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Stellungnahme der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung zum Referentenentwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes – Kassenausgaben für zahnärztliche Leistungen gesunken

(c) Andrey_Popov/shutterstock.com

Im Rahmen der Anhörung zum Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) die geplanten Maßnahmen für den zahnärztlichen Bereich strikt abgelehnt und noch einmal eindringlich vor den massiven negativen Folgen für die zahnmedizinische Patientenversorgung in Deutschland gewarnt. Der Vorsitzende des Vorstands der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, forderte den Bundesgesundheitsminister mit Nachdruck auf, unter allen Umständen auf die Wiedereinführung einer strikten Budgetierung im Verbund mit Honorarkürzung zu verzichten.

„Wir haben unseren Beitrag zum Sparen geleistet!“

„Die geplanten Maßnahmen sind nicht sachgerecht und völlig unverhältnismäßig! Nachweislich geht vom zahnärztlichen Versorgungsbereich keinerlei Ausgabendruck aus. Ganz im Gegenteil: Seit 2000 haben wir den Anteil der Ausgaben der Krankenkassen für zahnärztliche Leistungen von knapp 9 auf fast 6 Prozent in 2021 gesenkt und nach Abschaffung der Budgetierung in 2012 den eingeräumten Gestaltungsspielraum genutzt, um der Morbiditätsentwicklung in der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Zugleich haben wir die Versorgung präventionsorientiert fortentwickelt, den zahnärztlichen Leistungskatalog im Einvernehmen mit Kassen und Patientenvertretung an den Stand der Wissenschaft angepasst und die Mundgesundheit auch für vulnerable Gruppen mit speziellem Behandlungsbedarf kontinuierlich verbessert. Wir haben unseren Beitrag zum Sparen mehr als geleistet!“

Eßer erinnerte an den Einsatz der Zahnärzteschaft und der Praxisteams während der Pandemie, in der unter hohem persönlichen Einsatz und Verzicht die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung zu jedem Zeitpunkt vollumfänglich erhalten wurde. „Dieses vorbildliche Handeln jetzt faktisch auch noch bestrafen und Zahnärztinnen und Zahnärzte finanziell zusätzlich zu den aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen der Praxen belasten zu wollen, ist nicht nachvollziehbar, ja geradezu unverschämt. Will man Kooperationsbereitschaft und Vertrauen nachhaltig zerstören, dann ist man jetzt auf dem besten Weg!“

Eßer verdeutlichte am Beispiel der neuen Parodontitisrichtlinie die gravierenden Folgen für die Versorgung. Die strikte Budgetierung wird de facto zu Leistungskürzungen bei den Versicherten führen mit fatalen Folgen für die Mund- und Allgemeingesundheit der Bevölkerung. Gerade erst vom G-BA eingeführte präventionsorientierte Neuerungen im Rahmen einer wissenschaftlich basierten PAR-Therapie würden verunmöglicht, obwohl diese Leistungsverbesserungen den Versicherten gesetzlich zustehen und die dafür erforderlichen Mittel im G-BA konsentiert und vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt worden sind. Das ist völlig unverantwortlich und in keiner Weise akzeptabel!“
Die Stellungnahme der Zahnärzteschaft zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz kann auf der Website der KZBV abgerufen werden.

Weitere Reaktionen

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) hat ihre Kritik an dem Gesetzentwurf in einem offenen Brief formuliert und bittet in einem Sonderrundschreiben ihre Mitgliedspraxen, den Brief „GKV-Finanzstabilisierungsgesetz – Offener Brief an Bundesgesundheitsminister Lauterbach“ an den Bundesgesundheitsminister für alle in der Praxis tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte zu kopieren und zu unterschreiben, um den eigenen Protest zu bekunden. Weitere Informationen dazu und die Verlinkung zum Offenen Brief gibt es auf der Homepage der KZWL

Weitere Beiträge zum Thema:

 

Quelle: KZBV Politik Nachrichten

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