Verschiedene Faktoren sorgen derzeit für viel Bewegung in der zahnärztlichen Berufsausübung, sowohl in der praktizierten Zahnmedizin als auch in deren Organisationsform. Martin Nokaj, Geschäftsführer der BFS health finance, spricht im Interview mit Quintessence News über aktuelle Entwicklungen in der Dentalbranche und welche Vorteile diese für Zahnärzte mit sich bringen. Das Dortmunder Unternehmen gehört auch zu den Premium Partnern des Deutschen Zahnärztetags, der 2019 unter dem Motto „Meine Praxis – Meine Zukunft“ stattfindet. Im Netzwerk der Kompetenzen vertritt BFS den Bereich „Abrechnungslösungen & Service“.
Die Dentalbranche steht momentan an einem Wendepunkt. Was konkret hat sich in den vergangenen Jahren verändert?
Martin Nokaj: Wie in vielen Branchen hält die Digitalisierung auch Einzug in alle Bereiche der dentalen Praxis. Die CAD/CAM-Technologie wird, nachdem sie sich in der Prothetik etabliert hat, inzwischen immer häufiger auch in der Chirurgie, zum Beispiel in der Implantatplanung und -positionierung eingesetzt. Intraoralkameras ermöglichen eine abdruckfreie Abformung. Darüber hinaus werden auch die Abläufe im Praxismanagement nach und nach komplett digitalisiert. Das fängt bei der Online-Terminvereinbarung mit den Patienten an und geht über die Online-Bestellung neuer Materialien zur computergestützten Behandlung bis hin zur digitalen Leistungsabrechnung mit den Kostenträgern.
Auch beim Thema Praxisnachfolge stehen einige Zahnärzte vor großen Herausforderungen. Zahnärzte, die jetzt ihren Ruhestand planen, finden oft keinen Nachfolger. Das liegt vor allem daran, dass die junge Zahnarztgeneration sich immer seltener an eine Praxis binden möchte.
Umfassende Änderungen bringt das im Mai in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz. Welche Auswirkungen hat das Terminservice- und Versorgungsgesetz, kurz TSVG, genau für Zahnärzte beziehungsweise die Dentalbranche?
Nokaj: Das TSVG bringt für die Dentalbranche viele positive Entwicklungen mit sich. Die Punktwertdegression für vertragszahnärztliche Leistungen wird ersatzlos abgeschafft. Die Kürzung der zahnärztlichen Honoraransprüche bei „überobligatorischer“ Leistungserbringung beziehungsweise Überschreitung gesetzlich vorgegebener Punktmengengrenzen hat im Ergebnis häufig die Frage nach Leistungsumfang und – nicht adäquater – Gegenleistung aufgeworfen und zur Demotivation von Zahnärzten beigetragen. Mit dem Entfallen der Punktwertdegression soll insbesondere ein Anreiz für die Niederlassung in ländlichen und strukturschwachen Regionen geschaffen werden.
Auch für zahnmedizinischen Versorgungszentren (Z-MVZ) gibt es im TSVG Änderungen. Wie sehen diese aus?
Nokaj: Zunächst ist zu konstatieren, dass sich die Neuregelung nicht auf Gründungen durch Vertragszahnärzte und Vertragszahnärztinnen erstreckt. Betroffen von der Gesetzesänderung sind Neugründungen durch Krankenhäuser und deren Betreiber. Zwar können Krankenhäuser weiterhin Z-MVZ gründen. Dabei müssen jedoch bestimmte Anteile der Versorgung, die durch ein von einem Krankenhaus betriebenes ZMVZ durchgeführt wird, gewahrt bleiben. Diese Anteile sind prozentual nach dem Versorgungsgrad des jeweiligen Planungsbereiches gestaffelt. In normal versorgten Gebieten dürfen die von einem Krankenhaus betriebenen Z-MVZ nicht mehr als zehn Prozent der vertragszahnärztlichen Versorgung betragen. Für unter- und überversorgte Gebiete gibt es weitere spezielle Regelungen. Es wird sich in den nächsten Monaten zeigen, wie Investoren, deren Aktivitäten mit der Gesetzesregelung begrenzt werden sollen, reagieren.
Was hat sich mit dem Gesetz außerdem noch verändert, das sich auf die Dentalbranche über kurz oder lang auswirkt?
Nokaj: Die elektronische Patientenakte kommt! Mit dem Gesetz sind die Krankenkassen dazu verpflichtet, diese den bei ihnen versicherten Patienten bis zum Jahr 2021 anzubieten. Der digitale Patient soll seine medizinischen Daten mit Smartphone oder Tablet abrufen können.
Des Weiteren verkürzt das Gesetz Ausschlussfristen für Abrechnungsprüfungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen von vier auf zwei Jahre. Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung wird außerdem die Zufälligkeitsprüfung abgeschafft und durch eine Prüfung auf begründeten Antrag der Krankenkassen oder Kassenzahnärztlichen Vereinigungen ersetzt.
Gibt es durch das TSVG auch Vorteile für die Patienten der Zahnärzte?
Nokaj: Ja. Ab dem 1. Oktober 2020 werden beispielsweise die Festzuschüsse für Zahnersatz von 50 auf 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung erhöht. Das ist eine finanzielle Entlastung für die Patienten.
Neben dem TSVG: Vor welchen Herausforderungen stehen selbstständige Zahnärzte heutzutage außerdem?
Nokaj: Wie eingangs bereits erwähnt, wird die Suche nach einer Praxisnachfolge oder neuen Kolleginnen und Kollegen immer schwerer. Der Markt ist hart umkämpft und junge Zahnärzte zieht es in die Versorgungszentren. Die niedergelassenen Zahnärzte stehen also immer stärker im Wettbewerb mit Versorgungszentren. Berufsanfänger gehen davon aus, dass ihnen dort flexiblere Arbeitsmodelle ohne wirtschaftliche Verantwortung und finanzielles Risiko geboten werden. Tatsächlich erscheinen ZMVZ auch technisch oftmals besser ausgestattet. Ob das dazu führt, dass sich Patienten eher für ein ZMVZ und gegen einen niedergelassenen Zahnarzt entscheiden, darf aber bezweifelt werden. Der niedergelassene Zahnarzt ist immer noch der Regelfall, und auch der digitale Patient legt nach wie vor sehr viel Wert auf eine persönliche Betreuung durch „seinen“ Zahnarzt.
Ein Firmenporträt von BFS lesen Sie hier.
Martin Nokaj, Geschäftsführer der BFS health financeMartin Nokaj startete seine berufliche Laufbahn mit einer Ausbildung zum Bürokaufmann bei der AKH GmbH – dem Vorgänger der BFS health finance. Nach einem erfolgreichen BWL-Studium folgte ein Abschluss als Diplom-Wirtschaftsjurist. In den Jahren 2000 bis 2005 verantwortete er bei BFS health finance die Leitung der Bereiche Forderungsmanagement und Qualitätssicherung. Im Anschluss daran hat er ein Finanzdienstleistungsunternehmen mitbegründet und zu einem mittelständischen Unternehmen ausgebaut. Seit August 2018 ist Nokaj Teil der Geschäftsführung der BFS health finance. Sein Fachgebiet ist das Thema Factoring. (Foto: BFS)