Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) bereitet ein Bürokratieentlastungsgesetz vor – aber ohne den Gesundheitsbereich. Denn für den will Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach eigene „Empfehlungen“ vorlegen. Stichtag ist der 30. September 2023. Dieses weitere Sondervorhaben des Ministers weckt bei den Zahnärzten wenig Hoffnung auf durchgreifende Besserung. Das kritisiert auch der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ).
„Dokumentation der Risikobewertung, Aufbereitung, Sterilisation und Freigabeberechtigung von Medizinprodukten, Mitarbeiterbelehrung, Arbeitszeiten, Gefahrstoffe, E-Check, Seal-Check und die Tagesabschlussdokumentation – um nur einige der teils täglichen bürokratischen Pflichten in der Zahnarztpraxis zu nennen. Überbordende Bürokratie in Arzt- und Zahnarztpraxen kostet Zeit, Geld und bindet Ressourcen“ so der Verband. Immerhin habe es der Begriff „Bürokratieentlastung“ inzwischen auf die Agenda des Bundeskabinetts geschafft.
Konkrete und effektive Entlastung nötig
„Wir brauchen mehr als nur Empfehlungen zum Bürokratieabbau“, erklärt der Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ), Harald Schrader. „Wir brauchen eine konkrete und effektive Entlastung von bürokratischen Tätigkeiten. Stattdessen werden uns originäre Verwaltungsarbeiten der Krankenkassen zusätzlich aufgebürdet.“ Die Belastung der Praxen mit Bürokratie habe in den vergangenen Jahren um ein Vielfaches zugenommen. „In dieser Zeit können wir nicht am Patienten arbeiten – und die stehen Schlange“, sagt Schrader, „auch deshalb, weil viele niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte frustriert ihre Praxen vorzeitig schließen, um genau diesen Belastungen aus Bürokratie, Digitalisierung und Personalmangel zu entkommen.“ Volle 24 Stunden Bürokratie-Arbeit pro Woche ergeben sich laut Bundeszahnärztekammer (BZÄK), wenn man die Zeiten für Dokumentationen, Qualitätsmanagement und sonstige Auflagen zusammenzählt, so der Verband.
Vorschläge schon im Frühjahr eingebracht
Bereits im Frühjahr hatte sich der FVDZ bei der Verbändebefragung zur Bürokratieentlastung in die Diskussion eingebracht. „Aber offenbar ist der abstrakte Wunsch der politisch Verantwortlichen nach weniger Bürokratie deutlich größer als der konkrete Wille zur Umsetzung“, kritisiert Schrader. „Denn Vorschläge zur Entlastung haben wir gemacht. „Wir begrüßen deshalb die Vorschläge der BZÄK und der KZBV zum Bürokratieabbau in den Praxen und in der Selbstverwaltung, die nun hoffentlich in ein Bürokratieentlastungsgesetz einfließen werden“, betont Schrader.
Eigenes Papier der Zahnärzteschaft
BZÄK und KZBV haben dazu ein eigenes Papier mit einem Maßnahmenkatalog erarbeitet, das zum Download auf den Internetseiten von KZBV und BZÄK zur Verfügung steht. „Durch die erhebliche Zunahme regulatorischer Maßnahmen sind die zahnärztlichen Praxen in großem Maße von Bürokratielasten beeinträchtigt. Der medizinische Versorgungsalltag wird so durch eine Flut an Verwaltungsaufgaben beschnitten – zulasten der Patientinnen und Patienten“, heißt es dazu.
„Verwaltungsaufgaben und Bürokratie müssen dringend reduziert werden, um die freiberufliche Niederlassung wieder attraktiver zu machen. Dies belegen Daten einer Umfrage des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ). Der Maßnahmenkatalog enthält konkrete Vorschläge, welche Reduzierungen zu einer Entlastung in den Praxen führen können“, so BZÄK und KZBV.