abzurunden, Messwerte von 0,5 mm oder darüber sind aufzurunden.“ Die Änderung betrifft die Paragrafen 3, 11 und 13 der Richtlinie. (Quelle: G-BA)
 

ApoBank-Stiftung: weitere 100.000 Euro für Hilfsprojekten für Opfer des Ukrainekriegs abgerufen

Der Bedarf an Unterstützung ist angesichts des Ausmaßes der humanitären Krise in der Ukraine enorm. Die Stiftung der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (ApoBank-Stiftung) hat daher zu Beginn des Jahres bereits eine Soforthilfe für die Opfer des Kriegs in der Ukraine in Höhe von 100.000 Euro geleistet. Diese Gelder flossen direkt den Hilfswerken der Heilberufe zu, sodass sie vor Ort bedarfsgerecht unterstützen konnten. Dazu gehören Ärzte der Welt e. V., Apotheker ohne Grenzen sowie die Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte.

In einem zweiten Schritt sind nunmehr weitere Mittel in Höhe von 100.000 Euro für die Förderung von Hilfsprojekten vollständig abgerufen worden. Insgesamt unterstützt die apoBank-Stiftung elf Initiativen mit dieser gesonderten Ukraine-Spendenaktion. Der Fokus liegt auf der medizinischen Versorgung der Betroffenen. So werden die Mittel zum Beispiel für diverse medizinische Hilfslieferungen für Krankenhäuser und Gesundheitszentren in der Ukraine eingesetzt. Aber auch Projekte wie die psychologische und medizinische Behandlung von Geflüchteten in Deutschland oder Transporte und Behandlungen von schwerkranken ukrainischen Kindern in deutschen Kliniken werden gefördert.

Unterstützung weiterer Hilfsprojekte im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine wird ab sofort im Rahmen der turnusmäßigen Beiratssitzungen der Stiftung gewährt. Anträge für die nächste Sitzung können bis zum 15. Juli 2022 eingereicht werden. Außerdem werden verschiedene weitere Projekte und Ideen zur Gesundheitsförderung etc. von der Stiftung unterstützt. Anträge können von Mitgliedern und Kunden der ApoBank, von Standesorganisationen des Gesundheitswesens, von NGOs oder von gemeinnützigen Vereinen aus dem heilberuflichen Umfeld an eingereicht werden. Mehr Informationen und Antragsmöglichkeiten auf der Internetseite der Stiftung. (Quelle: ApoBank Stiftung)
 

Praxisabgabe: Serviceplattform DZG eG bietet Experten-Telefonsprechstunde

Die Deutsche Zahnärzte-Genossenschaft (DZG eG) bietet ab sofort eine Expertenauskunft per Telefon für (potenzielle) Praxisabgeberinnen und -abgeber an.
„Jeder Praxisverkauf ist einzigartig. Blaupausen für die Vermarktung gibt es nicht“, erklärt Petra Gmeineder, Vorständin Produktentwicklung der DZG und Vorständin in der Abrechnungsgesellschaft ABZ eG. „Wir klären in unserer Telefonsprechstunde deshalb für jede Einzelne/jeden Einzelnen individuell: Wie ist die Gesamtsituation? Welche Vorstellungen hat die Abgeberin oder der Abgeber? Welche belastenden Faktoren gibt es? Am Ende des Gesprächs sollen die Anrufer Klarheit darüber haben, welche Schritte für sie wichtig sind und was sie als nächstes tun sollten.“
Die Telefonberatung dauert etwa eine halbe Stunde. Für DZG-Mitglieder ist sie kostenlos, alle anderen zahlen 45 Euro. Buchen die Interessenten anschließend eine ausführliche Beratung bei der DZG, wird diese Gebühr für das erste Telefonat verrechnet, heißt es. Der telefonische Beratungstermin kann per E-Mail vereinbart werden. (Quelle: DGZ eG)
 

Wir tun was! – FVDZ Bayern startet aktiv in die KZVB-Wahl 2022

Vom 24. Juni bis 7. Juli 2022 werden die Delegierten für die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns gewählt. Das Parlament der 10.469 (Stand 2021) Vertragszahnärztinnen und -zahnärzten sowie angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzten wird erstmals nach 16 Jahren mit 45 Delegierten wieder größer werden – und damit vielfältiger. Unter dem Motto „Wir tun was!“ startet der FVDZ Bayern in die Wahlzeit. 
Wer sich für die Ziele des FVDZ Bayern interessiert, wird im 10-Punkte-Wahlprogramm fündig. Hier geht es um Ziele, die es zu erreichen gilt für Einzelpraxen, für angestellte Zahnärzte und für BAGs in Sachen Honorierung, Bürokratieabbau, Gestaltungsspielräume. Hier wird auch aufgezeigt, was die freiverbandlich geführte KZVB in den vergangenen sechs Jahren geleistet und erreicht hat. 
Noch ein Tipp am Rande: Die FVDZ Bayern-Tabelle 2022 ist ein absolutes „Must have“. Sie hängt „huckepack“ am BZB 5/2022 und ist kostenlos für die Empfänger. Die Tabelle vergleicht direkt BEMA mit dem 2,3-fachen GOZ-Satz bei allen zahnärztlichen Leistungen und gibt darüber hinaus an, wieviel Zeit dem Behandler für die Leistung zur Verfügung steht: im BEMA, in der GOZ und GOÄ. (Quelle: FVDZ Bayern)

Nationales Osteology-Symposium: Aktuelle Wissenschaft für die Praxis

Ganz aktuelles aus der Wissenschaft mit hohem Nutzwert für die Praxis zum Thema Geweberegeneration bot das Nationale Osteology Symposium der Osteology Foundation am 6. und 7. Mai 2022 in Baden-Baden. Das von Prof. Dr. Frank Schwarz und Prof. Dr. Dr. Søren Jepsen zusammengestellte Programm mit Experten wie Prof. Dr. Anton Sculean, PD Dr. Karin Jepsen, Prof. Dr. mult. Shahram Ghanaati, Prof. Dr. Reinhard Gruber und Dr. Jan Derks brachte Teilnehmerinnen und Teilnehmer anhand neuester Studienergebnisse auf den aktuellen Stand der Wissenschaft und praktischen Anwendung zur regenerativen Parodontitistherapie, unter anderem zur kieferorthopädischen Behandlung in Kombination mit einer regenerativ-chirurgischen Therapie bei Parodontitis Stadium IV, zur Biologisierung von Biomaterialien und zur Therapie der Periimplantitis. Zwei von den Experten diskutierte klinische Fälle aus der Augmentation und der Zahnerhaltung beschlossen das wissenschaftliche Programm. Ansprechend waren auch die Posterpräsentation der Nachwuchswissenschaftler. Am Vortag boten Workshops, darunter ein Junges Forum, die Möglichkeit, neue Techniken und Materialien kennenzulernen. (Bericht folgt, Quelle: QN)
 

Ärztestatistik: Wenn ein leichter Zuwachs in den Mangel führt

„Wir verzeichnen zwar ein leichtes Wachstum bei der Zahl der Ärztinnen und Ärzte, leider reicht dieser Zuwachs aber bei weitem nicht aus, um den Behandlungsbedarf einer Gesellschaft des langen Lebens auf Dauer zu decken. Dieser besorgniserregenden Entwicklung dürfen Bund und Länder nicht länger tatenlos zusehen. Was wir jetzt brauchen, sind eine konsequente Nachwuchsförderung und bessere Ausbildungsbedingungen im ärztlichen Bereich.“ So kommentiert Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), die Ergebnisse der aktuellen Ärztestatistik.

Wie aus den Daten hervorgeht, waren im Jahr 2021 bei den Landesärztekammern insgesamt 416.120 berufstätige Ärztinnen und Ärzte gemeldet. Damit stieg die Zahl zwar wie bereits im Vorjahr um 1,7 Prozent beziehungsweise um rund 7.000 Personen. Der Zuwachs blieb damit jedoch unter dem von 2019 (+2,5 Prozent).
Trotz leicht gestiegenen Ausbildungsplatzkapazitäten an Deutschlands medizinischen Fakultäten dürfe bezweifelt werden, ob das deutsche Bildungssystem eine ausreichende Zahl an Ärztinnen und Ärzten hervorbringt, damit die der Versorgung zur Verfügung stehende ärztliche Arbeitszeit in Zukunft ausreichen werde. Dies auch vor dem Hintergrund einer alternden Bevölkerung und höherer Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen.

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) habe im zweiten Pandemiejahr einen starken Zuwachs an berufstätigen Ärztinnen und Ärzten verzeichnet. Ihre Zahl stieg um rund 5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr an, jedoch fiel diese Entwicklung je nach Bundesland sehr unterschiedlich aus.

Die Zuwanderung von ausländischen Ärztinnen und Ärzten – vor der Pandemie ein entlastender Faktor für die medizinische Versorgung – verlangsamte sich weiter. Im Jahr 2021 stieg die Zahl der Ärztinnen und Ärzte mit ausländischer Staatsangehörigkeit nur um rund 1.100 auf rund 57.200. Dies entspricht einem Plus von lediglich 1,9 Prozent - nach Wachstumsraten von sieben bis acht Prozent in den Vorjahren. Gleichzeitig stieg die Zahl der ins Ausland abgewanderten Ärztinnen und Ärzten nach einem Einbruch im Jahr 2020 wieder an und erreichte mit rund 1.900 Abwanderungen das Niveau der Vorjahre. Zudem nahmen im Vergleich zu den Vorjahren deutlich mehr Ärztinnen und Ärzte Elternzeit (+7,7 Prozent) in Anspruch. Insgesamt sind rund 132.000 Ärztinnen und Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit; davon rund 93.000 im Ruhestand. (Quelle: BÄK)
 

BZgA und PKV vertiefen Zusammenarbeit

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV) gehen eine langfristige Kooperation zur Förderung sexueller Gesundheit sowie der HIV- und STI-Prävention ein. Mit der Kooperation bauen die BZgA und der PKV-Verband gemeinsam erfolgreiche Präventionsansätze weiter aus und gestalten Lebenswelten für einen offenen und selbstbewussten Umgang mit dem Thema sexuelle Gesundheit. Mit 32 Millionen Euro unterstützen die BZgA und der PKV-Verband in den kommenden fünf Jahren die Umsetzung von Maßnahmen insbesondere in den Lebenswelten, wie der Schule und der medizinischen Versorgung. (Quelle: PKV-Verband)
 

MDR: Anzahl der Benannten Stellen sinkt

Quelle: BV Med
Für die rund 25.000 Zertifikate, die in die Medical Device Regulation (MDR) überführt werden müssen, sowie für neue Produkte, ist es essenziell, dass schnellstmöglich mehr Benannte Stellen notifiziert werden und die vorhandenen ihre vorhandene Kapazität weiter massiv ausbauen, besser nutzen und vor allem die Prioritäten richtig setzten, so der Bundesverband Medizintechnik (BV Med). Momentan sind insgesamt 28 Benannte Stellen unter der MDR in der NANDO Datenbank gelistet. (Quelle: BV Med)
 

Neue GOÄ: PKV-Verband, BÄK und Beamtenbund fordern Bewegung

In einem gemeinsamen Schreiben an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag haben der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, der Verbandsdirektor des Verbands der Privaten Krankenversicherung, Dr. Florian Reuther, und der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbunds, Ulrich Silbereisen, die überfällige Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gefordert. Die GOÄ-Novelle hängt seit Jahren in der Warteschleife, PKV-Verband und BÄK haben sich bereits auf einen neuen Leistungskatalog und die Bewertung weitgehend geeinigt.

Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ist das Thema – anders als bei der Vorgänger-Regierung von SPD und Union – nicht aufgeführt, Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbauch will das Thema offensichtlich nicht gerne anfassen und hat bereits angekündigt, dass sich damit das Verhältnis von GKV und PKV nicht verändern dürfe. (Quelle: Ärzte Zeitung)
 

Lauterbach: Neue Gesetzesflut im Sommer

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach hat für die Sommerpause diverse Gesetzentwürfe angekündigt. Als „Zwischenspurt“ will er vor der zu erwartenden nächsten Corona-Welle im Herbst strukturelle Änderungen auf den Weg bringen. So hat er eine Strategie für die Digitalisierung und Telematikinfrastruktur inklusive elektronische Patientenakte (neue Opt-out-Regelung) und E-Rezept angekündigt, an der die betroffenen Anwender beteiligt werden sollen. Lauterbach will die Finanzierung der gesetzlichen Kassen reformieren und auch die Legalisierung von Cannabis gesetzlich regeln. Schon im Mai soll ein „Pandemiebekämpfungskonzept“ für den Herbst vorgelegt werden. Auch die Digitalisierung und Reform des Öffentlichen Gesundheitsdienstes will der Minister voranbringen. (Quelle: Spiegel online)
 

Auf vielfachen Wunsch: Webinar „Zahngold-Recycling“ wird am 18. Mai wiederholt

Am Mittwoch, 18. Mai 2022, wird das Webinar „Zahngold-Recycling ermöglicht Nachhaltigkeit in jeder Praxis – Was ist dabei zu beachten“ noch einmal wiederholt. Start ist um 17 Uhr, die die Teilnahme ist kostenlos. Die Anmeldung erfolgt über diesen Link.

Ca. 300 Teilnehmer waren bereits bei der Premiere dabei. Im Dialog und unterhaltsam stellt Joerg Faller – Teamleiter Service Edelmetalle bei Kulzer – den Nachhaltigkeitsaspekt, die Schritte der Aufbereitung, wirtschaftliche und rechtliche Aspekte vor.

Kulzer unterstützt durch Recycling-Kompetenz und mit einem kostenlosen Praxis-Aktions-Paket für die Information Ihrer Patienten, heißt es. Es enthält unter anderem eine Auszeichnung für den Empfangsbereich, Aufsteller für das Wartezimmer, Patienten- Informationen, die Sammeldose, Texte für Homepage und Social Media. Weitere individuelle Beratung gibt es auch telefonisch unter 0800-4372 522, Taste 3. (Quelle: Kulzer)
 

id infotage dental 2022: Frühbucherrabatt bis 31. Mai 2022 verlängert!

Die Gültigkeit des Frühbucherrabatts für Ausstelleranmeldungen zu den id infotagen dental 2022 wurde bis zum 31. Mai 2022 verlängert. Somit haben Aussteller noch einen Monat länger die Möglichkeit, sich die 5 Prozent Frühbucherrabatt auf ihre Messeanmeldung zu sichern.
Die Anmeldeunterlagen stehen auf der Website der id infotage dental – für München und für Frankfurt  (Quelle: LDF GmbH)
 

ARZ Haan AG baut mit Übernahme der TeamFaktor GmbH Produktangebot im Dentalmarkt aus

Mit der Übernahme des Factoring-Anbieters TeamFaktor wird das Dienstleistungsangebot der ARZ Haan AG für den Dentalmarkt um einen wesentlichen Baustein ergänzt. Bereits seit 2019 hat die Unternehmensgruppe die erste cloudbasierte Praxissoftware für ZahnärztInnen „teemer“ erfolgreich in den dentalen Softwaremarkt eingeführt. Sie wird von der ARZ.dent GmbH in Hamburg entwickelt und vertrieben. TeamFaktor ergänze nun die dentale Sparte der Unternehmensgruppe um das cloudbasierte Online-Factoring, so das Unternehmen.

Horst Schön, TeamFaktor GmbH, und Stefan Mühr, ARZ dent (von links)
Horst Schön, TeamFaktor GmbH, und Stefan Mühr, ARZ dent (von links)
Foto: ARZ dent GmbH
Durch die intelligente Verbindung von Praxismanagement und Factoring werde der Praxisalltag noch komfortabler und absolut transparent – für die PraxisinhaberInnen und MitarbeiterInnen, aber auch für die PatientInnen. Die digitale Patienten-Journey beginnt bei „teemer“ mit der Online-Terminvergabe und Anamnese von zu Hause aus, führt über die digitalen Bausteine Empfang, Planung und Behandlung hin zur Patienten-Aufklärung mittels integrierter Aufklärungs-Videos. Online-Factoring werde hier als ideale Ergänzung in einen effizienten Workflow integriert – immer mit dem Ziel die zahnärztliche Praxisverwaltung und Steuerung für Praxis und PatientInnen mobil, einfach und sicher zu gestalten.

Horst Schön, geschäftsführender Gesellschafter der TeamFaktor GmbH: „Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der ARZ.dent GmbH hat mir gezeigt, dass beide Unternehmen die identische DNA besitzen. Die barrierefreie Integration von Factoring-Dienstleistungen in die einzigartige cloudbasierte Praxisverwaltung „teemer“ bringt enorme Mehrwerte und Effizienzen für jede Praxisorganisation. Deshalb haben wir uns entschieden, gemeinsam den Dentalmarkt weiter zu revolutionieren.“

„Mit großer Begeisterung begrüßen wir Horst Schön und sein Team in unserer wachsenden Unternehmensgruppe. Mit dieser Akquisition erreichen wir eine notwendige Ergänzung unserer Digitalsparte im Dentalbereich und bieten somit auch hier alle Bestandteile für eine erfolgreiche Praxis. Wir untermauern nochmals deutlich unseren Anspruch, die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter voranzutreiben“, so Dr. Philipp Siebelt, Vorstandssprecher der ARZ Haan AG. (Quelle: ARZ Haan AG)
 

4.771 Zahnärztinnen und Zahnärzte aus dem Ausland praktizieren in Deutschland

6,6 Prozent aller in Deutschland tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte haben ausschließlich die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes (ohne doppelte Staatsbürgerschaft). Per 31. Dezember 2020 waren davon die fünf häufigsten Staatsbürgerschaften: syrisch 681, rumänisch 454, griechisch 421, niederländisch 241, polnisch 219. (Quelle: „Klartext“ der BZÄK/Mitgliederstatistiken der (Landes-)Zahnärztekammern, ohne S-H)
 

Neuer Hygieneleitfaden veröffentlicht

Ab sofort ist der neue Hygieneleitfaden 2022 des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ), auf der Internetseite der BZÄK und www.dahz.org abrufbar. Die aktuelle Version wurde erneut mit der Arbeitsgruppe Zahnmedizin der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) erstellt. Zahnärztekammern und Fachgesellschaften dürfen den unveränderten Hygieneleitfaden auf ihren Internetseiten einstellen und an ihre Mitglieder weitergeben, wenn der DAHZ als Herausgeber benannt wird. (Quelle: BZÄK)
 

Mundgesundheit bei Kindern und Jugendlichen mit Handicap schlechter

Zahnschmerzen, Zahnputzhäufigkeit und zahnärztliche Kontrolluntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung betrachtet das Journal of Health Monitoring. Die Auswertungen zeigen, wo bei Prävention, Gesundheitsförderung und zahnärztlicher Versorgung noch Bedarf an Veränderung und Verbesserung ist.

Der Journal-Beitrag beschreibt, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung häufiger Zahnschmerzen hatten und bei ihnen das zweimal tägliche Zähneputzen seltener stattfand als bei Kindern und Jugendlichen ohne Behinderung. Unterschiede in der Inanspruchnahme zahnärztlicher Kontrolluntersuchungen waren nicht festzustellen. Insgesamt verweisen die Ergebnisse auf die Bedeutung von Maßnahmen zur Förderung der Zahnputzhäufigkeit, um die Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung zu verbessern. (Quelle: BZÄK)
 

Zahnarzt ist neuer Vorsitzender des Aufsichtsrats

Dr. med. dent. Karl-Georg Pochhammer ist neuer Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (ApoBank). Der Aufsichtsrat wählte ihn aus den Reihen seiner Mitglieder als Nachfolger für Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery. Pochhammer, auch stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärtzlichen Bundesvereinigung (KZBV) ist seit 2011 Mitglied des Aufsichtsrats. Er folgte auf Dr. Wolfgang Eßer, damals KZBV-Vorstandsmitglied und seit 2013 KZBV-Vorstandsvorsitzender.

Wie Montgomery aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist Dr. med. dent. Helmut Pfeffer, Vorsitzender des Versorgungsausschusses des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Hamburg. Der erfahrene Banker Gerhard Hofmann und Dr. Thomas Siekmann, früheres Vorstandsmitglied der Bank wurden neu in den Aufsichtsrat gewählt.

Die Bank zahlt zudem ihren Mitgliedern für das Geschäftsjahr 2021, wie schon auf der Bilanzpressekonferenz angekündigt, eine Dividende von 7 Prozent aus. Das beschloss die Vertreterversammlung der Bank in Präsenz am 29. April 2022 in Düsseldorf. Damit stimmten die Vertreterinnen und Vertreter dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu. (Quelle: ApoBank/QN)
 

Erster Band des Personenlexikons von Zahnärzten in der NS-Zeit erschienen

Prof. Dr. mult. Dominik Groß (Uni Aachen) hat jetzt den ersten Band des Personenlexikons von Zahnärzten und Kieferchirurgen in der Nazi- und Nachkriegszeit vorgelegt. Das „Lexikon der Zahnärzte und Kieferchirurgen im ‚Dritten Reich‘ und im Nachkriegsdeutschland – Täter, Mitläufer, Oppositionelle, Verfolgte, Unbeteiligte“ ist im Verlag Hentrich&Hentrich erschienen. Der zweite Band soll Ende dieses Jahres folgen. Das Werk ist das Ergebnis einer rund drei Jahrzehnte währenden Beschäftigung des Autors mit der Geschichte der zahnärztlichen Berufsgruppe und ihrer Fachvertreter. Entstanden ist das erste Personenlexikon zu den historisch bedeutsamsten Repräsentanten der Zahnheilkunde.

Lexikon der Zahnärzte und Kieferchirurgen im „Dritten Reich“ und im Nachkriegsdeutschland. Täter, Mitläufer, Oppositionelle, Verfolgte, Unbeteiligte Band 1: Hochschullehrer und Forscher (A–L). Hentrich&Hentrich, Leipzig 2022, 968 Seiten, Hardcover, 215 Abbildungen, ISBN: 978-3-95565-500-6, 69 Euro (Quelle: DGZMK)
 

Schrader: „Praxen stärken, nicht Renditejäger“

Der Bundesvorstand des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) appelliert an die politisch Verantwortlichen, dem Ausverkauf der ambulanten (zahn-)ärztlichen Versorgung endlich wirksam zu begegnen. „Bislang wurde nur Verständnis geäußert, passiert ist wenig. Vielleicht führt ja die vom NDR angestoßene öffentliche Debatte um Arzt- und Zahnarztpraxen als Renditeobjekte nun politisch zum Umdenken“, sagte der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader während der Sitzung des Bundesvorstands in Bonn.

Am Freitagabend hatte die ZDF-Satiresendung „heute show“ das Thema Renditejäger im Gesundheitswesen aufgegriffen und dabei die Methoden der Investoren unter dem Motto „Doc Dividende – Gesundheit ist unbezahlbar“ offengelegt. Der Satire vorangegangen war das NDR-Magazin Panorama 3, das mit seinem Beitrag Strategien zur Übernahme von Praxen über das Vehikel des Aufkaufs teils maroder Kliniken aufdeckte und über das zum Teil grenzwertige Geschäftsgebaren von investorengesteuerten Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Ketten berichtete.

Die aktuellen Recherchen des NDR über Arzt- und Zahnarztpraxen als Spekulationsobjekt hätten alle Befürchtungen bestätigt, sagte Schrader. „Freiberuflich selbstständige Praxen sind das Rückgrat der medizinischen Versorgung. Wenn sie einmal weg sind, baut sie niemand wieder auf.“ Gleichzeitig mehrten sich laut Panorama-Bericht Hinweise darauf, dass MVZ in Investorenhand die Behandlungskosten in die Höhe treiben, ohne die Qualität der Versorgung zu verbessern. Oftmals werde sogar übertherapiert, um Renditeerwartungen des Investors zu befriedigen. In dem Beitrag kamen sowohl betroffene Patientinnen und Patienten zu Wort als auch Ärztinnen und Ärzte, die unter Druck gesetzt worden waren, um den Umsatz zu steigern.

Schrader: „Begründet wurde die Zulassung des sogenannten Fremdbesitzes von Arztpraxen seinerzeit mit einer Verbesserung der Versorgung unserer Patienten. Offensichtlich passiert jetzt das Gegenteil: Mit den Beiträgen der Versicherten wird nicht Versorgung gesichert, sondern die Rendite für Konzerne!“ (Quelle: FVDZ)
 

KV-App-Radar nimmt auch Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) in den Fokus

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat sein digitales Informationsportal zu Gesundheits-Apps am 2. Mai 2022 für alle Interessierten geöffnet. Der KV-App-Radar ist seit November 2020 online. Bislang war die umfassende Nutzung der Website www.kvappradar.de lediglich registrierten Ärztinnen/Ärzten und Psychotherapeutinnen/-therapeuten vorbehalten. Ab sofort haben alle Nutzer die Möglichkeit, nach sämtlichen in App-Stores gehosteten Gesundheits-Apps und DiGA zu recherchieren sowie sich zu verwandten Themen und Funktionen der jeweiligen Anwendung zu informieren. Die Möglichkeiten zum Informationsaustausch und zur Bewertung bleiben weiterhin auf die registrierten Nutzer beschränkt, heißt es.

„Das ermöglicht Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sich zu informieren und gegenseitig erste Erfahrungen auszutauschen, um auf Wünsche von Patientinnen und Patienten nach mehr Beratung zu Gesundheits-Apps und mobil gesammelten Gesundheitsdaten einzugehen. Zudem haben angemeldete Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ein ausführliches Gutachten zu Gesundheits-Apps beim Zi anzufragen“, so der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried. Lägen ausreichend Bewertungen für eine App vor, könnten auch interessierte Dritte sehen, wie die Bewertungen von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen zur jeweiligen Anwendung ausfallen, so von Stillfried weiter. Zurzeit verfügt die Datenbank des KV-App-Radars über ca. 3.500 Gesundheits-Apps, die mehrheitlich aus dem Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention stammen. Darunter sind auch alle 31 derzeit im DiGA-Verzeichnis gelisteten Digitalen Gesundheitsanwendungen. (Quelle: ZI)
 

Ärzteschaft: Paradigmenwechsel in der Qualitätssicherung ist überfällig

Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßt, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Aufwand und Nutzen der gesetzlichen Qualitätssicherung kritisch in den Blick nehmen und das Verfahren der datengestützten Qualitätssicherung vereinfachen will. Der G-BA hatte in einem Beschluss vom 21. April 2022 ein entsprechendes Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung vorgestellt.

Die Intention des angekündigten G-BA-Papiers entspreche dem im Jahr 2020 vom Vorstand der BÄK verabschiedeten „Memorandum Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement aus ärztlicher Sicht – Mehrwert für die Patientenversorgung“. Darin kritisiert die Bundesärztekammer, dass der immense ärztliche Aufwand für Qualitätssicherung in keinem Verhältnis zu dem daraus resultierenden Patientennutzen stehe. Die Ärzteschaft engagiere sich aktiv für Qualitätsförderung und die kontinuierliche Verbesserung der Patientenversorgung, unterstreicht die BÄK in dem Memorandum. „Externe Qualitätssicherung und internes Qualitätsmanagement müssen sich auf das eigentliche Ziel der Qualitätsförderung konzentrieren bzw. darauf wieder zurückgeführt werden.“

Wenn Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung jedoch als Ballast für die Versorgung statt als Hilfe empfunden würden, leide die Akzeptanz bei allen Beteiligten, warnen die Vorsitzenden der Qualitätssicherungsgremien der BÄK, Dr. Susanne Johna und Dr. Josef Mischo. Um den Datensammelwahn einzudämmen, fordert die Bundesärztekammer außerdem eine Abkehr von Vollerhebungen zugunsten von Stichproben, wo immer dies möglich ist. Qualitätssicherung müsse wieder praxisnah für Ärztinnen und Ärzte und nachvollziehbar für Patientinnen und Patienten gestaltet werden. (Quelle: BÄK)
 

Zahl des Monats: 100.000

Die Startauflage der grundlegend überarbeiteten KZBV-Patienteninformation „Parodontitis – Erkrankungen des Zahnhalteapparates vermeiden, erkennen, behandeln“ beträgt 100.000 Exemplare. Die Broschüre, die seit vielen Jahren die mit Abstand am häufigsten nachgefragte Publikation der KZBV ist, erläutert Ursachen und Auswirkungen von parodontalen Erkrankungen, informiert über Risikofaktoren, gibt Tipps zur Vorsorge und Früherkennung und geht umfassend auf die neuen Behandlungsmöglichkeiten der Volkskrankheit Parodontitis ein. Die aktualisierte Patienteninformation kann unter www.kzbv.de als PDF-Datei kostenfrei heruntergeladen oder als gedrucktes Exemplar im Webshop der KZBV bestellt werden. (Quelle: KZBV)

 

 

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