Die Unternehmen 3Shape und Medit sind in Deutschland vor Gericht. Das südkoreanische Unternehmen soll bei seinem Intraoralscanner i500 ein Patent verletzt haben. Jetzt gibt es ein erstes Urteil des Landgerichts Düsseldorf.
Wie das in Kopenhagen ansässige Dentaltechnologieunternehmen 3Shape am 13. Januar 2020 mitteilte, hat das Landgericht Düsseldorf am 9. Januar 2020 in erster Instanz für 3Shape entschieden und eine Patentrechtsverletzung erkannt (Az.: 4c O 11/19). Das Gericht habe entschieden, „dass der Medit i500 Intraoralscanner in seiner aktuellen Version das europäische Patent Nr. 2 568 870 B1 zur Lochschließungs- Technologie von 3Shape verletze.“
„Vermarktung, Verkauf und kommerzielle Nutzung rechtswidrig“
Nachdem das deutsche Gericht damit einen Patentrechtsverstoß durch den Medit i500 Intraoralscanners festgestellt habe, „sind damit in Deutschland die Vermarktung, der Verkauf und die kommerzielle Nutzung der aktuellen Version des Medit i500 Intraoralscanners als rechtswidrig anzusehen“, so die Unternehmensmitteilung von 3Shape. „Wir investieren sehr stark in unsere innovativen Technologien, und über ein Drittel unserer Mitarbeiter sind in der Forschung und Entwicklung tätig. 3Shapes Scantechnologien sind einzigartig und begründen die hohe Akzeptanz des TRIOS Scanners bei Ärzten. Daher können wir Wettbewerbern nicht erlauben, unsere hart erarbeiteten technologischen Errungenschaften zu kopieren oder unsere Patente zu verletzen“ erklärte Tais Clausen, 3Shape-Mitgründer und Co-CEO. Zusätzlich zu Deutschland gelte das europäische Patent Nr. 2 568 870 B1 ebenso für Dänemark, Frankreich, Italien, Spanien, der Schweiz sowie Großbritannien, so das Unternehmen.
Medit will Entscheidung anfechten und hält Patent für nichtig
Die Medit Corp. (Seoul) reagierte am 14. Januar 2020 mit einer Erklärung. Man werde die erstinstanzliche Entscheidung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf anfechten. Das Gericht habe das Patent sehr weit ausgelegt und die Gültigkeit des Patents nicht vollständig berücksichtigt. Medit habe das Patent in einer Nichtigkeitsklage angefochten und sei nach der jetzigen Auslegung durch das Gericht überzeugt, dass es ungültig und damit alle Ansprüche von 3Shape unbegründet seien.
Partnerunternehmen nicht betroffen
In Deutschland wird der i500 von einer ganzen Reihe von namhaften Partnern angeboten und vertrieben. Diese seien, so Medit, vom aktuellen Urteil nicht betroffen, da sie nicht Partei des Streits seien. Sie müssten daher auch nichts unternehmen.
Unabhängig davon, wie der Patentstreit vor Gericht enden werde, gehe man davon aus, dass dies keine Auswirkungen auf die Versorgung mit dem Scanner haben wird, da man noch im Monat Januar 2020 ein Software-Update veröffentlichen werde. Mit diesem sollen alle im Gerichtsverfahren angesprochenen Patentfragen gelöst werden, kündigt das Unternehmen an.
Medit entwickele seit mehr als 20 Jahren 3-D-Scantechnologien und nutze das in der Industrie erworbene Wissen, um in den Dentalbereich zu expandieren. „Ziel des Unternehmens ist es, ein wirklich offenes System für Anwender in der Dentalbranche bereitzustellen, das Zahnärzten die Freiheit und Flexibilität bietet, mit verschiedenen Softwareanbietern und Partnern zusammenzuarbeiten“, so die Unternehmensmitteilung.
Am 31. Januar 2020 teilte Medit in einer Pressemitteilung mit, dass Vertriebspartner und Kunden den Scanner uneingeschränkt weiter nutzen dürften. Man bedauere, dass dieser Rechtsstreit auf dem Rücken der Zahnärzte und Zahnärzte ausgetragen werde, so das Unternehmen.
(Aktualisiert am 3. Februar 2020)