Die Colosseum Dental Deutschland GmbH (Colosseum Dental Deutschland) mit Sitz in Münster, die Teil des europaweiten Netzwerks der Colosseum Dental Group ist und nach eigenen Angaben seit Beginn des Jahres einen Praxisverbund für Zahnheilkunde in Deutschland aufbaut, hat am 27. November 2018 bekannt gegeben, dass sie mit der Vertragsunterzeichnung vergangene Woche sämtliche Anteile an der Vital Klinik GmbH & Co. KG (Vital Klinik) in Alzenau erworben hat.
Thomas Bäumer, CEO der Colosseum Dental Deutschland GmbH, begrüßt den erfolgreichen Abschluss: „Wir freuen uns sehr, dass wir unser Netzwerk mit der Vital Klinik strategisch erweitern konnten. Die Vital Klinik ist seit mehr als 30 Jahren eine renommierte Fachklinik für Hauterkrankungen, die wirtschaftlich gesund und gut aufgestellt ist. Damit verstärken wir unsere langfristige Ausrichtung, mit der wir einen nachhaltigen Beitrag zur flächendeckenden und wohnortnahen, zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland leisten.“
Deutschlandweites Zahnmedizin-Netzwerk als Ziel
Die Colosseum Dental Deutschland GmbH wurde 2018 gegründet und hat laut Unternehmen zum Ziel, ein deutschlandweites Qualitäts-Netzwerk für die Zahnheilkunde aufzubauen. Sie gehört zu dem europäischen Netzwerk von Zahnarztpraxen der Colosseum Dental Group. Die Colosseum Dental Group (Colosseum Dental) ist laut Unternehmensmitteilung ein schnell wachsendes Unternehmen auf dem europäischen Dentalmarkt mit dem Ziel, die führende Zahnarzt-Gruppe in Europa aufzubauen. Man konzentriere sich darauf, „exzellente zahnärztliche Pflege anzubieten – dies im Interesse der Patienten, Ärzte, Angestellten und anderer Interessengruppen“, heißt es. Zum europaweiten Netzwerk der Colosseum Dental Group gehören bereits laut Unternehmensmitteilung 260 Kliniken und mehr als 1.000 Zahnärzte.
Teil der Jacobs Holding AG
Die Colosseum Dental Group ist Teil der Jacobs Holding AG, einer weltweit tätigen Investmentgesellschaft mit Sitz in Zürich, deren Erträge laut Angaben des Unternehmens über die gemeinnützige Stiftung Jacobs Foundation Kindern und Jugendlichen in aller Welt zu Gute kommen. Sie fördere „Forschungsprojekte und Initiativen und unterstützt wissenschaftliche Einrichtungen, um gesellschaftliche Veränderungen im Bereich der Kinder und Jugendentwicklung herbeizuführen. Seit der Gründung der Stiftung im Jahr 1989 wurden kumuliert über 500 Millionen Franken ausbezahlt.“
Fachklinik für Hauterkrankungen
„Die Vital Klinik genießt bundesweit einen hervorragenden Ruf bei ihren Patienten und ist als Fachklinik für Hauterkrankungen seit 1981 am Markt sehr gut positioniert. Wir sind davon überzeugt, mit Colosseum Dental Deutschland einen leistungsstarken und langfristigen Gesellschafter an unserer Seite zu haben, um die Klinik zum Wohle unserer Patienten und im Interesse unserer Mitarbeiter auch in Zukunft erfolgreich weiterzuentwickeln.“, erklärt William Ruegg, Geschäftsführer der Vital Klinik. Er wird laut Mitteilung die Vital Klinik auch in den kommenden Jahren als Geschäftsführer weiterführen.
Politische Bemühungen für gesetzliche Beschränkungen
Der Kauf einer Klinik ist für Investoren im Bereich Medizin/Zahnmedizin derzeit der gängige Weg, um selbst Medizinische oder Zahnmedizinische Versorgungszentren (MVZ/Z-MVZ) gründen zu können oder zugekaufte Praxen in MVZ umzuwandeln. Auch andere Investoren haben bereits Kliniken gekauft. Daher gibt es auf politischer Ebene vonseiten der Ärzte und Zahnärzte derzeit intensive Bemühungen, diesen Weg gesetzlich zu beschränken und so durch Fremdinvestoren und Private Equity betriebene Arzt- und Zahnarztketten weitgehend aus der ambulanten medizinischen Versorgung herauszuhalten. Dahingehende Beschlüsse fassten sowohl die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung als auch die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer Anfang November. Zudem läuft eine intensive Informationsarbeit sowohl in Richtung Öffentlichkeit als auch in Richtung Politik und Abgeordnete auf allen Ebenen, die sich auch in einer breiten Berichterstattung in den Medien widerspiegelt.
Beratung des TSVG beginnt Mitte Dezember
Der Regierungsentwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) enthält dazu bislang nur Vorgaben, die aus Sicht der Ärzte- und Zahnärzteschaft unzureichend in diese Richtung wirksam sind. In den ersten Stellungnahmen zum Gesetzentwurf gemachte Änderungsvorschläge sind bislang noch nicht aufgenommen worden.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 23. November 2018 daher weitergehende Änderungsvorschläge dazu beschlossen. Inwieweit diese oder andere Vorschläge für eine stärkere Beschränkung des Bewegungsspielraums und der Gründungsmöglichkeiten für MVZ durch Investoren in das Gesetz Eingang finden werden, wird der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zeigen. Mitte Dezember steht die erste Lesung im Deutschen Bundestag an, ab 16. Januar 2019 soll eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags stattfinden.
Quellen: PM der Colosseum Dental Deutschland/MM