Prof. Karl Lauterbach holt wieder Direktmandat
Der noch im Amt befindliche Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach hat erneut das Direktmandat in seinem Wahlkreis Leverkusen – Köln IV mit 32,7 Prozent der Stimmen geholt. Er sitzt seit 2005 für die SPD im Bundestag. Auch seine Parlamentarische Staatssekretärin Sabine Dittmar (SPD) wird wieder im Bundestag sitzen. Ebenfalls wieder im Bundestag vertreten sein werden Jens Spahn (CDU), Timo Sorge (CDU, über die Landesliste Sachsen-Anhalt, im Wahlkreis hat er gegen einen AfD-Kandidaten verloren), Dr. Janosch Dahmen und Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen).
Neu für die CDU dabei ist der Virologe Prof. Dr. Hendrik Steeg, der im ersten Anlauf sein Direktmandat in Bonn gewann. Auch der Zahnarzt Dr. Marlon Bröhr aus dem Hundsrück ist für die CDU im Bundestag vertreten. Für die AfD ist die Zahnärztin Dr. Christina Baum (früher in Baden-Württemberg niedergelassen) erneut in den Bundestag eingezogen (Wahlkreis Harz). (Quellen: Deutscher Bundestag/Ärztenachrichtendienst)
KVen appellieren an BMG: ePA-Testphase benötigt mehr Zeit vor bundesweitem Start
Die Kassenärztlichen Vereinigungen Bayerns, Hamburg, Nordrhein und Westfalen-Lippe fordern vom Bundesgesundheitsministerium, den Zeitplan für den Rollout der ePA zu strecken und deutlich mehr Zeit für Funktions- und Lasttests einzuräumen. Aktuell ist die Nutzbarkeit für die Praxen im ärztlichen Alltag noch völlig unzureichend sichergestellt. Die Pilotphase zur Einführung der ePA, die am 15. Januar 2025 startete, läuft nach fünf Wochen immer noch nicht vollumfänglich. In den Testregionen in Franken, Hamburg und Teilen Nordrhein-Westfalens berichten die rund 300 teilnehmenden Praxen weiterhin von fehlenden technischen Voraussetzungen oder Komplikationen, die ein wirksames Testen der ePA verhindern.
Mit Blick auf die neueste Ankündigung der gematik, wonach eine Prüfung für den bundesweiten Rollout schon Mitte März geplant sei und bei positiven Erfahrungen in den Modellregionen eine bundesweite Einführung der ePA für alle bereits ab April möglich wäre, appellieren die KVen Bayerns, Hamburg, Nordrhein und Westfalen-Lippe an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, ausreichend Zeit für umfassende Testszenarien in den Modellregionen und im restlichen Bundesgebiet einzuräumen. Das vorgesehene Zeitfenster von zwei Wochen, um die wichtigsten festgestellten technischen Probleme zu beseitigen, ist deutlich zu knapp bemessen. Ein zu früher Zwang zur bundesweiten Nutzung würde die Qualität der Software, die Sicherheit der Akten und die Akzeptanz der Bevölkerung für die ePA massiv gefährden. (Das vollständige Statement mit allen Erfahrungen zur ePA gibt es hier). (Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der KVen)
KBV-Vorständin Steiner: Die ePA muss sicher sein und funktionieren
Angesichts der anhaltenden Debatte um die vom Chaos Computer Club aufgedeckten Sicherheitslücken bei der elektronischen Patientenakte plädiert die KBV für ein sorgsames Vorgehen. „Datenschutz und Datensicherheit sind die Grundvoraussetzung für einen Start der ePA“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Beides sei unerlässlich für die Akzeptanz bei Ärzten, Psychotherapeuten und Patienten.
Steiner bezog sich in einem Video-Interview damit direkt auf Aussagen der Bundesdatenschutzbeauftragten, Prof. Louisa Specht-Riemenschneider. Diese hatte in einem Medienbericht gesagt, dass es schwierig werden dürfte, die Sicherheitslücken bis April zu schließen. Bis das nicht erfolgt sei, dürfe die elektronische Patientenakte (ePA) nicht starten.
Die KBV hat sich Steiner zufolge in einem Beschluss der Gematik von Anfang Februar nochmal dafür eingesetzt, dass zwei Dinge vor einem bundesweiten Rollout erfüllt sein müssen. „Das eine ist, dass die ePA sich in der Praxis bewährt haben muss und das andere ist eben das Schließen dieser Sicherheitslücken“, sagte sie.
Angesichts des bisherigen zähen Verlaufs der ePA-Testphase in den Modellregionen finde sie es „sowohl verfrüht als auch verfehlt“ vom Bundesgesundheitsministerium, bereits wieder den nächsten Starttermin für den bundesweiten Rollout ins Auge zu fassen. Die Ankündigung, die ePA frühestens zu Beginn des zweiten Quartals auszurollen, sei voreilig, sagte das KBV-Vorstandsmitglied. Die Erkenntnisse aus der bisherigen Testphase der elektronischen Patientenakte lieferten nach Ansicht der KBV noch keine ausreichende Grundlage für einen baldigen flächendeckenden Einsatz der ePA im Praxisalltag. Zwar werde die ePA getestet, aber es sei nicht so, dass sie in den Praxisbetrieb eingebunden sei. Von den Krankenkassen fordere die KBV, dass diese die Versicherten darüber informierten, „was die ePA im Moment kann und was sie noch nicht leisten kann.“ (Quelle: KBV)
Prof. Dr. Susanne Kneist im Alter von 74 Jahren gestorben
Ihr Name war und ist vielen aus der Kariesforschung bekannt: Prof. Dr. rer. nat. Susanne Kneist aus Erfurt. Die Mikrobiologin ist bereits am 21. Dezember 2024 im Alter von 74 Jahren gestorben. Nach ihrem Studium und ihrer Promotion an der Friedrich-Schiller-Universität Jena arbeitet sie an der Medizinischen Akademie Erfurt, zunächst in der Hautklinik, ab 1981 in der Präventiven Zahnheilkunde der Sektion Stomatologie, wie es im Nachruf im Thüringer Zahnärzteblatt heißt. Sie habilitierte sich 1987 mit einer Arbeit zur Therapie der Caries profunda. Nach der Wende und Wiedervereinigung, in deren Folge die Medizinische Akademie Erfurt geschlossen wurde, arbeitete sie ab 1994 am Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde des Universitätsklinikums Jena und erhielt eine außerplanmäßige Professur für Präventive Zahnheilkunde.
„Ihr Beruf war auch ihre Berufung. Sehr engagiert und hilfsbereit stellte sich Susanne Kneist immer neuen Herausforderungen. Be- sonders die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Zahnärzten, Ärzten und Soziologen zum besseren Verständnis über den Kariesprozess und seiner Prävention lag ihr am Herzen. Susanne Kneist war eine zuverlässige Partnerin, sehr beliebt, geschätzt und verehrt. Auch die Landeszahnärztekammer Thüringen und die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Thüringen e.V., deren Ehrenmitglied sie war, profitierten von ihrem großen Engagement und ihrer herausragenden Expertise“, heißt es im Nachruf von Prof. Dr. Annerose Borutta und Dr. Andreas Wagner. Sie sei nicht zuletzt als vorbildliche Wissenschaftlerin, politisch integrer Mensch und in ihrer christlich-ethischen Grundhaltung herausragend und geschätzt gewesen.
Aber auch als Autorin wissenschaftlicher Beiträge und Referentin war sie in In- und Ausland geschätzt. Davon zeugen nicht zuletzt viele deutsch- und englischsprachige Fachbeiträge und ausgezeichnete Poster in Medien des Quintessenz Verlags, an denen sie als Autorin beteiligt war. (Quelle: LZKTh)
Bundesrat billigt Abschaffung des Budgets für Hausärzte
Der Bundesrat hat am 14. Februar 2025 zum Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in der Kommune nicht den Vermittlungsausschuss angerufen und das Gesetz somit gebilligt. Er fordert aber in einer begleitenden Entschließung ein zügiges Handeln der Bundesregierung, da die Neuregelung die Versorgung verschlechtere, da bereits bestehende Regelungen nicht beachtet würden. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte bereits auf handwerkliche Fehler im abgespeckten Gesetz hingewiesen.
Alle hausärztlichen Leistungen, einschließlich Hausbesuchen, werden zukünftig ohne Kürzungen vergütet. Die Einführung von Quartalsbudgets entfällt, so dass die Honorare steigen können, wenn neue Patientinnen und Patienten aufgenommen werden oder mehr Leistungen erbracht werden als bisher.
Über Versorgungs- und Vorhaltepauschalen müssen chronisch kranke Patienten künftig nicht mehr pro Quartal in die Praxis kommen. Stattdessen kann eine Versorgungspauschale für bis zu ein Jahr abgerechnet werden. Außerdem enthält das Gesetz weitere Verbesserungen bei der Heil- und Hilfsmittelversorgung.
Vonseiten der KBV wurde angekündigt, dass man für die jetzt anstehenden Verhandlungen mit den Kassen bereitstehe und hoffe, dass diese bis Oktober abgeschlossen sein werden. Das Ziel, bis Oktober alle Details mit den Krankenkassen zu regeln, sei wegen der „hochkomplexen“ Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) „sehr, sehr ambitioniert“, so der KBV-Vorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. „Aber wir sind so weit, wir sind bereit, wir können in diese Verhandlungen gehen.“ Bei der Bereinigung werden die Gelder für Leistungen, die künftig extrabudgetär bezahlt werden, aus der MGV herausgenommen.
Hofmeister begrüßte nochmals, dass die lange von der KBV geforderte Entbudgetierung für die Hausärzte endlich beschlossen wurde. Allerdings enthalte der Beschluss „bedauerlicherweise einige Haken“. So seien Sätze zur Bereinigung der MGV im Gesetzestext nicht angepasst worden, obwohl dazu bereits Konsens mit dem Bundesgesundheitsministerium bestanden habe. „Das macht die Verhandlungen im Bewertungsausschuss zur Bereinigung einfach sehr viel schwieriger“, sagte der KBV-Vorstandsvize. (Quelle: Bundesrat/KBV)
Bundesrat gibt Weg frei für Mutterschutz bei Fehlgeburten ab der 13. Woche
Eine Änderung des Mutterschutzgesetzes hat am 14. Februar 2025 den Bundesrat passiert. Mutterschutzfristen gelten nun auch bei Fehlgeburten. Das Gesetz tritt zum 1. Juni 2025 in Kraft.
Nach der Entbindung gilt für Mütter eine achtwöchige Schutzfrist, in der sie nicht arbeiten dürfen. Frauen, die ihr Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche durch eine Fehlgeburt verloren haben, stand dieser Mutterschutz nach bisheriger Rechtslage nicht zu.
Die Neuregelung sieht bei Fehlgeburten einen Mutterschutz ab der 13. Schwangerschaftswoche vor. Dieser ist hinsichtlich der Dauer der Schutzfrist gestaffelt. Ab der 13. Schwangerschaftswoche beträgt sie bis zu zwei Wochen, ab der 17. bis zu sechs Wochen und ab der 20. bis zu acht Wochen. Das Beschäftigungsverbot gilt jedoch nur, wenn sich die Betroffene nicht ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereit erklärt.
Für diese Regelung, die noch in einer der letzten Bundestagssitzungen vor der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 beschlossen wurde, hatte sich Natascha Sagorski mit ihrer Initiative „Familie sind alle“ stark gemacht. Seit 2022 war sie mit einer Kampagne und vielen Gesprächen auf allen politischen Ebenen unterwegs und hatte am Ende die Bundesländer – der Bundesrat hatte 2024 in einer Entschließung eine Neuregelung gefordert – und auch die Bundestagsabgeordneten überzeugt. (Quelle: Bundesrat/Familie sind alle)
Axel Klarmeyer wird CEO von Chamlion International
Foto: Chamlion
Axel Klarmeyer wird die internationalen Geschäftsaktivitäten des Unternehmens leiten und soll mit seinen Erfahrungen im Dentalmarkt eine Schlüsselrolle dabei spielen, das strategische Wachstum von Chamlion voranzutreiben und die globale Präsenz des Unternehmens weiter auszubauen, heißt es. „Chamlion hat ein beeindruckendes Ökosystem geschaffen, das digitale Arbeitsabläufe nahtlos mit fortschrittlichem 3D-Metalldruck verbindet und damit die Dentalindustrie revolutioniert“, so Klarmeyer. „Ich freue mich darauf, diesem dynamischen Team beizutreten und meine Erfahrung einzubringen, um die Präsenz von Chamlion – insbesondere in Europa und Nordamerika – weiter auszubauen. Gemeinsam werden wir die Effizienz, Innovationskraft und Zugänglichkeit der zahntechnischen Produktion weltweit vorantreiben.“ (Quelle: Chamlion)
BZgA wird zum BIÖG
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist am 13. Februar 2025 per Ministerentscheid in Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) umbenannt worden. Dies ist der erste Schritt für die Umgestaltung der Gesundheitsforschung und Information, die Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach nicht mehr über ein Gesetz umsetzen konnte und daher zum Teil über einen Erlass geregelt hat (siehe unten). Lauterbach erklärte dazu: „Deutschland muss mehr in Prävention und Gesundheitsaufklärung investieren. Dafür bauen wir das neue Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit auf und verzahnen die wissenschaftliche Expertise des RKI mit der kommunikativen Kompetenz der BZgA. Das BIÖG wird das Wissen über gesunde Verhaltensweisen leichtverständlich vermitteln, aber auch selber Daten erheben, analysieren und aufbereiten. Damit stellen wir wichtige Weichen für eine gesündere Zukunft einer alternden Gesellschaft und erarbeiten hilfreiche Informationen, wie man das Risiko für Volkskrankheiten wie Krebs, Herzerkrankungen und Demenz minimieren kann.“ Eine Teilzerschlagung des Robert Koch-Instituts, wie von Lauterbach ursprünglich geplant, ist mit dem Erlass aber nicht verbunden. Vielmehr ist darin die Zusammenarbeit von RKI und BIÖG geregelt. (Quelle: BMG)
Rollout der ePA auf frühestens Anfang April verschoben
Der bundesweite Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA für alle) wird frühestens Anfang April erfolgen – auch wenn Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach laut „Tagesspiegel“ schon von „spätestens April“ gesprochen hatte. Das berichtet das „Deutsche Ärzteblatt“ unter Bezugnahme auf ein Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) an die Gesellschafter der Gematik. Es sei trotz aller Bemühungen nicht gelungen, die Kernthemen zu lösen. „So müsse sich die ePA zum einen in den Modellregionen bewähren, zum anderen müssten weitere technische Lösungen zur Erhöhung der Sicherheit in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) umgesetzt und abgeschlossen sein. Vor diesem Hintergrund sei von einer frühestmöglichen bundesweiten Nutzung durch die Leistungserbringenden Anfang des zweiten Quartals 2025 auszugehen“, gibt das „Deutsche Ärzteblatt“ den Inhalt wieder. Damit verzögerten sich auch Anwendungen wie der digital gestützte Medikationsprozess bis zum Frühjahr 2026. Der nächste Release zur TI im Sommer soll dann zunächst Stabilisierungen für die ePA bringen sowie den geplanten TI-Messenger.
Die Gematik meldete am 11. Februar 2025, die Krankenkassen hätten die Ausstattung ihrer Versicherten mit der ePA abgeschlossen. „Die gesetzlichen Krankenkassen haben am 10. Februar erfolgreich die Aktenanlage für ihre Versicherten, die nicht widersprochen haben, abgeschlossen. Auch erste private Krankenversicherungen haben ihre Mitglieder mit einer elektronischen Patientenakte (ePA) ausgestattet. Insgesamt wurden bisher 70 Millionen Akten (Stand: 11.02.25) angelegt“, heißt es. Allerdings seien erst etwa 80 Prozent der teilnehmenden (Zahn-)Arztpraxen und Apotheken in den TI-Modellregionen nach dreieinhalb Wochen der Pilotierung technisch ausgestattet. Das liege auch daran, wie die Hersteller das ePA-Modul ausrollten. (Quelle: DA/Gematik)
Präventionsinstitut soll über Ministererlass kommen
Für ein Gesetz hat es vor der Bundestagswahl nicht mehr gereicht, nun versucht Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach sein Projekt „Präventionsinstitut“ über einen Ministererlass noch umzusetzen. Wie verschiedene Medien berichten, soll die umstrittene Errichtung eines Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) Ende dieser Woche per Ministererlass erfolgen.
Wie der G+G-Dienst der AOK berichtet, soll die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) in Köln umstrukturiert und in BIÖG umbenannt werden, aber in Köln bleiben. Aufgabe des BIÖG ist die Förderung der gesundheitlichen Prävention in Deutschland. Lauterbach verzichte aber wohl auf die ursprünglich vorgesehene Aufspaltung des Robert-Koch-Instituts (RKI) und die Eingliederung ganzer RKI-Abteilungen in das neue Institut. Beide sollen aber enger kooperieren.
Gerade das Vorhaben, das renommierte RKI in Berlin aufzuspalten, war in der Diskussion über Lauterbachs Gesetzesvorhaben auf heftigen Widerstand gestoßen. „Kritiker konnten wenig Sinn darin erkennen, die Abteilungen für nicht ansteckende Krankheiten aus dem 133 Jahre alten Institut herauszulösen und in das neue Präventionsinstitut einzugliedern. Gesundheitsexperten befürchteten eine Schwächung des RKI durch die strikte Aufgabentrennung zwischen übertragbaren und nicht übertragbaren Leiden, die ohne internationales Vorbild sei. Auch die Krankenkassen zeigten sich nicht überzeugt. Der AOK-Bundesverband wandte ein, das geplante Institut biete keine Lösungen für eine bessere Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Gesundheitsförderung“, so der Dienst. (Quelle: G+G-Dienst)
Dentsply Sirona als eines der grünsten Unternehmen Amerikas 2025 ausgezeichnet
Die erfolgreiche Bilanz von Dentsply Sirona im Bereich Nachhaltigkeit wurde in den USA erneut mit zwei renommierten Auszeichnungen gewürdigt. Seit 2021 setzt das Unternehmen mit der Nachhaltigkeitsstrategie „Beyond: Taking Action for a Brighter World“ seine ambitionierten Nachhaltigkeitsziele konsequent um. Das Magazin Newsweek würdigt mit der Rangliste jedes Jahr die 500 führenden US-Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit. Darüber hinaus wurde Dentsply Sirona 2025 zum zweiten Mal in die ESG Top-Rated Companies List (Industry Top rated) von Sustainalytics aufgenommen. Die beiden Auszeichnungen unterstreichen das kontinuierliche Engagement von Dentsply Sirona in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung.
„Wir freuen uns sehr, dass unser Engagement für Nachhaltigkeit gleich mit zwei renommierten Nachhaltigkeitsrankings anerkannt wird“, erklärt Tony Johnson, SVP, Chief Supply Chain Officer und Executive Sponsor für ESG bei Dentsply Sirona.
Wie im jüngsten Nachhaltigkeitsbericht des Unternehmens bekannt gegeben, hat Dentsply Sirona mehrere seiner wichtigsten Nachhaltigkeitsziele bereits früher als geplant erreicht. So wurde der Anteil der Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2) um 46 Prozent reduziert, das ursprüngliche Reduktionsziel von 15 Prozent damit weit übertroffen und das Ziel deutlich vor dem geplanten Datum von 2025 erreicht. Darüber hinaus konnte Dentsply Sirona den Wasserverbrauch um 28 Prozent senken, womit das ursprüngliche Ziel von 15 Prozent übertroffen und ebenfalls vorzeitig erreicht wurde. Weiterhin arbeitet Dentsply Sirona auf das Netto-Null-Ziel für CO2-Emissionen (Scope 1-3) bis 2050 hin.
Die Umweltziele bilden die Säule „Healthy Planet“ in der Nachhaltigkeitsstrategie „Beyond: Taking Action for a Brighter World“. Die Strategie umfasst darüber hinaus die Säulen „Healthy Smiles“ (Ziele im Bereich soziales Engagement) und „Healthy Business“ (Governance-Ziele), in denen das Unternehmen ebenfalls messbare Fortschritte erzielt hat. Darüber hinaus baut Dentsply Sirona sein Nachhaltigkeitsengagement weltweit weiter aus: Vor kurzem wurde das Unternehmen Mitglied im Sustainability Leaders Network, das die Zusammenarbeit von Unternehmen und den Austausch von Best Practices rund um den Globus fördern soll.(Quelle: Dentsply Sirona)
KKR erhöht Investititon bei Henry Schein
Henry Schein mit Hauptsitz in Melville, New York/USA, gibt eine strategische Investition durch Fonds bekannt, die mit der globalen Investmentgesellschaft KKR verbunden sind. Zusätzlich zu den derzeitigen Beteiligungen von KKR will die Beteiligungsgesellschaft eine weitere Investition in Höhe von 250 Millionen Dollar in die Stammaktien des Unternehmens tätigen. Damit würde KKR mit einem Anteil von 12 Prozent zum größten Nicht-Indexfonds-Aktionär des Unternehmens. KKR soll zudem die Möglichkeit haben, zusätzliche Aktien über den freien Markt zu erwerben, bis zu einer Gesamtbeteiligung von 14,9 Prozent der ausstehenden Stammaktien des Unternehmens.
KRR gehört zu den größten Privat-Equity-Unternehmen der Welt. In Deutschland ist beziehungsweise war KRR unter anderem bei Medienhäusern wie ProSieben und Axel Springer als Investor aktiv. (Quelle: Henry Schein)
CDU-Gesundheitspolitiker Erwin Rüddel überraschend gestorben
Foto: Pressefoto Rüddel
Rüddel, der als Betriebswirt auch Erfahrungen mit der Leitung eines Seniorenheims hatte, hat sich immer für Pflegethemen stark gemacht und galt in diesem Bereich als einer der kompetentesten Abgeordneten. Für die nächste Bundestagswahl hatte er nicht mehr kandidieren wollen, seine letzte Rede – zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz am 30. Januar 2025 – hatte er wegen der späten Stunde zu Protokoll gegeben. „Es war mir eine Ehre, diesem Haus angehört zu haben“, so Rüddel. (Quelle: Homepage/Deutscher Bundestag)
Versorgungswerk Berlin durch Insolvenz von Versicherungsanbieter betroffen
Die Insolvenz der Element Insurance AG bringt jetzt auch das Versorgungswerk der Zahnärzte Berlin (VZB) in Nöte, das auch für die Altersversorgung der Zahnärzteschaft in Brandenburg und Bremen zuständig ist. Wie unter anderem t-online am 31. Januar 2025 berichtet, ist das Unternehmen Ende Dezember 2024 in Schieflage geraten, „nachdem ein wichtiger Rückversicherer seine Verträge gekündigt hatte. Dadurch fehlte dem Unternehmen das nötige Geld, um laufende Versicherungsverträge abzusichern. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellte daraufhin einen Insolvenzantrag, und am 8. Januar 2025 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.“
Beim VZB versuche man jetzt gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter und der BaFin eine Lösung zu finden, weil „im schlimmsten Fall“ den rund 10.000 Mitgliedern des VZB der Verlust ihrer Altersbezüge drohe. Das VZB hatte sich aufgrund sinkender Zinsen anderer Anlageformen (aus den Zinsen werden im Wesentlichen die Bezüge der Mitglieder finanziert) dazu entschlossen, sich mit einer signifikanten Beteiligung an der Element Insurance AG zu beteiligen, der Anteil wurde 2023 von 27 auf mehr als 80 Prozent aufgestockt. Bereits in den Vorjahren hatte das VZB Verluste aus dem Unternehmen abschreiben müssen.
Es ist nicht das erste Mal, dass das VZB in Schieflage gerät. In den 2000er-Jahren hatte man sich unter anderem mit dem Kauf von Immobilien, die dann nicht die erwartete Rendite brachten, in Schwierigkeiten gebracht. (Quelle: t-online/QN)
Amalgam-Verbot 2025: Informationen der wissenschaftlichen Fachgesellschaften
Vom 1. Januar 2025 an ist die Verwendung von Dentalamalgam in der Europäischen Union verboten. Dieses Verbot hat bei vielen Patientinnen und Patienten Unsicherheiten ausgelöst. Um sowohl Patienten als auch die Zahnärzteschaft zu unterstützen, haben die DGZMK und die DGZ eine Reihe von fundierten Informationsangeboten zum Amalgamverbot und alternativen Füllungsmaterialien zusammengestellt.
In einer neuen Patienteninformation sind die wichtigsten Punkte kurz und bündig auf einem PDF zusammengefasst.
- Keine Gesundheitsgefahr: Intakte Amalgamfüllungen stellen für die Allgemeinbevölkerung kein Gesundheitsrisiko dar und sollten nicht prophylaktisch entfernt werden. Das Amalgamverbot von 2025 an basiert auf umweltpolitischen Zielen der EU.
- Kein Austausch ohne Indikation: Ein Austausch sollte nur bei medizinischer Notwendigkeit, zum Beispiel bei Karies unter der Füllung oder beschädigten Füllungen, erfolgen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Austausch ohne Indikation nicht.
- Bewährte Alternativen: Für eine notwendige Füllungstherapie stehen einige erprobte und bewährte alternative Materialien zur Verfügung. Die Auswahl des passenden Materials erfolgt individuell und in Abstimmung zwischen Zahnarzt und Patient, abgestimmt auf die jeweilige Situation.
Das Info-PDF steht auf den Patientenseiten der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) zum Download bereit. Auch auf den Seiten der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) ist das PDF unter abrufbar.
Eine detaillierte Langversion mit wissenschaftlichem Hintergrund zu den derzeit verfügbaren Materialien und weiteren Information rund um das Amalgamverbot sind in Form von Fragen und Antworten ebenfalls auf den Webseiten von DGZMK und DGZ zu finden. (Quelle: DGZMK)
Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, Ehrenpräsident der Bundeszahnärztekammer, gestorben
Quelle: BZÄK/Lopata
Dr. Marion Marschall, Berlin
KBV: „Wir sind ab sofort verhandlungsbereit!“
Nach der Entscheidung des Bundestags für eine hausärztliche Entbudgetierung erklären die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner: „Lange versprochen, dank einer Initiative der FDP auf den letzten Metern noch einmal ins parlamentarische Verfahren eingebracht, kann sie nun kommen: die hausärztliche Entbudgetierung. Endlich! Das ist gut und ein erster Lichtblick. In Richtung Krankenkassen sagen wir: Wir sind ab sofort verhandlungsbereit! Die Umsetzung wird alles andere als einfach werden, da der in den Nachtstunden verabschiedete Entwurf leider weiterhin die bekannten Schwachstellen aufweist. Doch wir werden dafür kämpfen, den Weg der Entbudgetierung erfolgreich zu beschreiten.“ (Quelle: KBV)
Bundestag beschließt Entbudgetierung für Hausärzte
Mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP ist in der Nacht vom 30. auf den 31. Januar 2025 gegen 1 Uhr das abgespeckte Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Damit sollen hausärztliche Leistungen künftig vollständig vergütet werden. Jetzt muss der Bewertungsausschuss die entsprechenden Regelungen umsetzen. Ebenfalls im Gesetz enthalten sind die Kostenübernahme der „Pille danach“ durch die Gesetzliche Krankenversicherung nach Vergewaltigungen, und weitere Regelungen unter anderem für chronisch Kranke und Patienten mit Behinderungen und Vereinfachen in der Hilfsmittelversorgung für bestimmte Patientengruppen. (Quelle: Deutscher Bundestag)
Aufzeichnung „Gematik trifft“ für Zahnarztpraxen ist online
Einen Einblick in die Anwendung der „ePA für alle“ in Zahnarztpraxen hat die Gematik ihrer Veranstaltung „Gematik trifft“ am 13. Januar 2025 gegeben. Die Aufzeichnung der Veranstaltung mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) steht nun auf der Gematik-Website zur Verfügung. In den Veranstaltungen haben unter anderem ausgewählte Hersteller gezeigt, wie die neue ePA in den Softwaresystemen aussieht. (Quelle: Gematik)