Ein Vorstandsvorsitzender einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV), der seine Praxis an einen Fremdinvestor verkauft hat, steht für dieses Verhalten in der Kritik. Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hatte sich damit bereits auf ihrer Frühjahrssitzung Ende Juni in nichtöffentlicher Sitzung befasst und eine Resolution verabschiedet, die ein solches Verhalten als nicht mit einem Amt in einer KZV zu vereinbaren erklärt.
Verkaufsabsichten und Verkauf verschwiegen
Der Vorstandsvorsitzende der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, erklärte dazu in einer Stellungnahme, im konkreten Fall habe ein Vorsitzender einer Landes-KZV über einen längeren Zeitraum den Verkauf seiner Anteile an einer Berufsausübungsgemeinschaft zuletzt an einen Fremdinvestor betrieben, ohne die Mitglieder seiner VV oder die VV der KZBV darüber zu informieren. Vielmehr habe er an Gremiensitzungen auf Bundesebene teilgenommen und mitgewirkt, in denen der Berufsstand seine Strategien gegen das ungehemmte Eindringen von Fremdinvestoren in den zahnärztlichen Versorgungsbereich entwickelt hat, und allen Beschlüssen zugestimmt. Gleichzeitig habe er in öffentlichen Äußerungen, Interviews und Presseberichterstattung die konsentierte Positionierung des Berufsstandes gegen Investoren und I-MVZ ohne Abstriche bekräftigt. „Den Verkauf der eigenen Praxis an einen Fremdinvestor und die Aufnahme einer Angestelltentätigkeit in einem I-MVZ für einen Fremdinvestor hat er den Gremien und dem Vorstand der KZBV bis ins Jahr 2019 hinein verschwiegen“, so Eßer.
Wie bereits im Umfeld der VV am 25. und 26. Juni 2019 in Köln bekannt wurde, handelt es sich um den Vorsitzenden des Vorstands der KZV Rheinland-Pfalz, Dr. Peter Matovinovic, der seinen Anteil an einer Gemeinschaftspraxis in Kaiserslautern wie seine Mitgesellschafter an einen Fremdinvestor (Colosseum) verkauft hat und dort jetzt laut Impressum als angestellter Zahnarzt weiter tätig ist.
Mit dem Amt unvereinbar
Nach einhelliger Auffassung der Vertreterversammlung der KZBV sei der Verkauf einer Praxis an und die Tätigkeit für einen Fremdinvestor als angestellter Zahnarzt mit dem Amt eines KZV-Vorstandsmitgliedes unvereinbar. „Gerade von einem hauptamtlichen Vorsitzenden einer KZV muss die Kollegenschaft erwarten können, dass er zu den gemeinsamen Beschlüssen der Gremien steht und sich auch selbst danach richtet. Mit seinem Handeln hat der KZV-Vorsitzende seine Glaubwürdigkeit verspielt. Mit dem Verkauf seiner Praxis und der Tätigkeit als angestellter Zahnarzt für einen Fremdinvestor unterstützt er diesen und befördert dessen Interessen zum Nachteil des Berufsstandes“, so der KZBV-Vorstandsvorsitzende.
Hohe Ansprüche an die Integrität eines Standespolitikers
Eßer hatte bereits in seinen Statements auf der Vertreterversammlung die besondere Verantwortung der Standespolitiker und die Anforderungen an die Persönlichkeit derjenigen betont, die für die Kollegenschaft ein Amt übernehmen. Dies bekräftigt er auch in der Stellungnahme noch einmal: „Jeder Standesvertreter muss sich mit der Übernahme eines exponierten Amtes in der zahnärztlichen Interessenvertretung bewusst sein, dass er eine besondere Verantwortung für den Berufsstand trägt. Neben fachlicher Expertise, Umsicht und Fleiß müssen Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit und Glaubwürdigkeit die Voraussetzungen darstellen, ein solches Amt zu übernehmen. Kolleginnen und Kollegen, die uns als Standesvertreter gewählt haben, schenken uns ihr Vertrauen in der berechtigten Erwartung, dass wir ihre Interessen gegenüber Politik und Kostenträgern entschlossen und erfolgreich vertreten. Dazu zählen die Verbesserung wirtschaftlicher und beruflicher Rahmenbedingungen ebenso wie der Erhalt von Freiberuflichkeit und Therapiefreiheit.“
Schaden für den Berufsstand
Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit seien in gleichem Maße wie das geschlossene Auftreten und Handeln der Interessenvertreter eine unverzichtbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Interessenvertretung. Werde diese „Glaubwürdigkeit unserer Forderungen gegenüber Politik, Gesellschaft und Kollegenschaft durch eklatantes Fehlverhalten einzelner exponierter Interessenvertreter konterkariert, nimmt das System der zahnärztlichen Selbstverwaltung als solches und damit der gesamte Berufsstand schweren Schaden“, so der KZBV-Vorstandsvorsitzende.