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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Februar 2025

(c) Quintessence News

Versorgungswerk Berlin durch Insolvenz von Versicherungsanbieter betroffen

Die Insolvenz der Element Insurance AG bringt jetzt auch das Versorgungswerk der Zahnärzte Berlin (VZB) in Nöte, das auch für die Altersversorgung der Zahnärzteschaft in Brandenburg und Bremen zuständig ist. Wie unter anderem t-online am 31. Januar 2025 berichtet, ist das Unternehmen Ende Dezember 2024 in Schieflage geraten, „nachdem ein wichtiger Rückversicherer seine Verträge gekündigt hatte. Dadurch fehlte dem Unternehmen das nötige Geld, um laufende Versicherungsverträge abzusichern. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellte daraufhin einen Insolvenzantrag, und am 8. Januar 2025 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.“

Beim VZB versuche man jetzt gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter und der BaFin eine Lösung zu finden, weil „im schlimmsten Fall“ den rund 10.000 Mitgliedern des VZB der Verlust ihrer Altersbezüge drohe. Das VZB hatte sich aufgrund sinkender Zinsen anderer Anlageformen (aus den Zinsen werden im Wesentlichen die Bezüge der Mitglieder finanziert) dazu entschlossen, sich mit einer signifikanten Beteiligung an der Element Insurance AG zu beteiligen, der Anteil wurde 2023 von 27 auf mehr als 80 Prozent aufgestockt. Bereits in den Vorjahren hatte das VZB Verluste aus dem Unternehmen abschreiben müssen.

Es ist nicht das erste Mal, dass das VZB in Schieflage gerät. In den 2000er-Jahren hatte man sich unter anderem mit dem Kauf von Immobilien, die dann nicht die erwartete Rendite brachten, in Schwierigkeiten gebracht. (Quelle: t-online/QN)

Amalgam-Verbot 2025: Informationen der wissenschaftlichen Fachgesellschaften

Vom 1. Januar 2025 an ist die Verwendung von Dentalamalgam in der Europäischen Union verboten. Dieses Verbot hat bei vielen Patientinnen und Patienten Unsicherheiten ausgelöst. Um sowohl Patienten als auch die Zahnärzteschaft zu unterstützen, haben die DGZMK und die DGZ eine Reihe von fundierten Informationsangeboten zum Amalgamverbot und alternativen Füllungsmaterialien zusammengestellt.

In einer neuen Patienteninformation sind die wichtigsten Punkte kurz und bündig auf einem PDF zusammengefasst.

  • Keine Gesundheitsgefahr: Intakte Amalgamfüllungen stellen für die Allgemeinbevölkerung kein Gesundheitsrisiko dar und sollten nicht prophylaktisch entfernt werden. Das Amalgamverbot von 2025 an basiert auf umweltpolitischen Zielen der EU.
  • Kein Austausch ohne Indikation: Ein Austausch sollte nur bei medizinischer Notwendigkeit, zum Beispiel bei Karies unter der Füllung oder beschädigten Füllungen, erfolgen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Austausch ohne Indikation nicht.
  • Bewährte Alternativen: Für eine notwendige Füllungstherapie stehen einige erprobte und bewährte alternative Materialien zur Verfügung. Die Auswahl des passenden Materials erfolgt individuell und in Abstimmung zwischen Zahnarzt und Patient, abgestimmt auf die jeweilige Situation.

Das Info-PDF steht auf den Patientenseiten der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) zum Download bereit. Auch auf den Seiten der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) ist das PDF unter  abrufbar.

Eine detaillierte Langversion mit wissenschaftlichem Hintergrund zu den derzeit verfügbaren Materialien und weiteren Information rund um das Amalgamverbot sind in Form von Fragen und Antworten ebenfalls auf den Webseiten von DGZMK und DGZ zu finden. (Quelle: DGZMK)

Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, Ehrenpräsident der Bundeszahnärztekammer, gestorben

Dr. Dr. Jürgen Weitkamp (✝︎)
Dr. Dr. Jürgen Weitkamp (✝︎)
Quelle: BZÄK/Lopata
Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, Ehrenpräsident der Bundeszahnärztekammer, ist in der Nacht zum 30. Januar 2025 im Alter von 86 Jahren gestorben. Das berichtet die Lübbecker Kreiszeitung. Weitkamp, 1938 in Bielefeld geboren, übernahm nach seinem Studium im Jahr 1967 die Praxis seines Vaters in Lübbecke, wo er bis Anfang dieses Jahres als Zahnarzt und MKG-Chirurg immer noch mitgearbeitet hat. Weitkamp war seit 1990 Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, im Jahr 2000 wurde er zum Präsidenten der Bundeszahnärztekammer gewählt – ein Amt, das er bis 2008 ausübte. Noch im vergangenen November war er auf der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer in Hamburg. Neben seinem beruflichen und standespolitischen Engagement war Weitkamp auch gesellschaftlich ehrenamtlich aktiv. So übernahm sein Rotary-Club nach der Wende eine Patenschaft für die Stadt Quedlinburg in Sachsen-Anhalt. Für sein großes Engagement wurde er 2014 mit der Ehrenbürgerwürde der Stadt geehrt. Weitkamp war ein großer Musikfreund, der gemeinsam mit seiner Frau zahlreiche Opernhäuser, Musikfeste und Festspiele in aller Welt besuchte. Zu seinen vielen Hobbies gehörte auch das Sammeln von Autographen berühmter Persönlichkeiten. (Ein ausführlicher Nachruf folgt.)
Dr. Marion Marschall, Berlin

KBV: „Wir sind ab sofort verhandlungsbereit!“

Nach der Entscheidung des Bundestags für eine hausärztliche Entbudgetierung erklären die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner: „Lange versprochen, dank einer Initiative der FDP auf den letzten Metern noch einmal ins parlamentarische Verfahren eingebracht, kann sie nun kommen: die hausärztliche Entbudgetierung. Endlich! Das ist gut und ein erster Lichtblick. In Richtung Krankenkassen sagen wir: Wir sind ab sofort verhandlungsbereit! Die Umsetzung wird alles andere als einfach werden, da der in den Nachtstunden verabschiedete Entwurf leider weiterhin die bekannten Schwachstellen aufweist. Doch wir werden dafür kämpfen, den Weg der Entbudgetierung erfolgreich zu beschreiten.“ (Quelle: KBV)

Bundestag beschließt Entbudgetierung für Hausärzte

Mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP ist in der Nacht vom 30. auf den 31. Januar 2025 gegen 1 Uhr das abgespeckte Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Damit sollen hausärztliche Leistungen künftig vollständig vergütet werden. Jetzt muss der Bewertungsausschuss die entsprechenden Regelungen umsetzen. Ebenfalls im Gesetz enthalten sind die Kostenübernahme der „Pille danach“ durch die Gesetzliche Krankenversicherung nach Vergewaltigungen, und weitere Regelungen unter anderem für chronisch Kranke und Patienten mit Behinderungen und Vereinfachen in der Hilfsmittelversorgung für bestimmte Patientengruppen. (Quelle: Deutscher Bundestag)

Aufzeichnung „Gematik trifft“ für Zahnarztpraxen ist online

Einen Einblick in die Anwendung der „ePA für alle“ in Zahnarztpraxen hat die Gematik ihrer Veranstaltung „Gematik trifft“ am 13. Januar 2025 gegeben. Die Aufzeichnung der Veranstaltung mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) steht nun auf der Gematik-Website zur Verfügung. In den Veranstaltungen haben unter anderem ausgewählte Hersteller gezeigt, wie die neue ePA in den Softwaresystemen aussieht. (Quelle: Gematik)

 

Quelle: Quintessence News Nachrichten Politik Menschen Team Praxis Zahnmedizin Wirtschaft

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